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Dienstag, 26. November 2013

Erst unseriös und jetzt noch kriminell? Zwielichtige Person Josef Steinhoff als neuer Mieterschreck im Raum Karlsruhe unterwegs!

Erst vorletzten Monat gab die BaFin erneut eine Warnmeldung zu Josef Steinhoff und der Ford International Capital Ltd. raus >>> http://cafe4eck.blogspot.com/2013/09/bafin-gibt-herrn-josef-steinhoff-die.html



Im September vorigen Jahres gab es schonmal eine Anordnung für eine Rückabwicklung:

BaFin untersagt der FORD International Capital Ltd. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Bonn/Frankfurt a. M., 25. September 2012
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der FORD International Capital Ltd., Hong Kong, am 23. Juli 2012 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die FORD International Capital Ltd. vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, die ein Investment in erneuerbare Energien zum Gegenstand hatten. Der Vertrieb der Kapitalanlageverträge erfolgte dabei über die Europartner Deutschland GmbH, Stutensee. Auf der Grundlage der geschlossenen Kapitalanlageverträge sind der FORD International Capital Ltd. die vereinnahmten und unbedingt rückzahlbaren Kundengelder entweder direkt oder unter Einbindung der Atelis Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wiesloch, zugegangen.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die FORD International Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

>>>  http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2012/vm_120925_ford_international.html


Auch Anwaltskanzleien haben diese Angelegenheit aufgegriffen, wie z. B. aktuell hier >>> http://www.kanzlei-ebp.de/anlagefirmen/josef-steinhoff-ford-international-capital-ltd.html

Nun kommt hinzu, dass Steinhoff auch Immobilien verwaltet und dabei nicht gerade zimperlich, um es mal gelinde auszudrücken, mit den Mietern umgehen soll.

Im Netz gefunden:

Briefkastenfirma-Gründer Steinhoff verwaltet Immobilien im Landkreis Karlsruhe

Vermieterin ist seine Ehefrau

Mid-Knight


Samstag, 23. November 2013 - 20:29


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Josef Steinhoff mit Bescheid vom 2. April 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft im Zusammenhang mit der „Ford International Capital Ltd.“ durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Steinhoff musste sich die lediglich formal von der „Ford International Capital Ltd.“ betriebenen Einlagengeschäfte (Bekanntmachung der BaFin vom 25. September 2012) zurechnen lassen. Diese in Hongkong ansässige Briefkastenfirma hat Herr Steinhoff gründen lassen, um die Gelder der Kapitalgeber für eigene Zwecke verwenden zu können. Somit betrieb nicht die „Ford International Capital Ltd.“, sondern Herr Steinhoff selbst das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen „Europartner Deutschland GmbH“, das die Verträge der „Ford International Capital Ltd.“ abzuwickeln geholfen hat, ist unter anderem an der heutigen Wohnanschrift von Herrn Steinhoff in Linkenheim-Hochstetten registriert.

Inzwischen verwaltet Herr Steinhoff im Landkreis Karlsruhe Immobilien, welche offiziell seine Ehefrau laut Kauf- und Mietvertrag vermietet. Er agiert hierbei allerdings in einer Form, die ihn als Vermieter neben seiner Ehefrau erscheinen lässt.

Trotz der Tatsache, dass der Kauf die Miete nicht bricht (§ 566 BGB), versucht er, Mieter davon zu überzeugen, mit ihm vermutlich für ihn vorteilhaftere neue Mietverträge zu schließen. Erscheint die Mieterhöhung durch nicht notwendige Sanierungsarbeiten weniger lukrativ, versucht er im Wege der Erpressung, Mieter zum Einwilligen in eine Mieterhöhung zu bringen. Willigt der Mieter nicht in eine Mieterhöhung ein, droht Herr Steinhoff an, "sofort" den Mietvertrag zu kündigen, dies ohne triftigen Kündigungsgrund und obwohl tatsächlich seine Ehefrau alleiniger Vermieter des Mietobjekts ist. Vermutlich soll durch nach dem Kauf der bereits vermieteten Immobilien sofort erhöhte Mieten der Wert der Immobilien gesteigert werden, um diese wiederum lukrativer weiterzuverkaufen.

Vor Einschüchterungsversuchen dieser Art soll gewarnt werden. Prüfen Sie Ihre Rechte gegebenenfalls im Wege der Konsultation eines Rechtsanwalts und lassen Sie sich nicht zu voreiligen Entscheidungen unter Druck gesetzt hinreißen


>>> http://www.bruchsal.org/story/briefkastenfirma-gr%C3%BCnder-steinhoff-verwaltet-immobilien-im-landkreis-karlsruhe


Auch bei uns ging eine Mail mit einer Anfrage zu Steinhoff ein, die ebenso die Methoden verdeutlicht.

Auszugsweise:

Datum: 23.11.2013 17:49:48

An: autor.cafe4@gmail.com
Betreff: Josef Steinhoff, FORD International Capital Ltd

Guten Abend,

ich habe festgestellt, dass mein neuer Vermieter dieser Josef Steinhoff ist. Darauf kam ich erst, weil er mich heute im Gespräch in meiner Wohnung versucht hat zu erpressen. Er drohte mir die sofortige Kündigung an, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme.

Können Sie mir sagen, ob gegen Herrn Steinhoff aktuell wegen Anlagenbetrugs oder ähnlichem Strafverfahren laufen?

Ich habe festgestellt, dass an seiner aktuellen Wohnadresse in Linkenheim derzeit übrigens die Firmen Complex Beteiligungs GmbH und Europartner Deutschland GmbH registriert sind.

Die Europartner GmbH hatte ja auch für die FORD Ltd wohl Verträge abgewickelt.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir herzu mehr Informationen geben könnten. Jedenfalls scheint Herr Steinhoff inzwischen gerne Immobilien zu kaufen, dann sofort die Mieten zu erhöhen, vermutlich um die Wohnungen später wieder besser zu verkaufen. Der Mietvertrag läuft aber nicht über ihn selbst, sondern über seine Ehefrau Isabel Maria Steinhoff.

[.....]

Schönen Abend,

XXXXX


Hier kann man nur raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und ggf. einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Es gibt genügend Gesetze die Mieter vor solchen miesen Praktiken schützen.

UPDATE zum 07.06.2016

Auf Youtube gibt es eine ganze Reihe an Videos über die unglaublichen Firmen Netzwerke und Konstrukte der Europartner Deutschland GmbH:

 

Weitere Informationsvideos zum Thema Immobilienspekulation 

 

Samstag, 16. November 2013

WARNUNG vor der Firma TDI AG – TDI Asset Management AG, Switzerland und deren beiden Vermögensvernichtern Ernst Thomas Obermüller + Waldemar Mazur!!!


Wenn der in Meißenheim (Südlicher Oberrhein / Ortenaukreis) lebende Finanzjongleur Ernst Thomas Obermüller und/oder der gebürtige Pole und in Luhden (Niedersachsen) residierende Waldemar Mazur auftauchen, ist Vorsicht geboten und man ist gut beraten, wenn man sein Geld gut festhält. Beide Dilettanten, deutsche Staatsbürger, treiben seit mehreren Jahren von der Schweiz aus ihre perfiden Anlagegeschäfte. Das mag sicherlich mehrere Gründe haben, einerseits schmeißt das dubiose Finanzgeschäft dieses Duo’s durch die mit in der Schweiz domizilierte TDI AG mehr Profit ab, andererseits ist der Straftatbestand des Betruges in der Schweiz schwieriger zu begründen als in der Bundesrepublik Deutschland, da die Eidgenossen beim Betrugs-Straftatbestand die Begründetheit der sogenannten „Arglist“ verlangen.
In Deutschland ist bereits der Versuch eines Betruges strafbar! Das Duo hat so manchem gutgläubigen Kunden das Vermögen beschädigt. Immer wieder wird von den beiden selbsternannten Vermögensverwaltern, natürlich ohne jegliche Zulassung von der FINMA in Bern oder BaFin in Bonn, Kunden belabert, indem sie behaupten, sie könnten das Geld gewinnbringender anlegen als die Banken oder aber über ihre Top-Kontakte Finanzierungen in Millionenhöhe beschaffen. Beide werden, wie es aus diversen Foreneinträgen zu entnehmen ist, als absolute Charakterschweine ohne jegliches Rückgrat erlebt. Insbesondere dem CEO der TDI AG, Ernst Thomas Obermüller (President) ist es scheißegal, wenn Kunden ihr sauer verdientes Geld oder ihre Ersparnisse dem Risiko aussetzen oder gar verlieren. Gegenwärtig agiert das Duo von Giebenach in der Nähe von Basel aus.

Alte Abzockeradresse des E.T. Obermüller und Mazur bis Anfang 2013 im Industriegebiet in Pratteln


Neues Abzockerdomizil des E.T. Obermüller und Mazur seit Frühjahr 2013 aus einem Privathaus in Giebenach

Vormals wurde aus dem Industriegebiet von Pratteln, ebenfalls Kanton Basel-Landschaft, vermutlich gutgläubige Kunden abgezockt. Die aktuelle Anschrift der Dilettanten lautet: TDI Asset Management AG, verwendet wird auch die Kurzform TDI AG oder die Bezeichnung Traders Division International Asset Management AG Bauackerstrasse 7 | CH-4304 Giebenach, Switzerland Phone: +41 55 442 76-61  |  Fax: +41 55 442 76-64 Web: for members only: www.tdi-ag.ch E-Mail: E-mail:info@tdi-ag.ch

Im Frühjahr 2013 ist das Dreckspack von Pratteln nach Giebenach umgezogen. Eine Ummeldung im Handelsregister ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Offenbar hat man einiges zu vertuschen.

E.T. Obermüller | President | CEO
Traders Division International Asset Management AG
Bauackerstrasse 7 | CH-4304 Giebenach, Switzerland
Phone: +41 55 442 76-61  |  Fax: +41 55 442 76-64
Web: for members only: www.tdi-ag.ch
E-Mail: info@tdi-ag.ch

Obermüller und Mazur sind in Grunde genommen drittklassige Anlagevermittler und Dummschwätzer übelsten Couleurs. Beide lassen die Kunden, ohne jegliche Reue zu zeigen, ins offene Messer laufen. Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft, Polizei und Untersuchungen durch die FINMA und BaFin laufen bereits vollumfänglich, was die beiden Dilettanten aber offensichtlich nicht weiter stört.

Auch der Finanznachrichtendienst GoMoPa hat sich dem TDI Desaster angenommen und berichtet in einem längeren Artikel in seinem Forum.

TDI AG - Traders Division International Asset Management AG - Ernst Thomas Obermüller - Waldemar Mazur






Die Szene der Finanzschwindler und Betrüger wird oft von Deutschen dominiert. Freizügige Niederlassungsrechte und moderne Kommunikationstechnik machen es möglich: Das Domizil in der Schweiz - Abzocken leicht gemacht - Betrüger werden per Gesetz geschützt.
Die Gauner profitieren von einer Eigenart im Schweizerischen Strafrecht. Einerseits muss dem Täter Arglist nachgewiesen werden. Das Opfer muss beweisen, dass der Täter perfide und durchtrieben plante.


Das Unternehmen firmiert unter:

TDI Asset Management AG
(TDI Asset Management SA)
(TDI Asset Management Ltd)
(TDI Asset Management Inc)


Auch ist GoMoPa im Rahmen ihrer Recherchetätigkeit auf die Wohnanschrift des CEO der TDI AG, Herr Ernst Thomas Obermüller gestoßen. Hatte er sich doch im vergangenen Jahr anlässlich einer Insertion zum Autoverkauf selbst verraten:

Am 28.08.2012 stand ein BMW 318i Touring zum Verkauf
Preis 499 Euro


Hirtenstr. 3a
77974 Meißenheim


Werter GoMoPa Moderator
Besten Dank für Ihre Beiträge, so kann es gerne weitergehen.

Mehr dazu gibt es im GoMoPa-Nachrichtendienst unter folgendem Link:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-dazu/tdi-ag-traders-division-international-asset-management-ag-ernst-thomas-obermueller-waldemar-mazur-p942867458.html

Hier ein Textauszug der Finma, welches uns ein von der TDI AG betrogener Kunde überstellt hat.


Hier ein Textauszug von der BaFin, die sich mittlerweile auch schon für die Geschäftigkeit des E.T. Obermüller und Konsorten interessiert.


Besonders perfide: Obermüller und Mazur missachten „großzügig“ geltendes Recht, indem sie Risiken bei den von ihnen inszenierten Kapitalanlagen schlicht verschweigen. Es liegen u.a. auch bei der FINMA in Bern Dokumente vor, wonach E.T. Obermüller eine Monatsrendite von rund 84% versprach, diese freilich niemals zur Auszahlung gelangten und die geprellten Anleger schon seit längerer Zeit um die Herausgabe ihrer Anlagegelder bangen. Was Obermüller mit den eingezahlten Kundengeldern tatsächlich gemacht hat, verschweigt er mit Vehemenz, hat aber stets neue Ausreden für die Nichtauszahlung aus seinen „lukrativen Geldanlagen“ parat. Das Vertragswerk von E.T. Obermüller sieht nicht die Bohne auch nur einer ansatzweisen Risikoaufklärung vor, dabei hätte er zwingend auf das Risiko eines Totalverlustes hinweisen müssen.

Zu den Obliegenheitspflichten, die ET. Obermüller ganz offensichtlich mit Füssen tritt, schreibt der Bundesgerichtshof:

…“alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Informationen sind wahrheitsgemäß, sorgfältig, richtig und vollständig zu erteilen (BGH Urteil vom 19. Oktober 2006, III ZR 122/05; BGH Urteil vom 22. März 2007, III ZR 218/06), wenn diese für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind.“...

…“Der Anleger ist über sämtliche allgemeine und über besondere Risiken der Kapitalanlage aufzuklären… und in die Lage zu versetzen, dass er selbst Risiko und Tragweite seiner Entscheidung erkennt oder ersehen kann.“…

Unbeirrt führen E.T. Obermüller und Waldemar Mazur ihren Laden weiter fort und belabern gutgläubige Kunden mit ihren zweifelhaften Anlageangeboten. Wer sich einen weiteren Überblick zu diesen „Unternehmern“ machen will, wird auch in diesem speziellen Forum hier fündig.
http://tdi-asset-managment-ag-probleme.forumprofi.de/Thread-Meine-Erfahrungen

Ganz besonderen Dank sei an dieser Stelle den Mitgliedern aus dem oben genannten Forum sowie den Berichten von geprellten Kunden des E.T. Obermüller und Mazur gezollt, ohne deren wertvolle Arbeit dieser investigative Journalismus nicht möglich gewesen wäre. Großen Dank sei auch der Redaktion des Finanznachrichtendienstes GoMoPa gezollt, die sich der Berichterstattung angenommen hat.

Eine besondere Masche von E.T. Obermüller ist es, Gläubiger, die versuchen, in öffentlichen Foren ihre Erfahrungen darzulegen, regelrecht „mundtot“ zu machen, indem er einen Rechtsanwalt einschaltet, der dann mit einem dementsprechenden „Schundletter“ (Strafbewährte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe von € 50.000) versucht, die geprellten Investoren einzuschüchtern und ihnen sozusagen eine Strafgeld aufzuerlegen. Lächerlich und grotesk zugleich!

Eine Vorgehensweise von Obermüller und seinem Anwalt, die man getrost in die Tonne hauen kann, der Schundletter des Obermüller-Anwaltes ist die Zeit nicht wert, diesen Dreck zu lesen! Hoffentlich hat von den angemahnten Kunden niemand etwas an die Dumpfbacke Obermüller oder seinen Rechtsverdreher gezahlt.

Während E.T. Obermüller und Waldemar Mazur einen Rechtsanwalt benötigen, der nicht unentgeltlich arbeiten wird, ist es für jeden von Obermüller und Konsorten geprellten Kunden sinnvoller, sich generell an die für den Geschäftssitz der TDI AG zuständige Staatsanwaltschaft oder aber auch an die für den Wohnsitz für Obermüller und Mazur zuständige Strafverfolgungsbehörde zu wenden. Dies ist für die Geschädigten weitaus zweckmäßiger und außerdem kostenlos, als sich einen teuren Rechtsanwalt zu nehmen. Den Anwalt von Obermüller und dessen Drohgebärden kann man total ignorieren. Ausschlaggebend ist einzig und allein die Arbeit und das Ergebnis der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes – was anderes zählt hier nicht!

Obermüller und sein Anwalt vergessen indes nämlich, dass die freie Meinungsäußerung gem. des Grundgesetzes unter einem besonderen Schutz steht, die vermutlichen Betrugshandlungen und Einschüchterungstaktiken des E.T. Obermüller hingegen sicherlich nicht. In besonderem Masse gilt die freie Meinungsäußerung erst recht für den investigativen Journalismus, und etwas anderes stellen die für Obermüller und Konsorten sicherlich unangenehm erscheinenden Foren- oder Blogeinträge auch gar nicht dar.

Ferner wird auch eine besondere staatsbürgerliche Pflicht erfüllt, dergestalt, wenn vorbeugend auf die Gefahr eines Vermögensschadens bei der Einlassung auf die Finanz- und Anlagemöglichkeiten der TDI AG durch ihre Verantwortlichen E.T. Obermüller und Waldemar Mazur hingewiesen wird und in diesem Zusammenhang erwähnt wird, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Gange sind. Das dient der Vermeidung von Vermögensschäden. Außerdem hat ein potentieller Investor das Recht zu erfahren, hierbei ist es völlig gleichgültig durch wen, ob gegen Obermüller und Konsorten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. Dies stellt schlussendlich ein wesentliches Entscheidungs-kriterium für einen potentiellen Kunden dar, der beabsichtigt, über die TDI AG und den Herren Obermüller und/ oder Mazur ein Finanzgeschäft zu tägigen. Der potentielle Kunde kann somit besser einschätzen, trau ich den Finanzangeboten von Obermüller und/oder Mazur oder lasse ich besser die Finger von diesen Herrenschaften und orientiere mich anderweitig. De facto ist Obermüller’s Feststellung, dass gegen ihn gerichtete negative Blogeinträge für ihn geschäftsschädigend sein sollen, von absolut sekundärer Bedeutung, primär ist einzig und allein die Prophylaxe von Vermögens-schäden. Ob das nun einem Herrn Obermüller passt oder nicht, hat hier nicht zu interessieren!

Vielleicht sollte es E.T. Obermüller halt mal mit einem anderen Job anstatt „Vermögensverwalter“ probieren.
Wie wäre es mit Leichenwagenfahrer? Finanzleichen hat er sicherlich genug im Keller, der E.T. Obermüller.
Aber Vorsicht, auch das Geschäft als Leichenwagenfahrer kann sehr dumm laufen!!!

Hier ein paar Grundsatzurteile und Links zu der Thematik der freien Meinungsäußerung, Mitteilung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Meinungsfreiheit von Blogs

Freie Meinungsäußerung
Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und Senatsurteil BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren dürfen kein Geheimnis bleiben
BGH, Urteil vom 10.11.2011, Az. III ZR 81/11 

Gericht stärkt Meinungsfreiheit von Blogs
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-staerkt-Meinungsfreiheit-von-Blogs-192335.html

Für Vermögensvernichter wie Obermüller und Mazur dürfte es ohnehin zukünftig schwer werden, neue Pfründe im Finanzsektor abzugreifen. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob das Duo von Deutschland oder der Schweiz aus agiert. Die jeweilige Finanzmarktaufsicht der Länder gehen gewaltig aufeinander zu und tauschen sich immer häufiger aus.

Finma und Bafin spannen künftig zusammen
Die Schweiz und Deutschland intensivieren immer stärker ihre Zusammenarbeit im Finanzbereich.


Jüngst hat die schweizerische Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble dies in einem Briefwechsel vereinbart.

Fazit: Finger weg von Obermüller und Mazur!!!
Da könnt Ihr gleich Euer Geld verbrennen oder zum Fenster hinauswerfen.


Bitte beachten Sie auch meinen aktuellen Artikel zu diesem Thema:

Hausdurchsuchung bei der TDI Asset Management AG und ihrem selbsternannten Präsidenten (CEO) Ernst Thomas Obermüller.

Donnerstag, 31. Oktober 2013

BaFin untersagt der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an


Bonn/Frankfurt a. M., 30. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. mit Verfügung vom 12. September 2013 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, insbesondere Beteiligungsverträge oder Verträge über partiarische Darlehen, welche Investments an in der Tschechischen Republik belegenen Immobilien zum Gegenstand hatten. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Einlagen abzuwickeln.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131030_east_properties.html;jsessionid=13BD6D2CAF3BD4CC16760F0D2F4B46A8.1_cid290?nn=2819356

Donnerstag, 17. Oktober 2013

BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien der Hyper Secure Ltd.


Bonn/Frankfurt a. M., 17. Oktober 2013

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Hyper Secure Ltd. (ISIN: BMG4682E1093; WKN: A1W1T6) durch E-Mail-Newsletter massiv zum Kauf empfohlen. Die Empfehlung erfolgt mit dem Hinweis auf ein Gewinnpotenzial von 950 Prozent.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Die Aufsicht rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland in den Freiverkehr an der Börse Frankfurt sowie auf Xetra einbezogen.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2013/vm_131017_warnung_hypersecure_ltd.html?nn=2819266

Donnerstag, 10. Oktober 2013

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek als „oberstem Souverän“ des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“ das Versicherungsgeschäft und ordnet die Abwicklung an



Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 16. September 2013 aufgegeben, das im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“, der „Deutschen Gesundheitskasse“ (DGK), der „Deutschen Rentenkasse“ (DRK) sowie der „Deutschen Haftpflichtschadensausgleichskasse“ (DHK) ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und durch Kündigung der geschlossenen Verträge abzuwickeln.

Mit gleichem Bescheid wurde Herr Fitzek verpflichtet, betroffene Kunden über seinen unerlaubten Geschäftsbetrieb und versicherungsrechtliche Fragen zu informieren.

Herr Fitzek gewährt einen Rechtsanspruch auf die diversen Leistungen der genannten Versicherungen und betreibt so das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131010_fitzek_nev.html?nn=2819266

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek das Versicherungsgeschäft („NeuDeutsche Gesundheitskasse“) und ordnet die Abwicklung an



Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 16. Juli 2013 aufgegeben, das im Namen der sog. NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) seit dem 29. April 2013 ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und durch Kündigung der seither im Namen der NDGK geschlossenen Verträge abzuwickeln.

Mit gleichem Bescheid wurde Herr Fitzek verpflichtet, Betroffene über seinen unerlaubten Geschäftsbetrieb und versicherungsrechtliche Fragen zu informieren.

Seit dem 29. April 2013 gewährt Herr Fitzek Neukunden der NDGK einen Rechtsanspruch auf deren „Unterstützungsleistungen“ im Krankheitsfall. Hierdurch betreibt er das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

 http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131010_fitzek_ndgk.html?nn=2819266

BaFin untersagt Herrn Michael Rogge das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an



Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Michael Rogge, Horhausen, mit Bescheid vom 25. September 2013 das ohne die erforderliche Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft untersagt. Zudem hat die Bafin ihm aufgegeben, das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Rogge bietet Anlegern im Internet unter der Firma „Investorengruppe Westerwald“ den Abschluss eines „Investorenvertrags“ an. Laut Angebot sei dieser als „Gewinndarlehen“ konzipiert und biete den Anlegern unter anderem einen Grundgewinn von 6 %. Die Vertragsunterlagen sehen eine Rückzahlung des Anlagekapitals nach Beendigung des Vertrages vor.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr Rogge das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131010_rogge.html?nn=2819266

Dienstag, 8. Oktober 2013

BaFin ordnet Abwicklung des von Herrn Jürgen Staudhammer betriebenen Einlagengeschäfts an und setzt Abwickler ein


Bonn/Frankfurt a. M., 8. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Verfügung vom 27. September 2013 die unverzüglich Abwicklung des von Herrn Jürgen Staudhammer, Berlin, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und für die Abwicklung einen Abwickler bestellt.

Herr Jürgen Staudhammer bot Anlegern seit mehreren Jahren die Verwaltung ihrer Gelder durch „Börsengeschäfte“ auf der Grundlage eines „Geschäftsbesorgungsvertrags“ an. Die Verträge, in denen den Kapitalgebern der Erhalt des überlassenen Kapitals zugesagt wurde, schloss Herr Staudhammer zunächst unter dem Namen seines Einzelunternehmens Staudhammer Vermögensverwaltung mit Sitz in Burghausen, später unter dem Namen der E.S. Invest AG, Schweiz, ab.

Mit der Annahme des Anlagekapitals - auch soweit dies im Namen der E.S. Invest AG erfolgt ist - betreibt Herr Staudhammer das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Einlagen abzuwickeln.

Zum Abwickler des von Herrn Staudhammer betriebenen Einlagengeschäfts hat die BaFin

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Bruno M. Kübler
c/o KÜBLER GbR
 Einemstraße 24
 10785 Berlin

bestellt.

Der Abwickler hat zunächst zu prüfen, ob Herr Staudhammer seine Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllen kann. Der Abwickler ist befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Staudhammer zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131008_staudhammer.html;jsessionid=B2CFBA32624A102CDD5B7E2196484B39.1_cid372?nn=2819266