Ein erfolgreicher Pokerspieler, bekannt bei renommierten Turnieren, klagte gegen das Finanzamt. Das Finanzgericht Köln wies die Klage jedoch zurück und der Pokerspieler muss für seine Gewinne Einkommensteuer bezahlen.
Der Spieler gewann in den letzten Jahren Gelder in sechsstelliger Höhe und ging davon aus, dass dies ebenso Glückssache sei, wie auch Lotteriespiele und somit nicht versteuert werden müssten.
Das Gericht jedoch sah dies anders und schloss sich dem Finanzamt an. Pokergewinne sind demnach nur bei Hobbyspielern steuerfrei.
Aktenzeichen 12 K 1136/11
Zum Urteil - Pokergewinne sind steuerpflichtig
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen