Adressbuchverlag unterliegt vor dem LG Düsseldorf
Die Fa. GWE Wirtschaftsinformations mbH Gewerbeauskunfts-Zentrale, Düsseldorf hat einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf verloren.
Das Landgericht Düsseldorf hat am15.04.2011 gegen die GWE ein Urteil verkündet (38 O 148/10). Das Urteil hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eV erstritten.
In diesem Urteil wird der GWE untersagt, für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.
Die Formulare die GWE nutzt, dienen nach Auffassung des LG Düsseldorf der Irreführung etc. und sind deshalb unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten unzulässig (§ 5 I UWG).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
An dieser Stelle muss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Frage einer “wettbewerbsrechtlichen” Unzulässigkeit nicht die Frage beantwortet, ob ein wirksamer Vertrag zwischen einem Kunden und GWE zustande gekommen ist oder nicht.
Gleichwohl gibt dieses Urteil Anlass dazu, sich erneut mit den “Formulargestaltungen” solcher Firmen wie der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH auseinader zu setzen.
Aus diesem Grund wenden Sie sich an solche Stellen (Verbände, Anwälte, etc.) , die sich mit den Geschäftsgebaren solcher Firmen wie der GWE auskennen und lassen sich dort beraten.
http://www.anzeigen-recht.de/adressbuchverlag-unterliegt-vor-dem-lg-dusseldorf-04-05-2011.html
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