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Dienstag, 19. November 2013

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Axis-Capital Ltd.

 

Axis-Capital Ltd.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6. November 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Axis-Capital Ltd.mit angeblichem Sitz in:
Unit 50 Challenge House, 616 Mitcham Rd,
Croydon., CRO 3 AA
Tel: 0208 683 2883
Fax: 0208 591 2664
E-Mail: smoore(at)axis-capital.co.uk
E-Mail: info(at)axis-capital.co.uk
Web: www.axis-capital.co.uk

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher gemäß § 1 Abs 1 Z 3 BWG der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen in Österreich nicht gestattet.

>>>  http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/axis-capital-ltd.html

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Die FMA warnt Anleger vor Takeshi Venture Capital

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Takeshi Venture Capitalmit angeblichem Sitz in
Marunouchi, Chiyoda ku Tower
100-0005, Tokyo
Tel: +81 3 4520 9510
Fax: +81 3 4578 1610
Web: www.takeshiventurecapital.com/
Email: info(at)takeshiventurecapital.com
Email: clientservices(at)takeshiventurecapital.com
Email: compliance(at)takeshiventurecapital.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007), noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007), gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/takeshi-venture-capital.html

Freitag, 25. Oktober 2013

FMA warnt Anleger - REALPROJECTS24 COOPERATION AG bzw. REALRPOJECTS24 COOPERATION LTD. Belize & Realprojects24 Co. LTd Thailand


24.10.2013

REALPROJECTS24 COOPERATION AG bzw. REALRPOJECTS24 COOPERATION LTD. Belize & Realprojects24 Co. LTd Thailand

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bank- und Zahlungsdienstegeschäfte mit diesem Anbieter


Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 BWG und § 64 Abs. 9 ZaDiG durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienste nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

REALPROJECTS24 COOPERATION AG
bzw.
REALRPOJECTS24 COOPERATION LTD. Belize & Realprojects24 Co. LTd Thailand
#1 Mapp Street
Belize City
Central America
Tel: +44 2035190231
Web: www.realprojects24.com und www.2pay4you.com
E-Mail: info(at)realprojects24.com; support(at)2pay4you.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage gem. § 1 Abs 1 Z 1 BWG noch die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Zahlungsgeschäft/Überweisungsgeschäft) gemäß § 1 Abs 2 Z 2 lit c ZaDiG gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/realprojects24-cooperation-ag-bzw-realrpojects24-cooperation-ltd-belize-realprojects24-co-ltd-t.html


siehe dazu auch unsere vorigen Artikel 
>>> Das Firmengeflecht von Realprojects 24 Cooperation A.G. und Club24Advantage

>>> 2pay4you.com - Nachahmung von moneypay-europe?

Update zum 19.01.2014 

 

Aktuell sind Kritiker aus den eigenen Reihen ein großes Thema, siehe Zitat:

SKYPE

Seit einigen Tagen herrscht wieder ziemliche Aufregung im alten Realchat.
Wir sind wir sehr sauer darüber dass sich der eine oder andere hier extrem im Ton vergreift und hier Missmut streut, was letztlich weder lösungsorientiert ist, noch der Sache als sachdienlich ist.
Es wurde unsererseits als Betreiber mehrmals mitgeteilt, dass keiner sich Sorgen um sein Geld machen muss , nächsten Monat werden wir auch eine Statistik zur Verfügung stellen wo jeder sehen kann was wir in den letzten 2. Jahren erreicht haben
Wenn nach dieser nochmaligen Erklärung im SKYPECHAT weiterhin immer von den gleichen Leuten ungerechtfertigt „angehetzt“ und schlechte Stimmung verbreitet wird,sehen wir uns gezwungen, diejenigen abzumahnen und ggf. zu kündigen.

