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Sonntag, 25. Februar 2018

Robert Schmalohr (eVisionTeam) Kinderhandel? und Betrug – jetzt klickten endlich die Handschellen

Links der Ladenhüter auf Amazon und rechts der Bestseller auf Cafe4eck
Robert Schmalohr ist kein Unbekannter in der Abzocker-Szene, wird doch schon seit über einem Jahrzehnt über ihn und seine Betrugsprojekte berichtet, gewarnt und dokumentiert. Er war nicht nur Stammkunde im Szene-Insider Forum oder Cafe4eck, auch andere Portale haben ausführlich gewarnt und berichtet.

Aktuell berichtet GoMoPa von der Verhaftung von Robert Schmalohr in Kambodscha und dass Schmalohr den deutschen Behörden schon übergeben wurde, hier ein kleiner Auszug:

Screenshot von gomopa.net


eVisionTeam und webet4you: Gründer Robert Schmalohr in Kambodscha gefasst und ausgewiesen

Der deutsche Multi-Level-Marketing Networker Robert Schmalohr (50) aus Börnsen im Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein) brachte vor zwei Jahren als Investor Glanz und Unterhaltung nach Kambodscha.

In der Hauptstadt Phnom Penh eröffnete Schmalohr 2016 in der Nr. 6 Street 110 am Sisowath Quay das gehobene asiatische Spezialitätenrestaurant iconic Riverhouse Lounge und in der Sabay Sabay Street 174 das Gay Hotel plus Nachtklub Valentino's, in dem er Ende letzten Jahres außerdem noch ein Cabaret-Theater eröffnete, das jeden Abend ab halb sechs Uhr bespielt wird.

Weiterlesen auf GoMoPa:

http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=2478&meldung=eVisionTeam-und-webet4you-Gruender-Robert-Schmalohr-in-Kambodscha-gefasst-und-ausgewiesen


Es gibt auch in den originalen Kambodscha News und Foren Hinweise auf Child Trafficking, was zu Deutsch Kinderhandel bedeutet. Man kann nur hoffen, dass alles aufgeklärt wird und dieser Mann eine sehr lange Zeit aus dem Verkehr gezogen wird.

Nachfolgend einige Links und Impressionen zum Kriminal-Fall Robert Schmalohr:




ROBERT SCHMALOHR (Owner of Valentino's Nightclub) from Germany Arrested by Cambodian Authorities in Phnom Penh





Gay Street not so Gay Today




Robert Schmalohr Arrested by Cambodian Authorities







German investor deported, suspected in pyramid scheme





Hier noch ein deutsch-regionaler Artikel:

Schneeball-System
Betrug mit Sportwetten – Sunderner erbeuten Millionen


2016 wurde die deutsche Justiz aktiv, siehe nachfolgende Links:

Betrug von Anlegern mit Sportwetten durch eVision und webet4you


Im ersten Quartal 2017 hat man dann in Deutschland zugeschlagen, wie Diebewertung.de berichtete:

Staatsanwaltschaft Arnsberg 212 Js 45/16


Wenn wir weiter die Jahre zurück gehen, wird’s nicht minder komischer im Gegenteil, aber hier nun der Hochstapler und Betrüger höchst persönlich, in einer grandiosen Vorstellung als Geschäftsmann, den man all sein Geld gerne anvertrauen würde, geht nun leider nicht mehr!

Prof. Dr. HC. Diplom Ingenieur Robert Nicholas Schmalohr himself! 



Auf Cafe4eck gab es auch einige Artikel, besonders die Fusion CTM-Media-Evision mit dem Abzocker Torsten Käster, lässt einen immer noch Tränen lachen, außer man ist Investor, dann heult man zwar auch aber nicht vor Lachen, in diesem Sinne verabschiede ich mich wieder, bis zum nächsten Stammkunden, der im echten Cafe4eck landet!






Mittwoch, 2. April 2014

In Italien inhaftierter Florian Homm darf an die USA ausgeliefert werden – 200 Jahre Haft sind möglich!

Urteil bis zu 200 Jahre

Der medienpräsente Hedgefonds Manager Florian Homm, dem vorgeworfen wird, bis zu 200 Millionen Euro veruntreut zu haben, wurde vor einem Jahr in Italien, im Auftrag der USA, verhaftet. Nun ganz aktuell wurde entschieden, einer Auslieferung zuzustimmen. In den USA erwarten den vermeintlichen Betrüger bis zu 200 Jahren Haft. Wir hatten hier auf Cafe4eck im November 2012 einen ausführlichen Artikel dazu eingestellt:

Agenda: Florian Homm - Ein Phantom kehrt zurück 

http://cafe4eck.blogspot.com/2012/11/agenda-florian-homm-ein-phantom-kehrt.html

Der Anwalt von Homm versucht zwar Alles, um dieses zu verhindern und will auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, weil die US-Haftstrafen doch für Europäer nicht verhältnismäßig wären! Was ein Lacher! Denn in Europa sind die Strafen einfach zu milde für Wirtschaftsverbrecher und wenn Amerikaner Geschädigt werden, ist es auch nur recht und billig, dass solche Betrüger auch an Amerika ausgeliefert werden. Denn genau dafür gibt es ja unter den Staaten solche Auslieferungsvereinbarungen. Ich bin keine USA-Fan. Aber in Sachen Strafrecht für Abzocker ist die USA Supergeil!

Hier die aktuelle News vom Handelsblatt Online:

Florian Homm kann ausgeliefert werden 

Er soll Anleger um Millionen geprellt haben: Ex-Hedgefonds-Manager Florian Homm kann ein Jahr nach seiner Festnahme nun an die USA ausgeliefert werden. Dort droht dem Deutschen eine drakonische Strafe. 

Rom. Der mutmaßliche deutsche Anlagebetrüger und frühere Hedgefonds-Manager Florian Homm kann rund ein Jahr nach seiner Festnahme in Florenz an die USA ausgeliefert werden. Das entschied das italienische Justizministerium, wie Homms Anwalt Mario Zanchetti am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. 

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/ex-hedgefonds-manager-florian-homm-kann-ausgeliefert-werden/9698584.html

Mittwoch, 8. Januar 2014

C24 (Caramba) Abzocker fühlen sich beobachtet und berufen sich auf Copyrights


Wenn Kriminelle sich ertappt fühlen und ihre Schandtaten der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, kommt meist eine nervöse Unruhe bei den Abzockern auf. So geschehen auch bei der C24 Abzocke, über die wir schon mal berichtet hatten, hier der Link zum Artikel vom 19. November 2013

Neue Masche bei C24 Caramba Entertainment Ltd - VAV startet - Frische Gelder sollen in die Kassen auf die Seychellen gespült werden!

Nun versuchen die Drahtzieher ihre potentiellen Opfer zu beruhigen, indem sie vortäuschen, die Guten zu sein und selbst nur Opfer einer Hetzkampagne sind. Deshalb haben die Kriminellen von C24 ihre letzten zwei Schundlettern dazu benutzt um sich zu rechtfertigen und auch gegen das Informationsleck vorzugehen. Deshalb wird aktuell versucht, ein Mitglied von C24 für die angebliche Weitergabe der ach so vertraulichen Schundlettern zu belangen, indem man dieses Mitglied, wie bei Kriminellen üblich, zum Abschuss frei gibt.

Nachfolgend zur weiteren Dokumentation, wie die Kriminellen von der C24 Caramba Entertainment Ltd. agieren, die zwei letzten Schundletter. Einige Passagen sind so absurd in ihrer Ausführung, dass sich sie in Rot hervorgehoben habe!

Achtung Copyright - Die Texte unserer Newsletter dürfen nicht ohne Genehmigung anderweitig veröffentlicht werden!

Hallo xxxxxxxxxxxx,

nun neigt sich ein sehr bewegtes Jahr 2013 seinem Ende zu und wir können feststellen, dass sich die Hektik der letzten Monate gelohnt hat. Die Hektik betraf ja eigentlich auch nur die Alt-Partner, für die die VAV nach 5 Jahren nun so 'plötzlich' kam. Aber glücklicherweise haben es die meisten Partner aus der alten Garde noch rechtzeitig geschafft, sich zumindest ein VAV-Konto einzurichten, damit sie nun auch bei der ersten Zinsbonus-Verteilung dabei sind.

Gerade in den letzten 14 Tagen gab es dermaßen viele Anfragen, dass unser Service kaum hinterherkommen konnte. Manche Antwort ließ dann auch schon mal 2 Tage auf sich warten. Am 28.12. war dann Annahmeschluß für dieses Jahr und wir haben am Sonntag alle Sponsor-Zuordnungen vorgenommen. Heute gibt es noch eine Endkontrolle und dann kann die neue Software gestartet werden, die die Zinsberechnung und Verteilung vornimmt.

Rein vorsorglich haben wir auf der VAV-Anmeldeseite die Zugänge geschlossen, damit  uns Neuanmeldungen nicht durcheinanderbringen. Am 01.01. wird sie aber wieder geöffnet, denn dann sollten alle Buchungen abgeschlossen sein und Sie können auf Ihrem Konto alle Vorgänge ansehen und nachvollziehen.

