Bonn/Frankfurt a. M., 21. August 2013
Die Mitarbeiter der Gesellschaft riefen unaufgefordert Personen an, um sie zum Erwerb von Wertpapieren zu bewegen.
Den Angerufenen wurde zunächst durch die Mitarbeiter Informationsmaterial zu einem bestimmten Wertpapier zugesandt. Darüber hinaus wurde den Angerufenen zugesagt, sie laufend über die Entwicklung der erworbenen Wertpapiere zu informieren.
Danach rief der „Betreuer“ die potentiellen Kunden in zeitlich sehr kurzen Abständen wieder an, um sie zum Kauf der Wertpapiere zu bewegen.
Die Gesellschaft stellte die beworbenen Wertpapiere als für den Kunden geeignet dar und stützte bei Mehrfachkontakten diese Empfehlung auch auf ihr bekannte persönliche Umstände der Angerufenen zu deren bisherigen Kaufverhalten.
Sie erbrachte somit die Anlagevermittlung und die Anlageberatung, ohne dass ihr die hierfür erforderliche Erlaubnis erteilt worden ist.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, indes noch nicht bestandskräftig.
>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130821_fs_financial_service.html?nn=2819266
1 Kommentar:
FS Financial Service Deutschland GmbH -Ob das Semninar noch stattfindet?
Das ist schon ein ordentliches Honorar für ein Seminar, welches das Unternehmen hier anbietet. Ob das das Unternehmen das Seminar überhaupt noch durchführt dürfte Zweifelhaft sein. Mit einer BaFin Verfügung in der Tasche sollte man den Teilnehmern das Geld zurückzahlen und auf das Seminar verzichten.FS Financial Service Deutschland GmbH seminar_investor_relations
http://www.diebewertung.de/?p=152351
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