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Dienstag, 26. November 2013

Erst unseriös und jetzt noch kriminell? Zwielichtige Person Josef Steinhoff als neuer Mieterschreck im Raum Karlsruhe unterwegs!

Erst vorletzten Monat gab die BaFin erneut eine Warnmeldung zu Josef Steinhoff und der Ford International Capital Ltd. raus >>> http://cafe4eck.blogspot.com/2013/09/bafin-gibt-herrn-josef-steinhoff-die.html



Im September vorigen Jahres gab es schonmal eine Anordnung für eine Rückabwicklung:

BaFin untersagt der FORD International Capital Ltd. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Bonn/Frankfurt a. M., 25. September 2012
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der FORD International Capital Ltd., Hong Kong, am 23. Juli 2012 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die FORD International Capital Ltd. vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, die ein Investment in erneuerbare Energien zum Gegenstand hatten. Der Vertrieb der Kapitalanlageverträge erfolgte dabei über die Europartner Deutschland GmbH, Stutensee. Auf der Grundlage der geschlossenen Kapitalanlageverträge sind der FORD International Capital Ltd. die vereinnahmten und unbedingt rückzahlbaren Kundengelder entweder direkt oder unter Einbindung der Atelis Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wiesloch, zugegangen.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die FORD International Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

>>>  http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2012/vm_120925_ford_international.html


Auch Anwaltskanzleien haben diese Angelegenheit aufgegriffen, wie z. B. aktuell hier >>> http://www.kanzlei-ebp.de/anlagefirmen/josef-steinhoff-ford-international-capital-ltd.html

Nun kommt hinzu, dass Steinhoff auch Immobilien verwaltet und dabei nicht gerade zimperlich, um es mal gelinde auszudrücken, mit den Mietern umgehen soll.

Im Netz gefunden:

Briefkastenfirma-Gründer Steinhoff verwaltet Immobilien im Landkreis Karlsruhe

Vermieterin ist seine Ehefrau

Mid-Knight


Samstag, 23. November 2013 - 20:29


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Josef Steinhoff mit Bescheid vom 2. April 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft im Zusammenhang mit der „Ford International Capital Ltd.“ durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Steinhoff musste sich die lediglich formal von der „Ford International Capital Ltd.“ betriebenen Einlagengeschäfte (Bekanntmachung der BaFin vom 25. September 2012) zurechnen lassen. Diese in Hongkong ansässige Briefkastenfirma hat Herr Steinhoff gründen lassen, um die Gelder der Kapitalgeber für eigene Zwecke verwenden zu können. Somit betrieb nicht die „Ford International Capital Ltd.“, sondern Herr Steinhoff selbst das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen „Europartner Deutschland GmbH“, das die Verträge der „Ford International Capital Ltd.“ abzuwickeln geholfen hat, ist unter anderem an der heutigen Wohnanschrift von Herrn Steinhoff in Linkenheim-Hochstetten registriert.

Inzwischen verwaltet Herr Steinhoff im Landkreis Karlsruhe Immobilien, welche offiziell seine Ehefrau laut Kauf- und Mietvertrag vermietet. Er agiert hierbei allerdings in einer Form, die ihn als Vermieter neben seiner Ehefrau erscheinen lässt.

Trotz der Tatsache, dass der Kauf die Miete nicht bricht (§ 566 BGB), versucht er, Mieter davon zu überzeugen, mit ihm vermutlich für ihn vorteilhaftere neue Mietverträge zu schließen. Erscheint die Mieterhöhung durch nicht notwendige Sanierungsarbeiten weniger lukrativ, versucht er im Wege der Erpressung, Mieter zum Einwilligen in eine Mieterhöhung zu bringen. Willigt der Mieter nicht in eine Mieterhöhung ein, droht Herr Steinhoff an, "sofort" den Mietvertrag zu kündigen, dies ohne triftigen Kündigungsgrund und obwohl tatsächlich seine Ehefrau alleiniger Vermieter des Mietobjekts ist. Vermutlich soll durch nach dem Kauf der bereits vermieteten Immobilien sofort erhöhte Mieten der Wert der Immobilien gesteigert werden, um diese wiederum lukrativer weiterzuverkaufen.

Vor Einschüchterungsversuchen dieser Art soll gewarnt werden. Prüfen Sie Ihre Rechte gegebenenfalls im Wege der Konsultation eines Rechtsanwalts und lassen Sie sich nicht zu voreiligen Entscheidungen unter Druck gesetzt hinreißen


>>> http://www.bruchsal.org/story/briefkastenfirma-gr%C3%BCnder-steinhoff-verwaltet-immobilien-im-landkreis-karlsruhe


Auch bei uns ging eine Mail mit einer Anfrage zu Steinhoff ein, die ebenso die Methoden verdeutlicht.

