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Montag, 12. August 2013

LG Siegen: Keine Impressumspflicht nach § 5 TMG für ausländisches Unternehmen auch wenn sich die Webseite an deutsche Nutzer richtet

LG Siegen
Urteil vom 09.07.13


Das LG Siegen hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches seinen Sitz nicht innerhalb der EU hat, nicht verpflichtet ist, ein Impressum nach § 5 TMG vorzuhalten. Dies soll selbst dann gelten, wenn sich die Webseite bzw. das Angebot gezielt an deutsche Nutzer richtet.

Urteil im Volltext - http://www.stroemer.de/de/entscheidungen/wettbewerbsrecht/1378-lg-siegen-urt-v-090713-2-o-3613-anbieterkennzeichnung.html


.... womit den dubiosen Geschäftspraktiken die Türen geöffnet werden...