Im neuen Jahr werden wir noch einen Knopf einbauen lassen, der es Ihnen ermöglicht zu sehen, von wem Sie beim nächsten Mal Zahlungen zu erwarten haben. Ausserdem werden Sie sehen können, wie weit die VAV-Konten bereits aufgefüllt sind. Dann können Sie gezielt Kontakt zu den Partnern aufnehmen, bei denen noch was fehlt. Und Sie können dadurch natürlich erkennen, wer sich aus Ihrer Gruppe noch nicht eingetragen hat.

Bei aller Transparenz, die wir unseren Partnern bieten, heißt das natürlich nicht, dass interne Informationen anderweitig veröffentlicht werden dürfen. Um das ganz deutlich zu machen, haben wir nun einen Copyright-Vermerk im Kopf dieses Newsletters angebracht. Wir bekamen immer wieder Hinweise, dass sich unsere Newsletter in einem anonymen Hetz-Blog wiederfanden. Verunstaltet durch unqualifizierte Bemerkungen. Da das auch mit anderen Firmen gemacht wurde, läuft mittlerweile eine Gegenbewegung, die mit Hilfe von IT-Spezialisten die Hintermänner ausmacht.

Den Partner, der unsere Newsletter dort veröffentlicht hat, haben wir bereits erwischt. Den Namen, die Adresse und die IP-Nummer werden wir im nächsten Newsletter veröffentlichen, damit jeder, der sich von ihm geschädigt fühlt, die Möglichkeit hat, ihm seine ganz persönliche Rechnung zu schicken.

Manchmal muß man eben bei den guten Vorsätzen für das neue Jahr etwas nachhelfen. Bei allen anderen Partnern reicht es, wenn Sie sich die tollen Möglichkeiten von C24 regelmäßig vor Augen führen, indem Sie sich z.B. die Seminar-Videos wiederholt ansehen. Dann haben Sie sich auf einfache Art und Weise wieder daran erinnert, warum Sie sich in der Silvesternacht vorgenommen haben, z.B. jeden Tag mindestens ein persönliches Gespräch zu führen.

Wenn Sie bei diesen Gesprächen auf Fragen stoßen, auf die Sie noch keine Antwort haben, dann bringen Sie sie einfach mit auf unsere Live-Konferenz. Ab dem kommenden Donnerstag (02.01.2014) sind wir wieder jede Woche für Sie da. Am besten jetzt gleich anmelden.



C24 - So geht Zukunft!
ERFOLG-REICHE Grüße
von Ihrem
C24-Team


Hallo xxxxxxxxxxxx,

das neue Jahr ist nun bereits in vollem Gange, aber so frisch der neue Zeitabschnitt auch ist, die Probleme der Politik sind immer noch da. Aber: Die Politiker wollen und wollten nicht darüber sprechen und die meisten Menschen in Europa wollen auch nichts davon hören, weil sie denken, dass es sie schon nicht treffen wird. Das ist wieder so ein Ding aus der Kinderwelt: Decke über den Kopf ziehen und fest daran glauben, dass man unsichtbar ist. Wenn Sie oben auf das Merkel-Bild klicken kommen Sie zu einem Artikel aus den Deutschen Wirtschaftsnachrichten.

So negativ diese Nachrichten auch sind. Für Sie, als C24-Partner, sind es gute Nachrichten. Denn Sie betrifft es wirklich nicht - vorausgesetzt Sie nutzen die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten. Eine bessere Versicherung für Ihre Zukunft können Sie zur Zeit nirgendwo anders erhalten. Schon gar nicht für den Preis. Und deshalb ist diese Krise Ihre Chance.

Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus 2 Schriftzeichen zusammen. Das eine bedeutet Gefahr und das andere Gelegenheit.
Zitat: John F. Kennedy

Manch ein Partner, der das erkannt hat, würde vielleicht gerne diesen Newsletter weitergeben, um Noch-Nicht-Partner damit aufzuwecken. Problem: Wir haben seit Ende letzten Jahres darauf hingewiesen, dass das keine gute Idee ist, weil hier auch immer interne Dinge stehen, die für Noch-Nicht-Partner nicht gedacht sind (z.B. Links zu internen Live-Konferenzen). Aber wir können eine separate Html-Seite anfertigen, auf der z.B. das Merkel-Bild (siehe oben) abgebildet ist, mit dem entsprechenden Link zu dem Artikel und darunter ein Kommentar von uns, mit dem Hinweis, dass wir die Lösung haben und dass sich der Leser bitte an den Partner wenden soll, der ihm den Link zu der Seite gegeben hat. Wir haben das schon ein paar Mal gemacht, aber es wurde nur sehr selten genutzt. Deswegen würden wir uns die zusätzliche Arbeit nur machen, wenn auch wirklich reges Interesse in den Reihen der Partner vorhanden ist.

