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Freitag, 11. Januar 2013

Telefonkeiler: Erfolgreiche Klage gegen „primacall“

Die Arbeiterkammer hat die Firma „primacall“ GmbH in Wien wegen unerlaubter und aggressiver Geschäftspraktiken nach dem Gesetz wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) geklagt und beim Handelsgericht Wien Recht bekommen. Demnach hat es „primacall“ zu unterlassen, Verbraucher zu Werbezwecken ohne deren ausdrückliche Einwilligung anzurufen um sie zum Abschluss eines Telefonvertrages zu animieren.



Zu Telefonverträgen überredet

Im ersten Halbjahr des Jahres 2011 hat „primacall“ unzählige Verbraucher in ganz Österreich angerufen und zu einem Telefon-Vertragsabschluss überredet. Die AK hat gegen die unlautere Vorgehensweise geklagt. Das Handelsgericht Wien hat der AK nun in seinem Urteil vom 7. Jänner 2013 in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unbekannte Gewinnspiele

„Primacall“ berief sich zwar darauf, die KonsumentInnen hätten die Zustimmung dazu, dass ihre Daten für Marketing-Zwecke verwendet werden können, bei einem Internet-Gewinnspiel gegeben. Aber alle von der AK geführten Zeugen haben bestätigt, dieses Gewinnspiel nicht zu kennen.

Verbotene Geschäftspraktiken

Sogenanntes „Cold Calling“ ist nach Paragraf 107 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verboten. Darüber hinaus hat „primacall“ KonsumentInnen auch mehrmals angerufen, was das Gericht als aggressive Geschäftspraktik nach dem UWG angesehen hat. Zudem hat „primacall“ auch nicht ausreichend auf das den KonsumentInnen zustehende Rücktrittsrecht hingewiesen. 

Orig. Quelle: http://wien.arbeiterkammer.at/online/erfolgreiche-klage-gegen-primacall-70934.html