Annäherung Das Scheitern des Quellensteuerabkommens beendete auch die
Zusammenarbeit der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht mit dem deutschen
Pendant. Nun sollen die Beziehungen wieder aufgetaut werden.
Eveline Widmer-Schlumpf und Wolfgang Schäuble: Das aktuelle Abkommen haben die beiden per Brief unterzeichnet. (Bild: Keystone) |
Die Schweiz und Deutschland wollen die
Zusammenarbeit im Finanzbereich intensivieren. Finanzministerin Eveline
Widmer-Schlumpf und der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble haben
dies in einem Briefwechsel vereinbart.
Eine solche Abmachung hatten die beiden Länder schon 2011 unterzeichnet, im Rahmen des bilateralen Steuerabkommens mit Abgeltungssteuer. Nach dem Nein zu diesem Abkommen in Deutschland ist sie jedoch hinfällig geworden, wie das Finanzdepartement (EFD) schreibt.
Wettbewerb und Konsumentenschutz gestärkt
Die neue Vereinbarung soll durch zwei Ausführungsvereinbarungen unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden ergänzt werden. Dabei geht es um eine engere Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Angebot von Bankdienstleistungen sowie bei der Zulassung von Effektenfonds.
Die Vereinbarung beruhe auf Gegenseitigkeit und komme beiden Ländern zugute, schreibt das EFD. Der Wettbewerb und der Konsumentenschutz würden gestärkt, die Zusammenarbeit der Finanzmarktaufsichtsbehörden werde intensiviert.
Schweizer Banken, welche die Vereinbarung nutzen wollen und über keine Filiale vor Ort verfügen, müssen in Deutschland die relevanten deutschen Anleger- und Verbraucherschutzbestimmungen einhalten. Zu diesem Zweck kann die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin die schweizerische Finma bei Vor-Ort-Kontrollen begleiten. Dabei würden keine Kundendaten offengelegt, schreibt das EFD.
(jev/vst/sda)
Eine solche Abmachung hatten die beiden Länder schon 2011 unterzeichnet, im Rahmen des bilateralen Steuerabkommens mit Abgeltungssteuer. Nach dem Nein zu diesem Abkommen in Deutschland ist sie jedoch hinfällig geworden, wie das Finanzdepartement (EFD) schreibt.
Wettbewerb und Konsumentenschutz gestärkt
Die neue Vereinbarung soll durch zwei Ausführungsvereinbarungen unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden ergänzt werden. Dabei geht es um eine engere Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Angebot von Bankdienstleistungen sowie bei der Zulassung von Effektenfonds.
Die Vereinbarung beruhe auf Gegenseitigkeit und komme beiden Ländern zugute, schreibt das EFD. Der Wettbewerb und der Konsumentenschutz würden gestärkt, die Zusammenarbeit der Finanzmarktaufsichtsbehörden werde intensiviert.
Schweizer Banken, welche die Vereinbarung nutzen wollen und über keine Filiale vor Ort verfügen, müssen in Deutschland die relevanten deutschen Anleger- und Verbraucherschutzbestimmungen einhalten. Zu diesem Zweck kann die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin die schweizerische Finma bei Vor-Ort-Kontrollen begleiten. Dabei würden keine Kundendaten offengelegt, schreibt das EFD.
(jev/vst/sda)
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