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Samstag, 26. Oktober 2013

Internetrecht - Abzocke-Rechnungen: Warnung vor betrügerischen Rechnungen für Pressearbeit


Es ist eine neue Betrugsmasche im Umlauf. Betrüger verschicken an die Kunden von Presseagenturen Abzocke-Rechnungen für getätigte Pressearbeit.

 

Betrüger fordern 580 Euro für eine Pressemitteilung


Wer als Unternehmer eine Rechnung für das Schreiben einer Pressemitteilung zugesandt bekommt, sollte genau hinschauen. Betrüger geben sich neuerdings als Pressebüro aus und verschicken Rechnungen für bereits veröffentlichte Pressemitteilungen.
Die Betrüger gehen folgendermaßen vor: Sie durchforsten die Presseportale diverser Pressagenturen und schreiben Zahlungserinnerungen an die Kunden dieser Agenturen. Sie bitten dabei um die Überweisung des Rechnungsbetrages für die bereits getätigte Pressearbeit. Sie geben den Titel der Pressemitteilung und das genaue Datum an. Die Rechnungen fallen dabei zum Teil höher aus als in der Branche üblich. In einem Fall verlangten die Betrüger 580 Euro für eine Pressemitteilung. Für die Zahlung setzen die Betrüger eine 10-tägige Frist.

 

Was sollte man als Betroffener solcher Abzocke-Rechnungen tun?


Kunden, die Opfer solcher Abzocke-Rechnungen werden, sollten auf die Forderung der Betrüger nicht reagieren, sondern die Rechnung einfach abheften und Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten.

http://www.wbs-law.de/internetrecht/abzocke-rechnungen-warnung-betruegerischen-rechnungen-fuer-pressearbeit-47446/

Montag, 23. September 2013

Basel BS - Vorsicht bei Stellenangeboten von „Finanzagenten“


Seit einigen Tagen muss sich die Staatsanwaltschaft mit einer Betrugsmasche von Internetkriminellen befassen, bei welcher diese versuchen, arglose Personen anzuwerben, die im Nebenjob Geldtransfers durchführen sollen. Mit der Überschrift „Profitabler Nebenjob“ verspricht die Anzeige ein hohes Zusatzeinkommen in kürzester Zeit mit einem geringen Zeitaufwand. Die Betrüger bedienen sich der Identität real existierender, seriöser Schweizer Immobilienunternehmen.

Vorgehen der Täter:
Diese überweisen zunächst eine Geldsumme von mehreren tausend Franken auf das Konto des Nebenjobnutzers. Dieser soll das Geld abheben und dieses – nach Abzug einer Entlohnung – über ein Geldtransferinstitut auf ein Auslandskonto überweisen. Ziel der unbekannten Betrüger ist dabei, Gelder, die unter anderem im Rahmen von Betrugshandlungen beim Onlinebanking erlangt wurden, zu waschen bzw. den Geldfluss zu verschleiern. Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sollen dadurch behindert bzw. verunmöglicht werden.

Die Staatsanwaltschaft warnt auf solche Angebote einzugehen. Der scheinbar lukrative Nebenjob kann sich sehr schnell als Tätigkeit mit strafrechtlichen Folgen und finanziellen Einbußen herausstellen. Wer auf solche Angebote eingeht, macht sich unter Umständen wegen Geldwäscherei strafbar.

Quelle: kapoBS