Montag, 2. September 2013
Alternative Investmentfonds Manager - AIFM: FMA schließt Zusammenarbeitsabkommen mit Schwesterbehörden in Drittstaaten.
Mit 22. Juli 2013 hat der Gesetzgeber der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gemäß „AIFMG“ die Aufsicht über „Alternative Investmentfonds Manager“ (AIFM) übertragen. Um diesem gesetzlichen Auftrag effizient und effektiv nachkommen zu können, schließt die FMA mit den Schwesterbehörden in allen wesentlichen Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union Abkommen zur Zusammenarbeit und für den Informationsaustausch („Memoranda of Understanding“, MoU). Zehn derartige MoUs wurden bereits unterzeichnet und sind damit anwendbar. Fünf weitere stehen kurz vor dem Abschluss. Die aktualisierte Liste dieser MoUs finden Sie auf der Website der FMA unter: www.fma.gv.at/de/unternehmen/investmentfonds-kag/informationen-fuer-verwalter-alternativer-investmentfonds.html
Diese Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch gewährleisten einerseits eine umfassende Beaufsichtigung von AIFM, andererseits bilden sie die Grundlage dafür, dass österreichische AIFM grenzüberschreitend über das Unionsgebiet hinaus tätig werden können. Diese MoUs ermöglichen insbesondere die Übertragung des Portfoliomanagements oder des Risikomanagements auf ein Unternehmen in einem Drittstaat, Bestellungen von Verwahrstellen im Drittstaat für ausländische „Alternative Investmentfonds“, welche von österreichischen AIFM verwaltet werden. Darüber hinaus können auch österreichische AIFM „Alternative Investmentfonds“ in Drittstaaten verwalten und vertreiben.
http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/alternative-investmentfonds-manager-aifm-fma-schliesst-zusammenarbeitsabkommen-mit-schwesterbehoe.html
Dazu noch: FMA erklärt die vollinhaltliche Anwendung der ESMA-Leitlinien „für eine solide Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der AIFMD“
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