Wenn diese Worte auch hart klingen, aber wir als Team von Real arbeiten im Hintergrund hart an sauberen langfristigen und nachhaltigen realen Projekten, die in alle Verdienst – Gruppen und Altersschichten reinpassen, und jedem die Möglichkeit geben, auch mit kleinem Geld sich etwas aufzubauen.
Es kann sich keiner vorstellen, was manche Projekte für Arbeit, Nerven, Zeit und Kosten verursachen um Sie zu verwirklichen .
http://www.realprojects24.com/anmelden-login/impressum/newsletter/

Strategic Private Equity LLC

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Strategic Private Equity LLCmit angeblichem Sitz in:
103 E 29th St New York
NY 10016
Web: strategicpe.com
E-Mail: contact(at)stragicpe.com
Tel.: +1 212 901 0660
Fax: +1 212 898 0486

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/strategic-private-equity-llc.html

Mittwoch, 23. Oktober 2013

Global Reach Asset Management


Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bank- und Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Global Reach Asset Management
(mit angeblichem Sitz in)
28/F ICBC Tower
3 Garden Road
Central
Hong Kong
Web: www.globalreachassetmanagement.com
E-Mail: info(at)globalreachassetmanagement.com
Tel.: +(852) 8193-3014
Fax: +(852) 3014-3870 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit e BWG) noch die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/global-reach-asset-management.html

Montag, 16. September 2013

Hinweise der FMA Liechtenstein

11.09.2013 - Wiederholter Hinweis der FMA betreffend Veranlagungen in physischen Edelmetallen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein stellt ein vermehrtes Auftreten von Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum Handel mit physischem Gold und anderen Edelmetallen entwickelt haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vermittlerunternehmen, insbesondere im deutschsprachigen Ausland, und lagern diese anschliessend in schweizerischen oder liechtensteinischen Lagerunternehmen oder Banken ein.

Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Anlegern grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen daher diesbezüglich nicht der Aufsicht der FMA. Die Aufsicht der FMA über die Einhaltung des Sorgfaltspflichtrechts bleibt hiervon jedoch unberührt. Folglich haben die Anbieter die Vorgaben des Sorgfaltspflichtrechts entsprechend einzuhalten.

Bei zahlreichen dieser Anlagemodelle erfolgt der Verkauf von physischen Edelmetallen (einmalige Zahlung oder in Form sogenannter „Sparpläne“) ohne tatsächliche Übergabe des Edelmetalls. Die FMA macht darauf aufmerksam, dass bei allfälligen Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger, allenfalls gerichtlich, durchgesetzt werden muss.

Falls solche Käufe getätigt werden, rät die FMA den Anlegern, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) genau zu prüfen und mit konventionellen Angeboten zu vergleichen.

http://www.fma-li.li/kundenschutz/warnmeldungen-und-hinweise/hinweise-der-fma-liechtenstein.html

Montag, 9. September 2013

Solomon Layb - FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte

07.09.2013

Solomon Layb

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. September 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
Solomon Layb
Roppongi Tower 7-10-2
Chiyoda Business Park
2-5-4 Kojimachi
Chiyoda-ku Tokyo
102-0083 Japan
Web: www.solomon-layb.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/solomon-layb.html


Weitere Warnung aus Dänemark:

02.07.2013

Warning against Solomon-Layb


The Danish Financial Supervisory Authority has been informed that Solomon-Layb unsolicited has offered to carry out financial services in Denmark. The company's address is Roppongi-Tower 7-10-2, Chiyoda Business Park, 2-5-4 Kojimachi, Chiyoda-ku Tokyo 102-0083 Japan. The company's homepage is www.solomon-layb.com.
Solomon-Layb does not have authorisation from the Danish Financial Supervisory Authority in accordance with the Financial Business Act to carry out such services in Denmark.
The company has not been notified in Denmark from any foreign Financial Supervisory Authority.
Companies which are authorised to carry out financial services in Denmark can be found at The Danish Financial Supervisory Authority's homepage (www.dfsa.dk/Tal-og-fakta/Virksomheder-under-tilsyn/VUT.aspx?sc_lang=en).