Sie können uns Ihre Meinung zu dem Thema mitteilen. Der Einfachheit halber benutzen wir dazu ganz einfach das Kommentar-Formular, das wir bei der Live-Konferenz verwenden. Dann können wir vielleicht schon am Donnerstag ein Zwischenergebnis liefern.

HIER GEHT ES ZUM KOMMENTAR-FORMULAR

Jetzt möchten wir noch ein Versprechen aus der letzten Woche einlösen. Sie erinnern sich? Es ging um den Grund, warum wir nun die Weitergabe dieses Newsletters strikt untersagt haben. Einige Partner meldeten uns, dass unsere Newsletter in einem Blog auftauchten und mit negativen und unqualifizierten Bemerkungen versehen wurden. Natürlich erfolgte die nicht genehmigte Veröffentlichung anonym. Für unsere Recherchen aber nicht anonym genug. Deshalb veröffentlichen wir nun den Namen der Person, die dafür verantwortlich ist. Damit hat jeder, der sich geschädigt fühlt, die Möglichkeit, entsprechende Wege einzuleiten oder sich persönlich bei ihm zu beschweren. Vielleicht rufen Sie ihn auch einfach nur an, um zu fragen, wie viele Falschparker er diese Woche schon aufgeschrieben hat?! Es handelt sich um:

Harry Wxxxxxx
Dxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxx
Telefon: 0151-xxxxxxx
eMail: xxxxxxxxxx
Geb.-Datum: 2x.0x.19xx
IP-Adresse: 80.187.xxxxxxx

Und nun wieder zu etwas viel Wichtigerem:

Die Teilnehmer, die am letzten Donnerstag auf der Live-Konferenz waren, wissen es bereits: Unser erster Durchlauf des VAV-Zinsverteilungssystemes hat am 31.12.2013 ohne Probleme funktioniert. Es gab keinerlei Komplikationen und alle Berechnungen waren einwandfrei verbucht. So soll es sein.

Besonderheit / Überraschung

Einigen Partnern fiel auf, dass Sie auch Gutschriften aus der 7. oder 15. Ebene hatten. In den Videos wird immer nur von 5 Ebenen gesprochen. War das also ein Fehler? NEIN !!

Sie erhalten Beteiligungen bis in die unendliche Tiefe. Die Verteilung stoppt erst, wenn der erhaltene Betrag nur noch 0,01 Euro beträgt. Diese Überraschung haben wir uns für den Ernstfall aufgehoben - der ja nun eingetreten ist. Also können Sie jetzt auch die Organisationsprofis einladen, denen die 5 Ebenen bisher nicht gereicht haben.

Und auf unserer Live-Konferenz am Donnerstag, um 19:45 Uhr, haben wir wieder ein ganz wichtiges Thema: Was wird sich für Sie ändern, wenn wir Mitte des Jahres auch größere Einmalzahlungen annehmen können? Wie läuft das genau und welche Besonderheiten gibt es?

Das sollten Sie auf keinen Fall verpassen. Am besten jetzt gleich anmelden:

HIER KLICKEN FÜR DIE ANMELDUNG ZUR LIVE-KONFERENZ AM DONNERSTAG

Wir freuen uns auf Sie.
ERFOLG-REICHE Grüße
von Ihrem
C24-Team

Fazit: Ein Copyright Hinweis nutzt nur einer seriösen und legalen Firma etwas und auch der Umgang mit Mitgliedern, die gegen echte AGB verstoßen, sieht anders aus. Deshalb sei allen gesagt:

C24 Caramba Entertainment Ltd ist seit Jahren eine sehr aktive kriminelle Vereinigung von miesen Abzockern. Wer da einzahlt ist sein Geld für immer los! 

Update zum 14.01.2014


C24 jetzt in geheimer Mission unterwegs:

Hallo,

das obige Bier-Angebot mag ja noch zum schmunzeln sein, aber es könnte auch stellvertretend für die vielen Mogelpackungen in den Supermärkten stehen. Da lachen dann nur noch die Konzerne, wenn Kunden darauf reinfallen, wenn es  heißt: Jetzt im Angebot mit mehr Inhalt! - Wer nachrechnet, stellt vielleicht erstaunt fest, dass neben mehr Inhalt auch noch ein saftiger Preisaufschlag von nicht selten 25% enthalten ist. Oder eine günstige Tafel Schokolade, die gar nicht mehr so günstig ist, wenn man bemerkt, dass sie nur noch 70 Gramm wiegt. Und auch beim Bier wird gemogelt: Wer immer für eine 0,5 l - Flasche bezahlt hat, stellt bei genauerem Hinsehen vielleicht fest, dass es nur noch 0,4 l sind.

Also Augen auf beim Einkauf. Wenn Sie auf Alternativ-Produkte ausweichen, können Sie unter Umständen eine Menge Geld sparen, das sich bei der VAV viel wohler fühlt und sich sogar noch mit 8% vermehrt.

Und da sind wir auch schon beim Thema Werbung. Wir haben auf der letzten Live-Konferenz eine Idee vorgestellt, die sehr gut bei den Partnern angekommen ist: Wir werden eine neutrale Seite einrichten - also eine Adresse, in der nicht C24 oder VAV vorkommt. Auf dieser Seite wird es ein Video geben, in dem die Vorteile unseres Geschäftes beschrieben werden. Allerdings auch da wieder neutral, das heißt: C24 und VAV werden nicht erwähnt und es werden auch keine Logos gezeigt. Am Ende des Videos wird der Betrachter nur aufgefordert, sich mit der Person in Verbindung zu setzten, von dem er/sie die Adresse zum Video erhalten hat.

Der Ablauf könnte dann folgendermaßen sein: Sie nehmen persönlich Kontakt zu einer Person auf - z.B. per Telefon oder Skype. Sie bitten die Person, sich ein kurzes Video anzusehen und Ihnen anschließend seine Meinung mitzuteilen. Dann gibt es genau zwei Möglichkeiten:

1.
Es interessiert ihn nicht und er würde es für sich nicht nutzen wollen.

Damit hat sich der Fall erledigt. Sie bedanken sich herzlich, dass er sich die Zeit genommen hat und wünschen ihm alles Gute für seine Zukunft.
Hinweis: Er geht wieder seiner Wege und weiß nicht, dass es sich um ein Angebot von C24 gehandelt hat.

2.
Er findet die Informationen interessant und möchte gerne mehr wissen.

Jetzt erst geben Sie ihm den Link zu Ihrer persönlichen C24-Seite, damit er sich registrieren und die Video-Seminare ansehen kann. Natürlich unverbindlich - wie gehabt.

Vorteil dieser Methode: Fragen zu C24 und VAV im Vorfeld entfallen!

Ein erstes Testvideo haben wir bereits erstellt. Aber das haben bisher nur unsere Manager gesehen und Ihren Kommentar dazu abgegeben. Nun werden wir noch ein zweites Testvideo produzieren und dann wird sich zeigen, wie die Reaktion der Manager ausfällt, welche Form besser ankommt.

Und jetzt eine Bitte an Sie:

Überprüfen Sie bitte, ob Sie in Ihrer eMail-Adresse C24 oder VAV integriert haben. Falls ja, sollten Sie das ändern. Denn, wenn wir demnächst für die Werbung eine neutrale Seite und ein neutrales Video verwenden, würde eine eMail-Adresse, in der die Namen enthalten sind, den Effekt zunichte machen.

Das Gleiche gilt auch für Partner mit einer eigenen Homepage, in der noch C24 oder VAV enthalten ist. Während wir das neue Video vorbereiten, können Sie den elektronischen Frühjahrsputz machen, damit wir dann mit Chance in der nächsten Woche die neue Methode offiziell starten können.

Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen auch in dieser Woche wieder mit einer Live-Konferenz zur Verfügung. Am Donnerstag, um 19:45 Uhr geht es dann noch einmal um das Thema Privat-Projekt (volle 8%) in der VAV und wie sich dieses Konto von alleine füllen kann.

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Wir freuen uns auf Sie.
 
ERFOLG-REICHE Grüße

von Ihrem

C24-Team

Samstag, 16. November 2013

WARNUNG vor der Firma TDI AG – TDI Asset Management AG, Switzerland und deren beiden Vermögensvernichtern Ernst Thomas Obermüller + Waldemar Mazur!!!


