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Freitag, 7. März 2014

Abofallen-Betreiber gehören in den Knast, aktueller BGH Beschluss ebnet endlich den Weg dafür!


Es hat eine gefühlte Ewigkeit gedauert bis zum BGH Beschluss AZ 2 StR 616/12, was grundsätzlich alle Abofallen egal in welcher Form als versuchten Betrug ansieht. Deswegen wird es wohl zukünftig nur noch Abofallen-Betreiber geben, die aus dem Ausland operieren, um dann wie gehabt mit psychologischen Tricks und Druck weiterhin versuchen werden abzukassieren. Wichtig ist daher, das jeder der von einer Abofallen-Methode genötigt wird zu zahlen, auch eine Strafanzeige gegen die Drahtzieher stellt! 

Ich hatte erst vor kurzen einen fiktiven Artikel verfasst, der die seit Jahren agierenden Abofallen-Betreiber Gebr. Schmitdlein schon in Haft sieht, möge doch dieser Wunsch schon bald in Erfüllung gehen!

Die Gebrüder Schmitdlein (Tropmi Payment GmbH) tappten in eine Abofalle der Steuerfahndung Darmstadt

Hier noch die Aktuelle News zu dem Abofallen BGH Beschluss:

BGH: Abofallen im Internet sind Betrug


Die Schlinge für Betreiber von Abo-Fallen wird enger – nicht nur, dass durch das Button-Gesetz deutlich auf eine Zahlungspflicht hingewiesen werden muss. Nun hatte sich auch der Bundesgerichtshof damit zu beschäftigen, inwieweit das Betreiben einer Abofalle eine Betrugshandlung darstellt.

Landgericht Frankfurt sah versuchten Betrug

In einem vorangegangenen Verfahren hatten die Richter des Landgerichts Frankfurt den Betreiber einer Abofalle wegen versuchten Betruges verurteilt. Dieser hatte im Internet diverse entgeltpflichtige Internetseiten betrieben, die allesamt eine ähnliche Struktur aufwiesen – darunter auch einen Routenplaner. Vor der Nutzung des Routenplaners musste sich der Nutzer allerdings mit seinen Kontaktdaten sowie seinem Geburtsdatum registrieren. Mit Klick auf einen Button „Route berechnen“ wurde daraufhin ein kostenpflichtiges 3-monatiges Abo zum Preis von 59,95 EUR geschlossen.
Auf diese Kosten wurde lediglich am unteren Rand unter dem Button mit einem kleinen mehrzeiligen Text hingewiesen. Dieser war aufgrund der Gestaltung der Webseite nicht nur schwer lesbar, sondern teilweise – abhängig von der Browsereinstellung – auch erst nach einem vorherigen „Scrollen“ einsehbar. Erst nach Ablauf der Widerrufsfrist wurde den Nutzern eine entsprechende Zahlungsaufforderung zugestellt, die teilweise durch Rechtsanwälte mit der Drohung eines negativen SCHUFA-Eintrages weiter verfolgt wurde.

Bundesgerichtshof verwirft Revision

Mit deutlichen Worten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 05.03.2014 (Az. 2 StR 616/12) die Revision verworfen.
Nach Auffassung des Gerichtes sollte die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung ganz gezielt verschleiert werden. Dies stellt eine Täuschung im Sinne des §263 StGB dar, da das Angebot offensichtlich darauf abzielte, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit einige Nutzer auszunutzen, um eigene finanzielle Vorteile zu erlangen. Auch einen beim Nutzer entstandenen Vermögensschaden bejahte das Gericht. Zum einen liege dieser in der Belastung mit einer bestehenden oder scheinbaren Verbindlichkeit. Hinzu kommt, dass die im Rahmen des Abos vom Betreiber erhaltene Gegenleistung quasi wertlos sei.

Fazit:

Die Verwerfung gegen die Verurteilung des Abofallen-Betreibers sollte nochmals eine deutliche Warnung für Menschen darstellen, die nach wie vor der Auffassung sind, mit Abofallen im Internet ihr Geld verdienen zu wollen.
Bei vielen Nutzern, die aus Angst oder Unwissen das Geld an den Abofallen-Betreiber gezahlt haben, dürfte das Urteil hingegen  Genugtuung auslösen.