Schwartz Invest - FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte

07.09.2013

Schwartz Invest

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. September 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
Schwartz Invest
mit angeblichem Sitz in
Rive Court 120 Fleet Street
London EC4A 2CC
England/UK
www.schwartz-invest.com
Tel: +44-2035-982306
Fax: +44-2076-812114

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/schwartz-invest.html

Sonntag, 8. September 2013

Sureland Investment Limited - FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte

07.09.2013

Sureland Investment Limited

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. September 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
Sureland Investment Limitedmit angeblichem Sitz in
Unit 2003, 20F, Mongkok Commercial Centre
16 Argyle Street, Mongkok, Kowloon
Hong Kong
Tel: (852) 8170 0640
E-Mail: office(at)sureland-hk.com
Web: sureland-hk.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage gem. § 1 Abs. 1 Z 1 BWG ist dem Anbieter nicht gestattet.

http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/sureland-investment-limited.html

Montag, 2. September 2013

Alternative Investmentfonds Manager - AIFM: FMA schließt Zusammenarbeitsabkommen mit Schwesterbehörden in Drittstaaten.


Mit 22. Juli 2013 hat der Gesetzgeber der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gemäß „AIFMG“ die Aufsicht über „Alternative Investmentfonds Manager“ (AIFM) übertragen. Um diesem gesetzlichen Auftrag effizient und effektiv nachkommen zu können, schließt die FMA mit den Schwesterbehörden in allen wesentlichen Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union Abkommen zur Zusammenarbeit und für den Informationsaustausch („Memoranda of Understanding“, MoU). Zehn derartige MoUs wurden bereits unterzeichnet und sind damit anwendbar. Fünf weitere stehen kurz vor dem Abschluss. Die aktualisierte Liste dieser MoUs finden Sie auf der Website der FMA unter: www.fma.gv.at/de/unternehmen/investmentfonds-kag/informationen-fuer-verwalter-alternativer-investmentfonds.html

Diese Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch gewährleisten einerseits eine umfassende Beaufsichtigung von AIFM, andererseits bilden sie die Grundlage dafür, dass österreichische AIFM grenzüberschreitend über das Unionsgebiet hinaus tätig werden können. Diese MoUs ermöglichen insbesondere die Übertragung des Portfoliomanagements oder des Risikomanagements auf ein Unternehmen in einem Drittstaat, Bestellungen von Verwahrstellen im Drittstaat für ausländische „Alternative Investmentfonds“, welche von österreichischen AIFM verwaltet werden. Darüber hinaus können auch österreichische AIFM „Alternative Investmentfonds“ in Drittstaaten verwalten und vertreiben.

http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/alternative-investmentfonds-manager-aifm-fma-schliesst-zusammenarbeitsabkommen-mit-schwesterbehoe.html


Dazu noch: FMA erklärt die vollinhaltliche Anwendung der ESMA-Leitlinien „für eine solide Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der AIFMD“

Samstag, 31. August 2013

Warnung vor Investment Faker www.worldfxclub.com - www.worldfxclub.info - GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A.

41,7% und mehr Rendite im Monat möglich mit Forexhandel, so und ähnlich wird es zumindest in den Schundlettern von http://www.worldfxclub.com geboten!


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Kennen wir solche und ähnliche Texte nicht bereits zu Genüge? Da will uns mal wieder jemand etwas von der berühmten eierlegenden Wollmilchsau verklickern.
Das Beispiel auf der Hauptseite für höchste Gewinne stammt von 2009, da sollte man dringend mal die Präsenz überarbeiten, oder werden dort nur noch Gelder eingesammelt, so wie was rein flattert? Das wäre ja auch nicht wirklich etwas Neues.


Impressum

Anbieter:

GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A.
 Division worldfxclub
 Suite # 1056
 P. O. Box 2284
 #16 Albert Hoy Avenue, Belama Phase 1
 BELIZE CITY, BELIZE
 CENTRAL AMERICA

Registered in Belize Company Nr. 84,250

Internet: www.worldfxclub.com
 Contact: www.worldfxclub.com/contact_us.php


WHOIS

Domain name: worldfxclub.com

Registrant Contact:
   WhoisGuard, Inc.
   WhoisGuard Protected ()
  
   Fax:
   P.O. Box 0823-03411
   Panama, Panama NA
   PA

Administrative Contact:
   WhoisGuard, Inc.
   WhoisGuard Protected (cd6049223a1c449fbc2d80436e121009.protect@whoisguard.com)
   +507.8365503
   Fax: +51.17057182
   P.O. Box 0823-03411
   Panama, Panama NA
   PA


Bereits 2010 hiess es:
Georg Saar am 01. 07. 2010 hat geschrieben:

@all

Klaus Limburg und seine "Supertrader" haben noch keine 30 Tage benötigt um aus meinem Konto mit 25.000,- € einen Rest von 500,- € zu belassen!

Bin davon übezeugt, dass von dieser Truppe niemand Ahnung hat vom Forex-Handel.

Also dringend Hände weg !!!
>>>  http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-dazu/worldfxclub-global-lifestyle-group-sa-p942827658.html?highlight=Klaus+Limburg#post942827658

Hinter dem MLM-Erfolgs-System steckt die Global Lifestyle Group S.A. aus Panama.
Es wurde auch wowitra-invest.com beworben, die heute nicht mehr online sind.

Erstaunt kann man noch über den "European Manager", der kein anderer als Klaus Limburg (das ist der "Spammer vom Dienst" und Abzocker seit ca. 2001 ?!) ist. Und noch erstaunter über den spanischen Geschäftsführer Michael Schaupp.

Klaus Limburg















Eine Warnung bzgl. der Global Lifestyle Group S.A. wurde bereits Ende 2008 von der Network-Karriere, jedoch in anderem Zusammenhang, ausgesprochen, so wie auch von der FMA 2011:

07.04.2011
GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)


Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte sowie Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. April 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A.
(WorldFXClub)
Division worldfxclub
Suite # 1056
P. O. Box 2284
#16 Albert Hoy Avenue, Belama Phase 1
BELIZE CITY, BELIZE
CENTRAL AMERICA
www.worldfxclub.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Devisenhandels auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit c iVm Z 7 lit a BWG) ist dem Anbieter daher ebenso wenig gestattet wie die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007).


>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/global-lifestyle-group-sa-worldfxclub.html

Ebenso ist natürlich in gleichem Zusammenhang mit dieser Betrugsklitsche Worldfxclub auch vor der Rattenfänger-Werbung von der http://www.worldfxclub.info zu warnen!





Dienstag, 20. August 2013

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Conquest Private Equity LLC




Conquest Private Equity LLC

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. August 2013 teilt die FMA daher mit, dass die 

Conquest Private Equity LLC
mit angeblichem Sitz in
1127 Avenue of the Americas, New York
NY 10036
www.conquestpe.com
info(at)conquestpe.com 
Tel: 212-401-6190
Fax: 212-401-4778 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel mit Wertpapieren auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet. 

Donnerstag, 1. August 2013

Alternatives Investment Fonds Manager Gesetz kundgemacht


Österreich setzt AIFM-Richtlinie durch das AIFMG um.


Mit BGBl. I Nr. 135/2013 wurde am 29. Juli 2013 das AIFMG kundgemacht. Österreich setzt dadurch die AIFM-Richtlinie in innerstaatliches Recht um und schafft ein einheitliches Aufsichtsregime für Verwalter von Alternativen Investmentfonds. Durch das AIFMG wird eine Vielzahl von momentan nicht beaufsichtigten Vehikeln der Aufsicht der FMA unterstellt, um das Gefahrenpotenzial von unbeaufsichtigten Anlageformen zu minimieren. 

Das neue Gesetz enthält insbesondere detaillierte Anforderungen an die Organisation und die Struktur der Verwalter und schafft Voraussetzungen für ein umfassendes Risiko- und Liquiditätsmanagement für Alternative Investmentfonds. Weiters wird das Reporting an die FMA näher geregelt.
Grundsätzlich stehen Alternative Investmentfonds professionellen Anlegern offen. Der Vertrieb an Privatkunden ist im AIFMG im Sinne des Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds. 

Die FMA hat hinsichtlich des AIFMG sowohl FAQ veröffentlicht, welche die wichtigsten Fragen zur Anwendbarkeit des AIFMG beantworten, als auch Konzessions- und Registrierungsleitfäden erstellt, um jene Unternehmen, welche dem AIFMG unterliegen, bei einem Antrag auf Bewilligung oder einer Anzeige der Registrierung als AIFM zu unterstützen. Die FAQ werden von der FMA regelmäßig gewartet und um weitere Fragen ergänzt. 



Samstag, 20. April 2013

Lyoness: Auch FMA ermittelt gegen Rabatt-Strukturvertrieb

Exklusiv. Lyoness kommt nicht zur Ruhe: Der Staatsanwalt ermittelt. Die FMA regte ausdrücklich an, dass Ermittlungen auf Verdacht des Betruges ausgweitet werden sollen.


Wien. Der rasch gewachsene Rabatt-Strukturvertrieb Lyoness kommt nicht aus dem Schussfeld der Behörden. Wie Teile des Ermittlungsakts zeigen, hat die FMA ob eines Amtshilfeersuchens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch Interesse an dem Fall angemeldet.

Weiters: Die für Investments in die Einkaufsgemeinschaft „verwendeten Formulierungen“ sollen „in vielen Belangen von der österreichischen Marktpraxis seriöser Emittenten“ abweichen, schreibt die FMA: „Die FMA kann daher einen Verdacht auf die Begehung von Straftaten gem §§ 146 ff StGB (Betrug, Anm.) nicht ausschließen und regt an, die Ermittlungen dahingehend auszuweiten bzw. weiterzuführen“, heißt es in dem Brief an die WKStA, die seit Beginn des Verfahrens (14St5/ 11w) wegen des Verdachts des Betrugs und Pyramidenspiel ermittelt. Auf Nachfrage bestätigt die FMA ein Verfahren, in dem es darum geht, ob Lyoness Konzessionen nach dem Zahlungsdienste-  bzw. Bankwesengesetz benötigt.

Wie berichtet, streitet sich Lyoness (auch vor Gericht) mit Verbrauchern wegen – vereinfacht – Investments bzw. Einzahlungen in das Rabattstrukturvertriebs-System.  Die Verbraucher rügen, dass sie nicht wie in Aussicht gestellt verdient hätten, wenngleich andere, die sich zuerst beschwerten, doch Gewinn gemacht haben. Die Streitigkeiten betreffen einfache Rabattkarteninhaber nicht.

Anlässlich der Ermittlungen wurde auch Lyoness-Chef Hubert Freidl von der WKStA einvernommen. Im vorliegenden Protokoll steht, wie sich der Handelsschul-Absolvent hinaufgearbeitet hat: Nach einem Job bei einer Versicherung gründete er 1993 seine erste Firma und war im Autohandel tätig. 1995 beschäftigte er sich mit dem Handel von Nahrungsergänzungsmittel, ehe er 1996 erstmals mit einem Bonuskartensystem zu tun hatte. In dieser Zeit tauchte auch der spätere Lyoness-Mitstreiter P. auf – jener Mann, der 2012 wegen Untreue und Geldwäscherei verurteilt worden war, weil er und ein weiterer Manager Lyoness-Italien um 1,5 Millionen € „erleichtert“ hatte.

Freidl beschrieb, wie er aus dem Vertrieb Galvagin ausstieg,  Tausende Mitarbeiter und Kunden übernahm und dann 2003 Lyoness in der Schweiz gründete (derzeit plant man die Rückkehr nach Österreich, Anm.). Wer damals als Investoren neben Freidl (damals zehn Prozent) noch mit im Boot saßen, wollte er nicht sagen. Nach dem Tod des Hauptgesellschafters gehören Freidl nun 100 Prozent der Lyoness International AG.

>>> http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/1389763/Lyoness_Auch-die-FMAermittelt

Samstag, 4. Juni 2011

Warnung vor http://worldfxclub.com und http://worldfxclub.info - FMA warnt vor GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)


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GLOBAL LIFESTYLE GROUP S.A. (WorldFXClub)
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte sowie Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. April 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

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nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Devisenhandels auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit c iVm Z 7 lit a BWG) ist dem Anbieter daher ebenso wenig gestattet wie die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007).


- http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/global-lifestyle-group-sa-worldfxclub.html


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Agressiver Keuler ist z. B. Klaus Limburg

- https://www.facebook.com/klaus.limburg
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