Wenn der in Meißenheim (Südlicher Oberrhein / Ortenaukreis) lebende Finanzjongleur Ernst Thomas Obermüller und/oder der gebürtige Pole und in Luhden (Niedersachsen) residierende Waldemar Mazur auftauchen, ist Vorsicht geboten und man ist gut beraten, wenn man sein Geld gut festhält. Beide Dilettanten, deutsche Staatsbürger, treiben seit mehreren Jahren von der Schweiz aus ihre perfiden Anlagegeschäfte. Das mag sicherlich mehrere Gründe haben, einerseits schmeißt das dubiose Finanzgeschäft dieses Duo’s durch die mit in der Schweiz domizilierte TDI AG mehr Profit ab, andererseits ist der Straftatbestand des Betruges in der Schweiz schwieriger zu begründen als in der Bundesrepublik Deutschland, da die Eidgenossen beim Betrugs-Straftatbestand die Begründetheit der sogenannten „Arglist“ verlangen.
In Deutschland ist bereits der Versuch eines Betruges strafbar! Das Duo hat so manchem gutgläubigen Kunden das Vermögen beschädigt. Immer wieder wird von den beiden selbsternannten Vermögensverwaltern, natürlich ohne jegliche Zulassung von der FINMA in Bern oder BaFin in Bonn, Kunden belabert, indem sie behaupten, sie könnten das Geld gewinnbringender anlegen als die Banken oder aber über ihre Top-Kontakte Finanzierungen in Millionenhöhe beschaffen. Beide werden, wie es aus diversen Foreneinträgen zu entnehmen ist, als absolute Charakterschweine ohne jegliches Rückgrat erlebt. Insbesondere dem CEO der TDI AG, Ernst Thomas Obermüller (President) ist es scheißegal, wenn Kunden ihr sauer verdientes Geld oder ihre Ersparnisse dem Risiko aussetzen oder gar verlieren. Gegenwärtig agiert das Duo von Giebenach in der Nähe von Basel aus.

Alte Abzockeradresse des E.T. Obermüller und Mazur bis Anfang 2013 im Industriegebiet in Pratteln


Neues Abzockerdomizil des E.T. Obermüller und Mazur seit Frühjahr 2013 aus einem Privathaus in Giebenach

Vormals wurde aus dem Industriegebiet von Pratteln, ebenfalls Kanton Basel-Landschaft, vermutlich gutgläubige Kunden abgezockt. Die aktuelle Anschrift der Dilettanten lautet: TDI Asset Management AG, verwendet wird auch die Kurzform TDI AG oder die Bezeichnung Traders Division International Asset Management AG Bauackerstrasse 7 | CH-4304 Giebenach, Switzerland Phone: +41 55 442 76-61  |  Fax: +41 55 442 76-64 Web: for members only: www.tdi-ag.ch E-Mail: E-mail:info@tdi-ag.ch

Im Frühjahr 2013 ist das Dreckspack von Pratteln nach Giebenach umgezogen. Eine Ummeldung im Handelsregister ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Offenbar hat man einiges zu vertuschen.

E.T. Obermüller | President | CEO
Traders Division International Asset Management AG
Bauackerstrasse 7 | CH-4304 Giebenach, Switzerland
Phone: +41 55 442 76-61  |  Fax: +41 55 442 76-64
Web: for members only: www.tdi-ag.ch
E-Mail: info@tdi-ag.ch

Obermüller und Mazur sind in Grunde genommen drittklassige Anlagevermittler und Dummschwätzer übelsten Couleurs. Beide lassen die Kunden, ohne jegliche Reue zu zeigen, ins offene Messer laufen. Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft, Polizei und Untersuchungen durch die FINMA und BaFin laufen bereits vollumfänglich, was die beiden Dilettanten aber offensichtlich nicht weiter stört.

Auch der Finanznachrichtendienst GoMoPa hat sich dem TDI Desaster angenommen und berichtet in einem längeren Artikel in seinem Forum.

TDI AG - Traders Division International Asset Management AG - Ernst Thomas Obermüller - Waldemar Mazur






Die Szene der Finanzschwindler und Betrüger wird oft von Deutschen dominiert. Freizügige Niederlassungsrechte und moderne Kommunikationstechnik machen es möglich: Das Domizil in der Schweiz - Abzocken leicht gemacht - Betrüger werden per Gesetz geschützt.
Die Gauner profitieren von einer Eigenart im Schweizerischen Strafrecht. Einerseits muss dem Täter Arglist nachgewiesen werden. Das Opfer muss beweisen, dass der Täter perfide und durchtrieben plante.


