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Samstag, 16. November 2013

WARNUNG vor der Firma TDI AG – TDI Asset Management AG, Switzerland und deren beiden Vermögensvernichtern Ernst Thomas Obermüller + Waldemar Mazur!!!


Wenn der in Meißenheim (Südlicher Oberrhein / Ortenaukreis) lebende Finanzjongleur Ernst Thomas Obermüller und/oder der gebürtige Pole und in Luhden (Niedersachsen) residierende Waldemar Mazur auftauchen, ist Vorsicht geboten und man ist gut beraten, wenn man sein Geld gut festhält. Beide Dilettanten, deutsche Staatsbürger, treiben seit mehreren Jahren von der Schweiz aus ihre perfiden Anlagegeschäfte. Das mag sicherlich mehrere Gründe haben, einerseits schmeißt das dubiose Finanzgeschäft dieses Duo’s durch die mit in der Schweiz domizilierte TDI AG mehr Profit ab, andererseits ist der Straftatbestand des Betruges in der Schweiz schwieriger zu begründen als in der Bundesrepublik Deutschland, da die Eidgenossen beim Betrugs-Straftatbestand die Begründetheit der sogenannten „Arglist“ verlangen.
In Deutschland ist bereits der Versuch eines Betruges strafbar! Das Duo hat so manchem gutgläubigen Kunden das Vermögen beschädigt. Immer wieder wird von den beiden selbsternannten Vermögensverwaltern, natürlich ohne jegliche Zulassung von der FINMA in Bern oder BaFin in Bonn, Kunden belabert, indem sie behaupten, sie könnten das Geld gewinnbringender anlegen als die Banken oder aber über ihre Top-Kontakte Finanzierungen in Millionenhöhe beschaffen. Beide werden, wie es aus diversen Foreneinträgen zu entnehmen ist, als absolute Charakterschweine ohne jegliches Rückgrat erlebt. Insbesondere dem CEO der TDI AG, Ernst Thomas Obermüller (President) ist es scheißegal, wenn Kunden ihr sauer verdientes Geld oder ihre Ersparnisse dem Risiko aussetzen oder gar verlieren. Gegenwärtig agiert das Duo von Giebenach in der Nähe von Basel aus.

Alte Abzockeradresse des E.T. Obermüller und Mazur bis Anfang 2013 im Industriegebiet in Pratteln


Neues Abzockerdomizil des E.T. Obermüller und Mazur seit Frühjahr 2013 aus einem Privathaus in Giebenach

Vormals wurde aus dem Industriegebiet von Pratteln, ebenfalls Kanton Basel-Landschaft, vermutlich gutgläubige Kunden abgezockt. Die aktuelle Anschrift der Dilettanten lautet: TDI Asset Management AG, verwendet wird auch die Kurzform TDI AG oder die Bezeichnung Traders Division International Asset Management AG Bauackerstrasse 7 | CH-4304 Giebenach, Switzerland Phone: +41 55 442 76-61  |  Fax: +41 55 442 76-64 Web: for members only: www.tdi-ag.ch E-Mail: E-mail:info@tdi-ag.ch

Im Frühjahr 2013 ist das Dreckspack von Pratteln nach Giebenach umgezogen. Eine Ummeldung im Handelsregister ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Offenbar hat man einiges zu vertuschen.

E.T. Obermüller | President | CEO
Traders Division International Asset Management AG
Bauackerstrasse 7 | CH-4304 Giebenach, Switzerland
Phone: +41 55 442 76-61  |  Fax: +41 55 442 76-64
Web: for members only: www.tdi-ag.ch
E-Mail: info@tdi-ag.ch

Obermüller und Mazur sind in Grunde genommen drittklassige Anlagevermittler und Dummschwätzer übelsten Couleurs. Beide lassen die Kunden, ohne jegliche Reue zu zeigen, ins offene Messer laufen. Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft, Polizei und Untersuchungen durch die FINMA und BaFin laufen bereits vollumfänglich, was die beiden Dilettanten aber offensichtlich nicht weiter stört.

Auch der Finanznachrichtendienst GoMoPa hat sich dem TDI Desaster angenommen und berichtet in einem längeren Artikel in seinem Forum.

TDI AG - Traders Division International Asset Management AG - Ernst Thomas Obermüller - Waldemar Mazur






Die Szene der Finanzschwindler und Betrüger wird oft von Deutschen dominiert. Freizügige Niederlassungsrechte und moderne Kommunikationstechnik machen es möglich: Das Domizil in der Schweiz - Abzocken leicht gemacht - Betrüger werden per Gesetz geschützt.
Die Gauner profitieren von einer Eigenart im Schweizerischen Strafrecht. Einerseits muss dem Täter Arglist nachgewiesen werden. Das Opfer muss beweisen, dass der Täter perfide und durchtrieben plante.


Das Unternehmen firmiert unter:

TDI Asset Management AG
(TDI Asset Management SA)
(TDI Asset Management Ltd)
(TDI Asset Management Inc)


Auch ist GoMoPa im Rahmen ihrer Recherchetätigkeit auf die Wohnanschrift des CEO der TDI AG, Herr Ernst Thomas Obermüller gestoßen. Hatte er sich doch im vergangenen Jahr anlässlich einer Insertion zum Autoverkauf selbst verraten:

Am 28.08.2012 stand ein BMW 318i Touring zum Verkauf
Preis 499 Euro


Hirtenstr. 3a
77974 Meißenheim


Werter GoMoPa Moderator
Besten Dank für Ihre Beiträge, so kann es gerne weitergehen.

Mehr dazu gibt es im GoMoPa-Nachrichtendienst unter folgendem Link:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-dazu/tdi-ag-traders-division-international-asset-management-ag-ernst-thomas-obermueller-waldemar-mazur-p942867458.html

Hier ein Textauszug der Finma, welches uns ein von der TDI AG betrogener Kunde überstellt hat.


Hier ein Textauszug von der BaFin, die sich mittlerweile auch schon für die Geschäftigkeit des E.T. Obermüller und Konsorten interessiert.


Besonders perfide: Obermüller und Mazur missachten „großzügig“ geltendes Recht, indem sie Risiken bei den von ihnen inszenierten Kapitalanlagen schlicht verschweigen. Es liegen u.a. auch bei der FINMA in Bern Dokumente vor, wonach E.T. Obermüller eine Monatsrendite von rund 84% versprach, diese freilich niemals zur Auszahlung gelangten und die geprellten Anleger schon seit längerer Zeit um die Herausgabe ihrer Anlagegelder bangen. Was Obermüller mit den eingezahlten Kundengeldern tatsächlich gemacht hat, verschweigt er mit Vehemenz, hat aber stets neue Ausreden für die Nichtauszahlung aus seinen „lukrativen Geldanlagen“ parat. Das Vertragswerk von E.T. Obermüller sieht nicht die Bohne auch nur einer ansatzweisen Risikoaufklärung vor, dabei hätte er zwingend auf das Risiko eines Totalverlustes hinweisen müssen.

Zu den Obliegenheitspflichten, die ET. Obermüller ganz offensichtlich mit Füssen tritt, schreibt der Bundesgerichtshof:

…“alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Informationen sind wahrheitsgemäß, sorgfältig, richtig und vollständig zu erteilen (BGH Urteil vom 19. Oktober 2006, III ZR 122/05; BGH Urteil vom 22. März 2007, III ZR 218/06), wenn diese für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind.“...

…“Der Anleger ist über sämtliche allgemeine und über besondere Risiken der Kapitalanlage aufzuklären… und in die Lage zu versetzen, dass er selbst Risiko und Tragweite seiner Entscheidung erkennt oder ersehen kann.“…

Unbeirrt führen E.T. Obermüller und Waldemar Mazur ihren Laden weiter fort und belabern gutgläubige Kunden mit ihren zweifelhaften Anlageangeboten. Wer sich einen weiteren Überblick zu diesen „Unternehmern“ machen will, wird auch in diesem speziellen Forum hier fündig.
http://tdi-asset-managment-ag-probleme.forumprofi.de/Thread-Meine-Erfahrungen

Ganz besonderen Dank sei an dieser Stelle den Mitgliedern aus dem oben genannten Forum sowie den Berichten von geprellten Kunden des E.T. Obermüller und Mazur gezollt, ohne deren wertvolle Arbeit dieser investigative Journalismus nicht möglich gewesen wäre. Großen Dank sei auch der Redaktion des Finanznachrichtendienstes GoMoPa gezollt, die sich der Berichterstattung angenommen hat.

Eine besondere Masche von E.T. Obermüller ist es, Gläubiger, die versuchen, in öffentlichen Foren ihre Erfahrungen darzulegen, regelrecht „mundtot“ zu machen, indem er einen Rechtsanwalt einschaltet, der dann mit einem dementsprechenden „Schundletter“ (Strafbewährte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe von € 50.000) versucht, die geprellten Investoren einzuschüchtern und ihnen sozusagen eine Strafgeld aufzuerlegen. Lächerlich und grotesk zugleich!

Eine Vorgehensweise von Obermüller und seinem Anwalt, die man getrost in die Tonne hauen kann, der Schundletter des Obermüller-Anwaltes ist die Zeit nicht wert, diesen Dreck zu lesen! Hoffentlich hat von den angemahnten Kunden niemand etwas an die Dumpfbacke Obermüller oder seinen Rechtsverdreher gezahlt.

Während E.T. Obermüller und Waldemar Mazur einen Rechtsanwalt benötigen, der nicht unentgeltlich arbeiten wird, ist es für jeden von Obermüller und Konsorten geprellten Kunden sinnvoller, sich generell an die für den Geschäftssitz der TDI AG zuständige Staatsanwaltschaft oder aber auch an die für den Wohnsitz für Obermüller und Mazur zuständige Strafverfolgungsbehörde zu wenden. Dies ist für die Geschädigten weitaus zweckmäßiger und außerdem kostenlos, als sich einen teuren Rechtsanwalt zu nehmen. Den Anwalt von Obermüller und dessen Drohgebärden kann man total ignorieren. Ausschlaggebend ist einzig und allein die Arbeit und das Ergebnis der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes – was anderes zählt hier nicht!

Obermüller und sein Anwalt vergessen indes nämlich, dass die freie Meinungsäußerung gem. des Grundgesetzes unter einem besonderen Schutz steht, die vermutlichen Betrugshandlungen und Einschüchterungstaktiken des E.T. Obermüller hingegen sicherlich nicht. In besonderem Masse gilt die freie Meinungsäußerung erst recht für den investigativen Journalismus, und etwas anderes stellen die für Obermüller und Konsorten sicherlich unangenehm erscheinenden Foren- oder Blogeinträge auch gar nicht dar.

Ferner wird auch eine besondere staatsbürgerliche Pflicht erfüllt, dergestalt, wenn vorbeugend auf die Gefahr eines Vermögensschadens bei der Einlassung auf die Finanz- und Anlagemöglichkeiten der TDI AG durch ihre Verantwortlichen E.T. Obermüller und Waldemar Mazur hingewiesen wird und in diesem Zusammenhang erwähnt wird, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Gange sind. Das dient der Vermeidung von Vermögensschäden. Außerdem hat ein potentieller Investor das Recht zu erfahren, hierbei ist es völlig gleichgültig durch wen, ob gegen Obermüller und Konsorten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. Dies stellt schlussendlich ein wesentliches Entscheidungs-kriterium für einen potentiellen Kunden dar, der beabsichtigt, über die TDI AG und den Herren Obermüller und/ oder Mazur ein Finanzgeschäft zu tägigen. Der potentielle Kunde kann somit besser einschätzen, trau ich den Finanzangeboten von Obermüller und/oder Mazur oder lasse ich besser die Finger von diesen Herrenschaften und orientiere mich anderweitig. De facto ist Obermüller’s Feststellung, dass gegen ihn gerichtete negative Blogeinträge für ihn geschäftsschädigend sein sollen, von absolut sekundärer Bedeutung, primär ist einzig und allein die Prophylaxe von Vermögens-schäden. Ob das nun einem Herrn Obermüller passt oder nicht, hat hier nicht zu interessieren!

