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Dienstag, 19. November 2013

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Axis-Capital Ltd.

 

Axis-Capital Ltd.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6. November 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Axis-Capital Ltd.mit angeblichem Sitz in:
Unit 50 Challenge House, 616 Mitcham Rd,
Croydon., CRO 3 AA
Tel: 0208 683 2883
Fax: 0208 591 2664
E-Mail: smoore(at)axis-capital.co.uk
E-Mail: info(at)axis-capital.co.uk
Web: www.axis-capital.co.uk

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher gemäß § 1 Abs 1 Z 3 BWG der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen in Österreich nicht gestattet.

>>>  http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/axis-capital-ltd.html

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Die FMA warnt Anleger vor Takeshi Venture Capital

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Takeshi Venture Capitalmit angeblichem Sitz in
Marunouchi, Chiyoda ku Tower
100-0005, Tokyo
Tel: +81 3 4520 9510
Fax: +81 3 4578 1610
Web: www.takeshiventurecapital.com/
Email: info(at)takeshiventurecapital.com
Email: clientservices(at)takeshiventurecapital.com
Email: compliance(at)takeshiventurecapital.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007), noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007), gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/takeshi-venture-capital.html

Dienstag, 20. August 2013

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Conquest Private Equity LLC




Conquest Private Equity LLC

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. August 2013 teilt die FMA daher mit, dass die 

Conquest Private Equity LLC
mit angeblichem Sitz in
1127 Avenue of the Americas, New York
NY 10036
www.conquestpe.com
info(at)conquestpe.com 
Tel: 212-401-6190
Fax: 212-401-4778 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel mit Wertpapieren auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet.