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Mittwoch, 30. Januar 2013

Die Verbraucherberatungsstelle Halle warnt vor telefonischen Vertragsabschlüssen für ein Pillen-Abo

(Verbraucherzentrale / 29.01.2013) Nach wie vor suchen unfreiwillige Pillen-Abonnenten die Beratungsstelle Halle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. mit der Bitte um Unterstützung auf. So versuchen spezielle Unternehmen ihre angeblichen Wundermittel per Telefonaquise an den Mann oder die Frau zu bringen. Insbesondere die Firma Mare Salisan Gesundheits-Mittel - jetzt mit Sitz in Spanien, zuvor mit Adressen in den Niederlanden und auf Gran Canaria - ist beim Verkauf ihrer so genannten Vital-Perlen äußerst aktiv. Mit wettbewerbsrechtlich unzulässigen Telefonaten wendet sich der Anbieter an ahnungslose Verbraucher. Es wird über Vital Perlen für einmalig 9,95 Euro gesprochen, die für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Angerufenen von wesentlicher Bedeutung seien.

Was den Betroffenen im Laufe des Telefonates jedoch nicht klar wird: Mit Zusendung der Probepackung kommt - zumindest aus Sicht von Mare Salisan - ein Pillen-Abo zustande, das mindestens ein Jahr läuft und dann immerhin fast 300 Euro kostet. Die Perlen wurden für eine dauerhafte Anwendung entwickelt, was bedeutet, dass der Absatz nicht nur auf eine Probepackung sondern eine langfristige Belieferung ausgerichtet sei. Den meisten angerufenen Verbrauchern wird aber genau das bei den Telefonaten nicht deutlich. Sie lassen sich in der Mehrzahl der Fälle auf die Probelieferung ein. Die Verärgerung setzt dann ein, wenn nach der Probelieferung, die abgenommen und bezahlt wird, weitere Lieferungen - verbunden natürlich mit Rechnungen - eintreffen.

Generell muss man Verbrauchern davon abraten, Nahrungsergänzungsmittel, die leicht mit geprüften pflanzlichen Arzneimitteln verwechselt werden können, aus unbekannten Quellen zu beziehen. Diese Produkte entziehen sich weitestgehend der amtlichen Überwachung. Entsprechend häufig findet man dabei unseriöse Wirkversprechen, sogar Gesundheitsschäden können nicht ausgeschlossen werden.

Antworten auf Fragen zu Vertragsschlüssen am Telefon, Hilfe und Unterstützung erhalten alle Verbraucher in der Beratungsstelle Halle zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Zum gleichen Thema können sich Verbraucher am Verbrauchertelefon (0900) 1 77 57 70 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) jeweils montags bis freitags von 9-18 Uhr beraten lassen.

Orig. Quelle: http://www.hallanzeiger.de/verbrauchertipps/news_id061142/pillenabo.htm?seite=1

Montag, 24. Dezember 2012

Faustus Eberle zu Haftstrafe verurteilt

Knapp 3 Monate nach Prozessbeginn hat das Landgericht Frankfurt am Freitag (21.12.2012) die Urteile gegen Faustus Eberle und Kadrush Shijaku gefällt. Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wurde Faustus Eberle als Drahtzieher von betrügerischer Telefonabzocke der Projekte Winfinder, Windienst, Glücksfinder und Sofortgewinn verurteilt. Der mitangeklagte Kadrush Shijaku erhielt vom Gericht eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Kadrush Shijaku ist Geschäftführer des Call-Center in Prishtina (Kosovo), von dem die betrügerischen Anrufe erfolgten. Das Urteil lautet zwar nur auf versuchten Betrug, da nicht alle Opfer vernommen werden konnten. Die Aussagen von mehr als 200.000 Zeugen vor Gericht hätte wohl den Rahmen des Verfahrens gesprengt.

Die Angeklagten bestritten im Prozess zwar eine Betrugsabsicht, jedoch kam das Gericht zu einer anderen Einschätzung. Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihre "Kunden" schädigen wollten. Weil Faustus Eberle mit Scheinfirmen eine hochorganisierte kriminelle Struktur aufgebaut habe, wurde ihm der wesentlich größere Anteil zugerechnet. Auch wenn nirgendwo Eberle draufstand, es war aber immer Eberle drin.