Vielleicht sollte es E.T. Obermüller halt mal mit einem anderen Job anstatt „Vermögensverwalter“ probieren.
Wie wäre es mit Leichenwagenfahrer? Finanzleichen hat er sicherlich genug im Keller, der E.T. Obermüller.
Aber Vorsicht, auch das Geschäft als Leichenwagenfahrer kann sehr dumm laufen!!!

Hier ein paar Grundsatzurteile und Links zu der Thematik der freien Meinungsäußerung, Mitteilung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Meinungsfreiheit von Blogs

Freie Meinungsäußerung
Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und Senatsurteil BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren dürfen kein Geheimnis bleiben
BGH, Urteil vom 10.11.2011, Az. III ZR 81/11 

Gericht stärkt Meinungsfreiheit von Blogs
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-staerkt-Meinungsfreiheit-von-Blogs-192335.html

Für Vermögensvernichter wie Obermüller und Mazur dürfte es ohnehin zukünftig schwer werden, neue Pfründe im Finanzsektor abzugreifen. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob das Duo von Deutschland oder der Schweiz aus agiert. Die jeweilige Finanzmarktaufsicht der Länder gehen gewaltig aufeinander zu und tauschen sich immer häufiger aus.

Finma und Bafin spannen künftig zusammen
Die Schweiz und Deutschland intensivieren immer stärker ihre Zusammenarbeit im Finanzbereich.


Jüngst hat die schweizerische Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble dies in einem Briefwechsel vereinbart.

Fazit: Finger weg von Obermüller und Mazur!!!
Da könnt Ihr gleich Euer Geld verbrennen oder zum Fenster hinauswerfen.


Bitte beachten Sie auch meinen aktuellen Artikel zu diesem Thema:

Hausdurchsuchung bei der TDI Asset Management AG und ihrem selbsternannten Präsidenten (CEO) Ernst Thomas Obermüller.

Dienstag, 27. August 2013

Trubel im Ring: Mike Koschine (KB Edelmetall GmbH) trat gegen die FINMA an - und lag schon in der 1. Runde bewußtlos auf den Brettern!

Primitive und kriminelle Abzocker und Lügner lassen sich leicht überführen. Zu dieser Sorte gehört Mike Koschine - auf einem der vordersten Plätze! Hier mal ein prägnantes Beispiel:

Mike Koschine schreibt:

Aus fadenscheinigen Gründen wurde mir im März 2013 die KB Edelmetall GmbH in der Schweiz von der Finma weggenommen.

"weggenommen" - da fühle ich mich doch sofort an alte Schulzeiten erinnert, da wurde mir auch mal mein Radiergummi weggenommen, eine Tintenpatrone oder mein Beutelchen mit den Glasmurmeln...

Unter "weggenommen" verstehe ich eine körperliche (evtl. auch papierne) Wegnahme, also im Grunde einen Diebstahl oder gar einen Raub. Hat sich also die FINMA die Goldbarren unter den Nagel gerissen, die (sowieso nie) im Keller gelagert wurden? Einen Tresor hatte Koschine ja wohl nicht, oder wie sonst konnte man ihm (angeblich) 75 kg Gold klauen? 

Also ist die FINMA eine kriminelle Institution, evtl. sogar mafiös geprägt? Und das in der Schweiz, die doch eigentlich auf einen guten Ruf bedacht ist, selbst wenn der inzwischen auch schon deutliche Kratzer aufweist.

Weiß der Koschine eigentlich, wer ihm da was "weggenommen" hat?

Die FINMA = Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. der Schweiz. Salopp gesagt: Die passen einfach auf, was Koschine und Konsorten mit dem Geld anderer Menschen so treiben. Und ob das alles in den gesetzlichen Rahmen paßt.

Was die FINMA ist, was sie darf und was nicht, wie sie arbeitet - das ist alles fein säuberlich auf deren Website www.finma.ch notiert und von jedermann einzusehen. Die arbeiten auch nicht anonym, sondern man kann sogar, wenn man mit deren Meinung nicht übereinstimmt, dagegen intervenieren.

Mike Koschine hätte z. B. schreiben können:

"Werte FINMA,

Ihre fadenscheinigen Gründe erkenne ich nicht an und verwahre mich dagegen, daß Sie mir meine Firma wegnehmen wollen.

Ohne freundliche Grüße

Mike der Größte, alias Koschine"

Kommen wir nun von der Lüge des Erzgauners Mike Koschine zur Wahrheit der FINMA. Im Gegensatz zur KB Edelmetall GMBH des Mike Koschine muß die FINMA ihre Schritte nämlich offenlegen - und tut das auch auf Ihrer Website, wie diese Kopie anschaulich verdeutlicht:




  • Eröffnung der Liquidation

    30.04.2013
    1. Schuldnerin:KB-Edelmetall GmbH, Merkurstrasse 7, 6020 Emmenbrücke
    2. Liquidationsverfügung:Mit Entscheid vom 1. März 2013 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Liquidation der Gesellschaft angeordnet und Rechtsanwalt Sven Lüscher, WerderViganò Anwälte, als Liquidator eingesetzt.
    3. Liquidator:Rechtsanwalt Sven Lüscher, WerderViganò Anwälte
    4. Bemerkungen: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Liquidator Tel. +41 (0)44 208 20 00.
    Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
  • Schluss des Liquidationsverfahrens

    12.07.2013
    1. Schuldner: KB-Edelmetall GmbH, Merkurstrasse 7, 6020 Emmenbrücke 
    2. Schluss der Liquidation: 15. Mai 2013 
    3. Bemerkungen: 
    Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, vom 15.05.2013 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 15.05.2013, 14.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

    Die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, hat mit Entscheid vom 19.06.2013 das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. 




    Am 30. April 2013 hat die FINMA also die Liquidation (Auflösung) der KB-Edelmetall angeordnet. Und zwischen liquidieren und wegnehmen besteht für mich schon ein gewaltiger Unterschied.

    Am 15. Mai 2013 wurde dann auf richterlichen Beschluss der Konkurs eröffnet.

    Und am 19. Juni 2013 wurde festgestellt: Da ist nix mehr zu holen, Konkursverfahren mangels Masse eingestellt.

    Ob da wirklich nichts mehr zu holen war - oder ob Koschine in einer Nacht- und Nebelaktion alles noch Verwertbare beiseite geschafft hat, weiß natürlich nur Koschine selbst. Seine Kunden und Gläubiger unterstellen ihm ja teilweise, daß er den Firmensitz in der Schweiz aus Gründen gewählt hat, die nicht unbedingt mit der Legalität eines Business zu tun haben...

    Wie dem auch sei: Die FINMA arbeitet nicht undercover oder im Geheimen oder ohne berechtigten Anlaß. Sie muß ihre Schritte auch begründen und öffentlich darlegen. Diesen Pflichten ist sie auch in der Sache KB Edelmetall GmbH nachgekommen. Wäre dem nicht so, hätte Koschine ja seine letzten Goldklumpen zusammenkratzen und einen Anwalt beauftragen können, gegen die bösen Spitzbuben der FINMA vorzugehen. Allein, daß er dies nicht getan hat, werte ich als Schuldanerkenntnis des Gold-Gauners Mike Koschine.



    Primitiver Lügner, gewiefter Betrüger, gelernter Abzocker und Märchenerzähler Mike Koschine
    Im Hintergrund mit dunkler Krawatte einer seiner Helfershelfer - Harald Seiz


    Unabhängig von der FINMA-Geschichte, die ja jetzt abgewickelt ist, rate ich jedem, auch die Informationen auf www.moneyhouse.ch zur Kenntnis zu nehmen. In diesem KB-Edelmetall-Fall ist die konkrete Seite http://www.moneyhouse.ch/u/kb_edelmetall_gmbh_CH-170.4.008.254-2.htm?eid=2579279

    Wer sich dort anmeldet, erfährt zwar immer noch nicht alles, aber "für den Hausgebrauch" und die eigene Einschätzung einer Firma langt es allemal.

    Dieser Beitrag bezieht sich auf den schon vorhandenen Beitrag http://cafe4eck.blogspot.de/2013/08/kb-edelmetall-gmbh-kb-ag-lichtenstein.html . Ich habe einem separaten Beitrag den Vorzug gegeben, da das Thema "KB GmbH in der Schweiz" im Grunde schon wieder Schnee von gestern ist, wollte den Koschine aber mit seiner "Wegnahme-Lüge" durch die FINMA knallhart als LÜGNER bloßstellen!

    NACHTRAG: Nach wie vor existiert die Website www.kb-edelmetall.ch, wo man zwischenzeitlich aber das Impressum angepaßt hat:

  • KB Edelmetall AG
  • Geschäftsführer: Michael Meyer
  • Sitz: Eschen / Liechtenstein
  • Firmennummer: FL-0002.339.221-2
  • Anschrift: St-Luzi-Straße 18
  • FL-9392 Eschen
  • Telefon: +423 231 21 61
  • Telefax: +423 231 21 63
  • Email: info@kb-edelmetall.li

Welchen Sinn und Zweck allerdings die https://plus.google.com/103435143328832639660/about?gl=de&hl=de erfüllen soll, weiß wohl nur der Mike Koschine (und sein dubioser "Geschäftsführer" Michael Meyer allein - denn theoretisch müßte die angebene Telefonnummer tot oder neu vergeben sein - und das Büro, wenn es denn eines gegeben haben sollte unter der angegebenen Anschrift, weitervermietet.


KB Edelmetall GmbH

Merkurstrasse 7 6020 Emmen Schweiz+41 41 226 36 52
Leichtmetallbau 

+41 41 226 36 52

Leichtmetallbau und Goldhandel unter einem Dach - da sieht man mal wieder, wie vielseitig manche Abzocker (auf dem Papier) sind...


NACHTRAG II: Der Koschine raubt mir noch den letzten Nerv - und bringt mich um meinen wohlverdienten Schlaf...

Nachdem ich nun geglaubt hatte, alles Wichtige zusammengetragen zu haben, stolpere ich soeben über eine weitere Merkwürdigkeit der KB-Edelmetall-Posse. Die Telefon-Nummer der KB Edelmetall GmbH in Emmen lautete

041 2263652

Gibt man diese Nummer jedoch über die Rückwärtssuche auf http://www.werwares.ch/ ein, erscheint da eine ganz andere Firma:

Name: Aricon Treuhand AG
Strasse: Sempacherstrasse 1
Stadt: 6003 Luzern 
Telefonummer: +41(0)41 2263652

Da stellt sich mir doch die Frage: Hatte die KB Edelmetall GmbH des Mike Koschine in der Schweiz gar keinen eigenen Telefonanschluß? Bietet die "Aricon Treuhand AG", unter der Hand und gegen solide Bezahlung natürlich, Abzockern einen solchen Service an?

Das Thema ist also immer noch nicht endgültig abgeschlossen, es bleiben Fragen offen...