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Donnerstag, 8. August 2013

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek ("Königliche Reichsbank") das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an


Bonn/Frankfurt a. M., 8. August 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 18. Juli 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Peter Fitzek nahm auf „Sparbüchern“ Anlegergelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen entgegen, die im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königliche Reichsbank“ ausgegeben wurden. Hierdurch betreibt Herr Peter Fitzek das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.


>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130808_fitzek.html?nn=2819266


Das war nicht die erste Verbrauchermitteilung seitens der BaFin

>> > BaFin gibt Herrn Peter Fitzek als Betreiber der „Neudeutschen Gesundheitskasse“ die Abwicklung des Versicherungsgeschäftes auf und bestellt Abwickler

>>>  "NeuDeutschen Gesundheitskasse" (vormals: "Der Gesundheitsfond") das Betreiben des Versicherungsgeschäfts und ordnet die Abwicklung an