Quelle http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/7860-bgh-abofallen-im-internet-sind-betrug.html
Thema Abofalle auf Cafe4eck:

http://cafe4eck.blogspot.com/search?q=abofallen

Dienstag, 4. Februar 2014

Die Gebrüder Schmitdlein (Tropmi Payment GmbH) tappten in eine Abofalle der Steuerfahndung Darmstadt

Der satirische Artikel Titel gibt nur wieder, was sich abertausende Abofallen-Geschröpfte Internetuser seit Jahren wünschen würden. Denn es ist schier unglaublich über wieviele Jahre sich dieses Abofallen System der Gebr. Schmitdlein hinzieht, ohne dass der Gesetzgeber es geschafft hat, diesem Treiben der Content Eintreiber ein Ende zu setzten. Daher habe ich neben der fiktiven Schlagzeile mal eben eine fiktive News erstellt, wie es sich in einer Parallelwelt Namens Fiktionland abspielen würde.



Großrazzia bei der Content-Mafia Tropmi Payment GmbH – Andreas Schmitdlein verhaftet 

Schlag gegen die Content-Mafia: 100 Fahnder haben bundesweit Firmen und Wohnungen durchsucht. Darunter auch den Sitz der Tropmi Payment GmbH in der Geschwister-Scholl-Straße 4 in Rüsselsheim. 

Die Fahnder kamen im Morgengrauen: Zeitgleich klingelten Beamte heute Früh an zehn Haus- und Firmentüren. Die SoKo Abofalle und Steuerfahndung, die wegen dem dringenden Tatverdacht von gewerbs-und bandenmäßigem Betrug und Steuerhinterziehung auch Haftbefehle zu vollstrecken hatten, konnten bundesweit zehn Personen festnehmen. Darunter soll sich auch der Geschäftsführer der Tropmi Payment GmbH Andreas Schmitdlein befinden, wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt in einer Pressemitteilung herausgab. 

Daneben wurden auch in Österreich und in der Schweiz Häuser und Firmen durchsucht. Die Aktion, an der rund 100 Polizeibeamte, drei Staatsanwälte und 23 Steuerfahnder beteiligt waren, richtete sich gegen die sogenannte Content-Mafia der Gebr. Schmitdlein, die seit Jahren aktiv ist. 

Der Verdacht: Von Rüsselsheim aus hatten die Gebr. Schmitdlein in den vergangenen Jahren ein regelrechtes Firmengeflecht geschaffen, um im Internet mit der Abofallen Masche, in weit über 100.000 Fällen, ahnungslose Verbraucher abkassieren zu können. Neben diesen Vorwürfen, gibt es auch den begründeten Verdacht von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. 

Quelle Fiktionlandnachrichten


Wieder zurück in der Realität, stellt man schnell fest, dass auch 2014 die Abofallen wie gewohnt weiter hinter jeder Ecke im Internet lauern und auch, wie aktuell jetzt wieder, bis ins Mailpostfach vordringen kann. Auf Cafe4eck wurde letztens erst im Oktober 2013 die Tropmi Payment GmbH erwähnt: 

http://cafe4eck.blogspot.com/2013/10/die-tropmi-payment-gmbh-will-geld-fur.html 

Nun landen aber aktuell in vielen Mailkonten wieder Rechnungen von der Tropmi Payment GmbH. Wie die aussehen und auch was der Verbraucherschutz dazu rät, kann man unter folgenden Link nachlesen: 

http://www.mimikama.at/allgemein/e-mail-von-opendownload-bzw-von-der-tropmi-payment-gmbh-erhalten

Fazit: Auf keinen Fall zahlen!

Donnerstag, 21. November 2013

Helveg Institut aus Höxter von Frank Birkenbusch seit Jahren der Abzocker-König unter den Schuldner-Beratern.

Helveg Institut ist garantiert keine Hilfe für Schuldner
Die Masche ist perfide und der Erfolg für den Drahtzieher Frank Birkenbusch wohl garantiert, denn anders kann man sich nicht erklären, warum eine Schuldnerhilfe wie das Helveg Institut solange agieren kann. Die ältesten Einträge die man findet, wenn man nach Helveg Institut googelt sind aus dem Jahre 2006.

https://www.google.de/#q=helveg+institut

Zu der Zeit lief die Abzocke von Schuldnern in Not noch unter den alten Firmennamen CONDEBIS-Institut. Da man aber damals schon im Kreuzfeuer der Kritik und Abzocke-Vorwürfe stand, wurde der Name zu Helveg Institut geändert.
Condebis wird zu Helveg

Und wieder gibt es Neuigkeiten aus den Abgründen der Abzocke von Schuldnern. Das altbekannte "CONDEBIS-Institut" mit Sitz in Berlin hat seinen Namen geändert. Nachdem die Medien über die Machenschaften von CONDEBIS und deren Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Hans Walter Asmus berichtet hatten, sahen sich diese wohl gezwungen, ihren Namen zu ändern. Aus "CONDEBIS-Institut" wurde "HELVEG-Institut". Inhaber bleibt Dipl.-Ing. F. Birkenbusch.

Begründet wird die Namensänderung mit einem "Patentrechtsstreit". Diese Begründung bleibt allerdings unglaubwürdig, da es bei Auseinandersetzungen um eine Namensgebung nicht um Patente geht, sondern um das Namens- bzw. Markenrecht - die sogenannte "Wort- und Bildmarke".

Wie auch bei der "TAURUS", "THAURUS", "TAURRUS", mit welcher der Rechtsanwalt Hans Walter Asmus ebenfalls zusammengearbeitet hatte, wird auch das "CONDEBIS-Institut" durch die Namensänderung in "HELVEG-Institut" nicht aus unserem Focus gelangen!


http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/showthread.php?36034-Frank-Birkenbusch-HELVEG-Institut&s=9b2c8a7a8932b28705b72bd3552bbb05&p=374860&viewfull=1#post374860
Nun schreiben wir das Jahr 2013 und es wird immer noch fleißig per Post auf Opferfang gegangen. Natürlich wird man ungefragt angeschrieben, wobei man einerseits vermutet, dass die Adressen wahllos aus Klicktel gezogen werden und andererseits es sich um russische Adresshändler handelt, die für neuen Nachschub an Adressen sorgen. Die Masche ist immer die gleiche, man soll eine angebliche kostenlose Nr. anrufen um dann Hilfe zu bekommen.

Hier ein aktuelles Schreiben was per Post unaufgefordert in Massen versandt wird:

Helveg Institut Fängerbrief - Ab in den Müll damit!

Im Netz wird massiv davor gewarnt und es gibt viele die sich auf einen Vertrag mit Frank Birkenbuschs unseriöse Schuldnerhilfe ohne Rechtsberatung eingelassen haben.
„Der Typ war locker und plauderte von seiner eigenen Privatinsolvenz. Ich dachte sofort, dem kannst du vertrauen und unterschrieb einen Vertrag“, sagt der Peiner. Trotzdem flatterten weiter Mahnungen ins Haus. Dabei zahlte er dem Institut monatlich 150 Euro, um seine Schulden loszuwerden. „Ich fragte nach und dort wurde mir gesagt, ich müsse erst einmal ein halbes Jahr bezahlen, dann würde man sich schon kümmern.“ Er wurde misstrauisch, aber das Misstrauen allein half ihm nichts. Dann stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür – ein verständnisvoller Beamter.

„Ich erzählte ihm meine Geschichte und verwies auch auf die Schuldnerberatung“, schildert der Peiner. Das Helveg Institut war dem Gerichtsvollzieher ein Begriff – ein schlechter. Der Beamte gab dem Peiner den Tipp, sich an die kostenlose Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt zu wenden.

Seitdem hat ihn die Schuldnerberaterin und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Cindy Heinicke unter ihren Fittichen. „Wir haben erst einmal den Vertrag mit dem Helveg Institut gekündigt – und daraufhin nichts mehr von denen gehört.“


http://www.paz-online.de/Peiner-Land/Lokalnachrichten/Stadt-Peine/Guter-Rat-vom-Gerichtsvollzieher
Im Endeffekt gab es gar keine Leistung und von Hilfe kann man erst gar nicht reden. Die vereinbarten Ratenzahlungen müssen erst einmal für ein halbes Jahr getätigt werden. Bis dahin ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und der Schuldner um sein Geld erleichtert, was das Abzocke-Institut für seine Kosten aufgerechnet hat. Es gibt jede Menge Erfahrungsberichte über diese perfide Abzocker-Masche vom Helveg Institut und den Handlanger Anwälten dahinter. Obwohl bei Verbraucherschutzverbänden, Gerichtsvollzieher und Foren schon seit ewigen Zeiten davor gewarnt wird sich auf private Schuldnerberater einzulassen, die so unseriös arbeiten wie Frank Birkenbuschs Helveg Institut, nehmen die Fälle der geprellten Schuldnern nicht ab.

Auch die Behörden scheinen machtlos zu sein, denn anders ist es nicht erklärbar, das so kackfrech immer noch abgezockt wird. Man würde ja vermuten, es handelt sich um ein Geflecht wie im Abofallen-Markt, üblich mit ausländischen Firmen, aber nein, es gibt eine deutsche Umsatz-Steuernummer und eine in Deutschland registrierte Webseite mit einem Impressum und deutscher Anschrift in Höxter.

Impressum

Helveg Institut
Dipl.-Ing.(FH) Frank Birkenbusch
Postfach 10 01 37
37651 Höxter

An der Trift 3
37671 Höxter

Telefon:
0800 - 077 0000
0800 - 077 1111

info@helveg.de

USt-Nr: DE240678742

Deshalb kann ich wie alle anderen im Netz nur dazu raten auf einen Brief vom Helveg Institut nicht zu reagieren und den Schundbrief wegzuschmeißen. Wer sich aber schon in den Fängen von Birkenbusch und Co mit einem Vertrag befindet, sollte anwaltliche Hilfe anfordern und ggf. nach Beratung diesen anfechten und auch auf mögliche strafrechtliche Aspekte prüfen und wenn gegeben, auch Strafanzeige stellen.

Noch ein TIPP: Verbraucherzentralen empfehlen Schuldnern, die Rat und Hilfe benötigen, bei ihrer Kommune nach kostenfreier Schuldnerberatung zu fragen.

Das dürfte euch auch noch Interessieren:

Nepper, Schlepper, Bauernfänger – heute: Das Helveg Institut

http://www.politikbasis.de/2011/10/nepper-schlepper-bauernfanger-heute-das-helveg-institut/

Fragwürdige Post vom Helveg-Institut

Verbraucherzentrale Sachsen rät zur Vorsicht

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Fragwuerdige-Post-vom-Helveg-Institut

Dienstag, 15. Oktober 2013

Gewerbeauskunft-Zentrale: Staatsanwaltschaft geht gegen Abzocker vor

Bereits viele Unternehmen sind auf die Maschen von Branchenbucheintragsdiensten – wie vor allem der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) – hereingefallen. Jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen diese dubiose Firma.

Vorsicht vor Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale


Gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE-Wirtschaftsinformations GmbH) ermittelte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits seit einiger Zeit vor allem wegen Betrugsverdachtes. Grund dafür sind Schreiben, die von der äußeren Aufmachung den Eindruck erwecken, als würden sie von einer Behörde stammen und es ginge um die Korrektur von Daten in einem öffentlichen Gewerberegister. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um keinen Korrekturausdruck, sondern einen kostenpflichtigen Basiseintrag zum Preis von 570 Euro für eine Laufzeit von 24 Monaten. Diese Abofalle ist jedoch für einen Laien kaum erkennbar.

 

Gewerbeauskunft-Zentrale: Razzia


Nachdem insgesamt 4500 Selbstständige gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale Strafanzeige gestellt haben, führten Polizei und Staatsanwaltschaft eine Razzia laut einer aktuellen Meldung eine Razzia bei insgesamt 16 Unternehmen im Raum Köln durch, die mit diesem Unternehmen kooperiert haben sollen.

 

Selbstständige können in Abofalle geraten


Wir sind gespannt, wie es in dieser Sache nach Abschluss der Ermittlungen weiter geht. Bereits mehrere Gerichte haben hier einen Zahlungsanspruch der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) verneint und dabei auf eine Grundsatzentscheidung des BGH vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11) berufen. Selbstständige und Gewerbetreibende als Zielgruppe sollten vorsichtig sein und die Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht unterschrieben zurückschicken. Wer auf diese Branchenbuchabzocke hereingefallen ist, sollte nicht einfach zahlen, sondern sich beraten lassen.

 

Bei gerichtlichem Mahnbescheid ist Eile geboten


Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nicht nur eine gewöhnliche Mahnung der Gewerbeauskunft-Zentrale, sondern sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben. Hier ist schnelles Handeln geboten. Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid muss binnen 2 Wochen ein Widerspruch eingelegt werden, weil er sonst ohne Prüfung der Rechtslage bestandskräftig wird. Viele Gerichtsentscheidungen sind bislang zu Gunsten der abgezockten Unternehmen ergangen. Die genaue Beurteilung hängt aber von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (vor allem dem Layout und dem Wortlaut der jeweiligen Schreiben).

Dienstag, 24. September 2013

VORSICHT Abofalle auf http://gewerblicheinkaufen.de - JW Handelssysteme GmbH, ehemals Melango GmbH

Trotz Einführung der Button-Lösung versuchte die JW Handelssysteme GmbH, ehemals Melango.de GmbH, Verbraucher in eine Abofalle zu locken über verschiedene webseiten wie melango.de, wir-lieben-grosshandelspreise.de, etc.


Auf dem Registrierungs-Button stand lediglich „Jetzt anmelden“.Nur am rechten Rand der Bildschirmseite befand sich ein dezenter Hinweis auf den Preis. Die überraschten Verbraucher erhielten eine Rechnung über eine Grundgebühr in Höhe von 249,- € und eine Aufnahmegebühr in Höhe von 199,- €.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband ging bereits erfolgreich gegen diese Abofallen der JW Handelssysteme GmbH vor.
Das Gericht stellte fest, dass die JW Handelssysteme GmbH u. a. gegen § 312g Abs. 3 BGB verstossen hatte, da der Button nicht ordnungsgemäss beschriftet wurde.

>>>  LG Leipzig, 08 O 3495/12: JW Handelssysteme zum Unterlassen verurteilt 


Ganz aktuell zählt die relativ frisch registrierte Domain http://gewerblicheinkaufen.de ebenfalls zum JW Handelssystem-Imperium!

gewerblicheinkaufen.de ist ein Projekt der:

 JW Handelssysteme GmbH
 Neefestraße 88
 D-09116 Chemnitz

 Amtsgericht Chemnitz: HRB 22402 -
 Steuernummer: - 215/114/05448 -

 Geschäftsführung:

Herr David Jähn
Herr Thomas Wachsmuth


Weitere Berichte:

>>>  Abzocke durch JW Handelssysteme GmbH auf mega-einkaufsquellen.de  

>>> Urteil AG Bonn JW Handelssysteme GmbH melango verliert erneut 

>>> Todesstoss gegen JW Handelssysteme GmbH (melango)  

>>> Zeugenfragebogen:Melango GmbH, JW Handelssysteme GmbH, Vendis GmbH  

Sonntag, 1. September 2013

Lupenreine Abzocke bei http://www.activecar.de - Cura GmbH - Achtung Abofalle!

ActiveCar® ist ein Markenzeichen der CURA Verlags- und Internetwerbung GmbH, die über ihre Website http://www.activecar.de angeblich Fahrzeughaltern zu einem Zusatzverdienst durch das Bekleben von Autowerbung verhilft und bezeichnet sich dabei selber als die grösste Plattform für mobile Autowerbung.


Angeblich sollen sich dann Firmen melden, die auf eine Datenbank der eingetragenen Fahrzeughalter Zugriff erhalten, wobei die Vermittlung und die dann folgende Fahrzeugbeklebung üppig honoriert werden soll.
Bis zu 550 Euro monatlich sollen möglich sein.

Doch wie funktioniert das Ganze, was muss getan werden, damit ein Blechgefährt mit einer entsprechenden Werbung beklebt wird?
Da liegt der Hase im Pfeffer begraben, denn dazu MUSS ein Abo abgeschlossen werden, wobei hier die Wahl besteht, zwischen 219 Euro für 24 Monate zu löhnen, damit man in deren Datenbank aufgenommen und somit an potenzielle Kunden vermittelt werden soll, oder aber man zahlt 30 Euro in bar und schliesst dann noch ein Abo über 24 Monate (Freundschaftswerbung durch Bestellung wird das genannt) ab, wobei dann nochmal 189,90 Euro fällig werden.



War man nicht eigentlich auf der Suche nach einem Zusatzverdienst?
Und nun soll man erstmal selber in die Tasche greifen und hat dann ein Abo am Arsch?

Dass hier die Abzocke offensichtlich ist, dürfte klar sein, denn hier wird kein Zusatzverdienst, sondern ein Inserat in Form von einem Abo, bzw. ein Zeitungsabo angeboten!
Abgesehen davon gibt es im I-Net etliche Erfahrungsberichte denen zu entnehmen ist, dass hier nichtmals die Autowerbung, bzw. der Zusatzverdienst vermittelt wird.


Impressum der Active Car:

CURA Verlags- und Internetwerbung GmbH
 Kurfürstendamm 45
 10719 Berlin

Kommunikation
 Fon. 030 - 23 51 99 16
 Fax. 05874 - 15 85
 Email kontakt@activecar.de
 Web www.activecar.de

Vertretungsberechtige Geschäftsführerin / Verantwortliche (§ 10 Abs. 3 MDStV)
 Rosemarie Domine
Könauer Weg 1
29594 Soltendieck

Handelsregistereintragung
 Registergericht: AG Charlottenburg
 Registernummer: HRB 79630

Umsatzsteuergesetz
 UStID: DE214056828

Pressekontakt
 Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an Frau Domine:
 Fon 05874 - 15 50
 Fax 05874 - 15 85

Die Cura GmbH betreibt auch noch diese Website >>> http://www.4skills.de , dort heisst es allerdings im Impressum nicht "Cura Verlags- und Internetwerbung GmbH" sondern "Cura Gesellschaft für Finanzdienstleistungen mbH".
Die Bezeichnung ist übrigens auch erst 2012 laut HRB geändert wurden:

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 79630 B     Bekannt gemacht am: 31.10.2012 12:00 Uhr

 In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

 Veränderungen

 29.10.2012

 Cura Gesellschaft für Finanzdienstleistungen mbH, Berlin, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin. Firma: CURA Verlags- und Internetwerbung GmbH Gegenstand: Verlags- und Internetwerbung sowie Anzeigenverkauf. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.09.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand). Firma bisher: Cura Gesellschaft für Finanzdienstleistungen mbH.



Die Computerbild warnte bereits 2009 vor der Abzocke, wobei damals die Inseratgebühr noch bei 139,90 Euro lag >>> http://www.computerbild.de/internet-abzocke/activecar.de

Ebenso 2010 hier >>> http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Achtung-Abofalle-Abzocke-mit-Autowerbung;art6066,409748  wobei auchh die VZ Bawue schon vor der Abzocke mit Autowerbung warnte >>> http://www.vz-bawue.de/Nebenjobs-Revier-der-Abzocker

>>> http://www.webpla.net/gesetz-recht/activecar-serioes-erfahrungen-meinungen.20094.html#post419467



Zeitungsartikel aus "Der Guller"

Von wegen Extrageld: Miese Masche mit Aboverträgen

Windige Firma kassiert Kunden ab, die „ihr Auto Geld verdienen lassen wollen"

Betrug, arglistige Täuschung oder eine üble Masche – juristische Details hin oder her:


Julia P. (Name geändert) aus Hohberg ist darauf reingefallen. Begonnen hatte alles mit einer harmlosen Anzeige: „Lassen Sie Ihr Auto Geld verdienen, bis zu 500 Euro im Monat.“ Schnell die Telefonnummer gewählt. „Der Vertreter, ein gewisser Roger W., war schon überzeugend.“ 30 Euro in bar hat er gleich abkassiert, dafür dass er den Ford von Julia P. fotografiert hat. Die weiteren 180 Euro Gebühren könnten doch über ein Abonnement beglichen werden. Durchaus verlockend und auch da habe das noch nicht wirklich unseriös geklungen, sagt P., denn selbst wenn nichts dabei rüber käme: Die „Hörzu“ bliebe ihr doch immerhin.

Wofür hatte P. nun aber bezahlen sollen: Ihr Auto als Werbefläche könnte laut der Firma Activecar hunderte Euro im Monat zusätzlich einspielen. Je mehr Firmen auf dem Ford ihre Werbung platzieren, desto lukrativer wird das Geschäft. Für P. hatte sich das so angehört, als ob die Firma Activecar auch für die Vermittlung von Werbung sorgen würde. „Wenn Sie nach drei, vier Wochen noch nichts haben, melden sie sich direkt bei mir auf dem Handy“, habe der findige Vertreter W. erklärt. Indes, auf dem Handy ist er nicht zu erreichen. Interessierte Unternehmen haben sich auch noch nicht gemeldet.

Was Julia P. wie mindestens 50 weiteren Kunden in der Ortenau bleibt: Das Abo, das nun quartalsweise bezahlt werden muss. Oder?

