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Dienstag, 20. August 2013

Finma und Bafin spannen künftig zusammen

Annäherung  Das Scheitern des Quellensteuerabkommens beendete auch die Zusammenarbeit der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht mit dem deutschen Pendant. Nun sollen die Beziehungen wieder aufgetaut werden.  

Eveline Widmer-Schlumpf und Wolfgang Schäuble: Das aktuelle Abkommen haben die beiden per Brief unterzeichnet. (Bild: Keystone)

Die Schweiz und Deutschland wollen die Zusammenarbeit im Finanzbereich intensivieren. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble haben dies in einem Briefwechsel vereinbart.

Eine solche Abmachung hatten die beiden Länder schon 2011 unterzeichnet, im Rahmen des bilateralen Steuerabkommens mit Abgeltungssteuer. Nach dem Nein zu diesem Abkommen in Deutschland ist sie jedoch hinfällig geworden, wie das Finanzdepartement (EFD) schreibt.

Wettbewerb und Konsumentenschutz gestärkt

Die neue Vereinbarung soll durch zwei Ausführungsvereinbarungen unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden ergänzt werden. Dabei geht es um eine engere Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Angebot von Bankdienstleistungen sowie bei der Zulassung von Effektenfonds.

Die Vereinbarung beruhe auf Gegenseitigkeit und komme beiden Ländern zugute, schreibt das EFD. Der Wettbewerb und der Konsumentenschutz würden gestärkt, die Zusammenarbeit der Finanzmarktaufsichtsbehörden werde intensiviert.

Schweizer Banken, welche die Vereinbarung nutzen wollen und über keine Filiale vor Ort verfügen, müssen in Deutschland die relevanten deutschen Anleger- und Verbraucherschutzbestimmungen einhalten. Zu diesem Zweck kann die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin die schweizerische Finma bei Vor-Ort-Kontrollen begleiten. Dabei würden keine Kundendaten offengelegt, schreibt das EFD.
(jev/vst/sda)

http://www.handelszeitung.ch/politik/finma-und-bafin-spannen-kuenftig-zusammen-483347

Donnerstag, 1. August 2013

Alternatives Investment Fonds Manager Gesetz kundgemacht


Österreich setzt AIFM-Richtlinie durch das AIFMG um.


Mit BGBl. I Nr. 135/2013 wurde am 29. Juli 2013 das AIFMG kundgemacht. Österreich setzt dadurch die AIFM-Richtlinie in innerstaatliches Recht um und schafft ein einheitliches Aufsichtsregime für Verwalter von Alternativen Investmentfonds. Durch das AIFMG wird eine Vielzahl von momentan nicht beaufsichtigten Vehikeln der Aufsicht der FMA unterstellt, um das Gefahrenpotenzial von unbeaufsichtigten Anlageformen zu minimieren. 

Das neue Gesetz enthält insbesondere detaillierte Anforderungen an die Organisation und die Struktur der Verwalter und schafft Voraussetzungen für ein umfassendes Risiko- und Liquiditätsmanagement für Alternative Investmentfonds. Weiters wird das Reporting an die FMA näher geregelt.
Grundsätzlich stehen Alternative Investmentfonds professionellen Anlegern offen. Der Vertrieb an Privatkunden ist im AIFMG im Sinne des Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds

Die FMA hat hinsichtlich des AIFMG sowohl FAQ veröffentlicht, welche die wichtigsten Fragen zur Anwendbarkeit des AIFMG beantworten, als auch Konzessions- und Registrierungsleitfäden erstellt, um jene Unternehmen, welche dem AIFMG unterliegen, bei einem Antrag auf Bewilligung oder einer Anzeige der Registrierung als AIFM zu unterstützen. Die FAQ werden von der FMA regelmäßig gewartet und um weitere Fragen ergänzt. 



Mittwoch, 22. Mai 2013

Anlegerschutz - "Sie werden schwarze Schafe nie aus dem Markt bekommen"

Hamburg-Trust-Investitionsstandort Mainz: Für geschlossene Immobilienfonds gelten künftig neue Regeln

Mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch sollte eigentlich der Anlegerschutz in Deutschland verbessert werden. Das ist aber nur zum Teil gelungen, sagt Dirk Hasselbring. Der Chef eines Emissionshauses erklärt, wo die Regierung noch handeln muss.

mm: Herr Hasselbring, mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch, das in diesen Tagen verabschiedet wird, sollte eigentlich der Anlegerschutz verbessert werden. Wirklich gelungen ist das aber nicht, oder?

Hasselbring: Aus meiner Sicht wurde der Anlegerschutz in Teilen verbessert, aber nicht abschließend. Positiv ist, dass es künftig eine Verwahrstelle gibt, also einen Treuhänder, der für die Anleger geschlossener Fonds eine Objektüberwachung vornimmt. Zudem wurde für geschlossene Immobilienfonds die regelmäßige Bewertung der Objekte vorgeschrieben, was es bei anderen Fondstypen und gelisteten Immobilien-AGs auch im Ausland schon lange gibt. Das alles ist ein erster Schritt, um eine verbesserte Transparenz herzustellen.

mm: Aber?

Hasselbring: Was das Gesetz nicht regelt ist eine vernünftige Vorauswahl der Asset- und Investmentmanager. Wer eignet sich dazu eigentlich aus Anlegersicht? Unserer Meinung nach sollte zu dem Zweck eine erfolgsabhängige Vergütung vorgeschrieben werden, damit die Anlagemanager mit den Anlegern in einem Boot sitzen.

mm: Das ist wohl nicht das einzige Manko. Viele der neuen Regelungen für die Fondsbranche waren ursprünglich deutlich rigider vorgesehen, wurden aber letztlich im Laufe der Gesetzgebung stark abgemildert. Wer den Entstehungsprozess verfolgt hat, konnte sehen, dass die Lobby der Fondsanbieter großen Einfluss ausgeübt hat, oder?

Hasselbring: Das ist in der Tat so. Ein Beispiel ist die Bewertung der Immobilien, die die Anbieter der Fonds jetzt selbst vornehmen können. Damit hat sich die Branche keinen Gefallen getan. Das sollte ein unabhängiger Sachverständiger machen, so wie es auch bei internationalen Reits und bei Immobilien-AGs in Deutschland gehandhabt wird.

mm: Wie kommt es, dass die Branche in Gestalt des Verbandes VGF, der die Lobbyarbeit in erster Linie betrieben hat, und dessen Mitglied Ihr Unternehmen ist, nicht auf so etwas drängt?

Hasselbring: Für den Verband insgesamt können wir natürlich nicht sprechen. Unser Haus plädiert klar für unabhängige Sachverständige, sonst macht die Bewertung keinen Sinn. Das ist allgemeiner Standard im gelisteten Markt und auch auf internationaler Ebene.

mm: Die Bewertung der Immobilien ist nur ein Beispiel. Weitere sind der Fremdkapitaleinsatz der Fonds, der ursprünglich deutlich stärker begrenzt werden sollte, oder die vorgeschriebene Mindestanlagesumme, die zunächst höher angesetzt worden war und dann gesenkt wurde. Weshalb sträubt sich die Fondsbranche gegen eine stärkere Regulierung und einen besseren Anlegerschutz, obwohl das doch das Image verbessern würde?

Hasselbring: Wenn wir beispielsweise vom Einsatz von Fremdkapital sprechen, so halten wir einen Einsatz von 60 Prozent, wie er jetzt vorgesehen ist, für wirtschaftlich nachhaltig und vertretbar. Wäre die Grenze, wie in den Jahren 2006 oder 2007 zum Teil zu sehen, bei 80 oder 90 Prozent, dann käme sicher eine spekulative Komponente hinein, die keinen Sinn macht. Aber 60 Prozent ist ein üblicher Standard, wie Sie ihn beispielsweise auch bei Immobilien-AGs finden.

mm: Wie ist es mit der Mindestanlagesumme? Ein Problem ist ja, dass immer wieder geschlossene Fonds in die Depots von Anlegern geraten, für die sie aufgrund der Vermögenslage eigentlich nicht geeignet sind. Meinen Sie, das lässt sich durch die jetzt gesetzte Untergrenze von 20.000 Euro verhindern?

Hasselbring: Ich glaube es nicht. Ob die Mindestanlagesumme eine halbe Million Euro oder 10.000 Euro beträgt, ist nicht entscheidend dafür, wie viel der Anleger von der Materie versteht. Die Fachkenntnisse eines Anlegers an der Mindestanlagesumme festzumachen, halte ich generell für naiv. Wichtig ist, inwieweit der Initiator die Interessen des Anlegers vertritt, und zwar während der gesamten Fondslaufzeit. Damit sind wir wieder bei der erfolgsorientierten Entlohnung, einer ganz wichtigen Komponente, die im Gesetz vergessen wurde.


2. Teil: "Wenn jemand betrügen will, dann wird er das auch tun"

mm: Zuletzt sorgte die Fondsbranche vor allem für negative Schlagzeilen, beispielsweise durch den Anlageskandal rund um die S&K-Gruppe aus Frankfurt, wo übrigens die Immobilienbewertung ebenfalls eine Rolle spielte. So etwas wird wohl auch durch das neue Anlegerschutzgesetz künftig nicht auszuschließen sein, oder?

Hasselbring: Sie werden schwarze Schafe nie aus dem Markt bekommen. Wenn jemand lügen und betrügen will, dann wird er das auch trotz der schärfsten Regulierung tun. Es kommt dann auch auf die Marktentwicklung und das Selbstverständnis der Initiatoren an. Wir werden beispielsweise freiwillig unabhängige Sachverständige einsetzen, auch, wenn wir das nicht müssen. Wenn es in ähnlicher Weise weitere Vorreiter gibt, dann werden sich die anderen Häuser sicher anpassen. Da sehe ich nicht das Problem.

mm: Sondern wo?

Hasselbring: Viel wichtiger ist, dass es einheitliche Bewertungsmethoden und -standards für die Immobilien gibt. Dass es also keine Unterschiede in den Bewertungsverfahren der Immobilien-AGs, der geschlossenen Fonds und der offenen Fonds gibt. Da gibt es aus meiner Sicht in Deutschland noch einigen Nachholbedarf.

mm: Insgesamt steht es derzeit nicht gut um die Branche der geschlossenen Fonds. Wir haben den S&K-Skandal angesprochen, weitere Beispiele sind die Probleme bei den Schiffsfonds sowie Konflikte bei einzelnen Emissionshäusern. Hinzu kommen die Platzierungszahlen, die jüngsten Statistiken zufolge dramatisch sinken. Wenn Sie nach vorne blicken: Meinen Sie, dass neue Kapitalanlagegesetz hilft, die Aussichten der Branche zu verbessern?

Hasselbring: Ich meine, es hilft deutlich. Als früherer Vorstand bei der Deutschen Euroshop AG habe ich eine gewisse Gelassenheit aus meiner Erfahrung vom Aktienmarkt. Dort hatten wir 2002 eine ähnliche Situation. Der Dax stand bei 2500 Punkten, die Dot-Com-Bubble war geplatzt, keiner wollte mehr etwas mit Aktien zu tun haben. Aus dieser Hangover-Situation ist inzwischen wieder ein florierender Handel entstanden, mit Topwerten bei Dax  und MDax . Das war nur möglich, weil ganz klar das Steuer herumgerissen wurde in Richtung mehr Transparenz und mehr Information für die Anleger und in Richtung einer klaren und deutlichen Berichterstattung der Unternehmen. Wenn der geschlossene Fonds dieses Ziel ebenfalls verfolgt, wird auch das Vertrauen der Anleger zurückkehren.

Orig. Quelle >>> manager-magazin.de