Donnerstag, 1. August 2013

Rechtsstreit um Blogpost - Wer googelt, der findet: den Linksextremisten

In einem Blog wurde ein Professor als "Linksextremist" und Stasi-Mitglied bezeichnet - aus Sicht des Betroffenen verunglimpfend und beleidigend. Der Professor versucht nun, Google zu zwingen, den Blog nicht mehr zu verlinken. Doch die Chancen stehen schlecht.

Google muss einen Link auf eine umstrittene Behauptung über den Düsseldorfer Geschichtsprofessor Wolgang Dreßen voraussichtlich nicht aus seinem Suchindex löschen. Nicht Google sei für die Behauptungen in dem verlinkten Blog der richtige Ansprechpartner, sondern der Autor oder der Seitenbetreiber. Das machten die Richter am Landgericht Mönchengladbach in einem Rechtshinweis deutlich. Das Urteil wird am 5. September erwartet.

Der Politikwissenschaftler war in dem Beitrag auf einem Blog der US-Plattform wordpress.com unter anderem als "Teil des bundesdeutschen Stasi-Netzwerks" verunglimpft worden. Er hatte gerichtlich durchsetzen wollen, dass die Seite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr angezeigt wird. Der Urheber sei nicht ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht reagiert. Es bleibe nur noch Google, sagte Dreßens Anwalt.

Mit seiner Einschätzung folgt das Gericht der Argumentation des Internetkonzerns. In dem Streit stehe das Persönlichkeitsrecht gegen den wirtschaftlichen Kern des Beschäftigungsfeldes von Google, nämlich Treffer wertfrei anzuzeigen, machte die Vorsitzende Richterin Ulrike Flecken das Spannungsfeld deutlich.

Ob der Blogpost tatsächlich gegen das Gesetz verstößt, ist bisher noch nicht geklärt. Eine Strafanzeige seines Mandanten wegen Beleidigung und Verleumdung habe die Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt, weil der Urheber nicht zu ermitteln sei, sagte der Anwalt Dreßens, Alexandros Tiriakidis. Dieser Sachverhalt war dem Gericht zunächst nicht bekannt.

In dem Blog wurde auch behauptet, die Fachhochschule Düsseldorf habe Dreßen gekündigt. Der Wissenschaftler, der jetzt in Berlin wohnt, kam nicht zur Verhandlung. Der 71-Jährige war Leiter der Forschungsstelle Rechtsextremismus an der Fachhochschule Düsseldorf und nach eigenen Angaben aus Altersgründen ausgeschieden, publiziert aber weiterhin.
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Google automatisch ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten. In einem laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich an, dass Google nicht dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche Daten, die legitim und rechtmäßig sind, aus dem Suchindex zu streichen.

 http://www.sueddeutsche.de/digital/rechtsstreit-google-muss-vorwuerfe-nicht-aus-suchergebnissen-loeschen-1.1736487

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