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Mittwoch, 23. Oktober 2013

3 Männer wegen gewerbsmässigen Betrug mit Kaffeefahrten vor Gericht

Hokuspokus

Dienstag, 23. April 2013

Kaffeefahrt-Abzocke mit dem Alpenkönig


Alpenkönig


Neben dem Geldgewinn wird die Überreichung eines Fernsehers und eines prall gefüllten Präsentkorbes in Aussicht gestellt, verbunden mit einer Aufzählung diverser Produkte aus Österreich.

In anderen Schreiben heißt es, der Frühling beginne bei einer Fahrt zu Blumencentern und Gewächshäusern. Eine Käserei aus Holland lädt herzlich ein. Es werden Zehn-Jahres-Renten im Wert von 100.000 Euro oder österreichische Spezialitäten versprochen.

Der Alpenkönig (man erfährt im gesamten Anschreiben nicht, wer dahinter steckt) bedankt sich für eine Anmeldung zur Sonderfahrt, die die angeschriebenen Verbraucherinnen und Verbraucher aber nie vorgenommen haben. Wohin die Sonderfahrt gehen soll, erfährt der Teilnehmer wohl erst am Zielort.

Immer wieder versuchen diverse Firmen mit blumigen Versprechungen, Verbraucher auf so genannte Kaffeefahrten zu locken, um dort angebliche Gewinne zu verteilen. Oftmals dürfen auch kostenfrei noch zwei Freunde oder Bekannte mitgebracht werden und für alle Anwesenden soll es zusätzlich hochwertige Geschenke und manchmal ein wunderbares Frühstück oder ein deftiges Mittagessen geben.

>>> http://www.vz-nrw.de/alpenkoenig



siehe auch >>> Polizeiinspektion Leer/Emden - Achtung Betrug! "Kaffeefahrten"

Freitag, 23. November 2012

Polizeikontrolle in Sonthofen beendet Kaffeefahrt in die Schweiz

Am Donnerstagvormittag kontrollierte die Polizei Sonthofen einen Reisebus, welcher mit älteren Leuten auf dem Weg zur einer, so wie es in der Postwurfsendung hieß, "Weihnachtsausstellung" war.


Alle Personen hatten zuvor eine Einladung bekommen, in denen ihnen neben allerlei Geschenken auch ein Gewinn von 2.000 Euro in Aussicht gestellt wurde.
Aufmerksam auf diese Ausflugsfahrt war die Polizei durch eine 90-jährige Dame geworden, welche bei ihrer Bank eine Einzahlung von 2.000 Euro ankündigte, die sie bei dieser Busreise bekommen würde. Der Bankangestellte machte sich Sorgen und verständigte daraufhin die Polizei.

Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Lenker aus dem Lkr. Gütersloh seine Tagesruhezeit nicht eingehalten hatte, weswegen er mit einer Anzeige rechnen muss. Der Busfahrer gab an, dass er von einem ihm nur mit Vornamen bekannten Mann mit der Fahrt beauftragt worden sei.
Nach seinen Angaben bekommt er jedes Mal das genaue Reiseziel, welches sich in der Schweiz befindet, erst kurz vor Ankunft über Mobiltelefon mitgeteilt. Da die Nummer unterdrückt sei, ist ein Rückruf bei dem Auftraggeber nicht möglich. Die Kosten der Fahrt erhält er bei Ankunft in bar ausgezahlt.
Weitere Recherchen der Polizei Sonthofen ergaben, dass die veranstaltende "Firma" aus Leipzig den dortigen Behörden nicht bekannt ist und zudem die angegebene Adresse nicht existiert.

Nach Zusammenfassung aller Fakten kamen den Reisenden dann doch Bedenken bezüglich der Seriosität des Veranstalters. Da die Senioren aus dem Allgäu natürlich auch nicht über den Bestimmungsort informiert waren, hatte zudem nur eine Hand voll einen Personalausweis für den Grenzübertritt dabei.
Sie wurden durch die Polizei über die möglichen Folgen aufgeklärt, worauf sich die Gesellschaft entschloss, die Reise an Ort und Stelle abzubrechen und den Fahrer aufforderte, sie wieder nach Hause zu fahren.