Von einem Call-Center aus dem Kosovo wurden vorzugsweise ältere Personen angerufen um sie über den angeblichen Gewinn eines Gutscheins für Kosmetik bzw. eines Tankgutscheins zu informieren. Tatsächlich ging es den Betrügern aber nur um den Abschluss von nutzlosen Abo-Diensten. Bei der Berechnung der erwarteten Einnahmen ist das Gericht von einer Schadensumme ausgegangen, die bei knapp 200.000 Bestätigungsschreiben mehr als drei Millionen Euro beträgt. Abzüglich einer Stornoquote wurde ein Betrag angesetzt der für je zwei Wochen á 9,90 € für die von der Telomax GmbH abgerechneten Projekte betrug.

Nur wenige Tage vor dem Ende des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Beschlagnahme von Vermögenswerten als des Faustus Eberle bekanntgegeben. Neben Bargeld, Bankkonten Sowie Auto und Uhren gehören auch Sicherungshypotheken bezüglich des Immobilie im Frankfurter Hermesweg 14 dazu. Interessant ist dabei die Feststellung, dass im besagten Hermesweg 14 in Frankfurt die Firmen co-ncept GmbH und hg-com GmbH residieren bzw. residierten Bei dem Geschäftsführer der beiden Unternehmen handelt es sich um Christian Ohme, welcher als sich ja als Geschäftsführer der telomax GmbH den Zorn vieler Abzockopfer zugezogen hatte.

Orig. Quelle  http://antiabzockenet.blogspot.com/2012/12/faustus-eberle-zu-haftstrafe-verurteilt.html

Mittwoch, 21. November 2012

Sat1: Akte siegt vor Gericht gegen Katja Günther

"Kleiner Sieg für die Pressefreiheit" - Bilder-Streit: Sat.1-Magazin "Akte" siegt vor Gericht

Das Sat.1-Magazin "Akte" durfte das Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin zeigen, die Forderungen aus sogenannten Abofallen-Ageboten im Internet durchsetzte. Ulrich Meyer sprach von einem "kleinen Sieg für die Pressefreiheit".

Vor knapp zweieinhalb Jahren zeigt das Sat.1-Magazin "Akte" das unverpixelte Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin, die Forderungen in Millionenhöhe aus sogenannten Abofallen-Angeboten im Internet durchsetzte. Zu Recht, wie nun das Berliner Kammergericht entschied. Die Anwältin war nach Ausstrahlung des Berichts gegen Sat.1 und die Produktionsfirma Meta Productions vorgegangen, wogegen sich beide Unternehmen nun mit Erfolg wehrten.

"Ich bin froh, dass wir nicht den bequemen Weg der schnellen Beilegung gegangen sind, sondern gemeinsam mit den Anwälten von Noerr einen kleinen Sieg für die Pressefreiheit haben erstreiten können", zeigte sich Moderator und Produzent Ulrich Meyer zufrieden. Das Landgericht Berlin hatte die Klage der Anwältin bereits vor knapp einem Jahr zurückgewiesen, auch die anschließende Berufung brachte keinen Erfolg.

Bis Februar 2009 hatte die Frau rund 1,8 Millionen Mahnungen an unzählige Opfer von Abofallen-Angeboten verschickt. Dafür hatte sie sich bereits vor mehreren Zivilgerichten wegen Geltendmachung unberechtigter Forderungen verantworten müssen. Mittlerweile ist sie nach Angaben von "Akte" zwar nicht mehr als Inkasso-Anwältin, sondern als Strafverteidigerin tätig. Nach wie vor ermittelt aber die Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Juristin im Zusammenhang mit ihrer früheren Inkassotätigkeit wegen Beihilfe zum Betrug.

http://www.dwdl.de/nachrichten/38472/bilderstreit_sat1magazin_akte_siegt_vor_gericht/

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Gewerbeauskunft-Zentrale "erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"

Kanzlei RechtEffizient erstreitet rechtskräftiges Urteil gegen Gewerbeauskunft-Zentrale
 Angebotsformular „erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung"
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 42 C 11568/11

Seit einiger Zeit mehren sich Beschwerden über eine vermeintliche „Abzocke" durch das Portal Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Geschäftsleute werden hier angeschrieben und um die Bekanntgabe bzw. Aktualisierung ihrer Daten gebeten. Im klein geschriebenen Fließtext findet sich dann der Hinweis auf eine Laufzeit und eine zu zahlende Vergütung.

Die Kanzlei RechtEffizient hat für eine Mandantin, die wie viele andere in dem Glauben, ihre Daten bei einem kostenlosen, öffentlichen Verzeichnis gegenüber zu bestätigen, Klage gegen den Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf erhoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Mandant wirksam den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Es wurde beantragt, das Nichtbestehen des behaupteten Vertrages festzustellen.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Klage vollumfänglich stattgegeben und findet in seinem Urteil deutliche Worte: „Die Übersendung des Schreibens vom 3. Februar 2011 erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung, da aus ihm nicht hinreichend hervorgeht, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handelt. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Form des Schreibens den Anschein erwecke, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln..."

Rechtsanwalt Varelmann als Sachbearbeiter in dieser Sache, begrüßt das rechtskräftige Urteil: „Die GWE mahnt häufig unter Angabe eines anderen, meines Erachtens falschen Amtsgerichtsurteils. Das jetzt vorliegende Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt unsere Rechtsauffassung."

http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbeauskunft-zentrale-erfuellt-den-tatbestand-der-arglistigen-taeuschung_022449.html

Montag, 22. August 2011

Gewerbeauskunft zockt weiter ab

Obwohl die Methoden der Gewerbeauskunft-Zentrale.de längst als Abzocke entlarvt sind, macht das Unternehmen weiter. Es bietet einen teuren Dienst an, der auch kostenlos zu haben ist.

„Abzocke“ heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale Niedersachsen und das Landgericht Düsseldorf spricht von „unlauterer geschäftlicher Handlung“. Wenn es um die Geschäftsmethoden der Gewerbeauskunft-Zentrale.de geht, sind sich die Institutionen einig: So geht es nicht!

Die Gewerbeauskunft selbst sieht das anders. Sie schreibt weiterhin Gewerbetreibende an, in den vergangenen Tagen auch in Osnabrück. Auf einem Formular fordert das Unternehmen die Adressaten auf, die Daten ihres Kleingewerbes zu aktualisieren und zurückzuschicken. Dafür werde die Firma auf der Internetseite der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgelistet. So weit so gut. Das Problem ist – wie so oft in solchen Fällen – im Kleingedruckten verborgen.

Darin verpflichtet sich der Unterzeichner des Formulars nämlich über zwei Jahre jeweils 39,85 Euro pro Monat plus Steuern an die Gewerbeauskunft zu zahlen. Macht in Summe über 1000 Euro – und das, wie Gabriele Peters von der Verbraucherzentrale sagt, für einen Dienst, der bei anderen Anbietern kostenlos zu haben ist.

Denjenigen, die unwissentlich einen Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale unterschrieben haben, rät Peters: Nicht zahlen und einen Anwalt einschalten.

http://www.noz.de/lokales/56492635/gewerbeauskunft-zockt-weiter-ab

Mittwoch, 18. Mai 2011

Abzocke durch „Gewerbeauskunfts-Zentrale“

Adressbuchverlag unterliegt vor dem LG Düsseldorf

Die Fa. GWE Wirtschaftsinformations mbH Gewerbeauskunfts-Zentrale, Düsseldorf hat einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf verloren.

Das Landgericht Düsseldorf hat am15.04.2011 gegen die GWE ein Urteil verkündet (38 O 148/10). Das Urteil hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eV erstritten.

In diesem Urteil wird der GWE untersagt, für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.

Die Formulare die GWE nutzt, dienen nach Auffassung des LG Düsseldorf der Irreführung etc. und sind deshalb unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten unzulässig (§ 5 I UWG).

 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

An dieser Stelle muss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Frage einer “wettbewerbsrechtlichen” Unzulässigkeit nicht die Frage beantwortet, ob ein wirksamer Vertrag zwischen einem Kunden und GWE zustande gekommen ist oder nicht.

Gleichwohl gibt dieses Urteil Anlass dazu, sich erneut mit den “Formulargestaltungen” solcher Firmen wie der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH auseinader zu setzen.

