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Freitag, 30. November 2012

Rechtsanwalt Gregor Theado säubert Netz für Bonofa

Sehr geehrter Herr Müller,

die Bonofa AG, Landstraße 60 in 9490 Vaduz, Liechtenstein, hat mich mit ihrer Vertretung beauftragt.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Ich betreue die Bonofa AG in Bezug auf deren deutschsprachige Internetangebote. Dabei obliegt es mir auch, möglichen Rechtsverletzungen nachzugehen.

Grund meines Schreibens an Sie ist der folgende: An mich wurde herangetragen, dass unter der URL

http://cafe4eck.blogspot.de/2012/11/bonofa-ag-verknupft-mit-csc-company.html

ein Beitrag v. 13.11.2012, verfasst von Herrn Benny Alamsky, mit dem Titel

„Bonofa AG, verknüpft mit CSC -Company Structure Consulting AG, Aurum Plus GmbH, Alphapool AG, Cube7 u. a.“

veröffentlicht wurde bzw. nach wie vor öffentlich zugänglich gemacht wird. Aufgrund Ihrer Namensangabe innerhalb des Blogs gehe ich davon aus, dass Sie Betreiber desselbigen sind. Andernfalls bitte ich um Bekanntgabe des wahren Betreibers sowie dessen vollständigen Namen und Anschrift.

I.
Nach meiner Einschätzung werden durch jenen Artikel bzw. durch dessen Aufmachung die Rechte meiner Mandantschaft nicht nur unerheblich verletzt. Dies möchte ich gerne erläutern:

Sie betreiben unter der genannten URL ein Blog, unter welchem Sie u.a. Aufklärungsartikel zum Thema Multi-Level-Marketing veröffentlichen. Im Header des Blogs sind Bilder gezeigt von und aus Justizvollzugsanstalten, der Untertitel lautet
„Betrug, Betrüger und Bauernfänger - Endstation Cafe Viereck - hier werden MLM-Unternehmen und sonstige Versuche Verbraucher zu täuschen durchleuchtet“.

In dem eingangs genannten Artikel wird offensichtlich versucht, die Leserschaft vor den Angeboten meiner Mandantschaft zu warnen, was neben dem grundsätzlichen Duktus des gesamten Artikels auch durch den initialen Satz

„Wieder eine geniale Idee zum Geld verdienen? Sicher, aber nur für jene die das System erfunden und aufgebaut haben, also an der Spitze stehen.“

bestärkt wird.
Die im Weiteren dargestellten Informationen sind grundsätzlich zutreffend, allerdings werden hieraus die falschen Schlüsse gezogen, bzw., diese falschen Schlüsse dem Leser nahe gelegt.

Es ist wenig verwunderlich, dass die Hauptdomain meiner Mandantschaft, welche ihren Ursprung in deutschsprachigen Ländern und welche hier auch wohl die meisten Partner hat, von Deutschland aus registriert wurden. Was so Besonderes darin zu sehen sein soll, dass die Domain auf einen Herrn Hoyer registriert ist, erschließt sich nicht, da es nicht untypisch ist, dass Domains ebenso wie sonstige Rechte im Immaterialgüterrecht auch von Dritten lizenziert oder „verpachtet“ werden. In vielen Fällen sind diejenigen Personen, die die Domain registrieren, nicht die eigentlichen Domaininhaber; ich könnte Ihnen hier zahlreiche Beispiele aus meiner täglichen Beratungspraxis aufzeigen, wo z.B. die Webdesigner, Mitgesellschafter o.ä. die Domain für eine Unternehmung selbst registriert haben. Es wird leider immer wieder nicht trennscharf zwischen dem bloßen Domainregistrar und etwa den Unternehmensinhabern unterschieden; eine Domainregistrierung begründet keinerlei Rechte gegenüber den tatsächlichen Rechtsinhabern, noch begründet sie Namensrechte o.ä. an dem Domain-Zeichen.

Gleiches gilt übrigens auch für Cube7-Domains. Sie werden hier bei gründlicher Recherche noch zahlreiche weitere ähnlich lautende Domains finden, die teilweise von unterschiedlichen Personen registriert wurden.

Zu der Domain My-bonofa.com ist zu sagen, dass die Betreiber jener Seite unabhängige Vertriebspartner der Bonofa AG sind, d.h., für die Inhalte jener Seiten ist meine Mandantschaft nicht verantwortlich.
Es handelt sich um eine sehr frühe Partnerschaft, mittlerweile sehen die Kennzeichenverwendungsrichtlinien meiner Mandantschaft auch vor, dass Vertriebspartner keine Domains mehr betreiben sollen, die oberflächlich gelesen den Eindruck erwecken, durch meine Mandantin betrieben zu werden. Die Richtlinien können Sie auch hier einsehen:

http://www.bonofa.com/de/regulations/terms-and-conditions-labels

Jedenfalls aber ist es nicht haltbar, dass der Artikel in Zusammenhang mit dem Header, den Ihr Blog trägt, öffentlich zugänglich gemacht wird. Bei dem durchschnittlichen, unvoreingenommenen Leser wird der Eindruck erweckt, Sie bzw. Herr Alamsky berichteten über Betrüger, die Verbraucher in strafrechtlich relevanter Art und Weise täuschten.

Diese Unterstellung weist meine Mandantschaft entschieden zurück.

Zunächst richtet sich das Angebot meiner Mandantschaft primär an selbständige Vertriebspartner, d.h. Unternehmer und nur in absehbarer Zeit mit dem Projekt „Cube7“ auch erstmals an Verbraucher.

Betrügerisches Verhalten ist meiner Mandantschaft sodann erst recht nicht vorzuwerfen. Meine Mandantschaft ist stets darum bemüht, für Transparenz Sorge zu tragen. Nicht zuletzt wurde auch ich deswegen beauftragt, für die rechtskonforme Gestaltung des Internetangebots sowie vor allem die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards Sorge zu tragen sowie bei unzulässigen Verhalten von Mitgliedern der Bonofa-Community umgehend einzuschreiten.

Bisweilen sind daher Beschwerden aus dem Kreise der Partner wenig bis kaum zu vermelden.

Festzuhalten gilt es jedenfalls, dass meiner Mandantschaft mit der Kategorisierung als „Betrüger und Bauernfänger“ etwas unterstellt wird, was schon verleumderischen Charakter aufweist.

Colorandi Causa möchte ich übrigens anmerken, dass ich es zunehmend als befremdlich empfinde, wenn zur Argumentation in Artikeln wie dem Ihrigen sich auf Webseiten wie die der GoMoPa bezogen wird, ein Unternehmen, welches sich bewusst deutscher Gerichtsbarkeit entzieht, obwohl es sich ausschließlich an einen deutschen Kundenkreis richtet, welches zudem überhaupt nicht auf Anfragen reagiert geschweigedenn Fehler moderiert und daher schon mehrfach auch offenkundige Falschmeldungen nicht revidiert hat.

An dieser Stelle habe ich auch Ihre Webseite zu kritisieren, da Sie augenscheinlich keine Anbieterkennzeichnung in dem nach § 5 Telemediengesetz geforderten Umfang unterhalten. Mit der bloßen Nennung eines Namens und einer E-Mail werden Sie den gesetzlichen Voraussetzungen nicht gerecht.
Ich musste vielmehr mutmaßen, dass Sie der richtige Ansprechpartner sind. Um entsprechende Mängelbehebung wird gebeten, im Übrigen kann ich Ihnen dies nur empfehlen, um drohenden Abmahnungen durch Dritte vorzubeugen.

II.
Aus den vorgenannten Gründen habe ich Sie aufzufordern, es zu unterlassen, den gegenständlichen Artikel in Zusammenhang mit Ihrem Blog bzw. dem aktuellen oder einem in vergleichbarer Aufmachung gestalteten Header öffentlich zugänglich zu machen.

Ich bitte um entsprechende Moderation innerhalb von 10 Tagen.

Ich gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit auf diese Weise erledigen lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Theado
Rechtsanwalt

Hierzu möchte ich nur kurz anmerken, dass ein privater Blogger mit Wohnsitz in den USA kein vollständiges Impressum benötigt.
Desweiteren berufe ich mich auf die rechtliche Meinungsfreiheit, womit Vermutungen und Ungereimtheiten durchaus öffentlich publik gemacht werden dürfen, unabhängig von der Gestaltung, inkl. eines Headers einer Webseite/eines Blogs.

Das Schreiben des RA Theado kann zudem als Klarstellung, bzw. Richtigstellung der bemängelten Punkte dienen.

Dienstag, 13. November 2012

Bonofa AG, verknüpft mit CSC -Company Structure Consulting AG, Aurum Plus GmbH, Alphapool AG, Cube7 u. a.

Wieder eine geniale Idee zum Geld verdienen?
Sicher, aber nur für jene die das System erfunden und aufgebaut haben, also an der Spitze stehen.

Manchmal hat man das Gefühl, es gibt Menschen die denken dass alle anderen mit dem Klammerbeutel gepudert wären. Doch dank dem Internet sind diese Zeiten lange vorbei.


Laut des Impressums auf bonofa.com soll der Sitz der Bonofa AG in Vaduz/Lichtenstein sein. Mehr als merkwürdig erscheint da, dass die Domainregistrierungen und auch das Markenschutzrecht in Deutschland liegen.
Die Hauptdomain bonofa.com ist auf einen Herrn Andreas Hoyer aus Mandelbachtal registriert.

My-Bonofa.com scheint zur Anwerbung von Mitgliedern in die Struktur gedacht sein, wobei laut des Impressums Wilke-Seeger, Wollmer und Buettgenbach involviert sind.

Hinter Bonofa an sich stecken aber offenbar andere Leute. So gibt es beispielsweise die Seite bonofa.com in deren Impressum man die Bonofa AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein findet. Die dort angegebenen Herren aus Österreich, die den Verwaltungsrat bilden, scheinen keine wirkliche Rolle zu spielen. Denn die Seite an sich ist auf die "aurum plus GmbH" von Gernot Fuhr in Saarbrücken registriert. Dort taucht Gernot Fuhr zwar nicht auf, denn die Geschäftsführer heissen Tilgenkamp und Kulla. Fuhr steht aber in der Whois-Abfrage als Verantwortlicher dar und spielt mit Sicherheit die tragende Rolle. aurum plus ist laut eigenen Angaben eine Edelmetallhandels GmbH, die Gold und Silber verkauft. Selbstverständlich auch mit den network-üblichen "Sparplänen". Bonofa scheint somit eine weitere Vertriebslattform für deren Absatz zu werden.

Die aurum plus GmbH ist aber nicht das einzige Unternehmen des Herrn Fuhr. Unter der gleichen Adresse in Saarbrücken git es nämlich noch die Alphapool AG, bei der Fuhr dann auch tatsächlich als Vorstand eingetragen ist. Die Alphapool betreibt wohl Immobiliengeschäfte, hat eine Eigenkapital von 50.000 Euro und ist bei GoMoPa unter anderem dadurch negativ aufgefallen, dass sie mit übertriebenen Versprechungen Lebensversicherungspolicen ankaufen und daraus durch hochriskante Immo-Geschäfte angeblich innerhalb von 6 Jahren das doppelte machen wollen. Das Versprechen der alphapool AG: Geben Sie uns 20.000 Euro, wir geben Ihnen in 6 Jahren 40.000 Euro zurück.

Der Immobilienbereich ist für Nepper ja immer recht dankbar, da man seine Programme schön ruhig über möglichst lange Zeiträume anlegen kann und sich nicht schon zu Beginn (also in der Phase des Abkassierens) mit lästigen Renditeforderungen rumschlagen muss. Falls das System dann nach einigen Jahren doch nicht funktioniert, kann man ja ein paar Ausreden erfinden, das Unternehmen liquidieren oder sich aus dem Staub machen und hat bis dahin schon jede Menge kassiert. Hier gibts einen Bericht und eine professionelle Einschätzung zu diesen Machenschaften, in dem Fuhr auch persönlich erwähnt wird: http://www.finanz-forum.de/online_active_t5584.html


Die eigentliche Gesellschaft die hinter Bonofa steckt, ist also die CSC -Company Structure Consulting AG, die treuhänderisch den Betrieb der BONOFA AG regelt - http://www.oera.li/webservices/HRG/HRG.asmx/getHRGHTML?chnr=0002383447&amt=690&toBeModified=0&validOnly=11000&lang=1&sort=0

Diese CSC ist von der FMA als Treuhandgesellschaft mit eingeschränkter Bewilligung gelistet - http://register.fma-li.li/fileadmin/user_upload/dokumente/publikationen/Treuhaender/de/121010_19_Treuhandgesellschaften_mit_eingeschraenkter_Bewilligung_mit_ihren_Konzessionstraegern.pdf

Cube7 wurde ebenso noch in Bonofa integriert.
cube7 ist in der realen Produktewelt eigentlich die Weiterentwicklung des Rubik´s Cube. In Deutschland auch Zauberwürfel genannt. Anders als sein älterer Bruder hat er pro Seite nicht 3x3, sondern 7x7 Felder die man in die richtige Farbe drehen muß.

Den Zauberwürfel hat die Bonofa anscheinend als Symbol gewählt. Herr Hoyer, der bereits erwähnt wurde, weil er die Domain bonofa.com registriert hat, ist auch der Inhaber der Domains: http://cube7.org/ und http://cubeseven.org/

Das Ganze ist also ein recht verzweigtes Firmennetzwerk. Je verzweigter derartige Firmenkonstrukte sind, umso mehr unterstreicht das in meinen Augen, dass Vorsicht geboten ist.