>>>  all-in.de

Mittwoch, 21. November 2012

Zur Kaffeefahrt mit der Straßenbahn

Verbraucherzentrale warnt vor dreisten Abzockern und Betrügern


Eine Einladung zu einem großen Geburtstagsfest mit Sektempfang und Festessen in einer Gaststätte oder Hotel am Wohnort – wird gegenwärtig mal wieder an die Bewohner der größeren Städte Sachsen-Anhalts versandt. Doch aus der Freude der Angeschriebenen wird regelmäßig Frust. Sie müssen im Verlaufe der "Feier" ganz schnell feststellen, dass hier nichts anderes abläuft, als eine schnöde Kaffeefahrt - eben nur vor Ort und leicht mit der Straßenbahn zu erreichen. Die versprochenen Geburtstagsgeschenk-Körbe werden nicht ausgehändigt, aber in nicht enden wollenden Verkaufsgesprächen völlig überteuerte Nahrungsergänzungsmittel mit angeblich gesundheitlichen Nutzen angeboten.


Das "persönliche Wertgeschenk" in Höhe von knapp 500 Euro wird nach Schilderung von Verbrauchern bei Reisebuchungen verrechnet. Diese Reiseanmeldungen lassen sich zwar problemlos durch einen Widerruf aus der Welt schaffen. Allerdings kassieren die Vermittler dieser Reisen von den Verbrauchern horrende so genannte Beratungs- und Service-Gebühren pro Person für jede gebuchte Reise ab. Da kommen schnell dreistellige Euro-Beträge zusammen. Zwei halleschen Seniorinnen, die in unserer Beratungsstelle vorsprachen, wurden auf diese Art und Weise um jeweils 792 Euro per EC-Cash erleichtert. Glaubhaft schilderten sie übereinstimmend, dass die Vermittlerin die EC-Karten lediglich zum Auslesen der Daten benötigt hätte. Nach drei Tagen würde eine Einkaufskarte für einen Supermarkt mit einem Guthaben von fast 500 Euro zugesandt. Dafür unterschrieben die Verbraucherinnen jeweils ein Formular, welches in einem sofort verschlossenen Briefumschlag ausgehändigt wurde. Erst nach der Veranstaltung kam der Schock: Sie haben unterschrieben, sie hätten ein ca. 90-minütiges Beratungsgespräch in Anspruch genommen und erkennen die Vermittlungsgebühr von 99 Euro per Person und Reise ausdrücklich an. Diese wird laut unterschriebener Quittung weder auf den Reisepreis angerechnet, noch bei Widerruf oder Stornierung der Reiseverträge zurückerstattet. Eine andere Verbraucherin schildert, sie habe (zum Glück) keine EC-Karte dabei gehabt und deshalb nur eine Anzahlung für die gebuchten Reisen geleistet. Dafür erhielt sie keinen Beleg. Alles sollte umgehend zugeschickt werden, was natürlich nicht geschah. Auf der Suche nach einer Adresse wandte sich die Verbraucherin an den Inhaber der Gaststätte, wo die Verkaufsveranstaltung stattgefunden hat. Der allerdings gab sich ahnungslos.

Was hier passiert, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dreiste Abzocke. Die geschädigten Verbraucherinnen haben Anzeige wegen des Verdachtes des Betruges gestellt. Davon erhalten sie ihr Geld zwar nicht zurück, aber sie wollen, dass es anderen Verbrauchern nicht genauso ergeht. Die Einladungen für derartige Veranstaltungen - wie immer sie auch benannt werden – gehören zur Vermeidung von persönlichem Ärger und finanziellen Verlusten ganz einfach in den Papierkorb.

http://www.vzsa.de/zur-kaffeefahrt-mit-der-strassenbahn