Samstag, 14. September 2013

Zeugenaufruf - betreffend Aussagen des Euroweb-Außendienst Steve Maschik - oder andere


Das LG Düsseldorf, speziell der der Zivilkammer 11 O vorsitzende Richter Oltrogge, hat offensichtlich die (zu) starke Neigung den Zeugenaussagen der Euroweb ein zu hohen oder den gleichen Beweiswert einzuräumen wie den Zeugen der jeweiligen, von der Euroweb Beklagten.

Mir ist bekannt, dass die Zeugen der Euroweb offenbar systematisch auf die Aussagen vorbereitet werden. Bei der StA Düsseldorf ist deshalb bereits ein Verfahren anhängig.

Gesucht werden deshalb Zeugen oder ggf. weitere Geschädigte, die bestätigen, dass ein Steve Maschik (oder andere Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH, der WAZ Onlineservices, der WN-Onlineservices) den Angesprochenen ein Rücktrittrecht versprach(en).

Bis jetzt liegt folgendes vor (aus dem Urteil):

Da der Beklagten der von der Klägerin verlangte Preis sehr hoch vorgekommen sei, habe sie den Vertrag mit ihrem Mann besprechenr wollen. Der Vermittler der Klägerin habe auf einen sofortigen Vertragsabschluss gedrängt und erklärt, die Beklagte könne sich den Vertrag schon mal ,,sichern" und jederzeit kündigen. Die Beklagte könne den Vertrag am Wochenende mit ihrem Mann besprechen und gegebenenfalls am darauf folgenden Montag noch mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf diese Zusage hin habe die Beklagte den streitgegenständlichen Vertrag unterzeichnet. Nach Unterschriftsleistung durch die Beklagte habe der Vertreter der Klägerin weitere Ausfüllungen auf dem Vertragsformular vorgenommen, so die unter lV. vorhandene Kreuze und anschließend den Firmenstempel der Beklagten selbständig und eigenmächtig unter den Vertrag gesetzt.

Der Ex-Euroweb-Außendienst Steve Maschik behauptete jedoch:
"An das Gespräch bzw. den Gesprächsinhalt kann ich mich nur noch in Umrissen erinnern. Ob ich im konkreten Fall ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt habe, daran kann ich mich nicht erinnern.

Ich schließe aber aus, dass ich der Beklagten in dem Gespräch ein solches Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt habe, weil ich die Gespräche mit den Kunden immer in der gleichen Weise geführt habe. Ein solches Rücktritts- oder Widerrufsrecht habe ich auch nicht eingeräumt, weil ich das von Seiten der Euroweb gar nicht durfte und konnte."

Das Gericht urteilte dann - ohne das eigene Wissen zu berücksichtigen, dass vor dem LG Düsseldorf eine Vielzahl von Entscheidungen anhängig war und ist, in denen die Beklagten unabhängig voneinander das mündliche Einräumen eines solchen Widerrufs- oder Rücktrittrechtes oder das Zuwarten mit dem Einreichen des Vertrages bis zu einer Entscheidung vortragen oder vortrugen - wie folgt:
"Die Beklagte hat nicht nachgewiesen, dass der für die Klägerin bei Abschluss des Vertrages handelnde Zeuge Maschik ihr anlässlich des Abschlusses des Vertrages mündlich ein jederzeitiges Recht zum Widerruf des Vertrages eingeräumt hat."
Die obige Aussage des Ex-Euroweb-Außendienst Steve Maschik ist nahezu wortidentisch mit den Aussagen anderer Euroweb-Außendienste in weiteren Verfahren, was im Zusammenhang mit dem Verfahren der StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12 (auch hier behauptete der Zeuge nahezu wortidentisch, er habe nie ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt) sowie dem Verfahren 7 Ns 620 Js 18272/10 des LG Chemnitz meinen Verdacht nährt, dass auch dieser in strafbarer Weise unzulässig beeinflusst wurde und dass auch dieser sodann wissentlich falsch vortrug.

Ich rufe also alle Personen auf, denen Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH, der WAZ Onlineservice GmbH und der WAZ Onlineservice GmbH ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumten, sich bei mir zu melden.

Adresse:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
joerg.reinholz@googlemail.com

Es geht darum, das Gericht davon zu überzeugen, dass diesen Aussagen der Euroweb Zeugen kaum Glaubwürdigkeit beizumessen ist.

Dem Euroweb-Zeuge Steve Maschik lege ich dringend nahe, seine Aussage zu überdenken und das Ergebnis dem LG Düsseldorf mitzuteilen, mich per Kopie zu informieren. Dann aber auch wie es zu der Aussage kam, also wer ihm was auszusagen vorgab. In dem Fall könnte er, falls er falsch ausgesagt hatte und dazu angehalten wurde, einer Verurteilung entkommen. An seiner Stelle würde ich mich im Hinblick auf das Chemnitzer Verfahren nicht bei den Anwälten der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen") um Auskünfte oder Hilfe bemühen, denn diese vertreten die eigenen Interessen bzw. die der Euroweb.

Und die könnten den eigenen sehr entgegenstehen.
Ich gebe ihm 96 Stunden (vier Tage). Danach erstatte ich Strafanzeige.

Quelle 

Keine Kommentare: