07.09.2013
Schwartz Invest
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.
Die österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz
Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet,
Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit
Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren,
dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur
Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1
bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass
gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im
Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. September 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
Schwartz Invest
mit angeblichem Sitz in
Rive Court 120 Fleet Street
London EC4A 2CC
England/UK
www.schwartz-invest.com
Tel: +44-2035-982306
Fax: +44-2076-812114
mit angeblichem Sitz in
Rive Court 120 Fleet Street
London EC4A 2CC
England/UK
www.schwartz-invest.com
Tel: +44-2035-982306
Fax: +44-2076-812114
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige
Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem
Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf
Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/schwartz-invest.html
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