Österreich setzt AIFM-Richtlinie durch das AIFMG um.
Mit BGBl. I Nr. 135/2013 wurde am 29. Juli
2013 das AIFMG kundgemacht. Österreich setzt dadurch die AIFM-Richtlinie
in innerstaatliches Recht um und schafft ein einheitliches
Aufsichtsregime für Verwalter von Alternativen Investmentfonds.
Durch das AIFMG wird eine Vielzahl von momentan nicht beaufsichtigten
Vehikeln der Aufsicht der FMA unterstellt, um das Gefahrenpotenzial von
unbeaufsichtigten Anlageformen zu minimieren.
Das neue Gesetz enthält insbesondere detaillierte
Anforderungen an die Organisation und die Struktur der Verwalter und
schafft Voraussetzungen für ein umfassendes Risiko- und Liquiditätsmanagement für Alternative Investmentfonds. Weiters wird das Reporting an die FMA näher geregelt.
Grundsätzlich stehen Alternative Investmentfonds professionellen Anlegern offen. Der Vertrieb an Privatkunden ist im AIFMG im Sinne des Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds.
Grundsätzlich stehen Alternative Investmentfonds professionellen Anlegern offen. Der Vertrieb an Privatkunden ist im AIFMG im Sinne des Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds.
Die FMA hat hinsichtlich des AIFMG sowohl FAQ
veröffentlicht, welche die wichtigsten Fragen zur Anwendbarkeit des
AIFMG beantworten, als auch Konzessions- und Registrierungsleitfäden
erstellt, um jene Unternehmen, welche dem AIFMG unterliegen, bei einem
Antrag auf Bewilligung oder einer Anzeige der Registrierung als AIFM zu
unterstützen. Die FAQ werden von der FMA regelmäßig gewartet und um
weitere Fragen ergänzt.
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