Aus diesem Grund wenden Sie sich an solche Stellen (Verbände, Anwälte, etc.) , die sich mit den Geschäftsgebaren solcher Firmen wie der GWE auskennen und lassen sich dort beraten.

http://www.anzeigen-recht.de/adressbuchverlag-unterliegt-vor-dem-lg-dusseldorf-04-05-2011.html

Montag, 7. Februar 2011

Haftbefehle gegen Abofallenbetreiber

Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt Abofallen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft und Anklagen gegen Betreiber zugelassen. Nun zieht die Hamburger Justiz auf geradezu spektakuläre Weise nach: Heute wurden zwei Männer verhaftet, die in großem Stil Abofallen aufgestellt haben sollen. Das Amtsgericht erließ gegen die Männer am Abend Haftbefehle. Die Beschuldigten sollen mindestens fünf Millionen Euro eingenommen haben.

Hauptseite der Unternehmer soll “online-downloaden.de” gewesen sein. Über das Angeobt finden sich zahlreiche Warnungen im Netz (Beispiel).

Seit Mitte 2009 erstatteten mehrere tausend Geschädigte in Deutschland Strafanzeigen gegen die Betreiber. Sie hatten Rechnungen von 60 bis 80 Euro für angeblich von ihnen abgeschlossene Abos erhalten. Anschließend meldeten sich Inkassobüros, welche die vermeintlichen Forderungen auf teilweise rüde Art und Weise einforderten.

Hinter den Abofallen steckte nach Erkenntnissen der Polizei ein Geflecht aus neun arbeitsteilig agierenden Unternehmen. Die Firmen saßen in Hamburg und Lüneburg (Niedersachsen). Auf den Internetseiten wurden Programme angeboten, die an sich kostenfrei erhältlich sind (Free- und Shareware). Typisches Beispiel ist der Firefox-Browser gewesen. Hersteller Mozilla hat gegen Abofallen auch schon erfolgreich geklagt.

Weil die Verdächtigen keine Genehmigung für den Weitervertrieb hatten, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung.

Den Schwerpunkt der Ermittlungen macht jedoch der Betrugsvorwurf aus. Die weitaus meisten Anzeigenerstatter haben nach Polizeiangaben beteuert, auf den Downloadseiten sei kein Kostenhinweis gewesen. Andere gaben an, der Hinweis sei so versteckt gewesen, dass er offenbar absichtlich verschleiert wurde. Die Betreiber haben möglicherweise zu einem in der Branche beliebten Kniff gegriffen: Die Startseite selbst wies die Kostenpflicht auffällig aus. Wer jedoch über externe Links auf die Domain kam, bekam eine andere Startseite angezeigt, auf der kein Hinweis enthalten war. Nach Angaben der Polizei dauern die Ermittlungen in diesen und anderen Punkten noch an.

Die bisherigen Recherchen des Landeskriminalamtes führten auf die Spur eines 27-jährigen Lüneburgers, der zusammen mit dem 30-jährigen weiteren Hauptbeschuldigten sechs Strohleute als Geschäftsführer eingesetzt haben soll. Um die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche zu erschweren, wurden die Firmen, Konten und Büroräume nach Erkenntnissen der Polizei bereits nach kurzer Zeit jeweils wieder geschlossen und an anderer Stelle neu eröffnet.

Die Polizei geht derzeit von mindestens 65.000 Geschädigten aus. Sie sollen insgesamt mehr als fünf Millionen Euro an die Firma überwiesen haben.

Orig. Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/02/07/haftbefehle-gegen-abofallenbetreiber

Donnerstag, 2. September 2010

Die BRD: Paradies für Abzocker und Betrüger

Robert & Villiam Adamca aka: Content4U GmbH und diverse andere Betrügereien.


