Aktuelle Schreiben der Finanzämter an ehemalige Opfer eines Schneeballsystems, dass von dem kürzlich zu einer Haftstrafe verurteilten Ulrich Engler unter den Namen PCO Inc. (Private Commercial Office) bzw. US-Land-Banking initiiert wurde, zielen offenbar darauf ab, die (fiktiven) Gewinne einer Besteuerung zu unterwerfen.
Diese Vorgehensweise der Finanzverwaltung war in ähnlich gelagerten Fällen (Ambros S.A., CTS, Phönix Kapitaldienst) festzustellen. Im Ergebnis sollen nach Meinung der Finanzämter die betroffenen Steuerpflichtigen als Kapitalgeber eines Anlageunternehmens qualifiziert und die hieraus erzielten Kapitalerträge besteuert werden.
Es ist jedoch noch immer höchst umstritten, ob die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung haltbar ist. In jedem Einzelfall muss jedoch wegen des klaren Zusammenhangs mit einem betrügerischen Schneeballsystem geprüft werden, ob tatsächlich eine Steuerbarkeit derartiger Einnahmen vorliegt. Dies gilt auch, ob sich die betroffenen Personen durch eine eventuell fehlende steuerliche Deklarierung einer Steuerstraftat schuldig gemacht haben.
Orig. Artikel : https://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/us-land-banking-und-pco-inc-schneeballsysteme-und-steuerbarkeit
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Mittwoch, 10. April 2013
Sonntag, 4. November 2012
Erfolgreiche Pokerspieler müssen die Gewinne versteuern
Ein erfolgreicher Pokerspieler, bekannt bei renommierten Turnieren, klagte gegen das Finanzamt. Das Finanzgericht Köln wies die Klage jedoch zurück und der Pokerspieler muss für seine Gewinne Einkommensteuer bezahlen.
Der Spieler gewann in den letzten Jahren Gelder in sechsstelliger Höhe und ging davon aus, dass dies ebenso Glückssache sei, wie auch Lotteriespiele und somit nicht versteuert werden müssten.
Das Gericht jedoch sah dies anders und schloss sich dem Finanzamt an. Pokergewinne sind demnach nur bei Hobbyspielern steuerfrei.
Aktenzeichen 12 K 1136/11
Zum Urteil - Pokergewinne sind steuerpflichtig
Der Spieler gewann in den letzten Jahren Gelder in sechsstelliger Höhe und ging davon aus, dass dies ebenso Glückssache sei, wie auch Lotteriespiele und somit nicht versteuert werden müssten.
Das Gericht jedoch sah dies anders und schloss sich dem Finanzamt an. Pokergewinne sind demnach nur bei Hobbyspielern steuerfrei.
Aktenzeichen 12 K 1136/11
Zum Urteil - Pokergewinne sind steuerpflichtig
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