Auszugsweise:

Datum: 23.11.2013 17:49:48

An: autor.cafe4@gmail.com
Betreff: Josef Steinhoff, FORD International Capital Ltd

Guten Abend,

ich habe festgestellt, dass mein neuer Vermieter dieser Josef Steinhoff ist. Darauf kam ich erst, weil er mich heute im Gespräch in meiner Wohnung versucht hat zu erpressen. Er drohte mir die sofortige Kündigung an, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme.

Können Sie mir sagen, ob gegen Herrn Steinhoff aktuell wegen Anlagenbetrugs oder ähnlichem Strafverfahren laufen?

Ich habe festgestellt, dass an seiner aktuellen Wohnadresse in Linkenheim derzeit übrigens die Firmen Complex Beteiligungs GmbH und Europartner Deutschland GmbH registriert sind.

Die Europartner GmbH hatte ja auch für die FORD Ltd wohl Verträge abgewickelt.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir herzu mehr Informationen geben könnten. Jedenfalls scheint Herr Steinhoff inzwischen gerne Immobilien zu kaufen, dann sofort die Mieten zu erhöhen, vermutlich um die Wohnungen später wieder besser zu verkaufen. Der Mietvertrag läuft aber nicht über ihn selbst, sondern über seine Ehefrau Isabel Maria Steinhoff.

[.....]

Schönen Abend,

XXXXX


Hier kann man nur raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und ggf. einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Es gibt genügend Gesetze die Mieter vor solchen miesen Praktiken schützen.

UPDATE zum 07.06.2016

Auf Youtube gibt es eine ganze Reihe an Videos über die unglaublichen Firmen Netzwerke und Konstrukte der Europartner Deutschland GmbH:

 

Weitere Informationsvideos zum Thema Immobilienspekulation 

 

Donnerstag, 31. Oktober 2013

BaFin untersagt der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an


Bonn/Frankfurt a. M., 30. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. mit Verfügung vom 12. September 2013 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, insbesondere Beteiligungsverträge oder Verträge über partiarische Darlehen, welche Investments an in der Tschechischen Republik belegenen Immobilien zum Gegenstand hatten. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Einlagen abzuwickeln.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131030_east_properties.html;jsessionid=13BD6D2CAF3BD4CC16760F0D2F4B46A8.1_cid290?nn=2819356

Donnerstag, 10. Oktober 2013

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek das Versicherungsgeschäft („NeuDeutsche Gesundheitskasse“) und ordnet die Abwicklung an



Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 16. Juli 2013 aufgegeben, das im Namen der sog. NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) seit dem 29. April 2013 ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und durch Kündigung der seither im Namen der NDGK geschlossenen Verträge abzuwickeln.

Mit gleichem Bescheid wurde Herr Fitzek verpflichtet, Betroffene über seinen unerlaubten Geschäftsbetrieb und versicherungsrechtliche Fragen zu informieren.

Seit dem 29. April 2013 gewährt Herr Fitzek Neukunden der NDGK einen Rechtsanspruch auf deren „Unterstützungsleistungen“ im Krankheitsfall. Hierdurch betreibt er das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

 http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131010_fitzek_ndgk.html?nn=2819266

BaFin untersagt Herrn Michael Rogge das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an



Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Michael Rogge, Horhausen, mit Bescheid vom 25. September 2013 das ohne die erforderliche Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft untersagt. Zudem hat die Bafin ihm aufgegeben, das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Rogge bietet Anlegern im Internet unter der Firma „Investorengruppe Westerwald“ den Abschluss eines „Investorenvertrags“ an. Laut Angebot sei dieser als „Gewinndarlehen“ konzipiert und biete den Anlegern unter anderem einen Grundgewinn von 6 %. Die Vertragsunterlagen sehen eine Rückzahlung des Anlagekapitals nach Beendigung des Vertrages vor.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr Rogge das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131010_rogge.html?nn=2819266

Dienstag, 8. Oktober 2013

BaFin ordnet Abwicklung des von Herrn Jürgen Staudhammer betriebenen Einlagengeschäfts an und setzt Abwickler ein


Bonn/Frankfurt a. M., 8. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Verfügung vom 27. September 2013 die unverzüglich Abwicklung des von Herrn Jürgen Staudhammer, Berlin, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und für die Abwicklung einen Abwickler bestellt.

Herr Jürgen Staudhammer bot Anlegern seit mehreren Jahren die Verwaltung ihrer Gelder durch „Börsengeschäfte“ auf der Grundlage eines „Geschäftsbesorgungsvertrags“ an. Die Verträge, in denen den Kapitalgebern der Erhalt des überlassenen Kapitals zugesagt wurde, schloss Herr Staudhammer zunächst unter dem Namen seines Einzelunternehmens Staudhammer Vermögensverwaltung mit Sitz in Burghausen, später unter dem Namen der E.S. Invest AG, Schweiz, ab.

Mit der Annahme des Anlagekapitals - auch soweit dies im Namen der E.S. Invest AG erfolgt ist - betreibt Herr Staudhammer das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Einlagen abzuwickeln.

Zum Abwickler des von Herrn Staudhammer betriebenen Einlagengeschäfts hat die BaFin

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Bruno M. Kübler
c/o KÜBLER GbR
 Einemstraße 24
 10785 Berlin

bestellt.

Der Abwickler hat zunächst zu prüfen, ob Herr Staudhammer seine Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllen kann. Der Abwickler ist befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Staudhammer zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131008_staudhammer.html;jsessionid=B2CFBA32624A102CDD5B7E2196484B39.1_cid372?nn=2819266

Montag, 30. September 2013

BaFin ordnet gegenüber der Sinus Capital AG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an.

Bonn/Frankfurt a. M., 30. September 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sinus Capital AG, Nürnberg, mit Bescheid vom 25. Juli 2013 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.

Die Sinus Capital AG bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen unter der Bezeichnung „buybacks future“ an, gegen das Versprechen, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Vermögensanlagen betreibt die Sinus Capital AG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130930_sinus_capital.html?nn=2819266

Freitag, 27. September 2013

BaFin gibt Herrn Josef Steinhoff die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Bonn/Frankfurt a. M., 26. September 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Josef Steinhoff, Graben-Neudorf, mit Bescheid vom 2. April 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Steinhoff muss sich die lediglich formal von der „Ford International Capital Ltd.“ betriebenen Einlagengeschäfte (Bekanntmachung der BaFin vom 25. September 2012) zurechnen lassen. Diese in Hongkong ansässige Briefkastenfirma hat Herr Steinhoff gründen lassen, um die Gelder der Kapitalgeber für eigene Zwecke verwenden zu können. Somit betreibt nicht die „Ford International Capital Ltd.“, sondern Herr Steinhoff selbst das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130926_steinhoff.html?nn=2819266

Donnerstag, 8. August 2013

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek ("Königliche Reichsbank") das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an


Bonn/Frankfurt a. M., 8. August 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 18. Juli 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Peter Fitzek nahm auf „Sparbüchern“ Anlegergelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen entgegen, die im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königliche Reichsbank“ ausgegeben wurden. Hierdurch betreibt Herr Peter Fitzek das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.


>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130808_fitzek.html?nn=2819266


Das war nicht die erste Verbrauchermitteilung seitens der BaFin

>> > BaFin gibt Herrn Peter Fitzek als Betreiber der „Neudeutschen Gesundheitskasse“ die Abwicklung des Versicherungsgeschäftes auf und bestellt Abwickler

>>>  "NeuDeutschen Gesundheitskasse" (vormals: "Der Gesundheitsfond") das Betreiben des Versicherungsgeschäfts und ordnet die Abwicklung an


Freitag, 14. Juni 2013

BaFin untersagt Herrn Walter König das Einlagen- und Kreditgeschäft und ordnet die Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Bonn/Frankfurt a. M., 14. Juni 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Walter König, 85055 Ingolstadt, am 30. April 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- und Kreditgeschäft einzustellen und das Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr König bot Anlegern unter dem Namen einer Finance Invest Consulting Corporation Inc. (F.I.C.C. Inc.), Naples, Florida, USA, den Abschluss vorformulierter Vereinbarungen bzw. „Verträge zum Investment“ mit einer außergewöhnlich hohen Renditebeteiligung an. Die Rückzahlung des Anlagekapitals und der „Renditen“ sei in voller Höhe abgesichert.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr König das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Zudem bot Herr König unter dem Namen der F.I.C.C. Inc. und unter weiteren Geschäftsbezeichnungen, wie insbesondere der Neue-Energie Finanz AG, Interessenten an, festverzinsliche endfällige Darlehen erhalten zu können. Mit dem Angebot, Darlehen zu gewähren, betreibt Herr König das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130614_koenig.html?nn=2819356