Donnerstag, 1. August 2013

Alternatives Investment Fonds Manager Gesetz kundgemacht


Österreich setzt AIFM-Richtlinie durch das AIFMG um.


Mit BGBl. I Nr. 135/2013 wurde am 29. Juli 2013 das AIFMG kundgemacht. Österreich setzt dadurch die AIFM-Richtlinie in innerstaatliches Recht um und schafft ein einheitliches Aufsichtsregime für Verwalter von Alternativen Investmentfonds. Durch das AIFMG wird eine Vielzahl von momentan nicht beaufsichtigten Vehikeln der Aufsicht der FMA unterstellt, um das Gefahrenpotenzial von unbeaufsichtigten Anlageformen zu minimieren. 

Das neue Gesetz enthält insbesondere detaillierte Anforderungen an die Organisation und die Struktur der Verwalter und schafft Voraussetzungen für ein umfassendes Risiko- und Liquiditätsmanagement für Alternative Investmentfonds. Weiters wird das Reporting an die FMA näher geregelt.
Grundsätzlich stehen Alternative Investmentfonds professionellen Anlegern offen. Der Vertrieb an Privatkunden ist im AIFMG im Sinne des Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds

Die FMA hat hinsichtlich des AIFMG sowohl FAQ veröffentlicht, welche die wichtigsten Fragen zur Anwendbarkeit des AIFMG beantworten, als auch Konzessions- und Registrierungsleitfäden erstellt, um jene Unternehmen, welche dem AIFMG unterliegen, bei einem Antrag auf Bewilligung oder einer Anzeige der Registrierung als AIFM zu unterstützen. Die FAQ werden von der FMA regelmäßig gewartet und um weitere Fragen ergänzt. 



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