Die
Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat eine weitere juristische
Schlappe erlitten. Das Bezirksgericht Wien gab einem Anleger, der sich
an Werbekampagnen des Unternehmens beteiligt hatte und sein Geld
zurückwill, Recht.
Der Anleger hatte rund 1.740 Euro in
zwei Lyoness-Werbekampagnen investiert. Laut Urteil muss er jetzt die
sogenannten Zeichnungsscheine retournieren und bekommt dafür sein Geld -
samt Zinsen - zurück. Der Anwalt des Anlegers findet den Entscheid
hingegen "richtungsweisend", hätten doch jetzt Lyoness-Mitglieder die
Möglichkeit, ihr Investment aus dem System rauszubekommen.
An der
Strafrechtsfront indes ermittelt die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Lyoness wegen
Verdachts auf Betrug und Betreiben eines Pyramidenspiels. Das
Unternehmen hatte stets alle Vorwürfe vehement zurückgewiesen und
betont, eine klar nachvollziehbare Einkaufsgemeinschaft zu betreiben.
Das
Gericht ist hingegen der Argumentation der Klage gefolgt. Bei den
Werbekampagnen, so Anwalt Eric Breiteneder, handle es sich um eine
Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz, und diese wiederum sei
prospektpflichtig. "Es gibt Zeichnungsscheine, ein öffentliches Angebot
an einen unbestimmten Adressatenkreis und eine Stückelung", so der
Rechtsvertreter zur APA. Nur einen von der Finanzmarktaufsicht
gebilligten Kapitalmarktprospekt gab es nicht. "Da hier kein Prospekt
veröffentlicht wurde, die beklagte Partei ein Unternehmer und der Kläger
ein Verbraucher ist, steht dem Kläger das Rücktrittsrecht offen",
stellte nun das Gericht in dem Urteil fest.
Zudem steht der
Vorwurf im Raum, dass es sich bei Lyoness um ein illegales
Gewinnerwartungssystem, also ein pyramidenartig aufgebautes
Schneeballsystem, handelt. Lyoness wies dies immer zurück. Man betreibe
eine Einkaufsgemeinschaft, die "klar nachvollziehbar" sei. "Lyoness
handelt mit den Partnerunternehmen Rabatte aus, die an die Mitglieder
der Einkaufsgemeinschaften weitergegeben werden", wird das
Geschäftsmodell in einem der APA übermittelten Factsheet beschrieben.
Mitglieder könnten etwa via "Cashback Card" Vorteile lukrieren.
Partnerhändlern wiederum verspricht Lyoness ein "nachhaltiges
Kundenbindungsprogramm" .
Orig. Quelle: http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/wirtschaft/sn/artikel/lyoness-muss-anleger-geld-zurueckzahlen-26061/
Siehe auch: http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/1282820/Urteil_Lyoness-muss-Anleger-Geld-zurueckzahlen
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Mittwoch, 29. August 2012
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