Facebook-Seiten brauchen auch in der Mobilansicht ein
leicht zu findendes Impressum. Eine süddeutsche Firma hat all jene im
Visier, die das nicht beachten.
Briefe von der Firma Revolutive Systems GmbH haben vielen
Facebook-Nutzern bereits unschöne Überraschungen beschert. Auch in diesen Tagen
versendet das Unternehmen aus Regenstauf in der Oberpfalz wieder unerfreuliche
Post. 3.000 Euro Vertragsstrafe verlangt Revolutive Systems von den Empfängern
– weil diese eine Facebook-Seite betreiben,
deren Impressum in der mobilenVersion des Sozialen Netzwerks nicht deutlich genug erkennbar ist.
Dabei müsste es sich eigentlich längst herumgesprochen haben, dass
jede Facebook-Seite, die nicht ausschließlich privat genutzt wird, zwingend ein
Impressum haben muss. Diese Rechtsgrundlage gilt in Deutschland seit einem
Urteil des Landgerichts Aschaffenburg aus dem Jahr 2011. Doch noch
immer sind sich viele Nutzer dieser Verpflichtung offensichtlich nicht bewusst. Das
kann sie teuer zu stehen kommen.
Mehr als 25 Millionen Menschen nutzen nach Angaben von Facebook das
soziale Netzwerk in Deutschland. Viele haben nicht nur einen persönlichen
Auftritt, sondern betreiben zudem auch eine Seite für ihr Café, für ihre Band,
ihren Friseursalon, ihre Steuerberatungsfirma oder ihr aktuelles Buch. All
diese Seiten benötigen ein Impressum, das laut Rechtsprechung "einfach
erkennbar und unmittelbar erreichbar" sein muss. Ist das nicht der Fall,
können die Betreiber abgemahnt werden – ein juristisches Risiko, das manche
Unternehmen gerade als Einnahmequelle entdecken.
Wohl kaum jemand in Deutschland kläre über dieses Problem so
beharrlich auf wie die Revolutive Systems GmbH, schreibt der Berliner
Rechtsanwalt Thomas Schwenke
in einem Blog-Beitrag.
Gemeint ist das als bitterer Scherz, denn Schwenke kennt die süddeutsche Firma.
Und er weiß, dass Aufklärung nicht unbedingt ihr vordringlichstes Interesse
ist.
Maximal zwei Klicks bis zum Impressum
Bereits im Jahr 2012 sorgte die Vorläuferin der Revolutive Systems
GmbH für Aufsehen, die Binary Services GmbH, als sie zahlreiche Abmahnungen
wegen eines fehlenden oder zumindest fehlerhaften Impressums auf
Facebook-Seiten verschickte. "Mehr als 200 Abmahnungen sind gerichtsbekannt
geworden", sagt Schwenke. Über die Zahl der insgesamt verschickten
Abmahnungen könne man nur spekulieren.
Das Problem vieler Seitenbetreiber war, dass es im Layout von
Facebook-Seiten keinen speziellen Infokasten mit einem Titel wie
"Impressum" oder "Über uns" gibt, sondern nur den Button
"Info". Doch laut Urteil des Aschaffenburger Landgerichts reicht es
nicht aus, an dieser Stelle die Kontaktdaten des Seitenbetreibers zu
hinterlegen. Auf der rechtlich sicheren Seite sei nur, erklärt
Schwenke, wer dafür sorge, dass
schon in der Vorschau auf die
ausführlichen Informationen ein Hinweis wie "Zum Impressum"
auftauche.
Wer mit einem Link auf das Impressum seiner Website verweist, muss beachten,
dass der Facebook-Nutzer mit maximal zwei Klicks dorthin gelangen muss.
Die geltende Rechtsprechung ließ deshalb vielen der von Binary Services Abgemahnten keine andere Wahl, als die zugesendete
Unterlassungserklärung zu unterschreiben und damit auch zuzusichern, dass die
Seite in Zukunft ein Impressum haben wird, auch in mobilen Anwendungen. Gut beraten
war, wer sich einen Anwalt nahm und die in der Unterlassungserklärung
vorgesehene Vertragsstrafe minderte oder sie durch eine Formulierung wie
"angemessene Vertragsstrafe" ersetze. Denn
die 3.000-Euro-Forderung
hat Revolutive Systems nun offenbar an jene Abgemahnten verschickt, die damals
die Original-Unterlassungserklärung abgeben haben.
Facebook will kein eigenes "Impressum"-Feld einführen
Florian Blischke, Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH, hat
auf Anfrage von ZEIT ONLINE durch einen Anwalt erklären lassen, dass die
Rechtmäßigkeit der Abmahnungen in zwei Verfahren vor dem Landgericht
Regensburg festgestellt worden sei. In beiden Verfahren laufe die
Berufung, weshalb weitere Fragen nicht beantwortet werden könnten.
Die Forderung über 3.000 Euro können Betroffene möglicherweise mit
Verweis auf die Verhältnismäßigkeit abschwächen,
wie der Mainzer Rechtsanwalt
Niklas Plutte in seinem Blog argumentiert.
Wie aussichtsreich das ist, kann er aber nicht abschätzen. Auch die Tatsache,
dass sich bereits ein Gericht und die Staatsanwaltschaft Amberg mit der Frage
beschäftigt haben, ob die massenhaft verschickten Abmahnungen der Revolutive
Systems
überhaupt zulässig waren, schwächen eine einmal abgegebenen
Unterlassungserklärung nicht ab.
Erster Fall auch bei Google plus
Jenseits des aktuellen Falles bleibt allerdings eine grundsätzliche
Rechtsunsicherheit bestehen. Die ließe sich wohl am einfachsten aus der Welt
schaffen, indem Facebook zumindest auf deutschen Seite einen neuen Reiter
namens "Impressum" einrichten würde. Doch davon will das Unternehmen
nichts wissen. Auf Anfrage heißt es, es gebe doch das Feld "Info",
dort könnten Seitenbetreiber alle Informationen leicht eintragen. Die Daten seien dann am Rechner oder am Mobilgerät für jeden sichtbar. Dass
dies manchem Richter nicht ausreicht, liege an unterschiedlichen juristischen
Positionen, schreibt Sprecherin Tina Kulow auf Facebook. Man suche nach
Lösungen.
Seitenbetreiber müssen sich also vorerst selbst schützen. Die
Notwendigkeit nehme eher zu, sagt Rechtsanwalt Schwenke. Regelmäßig habe er
Mandanten mit Abmahnungen wegen eines fehlenden Impressums. Die Kosten für die
Betroffenen seien mit rund 500 Euro jeweils nicht besonders hoch, aber nervig.
Und längst seien nicht mehr nur die Nutzer von Facebook betroffen. Ende März erließ das Landgericht Berlin eine
einstweilige Verfügung gegen einen abgemahnten Nutzer von Google plus.
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-07/abmahnung-facebook-impressum-mobil
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