Mehr als zwei Jahre nach der Insolvenz der GFE
Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH bestätigt neben dem
Landgericht Stuttgart nun auch das Landgericht Augsburg eine
Schadensersatzpflicht des Anlagevermittlers.
München, 31.07.2013 - Wie die auf Kapitalmarktrecht
spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, verlaufen auch noch
mehr als zwei Jahre nach der Insolvenz
der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH die von
Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE anhängig gemachten Klagen
gegen Anlageberater/Anlagevermittler erfolgreich. So bestätigte das Landgericht
Stuttgart mit Urteil vom 22.05.2013 (rechtskräftig) einen
Schadensersatzanspruch eines Erwerbers eines Blockheizkraftwerkes der
GFE gegenüber der Anlagevermittlerin. Mit Urteil vom 25.07.2013
verurteilte nunmehr auch das Landgericht Augsburg einen Vermittler zum Schadensersatz,
weil er seine Pflichten gegenüber dem Erwerber des Blockheizkraftwerkes
nicht erfüllt habe. Neben dem bezahlten Kaufpreis sprach das Landgericht Augsburg dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Kläger auch die Finanzierungskosten zu.
Bereits
in den Jahren 2011 und 2012 konnten durch die Kanzlei CLLB
Rechtsanwälte Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. So
hat beispielsweise am 14.10.2011 das Landgericht Landshut den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.
Auch
in weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren
konnten zwischenzeitlich vor verschiedenen Gerichten rechtskräftige
Urteile zu Gunsten der Anleger erstritten werden.
In Einzelfällen
wurden auch Vergleiche mit den Beratern bzw. Vermittlern geschlossen. So
wurde beispielsweise im Juni 2012 vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80 Prozent der Klageforderung an eine GFE-Anlegerin zu bezahlen.
"Die
bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es nach wie vor sinnvoll
ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw.
Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu
lassen", sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB
Rechtsanwälte. "Ausschlaggebend für das Bestehen eines
Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die
konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall
aufgeklärt werden muss. In diesem Zusammenhang ist weiter zu beachten,
dass möglicherweise eine Verjährung derartiger Ansprüche zum Ende des Jahres 2013 droht."
Die
Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von
Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, zeitnah
eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/weitere-erfolge-fuer-gfe-geschaedigte-cllb-rechtsanwaelte-pruefen-ansprueche-verjaehrung-droht-zum-jahresende
Freitag, 2. August 2013
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