Das Unternehmen firmiert unter:

TDI Asset Management AG
(TDI Asset Management SA)
(TDI Asset Management Ltd)
(TDI Asset Management Inc)


Auch ist GoMoPa im Rahmen ihrer Recherchetätigkeit auf die Wohnanschrift des CEO der TDI AG, Herr Ernst Thomas Obermüller gestoßen. Hatte er sich doch im vergangenen Jahr anlässlich einer Insertion zum Autoverkauf selbst verraten:

Am 28.08.2012 stand ein BMW 318i Touring zum Verkauf
Preis 499 Euro


Hirtenstr. 3a
77974 Meißenheim


Werter GoMoPa Moderator
Besten Dank für Ihre Beiträge, so kann es gerne weitergehen.

Mehr dazu gibt es im GoMoPa-Nachrichtendienst unter folgendem Link:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-dazu/tdi-ag-traders-division-international-asset-management-ag-ernst-thomas-obermueller-waldemar-mazur-p942867458.html

Hier ein Textauszug der Finma, welches uns ein von der TDI AG betrogener Kunde überstellt hat.


Hier ein Textauszug von der BaFin, die sich mittlerweile auch schon für die Geschäftigkeit des E.T. Obermüller und Konsorten interessiert.


Besonders perfide: Obermüller und Mazur missachten „großzügig“ geltendes Recht, indem sie Risiken bei den von ihnen inszenierten Kapitalanlagen schlicht verschweigen. Es liegen u.a. auch bei der FINMA in Bern Dokumente vor, wonach E.T. Obermüller eine Monatsrendite von rund 84% versprach, diese freilich niemals zur Auszahlung gelangten und die geprellten Anleger schon seit längerer Zeit um die Herausgabe ihrer Anlagegelder bangen. Was Obermüller mit den eingezahlten Kundengeldern tatsächlich gemacht hat, verschweigt er mit Vehemenz, hat aber stets neue Ausreden für die Nichtauszahlung aus seinen „lukrativen Geldanlagen“ parat. Das Vertragswerk von E.T. Obermüller sieht nicht die Bohne auch nur einer ansatzweisen Risikoaufklärung vor, dabei hätte er zwingend auf das Risiko eines Totalverlustes hinweisen müssen.

Zu den Obliegenheitspflichten, die ET. Obermüller ganz offensichtlich mit Füssen tritt, schreibt der Bundesgerichtshof:

…“alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Informationen sind wahrheitsgemäß, sorgfältig, richtig und vollständig zu erteilen (BGH Urteil vom 19. Oktober 2006, III ZR 122/05; BGH Urteil vom 22. März 2007, III ZR 218/06), wenn diese für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind.“...

…“Der Anleger ist über sämtliche allgemeine und über besondere Risiken der Kapitalanlage aufzuklären… und in die Lage zu versetzen, dass er selbst Risiko und Tragweite seiner Entscheidung erkennt oder ersehen kann.“…

Unbeirrt führen E.T. Obermüller und Waldemar Mazur ihren Laden weiter fort und belabern gutgläubige Kunden mit ihren zweifelhaften Anlageangeboten. Wer sich einen weiteren Überblick zu diesen „Unternehmern“ machen will, wird auch in diesem speziellen Forum hier fündig.
http://tdi-asset-managment-ag-probleme.forumprofi.de/Thread-Meine-Erfahrungen

Ganz besonderen Dank sei an dieser Stelle den Mitgliedern aus dem oben genannten Forum sowie den Berichten von geprellten Kunden des E.T. Obermüller und Mazur gezollt, ohne deren wertvolle Arbeit dieser investigative Journalismus nicht möglich gewesen wäre. Großen Dank sei auch der Redaktion des Finanznachrichtendienstes GoMoPa gezollt, die sich der Berichterstattung angenommen hat.

Eine besondere Masche von E.T. Obermüller ist es, Gläubiger, die versuchen, in öffentlichen Foren ihre Erfahrungen darzulegen, regelrecht „mundtot“ zu machen, indem er einen Rechtsanwalt einschaltet, der dann mit einem dementsprechenden „Schundletter“ (Strafbewährte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe von € 50.000) versucht, die geprellten Investoren einzuschüchtern und ihnen sozusagen eine Strafgeld aufzuerlegen. Lächerlich und grotesk zugleich!

Eine Vorgehensweise von Obermüller und seinem Anwalt, die man getrost in die Tonne hauen kann, der Schundletter des Obermüller-Anwaltes ist die Zeit nicht wert, diesen Dreck zu lesen! Hoffentlich hat von den angemahnten Kunden niemand etwas an die Dumpfbacke Obermüller oder seinen Rechtsverdreher gezahlt.

