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Mittwoch, 29. August 2012

Lyoness muss Anleger Geld zurückzahlen

Die Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat eine weitere juristische Schlappe erlitten. Das Bezirksgericht Wien gab einem Anleger, der sich an Werbekampagnen des Unternehmens beteiligt hatte und sein Geld zurückwill, Recht.

Der Anleger hatte rund 1.740 Euro in zwei Lyoness-Werbekampagnen investiert. Laut Urteil muss er jetzt die sogenannten Zeichnungsscheine retournieren und bekommt dafür sein Geld - samt Zinsen - zurück. Der Anwalt des Anlegers findet den Entscheid hingegen "richtungsweisend", hätten doch jetzt Lyoness-Mitglieder die Möglichkeit, ihr Investment aus dem System rauszubekommen.

An der Strafrechtsfront indes ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Lyoness wegen Verdachts auf Betrug und Betreiben eines Pyramidenspiels. Das Unternehmen hatte stets alle Vorwürfe vehement zurückgewiesen und betont, eine klar nachvollziehbare Einkaufsgemeinschaft zu betreiben.

Das Gericht ist hingegen der Argumentation der Klage gefolgt. Bei den Werbekampagnen, so Anwalt Eric Breiteneder, handle es sich um eine Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz, und diese wiederum sei prospektpflichtig. "Es gibt Zeichnungsscheine, ein öffentliches Angebot an einen unbestimmten Adressatenkreis und eine Stückelung", so der Rechtsvertreter zur APA. Nur einen von der Finanzmarktaufsicht gebilligten Kapitalmarktprospekt gab es nicht. "Da hier kein Prospekt veröffentlicht wurde, die beklagte Partei ein Unternehmer und der Kläger ein Verbraucher ist, steht dem Kläger das Rücktrittsrecht offen", stellte nun das Gericht in dem Urteil fest.

Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass es sich bei Lyoness um ein illegales Gewinnerwartungssystem, also ein pyramidenartig aufgebautes Schneeballsystem, handelt. Lyoness wies dies immer zurück. Man betreibe eine Einkaufsgemeinschaft, die "klar nachvollziehbar" sei. "Lyoness handelt mit den Partnerunternehmen Rabatte aus, die an die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaften weitergegeben werden", wird das Geschäftsmodell in einem der APA übermittelten Factsheet beschrieben. Mitglieder könnten etwa via "Cashback Card" Vorteile lukrieren. Partnerhändlern wiederum verspricht Lyoness ein "nachhaltiges Kundenbindungsprogramm" .

Orig. Quelle:  http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/wirtschaft/sn/artikel/lyoness-muss-anleger-geld-zurueckzahlen-26061/

Siehe auch: http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/1282820/Urteil_Lyoness-muss-Anleger-Geld-zurueckzahlen