Österreich setzt AIFM-Richtlinie durch das AIFMG um.
Mit BGBl. I Nr. 135/2013 wurde am 29. Juli 
2013 das AIFMG kundgemacht. Österreich setzt dadurch die AIFM-Richtlinie
 in innerstaatliches Recht um und schafft ein einheitliches 
Aufsichtsregime für Verwalter von Alternativen Investmentfonds.
 Durch das AIFMG wird eine Vielzahl von momentan nicht beaufsichtigten 
Vehikeln der Aufsicht der FMA unterstellt, um das Gefahrenpotenzial von 
unbeaufsichtigten Anlageformen zu minimieren. 
Das neue Gesetz enthält insbesondere detaillierte 
Anforderungen an die Organisation und die Struktur der Verwalter und 
schafft Voraussetzungen für ein umfassendes Risiko- und Liquiditätsmanagement für Alternative Investmentfonds. Weiters wird das Reporting an die FMA näher geregelt.
Grundsätzlich stehen Alternative Investmentfonds professionellen Anlegern offen. Der Vertrieb an Privatkunden ist im AIFMG im Sinne des Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds.
Grundsätzlich stehen Alternative Investmentfonds professionellen Anlegern offen. Der Vertrieb an Privatkunden ist im AIFMG im Sinne des Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds.
Die FMA hat hinsichtlich des AIFMG sowohl FAQ
 veröffentlicht, welche die wichtigsten Fragen zur Anwendbarkeit des 
AIFMG beantworten, als auch Konzessions- und Registrierungsleitfäden 
erstellt, um jene Unternehmen, welche dem AIFMG unterliegen, bei einem 
Antrag auf Bewilligung oder einer Anzeige der Registrierung als AIFM zu 
unterstützen. Die FAQ werden von der FMA regelmäßig gewartet und um 
weitere Fragen ergänzt. 

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