Während E.T. Obermüller und Waldemar Mazur einen Rechtsanwalt benötigen, der nicht unentgeltlich arbeiten wird, ist es für jeden von Obermüller und Konsorten geprellten Kunden sinnvoller, sich generell an die für den Geschäftssitz der TDI AG zuständige Staatsanwaltschaft oder aber auch an die für den Wohnsitz für Obermüller und Mazur zuständige Strafverfolgungsbehörde zu wenden. Dies ist für die Geschädigten weitaus zweckmäßiger und außerdem kostenlos, als sich einen teuren Rechtsanwalt zu nehmen. Den Anwalt von Obermüller und dessen Drohgebärden kann man total ignorieren. Ausschlaggebend ist einzig und allein die Arbeit und das Ergebnis der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes – was anderes zählt hier nicht!

Obermüller und sein Anwalt vergessen indes nämlich, dass die freie Meinungsäußerung gem. des Grundgesetzes unter einem besonderen Schutz steht, die vermutlichen Betrugshandlungen und Einschüchterungstaktiken des E.T. Obermüller hingegen sicherlich nicht. In besonderem Masse gilt die freie Meinungsäußerung erst recht für den investigativen Journalismus, und etwas anderes stellen die für Obermüller und Konsorten sicherlich unangenehm erscheinenden Foren- oder Blogeinträge auch gar nicht dar.

Ferner wird auch eine besondere staatsbürgerliche Pflicht erfüllt, dergestalt, wenn vorbeugend auf die Gefahr eines Vermögensschadens bei der Einlassung auf die Finanz- und Anlagemöglichkeiten der TDI AG durch ihre Verantwortlichen E.T. Obermüller und Waldemar Mazur hingewiesen wird und in diesem Zusammenhang erwähnt wird, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Gange sind. Das dient der Vermeidung von Vermögensschäden. Außerdem hat ein potentieller Investor das Recht zu erfahren, hierbei ist es völlig gleichgültig durch wen, ob gegen Obermüller und Konsorten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. Dies stellt schlussendlich ein wesentliches Entscheidungs-kriterium für einen potentiellen Kunden dar, der beabsichtigt, über die TDI AG und den Herren Obermüller und/ oder Mazur ein Finanzgeschäft zu tägigen. Der potentielle Kunde kann somit besser einschätzen, trau ich den Finanzangeboten von Obermüller und/oder Mazur oder lasse ich besser die Finger von diesen Herrenschaften und orientiere mich anderweitig. De facto ist Obermüller’s Feststellung, dass gegen ihn gerichtete negative Blogeinträge für ihn geschäftsschädigend sein sollen, von absolut sekundärer Bedeutung, primär ist einzig und allein die Prophylaxe von Vermögens-schäden. Ob das nun einem Herrn Obermüller passt oder nicht, hat hier nicht zu interessieren!

Vielleicht sollte es E.T. Obermüller halt mal mit einem anderen Job anstatt „Vermögensverwalter“ probieren.
Wie wäre es mit Leichenwagenfahrer? Finanzleichen hat er sicherlich genug im Keller, der E.T. Obermüller.
Aber Vorsicht, auch das Geschäft als Leichenwagenfahrer kann sehr dumm laufen!!!

Hier ein paar Grundsatzurteile und Links zu der Thematik der freien Meinungsäußerung, Mitteilung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Meinungsfreiheit von Blogs

Freie Meinungsäußerung
Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und Senatsurteil BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren dürfen kein Geheimnis bleiben
BGH, Urteil vom 10.11.2011, Az. III ZR 81/11 

Gericht stärkt Meinungsfreiheit von Blogs
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-staerkt-Meinungsfreiheit-von-Blogs-192335.html

Für Vermögensvernichter wie Obermüller und Mazur dürfte es ohnehin zukünftig schwer werden, neue Pfründe im Finanzsektor abzugreifen. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob das Duo von Deutschland oder der Schweiz aus agiert. Die jeweilige Finanzmarktaufsicht der Länder gehen gewaltig aufeinander zu und tauschen sich immer häufiger aus.

Finma und Bafin spannen künftig zusammen
Die Schweiz und Deutschland intensivieren immer stärker ihre Zusammenarbeit im Finanzbereich.


Jüngst hat die schweizerische Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble dies in einem Briefwechsel vereinbart.

Fazit: Finger weg von Obermüller und Mazur!!!
Da könnt Ihr gleich Euer Geld verbrennen oder zum Fenster hinauswerfen.


Bitte beachten Sie auch meinen aktuellen Artikel zu diesem Thema:

Hausdurchsuchung bei der TDI Asset Management AG und ihrem selbsternannten Präsidenten (CEO) Ernst Thomas Obermüller.