Freitag, 14. Juni 2013

BaFin untersagt Herrn Walter König das Einlagen- und Kreditgeschäft und ordnet die Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Bonn/Frankfurt a. M., 14. Juni 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Walter König, 85055 Ingolstadt, am 30. April 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- und Kreditgeschäft einzustellen und das Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr König bot Anlegern unter dem Namen einer Finance Invest Consulting Corporation Inc. (F.I.C.C. Inc.), Naples, Florida, USA, den Abschluss vorformulierter Vereinbarungen bzw. „Verträge zum Investment“ mit einer außergewöhnlich hohen Renditebeteiligung an. Die Rückzahlung des Anlagekapitals und der „Renditen“ sei in voller Höhe abgesichert.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr König das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Zudem bot Herr König unter dem Namen der F.I.C.C. Inc. und unter weiteren Geschäftsbezeichnungen, wie insbesondere der Neue-Energie Finanz AG, Interessenten an, festverzinsliche endfällige Darlehen erhalten zu können. Mit dem Angebot, Darlehen zu gewähren, betreibt Herr König das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130614_koenig.html?nn=2819356

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