Da der Text über die massenhaft versendeten, betrügerischen Mahnschreiben der Content4U GmbH auch jetzt noch, einen Monat später, jeden Tag zwischen 200mal und 500mal gelesen wird, scheint das Thema der dreisten Abzocke im Internet mit gefühlter Nähe zum offenen Betrug ja weiterhin sehr aktuell zu sein. Klar, die Empfehlung, dass man so eine völlig unbegründete Mahnung nicht bezahlen sollte — nein, auf gar keinen Fall sollte man die unbegründeten Mahnungen der Content4U GmbH und vergleichbarer Betrugsfirmen bezahlen — diese Empfehlung ist schnell ausgesprochen. Manche Menschen haben diese Empfehlung auch gefunden, andere nicht, und etliche werden eingeschüchtert die unbegründete Mahnung bezahlt haben. Damit, dass man dieses in Rechnung gestellte Geld auch bezahlt, ist übrigens eine „Anerkennung der Schuld“ verbunden. Das heißt: In dem Moment, in dem man diesen Schurken Geld überwiesen hat (ein Teilbetrag reicht), hat man sich jeder Handhabe gegen die dreiste und betrügerische Nummer beraubt und der Anspruch dieses Packs besteht zu recht. Viele werden so eingeschüchtert sein, dass sie erst nach der Überweisung mit dem Nachdenken beginnen — schließlich ist ein negativer Schufa-Eintrag und eine Gehaltspfändung mehr als nur „ein bisschen“ peinlich, und in einigen Fällen ist so etwas existenzbedrohend. Von dieser Einschüchterung lebt die betrügerische „Firma“ Content4U GmbH, denn wenn auch nur fünf Prozent der Empfänger dieser „Letzten Mahnung“ Geld überweisen, denn können sich die beiden sauberen Herren, die da oben als Einladung an den Speireflex mal im Bilde gezeigt sind (Quelle: Die Dreckschleuder), mit diesem Geld schon eine ganze Menge verfeinerten Lebensstiles leisten, ohne dass sie sich dafür besonders anstrengen müssten.

Vermutlich zahlen mehr als fünf Prozent der Empfänger. Eine besondere Aufklärung über derartige „Letzte Mahnungen“ und die besonderen „Geschäftsmodelle“ von Firmen wie der „Content4U GmbH“ in den breiter rezipierten Medien ist mir jedenfalls in den letzten Wochen nicht aufgefallen, obwohl es gerade sehr zu brennen scheint. Insbesondere ist so etwas kein Thema für das staatliche Fernsehen der BRD, das ja schon seit langer Zeit auch von jenen Menschen über eine „Rundfunkgebühr“ genannte Zwangsabgabe mitfinanziert wird, die auf Glotze und Rieselradio dankend verzichten, aber dafür einen Computer (auch einen ohne Internetzugang, denn jeder Computer ist ein Rundfunkempfänger!) besitzen. Nein, daraus folgt für das staatliche Fernsehen der BRD keineswegs, dass auch vor derartigen Betrugsmaschen im Zusammenhang des Internet aufgeklärt werden sollte. Wozu auch? Krätzmilbe, Kakerlake und Co. unterhält doch viel besser, und die populären P’litshows sind viel zu beschäftigt damit, die Ausbreitung der massenhaften Verarmung und die Umwandlung der BRD in ein Billiglohnland voller mit Angstpeitsche willig gemachtem „Menschenmaterales“ als neue und alternativlose Form der „Sozialpolitik“ zu verherrlichen.

Dass ein so genannter „Qualitätsjournalist“ mal dazu beiträgt, dass die Menschen über das als Konkurrenzmedium empfundene Internet nicht so abgezogen werden, ist nach wie vor Fehlanzeige. Und so ein marginalisiertes Blog wie dieses hier… bin ich doch mal ehrlich… hat nun wirklich keine besondere Reichweite und Breitenwirkung.

Fragt sich nur, warum diese Leute, die eine vorsätzlich irreführende Website betreiben und Mahnbriefe mit vorsätzlich irreführenden Rechnungsbeträgen und einschüchternden Tonfall in Gießkannenmentalität unter die Menschen in der BRD, in Österreich und in der Schweiz schicken, warum diese Halunken noch rumlaufen können? Warum diese Briefe weiterhin rausgehen? Warum weiterhin Menschen mit bedrohlich formulierten Mumpitz-Mahnungen dazu gebracht werden können, ihre sauer verdienten Kröten an ein paar äußerst fragwürdige und offen asoziale Gestalten zu überweisen? Warum es so sicher wie das Amen in der Kirche ist, dass diese „Content4U“-Betrüger in ein paar Monaten unter einer neuen Firmierung völlig unbehelligt die gleiche Nummer abziehen werden, denn das machen sie schon seit Jahren? Warum auch nach mehreren Jahren derartiger Betrugsnummern am äußersten Rande der Legalität keine juristische Handhabe gegen diesen Abschaum zu bestehen scheint?

Die naheliegendste Antwort auf derartige Fragen ist verblüffend einfach: Weil derartige Rechtsunsicherheiten bei der Internetnutzung in der BRD p’litisch gewünscht sind. Deshalb gibt es keine Antwort des Gesetzgebers (das ist unter anderem ihr Bundestagsabgeordneter) auf derartige „Geschäftsmodelle“. Deshalb bekommt ein Mensch, der zum zweiten oder dritten Mal beim so genannten „Schwarzfahren“ erwischt wurde, in der BRD einige Tagesätze aufgebrummt, die er wegen seiner Armut (die ihn ja auch zum „Schwarzfahrer“ machte) oft als Haft absitzen muss, während auf der anderen Seite derartige Fäkalmaden auch nach Jahren eines Lebens vom Betrug und einigen zusammengegaunerten Millionen niemals einen Gerichtssaal und erst recht kein Gefängnis von innen sehen und ihre betrügerischen Nummern immer und immer wieder durchziehen können — bis sich vielleicht mal jemand erbarmt und das Problem in Selbstjustiz löst.

Klar, Mitglieder der classe politique reden gern davon, dass das Internet „kein rechtsfreier Raum“ sein darf, und ihre journalistischen Speichellecker geben dies zu gern wieder, ohne auch nur eine Frage dazu zu stellen. Aber damit meinen diese populistischen Lügner regelmäßig keinen Schutz der Internetnutzer vor Betrugstechniken, die seit vielen Jahren bekannt sind und deren beabsichtigte Heimtücke schon beim bloßen Hinschauen offenbar wird. Nein, damit meinen diese populistischen Lügner regelmäßig und ausschließlich Techniken zur Einrichtung einer unkontrollierbaren Internetzensur in der BRD und Vorhaben zu einer immer weiter gehenden Kriminalisierung ganz gewöhnlicher Techniknutzung und zu einer ins Absurde ausgeweiteten Bürokratisierung des Internet in der BRD. Schon heute kann der arglose Betrieb einer einfachen, persönlichen Website ohne besondere Reichweite unter den Bedingungen einer gezielt geschaffenen Rechtsunsicherheit und des besonderen Abmahnwesens in der BRD zu einem existenzbedrohend teuren Abenteuer werden, und die damit verbundene Einschüchterung der Menschen mit ihrem Mitteilungsdrang scheint durchaus gut in die jüngeren p’litischen Absichten zu passen. Eine Stärkung elementarer Verbraucherrechte — wie zum Beispiel das Recht, nicht á la „Content4U“ halblegal abgezockt werden zu können — passt weniger in die jüngeren p’litischen Absichten. Die in den sichtbar werdenden p’litischen Absichten sich offenbarenden Tendenzen machen dabei auch recht deutlich, welcher Menschen und Gruppen Interessen in der P’litik der BRD vertreten werden, und welcher Menschen und Gruppen Interessen in der P’litik der BRD als nichtswürdig erachtet und mit Füßen getreten werden.

Das ist der p’litische Boden, auf dem verbrecherische Firmen wie die Content4U GmbH erblühen können — gut gedüngt vom Kot, den der Bundesadler selbst über der BRD ablässt. Platsch!

Auf diesem Hintergrund möchte ich nach diesem viel zu lang gewordenen Text (ich wollte eigentlich nur vier oder fünf Zeilen schreiben) darum bitten, noch mehr Text beim Antispam e.V. zu lesen; Text, der unmissverständlich deutlich aufzeigt, was für ein Abzockerparadies die BRD ist und wie es dazu kommt, dass die BRD so ein Abzockerparadies ist. Wer dann noch einige Hintergründe zu diesem schon sehr lesenswerten Text braucht, findet einen ersten Einstieg bei den Abzocknews.

Autor: 124c41 Quelle http://wwwut.wordpress.com/2010/08/19/die-brd-paradies-fur-abzocker-und-betruger/

Samstag, 14. November 2009

software-heute.de - Neuer Abzockversuch aus Wistedt

Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über die Abzock-Seite extreme-downloads.net des Daniel Popp aus Wistedt.
Nachdem diese eher mäßig erfolgreich schien und schnell wieder in der Versenkung verschwand, versucht man offensichtlich diesmal mit der Seite http://www.software-heute.de und der Firma iNet Online den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Hierbei hat man die Masche von online-downloaden.de übernommen.
Auf der eigentlichen Seite des Abzockportals software-heute.de ist ein relativ deutlicher Preishinweis zu finden...
...doch wird keiner der in die Abofalle getappten Nutzer diese jemals gesehen haben können, werden die Verbraucher durch Werbeanzeigen in Suchmachinen doch gleich auf die Anmeldeseite http://software-heute.de/anmeldung.php weitergeleitet, auf welcher aber jegliche transparente Preisangabe fehlt.
Wie auch bei online-downloaden.de ist der Preis gut überlesbar am unteren rechten Rand am Ende eines Fliesstextes versteckt.

Ebenso wie bei vergleichbaren Abofallen, wie z.B. opendownload.de/softwaresammler.de und online-downloaden.de, ist hier reingefallenen Verbrauchern erneut Folgendes zu raten:

- Zahlen Sie auf keinen Fall!
- Lassen Sie sich nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Schreiben eines Inkassobüros oder Anwaltes einschüchtern!
- Nur beim sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, muss diesem fristgerecht widersprochen werden.

Bei Unsicherheiten oder für individuelle Rechtsberatung können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, oder z.B. eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de stellen.

Auch sollte man auf keinen Fall die als Kontakt-Telefonnummer genannte, teure 0900-Nummer wählen. Abgesehen davon, dass es i.d.R. äusserst fruchtlos ist, mit solchen Abzockern in Kontakt zu treten, sollte man dann dieses schriftlich machen.

Da es evtl. manchen reingefallenen Verbraucher beruhigen dürfte, sei erneut auf den ZDF-Bericht über den vergleichbaren Abzocker opendownload.de und die Aussagen vom Juristen Marcus Saller von der Verbraucherzentrale verwiesen:
Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet

Nachtrag:

Offensichtlich ist von Daniel Popp eine grossangelegte Abzocktour geplant. Wie auf antiabzockenet.blogspot ausführlich dargelegt wird, betreibt dieser neben software-heute.de viele weitere Seiten, die auf die Täuschung der Nutzer zielen:

* Lieferantenkontakte.com
* Deutscher-Fabrikverkauf.de
* Restpostenfirma.de
* der-restposten-blog.de
* restposten-kleinanzeigen.de
* restposten-grosshandel.com
* grosshandel-import.de
* retimex.com

Quelle: Abzocke mit Fabrikverkauf diesmal von iNet Online GbR

*Quelle: gegen-abzocke.blogspot.com

Dienstag, 10. November 2009

outlet-sparen.de: die neueste Abzocke der Content Service Ltd.

Die Mannheimer Firma Content Service Ltd. kann es nicht sein lassen. Offenbar fallen immer noch genügend Verbraucher auf die Masche herein:

Die Firma stellt eine Seite ins Internet und verspricht:

"Mit www.outlet-sparen.de beim Einkauf sparen! Das große Geheimnis über Fabrikverkauf und Outlets. Durchstöbern Sie unsere Schnäppchenadressdatenbank und sparen Sie. Egal ob Markenware oder Secondhand, überall gibt es großzügige Rabatte!"
Nach "opendownload.de" und "softwaresammler.de" dieses Mal also Outlets und Fabrikverkauf.

Die Masche ist einfach: Man schreibt nur am Rand, klein hin, dass das Angebot etwas kostet. Oder vielleicht steht es auch gar nicht da, wenn man über Suchmaschinen kommt. Dann lässt man die User sich mit Adresse etc. anmelden - und wenige Tage später flattert eine Rechnung über hier 96,- Euro ins Haus. Das ganze ist dazu auch noch ein Abo, die Kosten werden also jährlich abgerechnet.

Wie immer lautet der Rat: Nicht zahlen!

Schauen Sie mal, was ich unter "Internetvertragsfallen" schon so alles zum Thema geschrieben habe zur Firma Content Services Ltd., Mundenheimer Straße 70, 68219 Mannheim und ähnlichen Konsorten.

Orig. Quelle:  http://klawtext.blogspot.com/2009/11/outlet-sparende-die-neueste-abzocke-der.html