Die Arbeiterkammer hat die Firma „primacall“ GmbH in Wien wegen
unerlaubter und aggressiver Geschäftspraktiken nach dem Gesetz wegen
unlauteren Wettbewerbs (UWG) geklagt und beim Handelsgericht Wien Recht
bekommen. Demnach hat es „primacall“ zu unterlassen, Verbraucher zu
Werbezwecken ohne deren ausdrückliche Einwilligung anzurufen um sie zum
Abschluss eines Telefonvertrages zu animieren.
Zu Telefonverträgen überredet
Im ersten Halbjahr des Jahres 2011 hat „primacall“ unzählige Verbraucher
in ganz Österreich angerufen und zu einem Telefon-Vertragsabschluss
überredet. Die AK hat gegen die unlautere Vorgehensweise geklagt. Das
Handelsgericht Wien hat der AK nun in seinem Urteil vom 7. Jänner 2013
in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unbekannte Gewinnspiele
„Primacall“ berief sich zwar darauf, die KonsumentInnen hätten die
Zustimmung dazu, dass ihre Daten für Marketing-Zwecke verwendet werden
können, bei einem Internet-Gewinnspiel gegeben. Aber alle von der AK
geführten Zeugen haben bestätigt, dieses Gewinnspiel nicht zu kennen.
Verbotene Geschäftspraktiken
Sogenanntes „Cold Calling“ ist nach Paragraf 107 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) verboten. Darüber hinaus hat
„primacall“ KonsumentInnen auch mehrmals angerufen, was das Gericht als
aggressive Geschäftspraktik nach dem UWG angesehen hat. Zudem hat
„primacall“ auch nicht ausreichend auf das den KonsumentInnen zustehende
Rücktrittsrecht hingewiesen.
Orig. Quelle:
http://wien.arbeiterkammer.at/online/erfolgreiche-klage-gegen-primacall-70934.html