In einem Blog wurde ein Professor als "Linksextremist" und
Stasi-Mitglied bezeichnet - aus Sicht des Betroffenen verunglimpfend und
beleidigend. Der Professor versucht nun, Google zu zwingen, den Blog
nicht mehr zu verlinken. Doch die Chancen stehen schlecht.
Google muss einen Link auf eine umstrittene Behauptung über den
Düsseldorfer Geschichtsprofessor Wolgang Dreßen voraussichtlich nicht
aus seinem Suchindex löschen. Nicht Google sei für die Behauptungen in
dem verlinkten Blog der richtige Ansprechpartner, sondern der Autor oder
der Seitenbetreiber. Das machten die Richter am Landgericht
Mönchengladbach in einem Rechtshinweis deutlich. Das Urteil wird am 5.
September erwartet.
Der Politikwissenschaftler war in dem Beitrag auf einem Blog der
US-Plattform wordpress.com unter anderem als "Teil des bundesdeutschen
Stasi-Netzwerks" verunglimpft worden. Er hatte gerichtlich durchsetzen
wollen, dass die Seite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden
und beleidigenden Behauptungen nicht mehr angezeigt wird. Der Urheber
sei nicht ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine
Beschwerde nicht reagiert. Es bleibe nur noch Google, sagte
Dreßens Anwalt.
Mit seiner Einschätzung folgt das Gericht der Argumentation
des Internetkonzerns. In dem Streit stehe das Persönlichkeitsrecht
gegen den wirtschaftlichen Kern des Beschäftigungsfeldes von
Google, nämlich Treffer wertfrei anzuzeigen, machte die Vorsitzende
Richterin Ulrike Flecken das Spannungsfeld deutlich.
Ob der Blogpost tatsächlich gegen das Gesetz verstößt, ist bisher noch nicht geklärt. Eine Strafanzeige seines Mandanten wegen Beleidigung und Verleumdung habe die Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt, weil der Urheber nicht zu ermitteln sei, sagte der Anwalt Dreßens, Alexandros Tiriakidis. Dieser Sachverhalt war dem Gericht zunächst nicht bekannt.
In dem Blog wurde auch behauptet, die Fachhochschule Düsseldorf habe
Dreßen gekündigt. Der Wissenschaftler, der jetzt in Berlin wohnt, kam
nicht zur Verhandlung. Der 71-Jährige war Leiter der Forschungsstelle
Rechtsextremismus an der Fachhochschule Düsseldorf und nach eigenen
Angaben aus Altersgründen ausgeschieden, publiziert aber weiterhin.
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Google automatisch
ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt
Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten. In einem laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich an,
dass Google nicht dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche
Daten, die legitim und rechtmäßig sind, aus dem Suchindex zu streichen.
http://www.sueddeutsche.de/digital/rechtsstreit-google-muss-vorwuerfe-nicht-aus-suchergebnissen-loeschen-1.1736487
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