Mehr als zwei Jahre nach der Insolvenz der GFE 
Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH bestätigt neben dem
 Landgericht Stuttgart nun auch das Landgericht Augsburg eine 
Schadensersatzpflicht des Anlagevermittlers. 
München, 31.07.2013 - Wie die auf Kapitalmarktrecht 
spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, verlaufen auch noch 
mehr als zwei Jahre nach der Insolvenz
 der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH die von 
Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE anhängig gemachten Klagen 
gegen Anlageberater/Anlagevermittler erfolgreich. So bestätigte das Landgericht
 Stuttgart mit Urteil vom 22.05.2013 (rechtskräftig) einen 
Schadensersatzanspruch eines Erwerbers eines Blockheizkraftwerkes der 
GFE gegenüber der Anlagevermittlerin. Mit Urteil vom 25.07.2013 
verurteilte nunmehr auch das Landgericht Augsburg einen Vermittler zum Schadensersatz,
 weil er seine Pflichten gegenüber dem Erwerber des Blockheizkraftwerkes
 nicht erfüllt habe. Neben dem bezahlten Kaufpreis sprach das Landgericht Augsburg dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Kläger auch die Finanzierungskosten zu.
Bereits
 in den Jahren 2011 und 2012 konnten durch die Kanzlei CLLB 
Rechtsanwälte Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. So 
hat beispielsweise am 14.10.2011 das Landgericht Landshut den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.
Auch
 in weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren 
konnten zwischenzeitlich vor verschiedenen Gerichten rechtskräftige 
Urteile zu Gunsten der Anleger erstritten werden.
In Einzelfällen 
wurden auch Vergleiche mit den Beratern bzw. Vermittlern geschlossen. So
 wurde beispielsweise im Juni 2012 vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80 Prozent der Klageforderung an eine GFE-Anlegerin zu bezahlen.
"Die
 bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es nach wie vor sinnvoll 
ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. 
Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu 
lassen", sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB 
Rechtsanwälte. "Ausschlaggebend für das Bestehen eines 
Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die 
konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall 
aufgeklärt werden muss. In diesem Zusammenhang ist weiter zu beachten, 
dass möglicherweise eine Verjährung derartiger Ansprüche zum Ende des Jahres 2013 droht."
Die
 Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von
 Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, zeitnah 
eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/weitere-erfolge-fuer-gfe-geschaedigte-cllb-rechtsanwaelte-pruefen-ansprueche-verjaehrung-droht-zum-jahresende 
Freitag, 2. August 2013
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