„Eigentlich gilt das Widerrufsrecht hier nicht“, sagt Malte Dedden, Rechtsanwalt aus Kehl: „Der Vertrag beruht auf Verhandlungen, die auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind – der Vertreter wurde von Frau P. schließlich nach Hause bestellt.“ Der Gesetzgeber sehe hier kein klassisches Haustürgeschäft und daher auch keine Überrumpelung. Der Experte für Verbraucherrechte führt weiter aus: „Die Vorschrift wird aber zugunsten der Verbraucher sehr eng ausgelegt. Für den ‘Werbevertrag‘ kann man sich darüber streiten, für das Zeitschriftenabo lag keine vorherige Bestellung vor. Bei solchen Haustürgeschäften ist das Problem, dass die Widerrufsfrist schon mit der Unterschrift und nicht erst mit der Lieferung beginnt.“ Die erste Rechnung für das Abo hat P. nämlich erst nach
rund sechs Wochen bekommen. Dedden: „Wenn der Widerruf nicht mehr möglich ist, bleibt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.“ Der Anwalt empfiehlt die ordentliche und außerordentliche Kündigung, eine Anfechtung aus sämtlichen rechtlichen Gründen – und das bei allen potentiellen Vertragspartnern.

Von denen gibt es mindestens deren vier: Die Cura GmbH, die Cura Internetwerbung, von denen eine für die Homepage activecar.de verantwortlich sein muss.
Dann gibt es die Pressevertriebszentrale, die das Abo letztlich verwaltet. Zu guter Letzt müsse der Vertreter Roger W. mit seinen zwei Berliner Adressen bedacht
werden – er taucht im Vertrag als direkter Partner auf.
Warum er im übrigen zum Werbegespräch einen Mercedes ganz ohne Werbeaufdrucke mitbringe, wollte
Julia P. von ihm wissen: „Meiner ist in der Werkstatt und wird neu beklebt“, lautete die freche Antwort. Malte Dedden: „Der Vermittler kann viel erzählen. Es gilt
aber nur der schriftliche Vertrag. Meist sind Klauseln enthalten, die abweichende mündliche Regelungen ausschließen. Sie müssen also genau gucken, was Sie
bekommen: einen echten Werbevertrag, oder nur die Aufnahme in eine Datenbank.“

Das bis dato bezahlte Geld kann P. abschreiben. Wie viele andere ist sie um eine Erfahrung reicher.

Samstag, 14. November 2009

software-heute.de - Neuer Abzockversuch aus Wistedt

Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über die Abzock-Seite extreme-downloads.net des Daniel Popp aus Wistedt.
Nachdem diese eher mäßig erfolgreich schien und schnell wieder in der Versenkung verschwand, versucht man offensichtlich diesmal mit der Seite http://www.software-heute.de und der Firma iNet Online den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Hierbei hat man die Masche von online-downloaden.de übernommen.
Auf der eigentlichen Seite des Abzockportals software-heute.de ist ein relativ deutlicher Preishinweis zu finden...
...doch wird keiner der in die Abofalle getappten Nutzer diese jemals gesehen haben können, werden die Verbraucher durch Werbeanzeigen in Suchmachinen doch gleich auf die Anmeldeseite http://software-heute.de/anmeldung.php weitergeleitet, auf welcher aber jegliche transparente Preisangabe fehlt.
Wie auch bei online-downloaden.de ist der Preis gut überlesbar am unteren rechten Rand am Ende eines Fliesstextes versteckt.

Ebenso wie bei vergleichbaren Abofallen, wie z.B. opendownload.de/softwaresammler.de und online-downloaden.de, ist hier reingefallenen Verbrauchern erneut Folgendes zu raten:

- Zahlen Sie auf keinen Fall!
- Lassen Sie sich nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Schreiben eines Inkassobüros oder Anwaltes einschüchtern!
- Nur beim sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, muss diesem fristgerecht widersprochen werden.

Bei Unsicherheiten oder für individuelle Rechtsberatung können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, oder z.B. eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de stellen.

Auch sollte man auf keinen Fall die als Kontakt-Telefonnummer genannte, teure 0900-Nummer wählen. Abgesehen davon, dass es i.d.R. äusserst fruchtlos ist, mit solchen Abzockern in Kontakt zu treten, sollte man dann dieses schriftlich machen.

Da es evtl. manchen reingefallenen Verbraucher beruhigen dürfte, sei erneut auf den ZDF-Bericht über den vergleichbaren Abzocker opendownload.de und die Aussagen vom Juristen Marcus Saller von der Verbraucherzentrale verwiesen:
Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet

Nachtrag:

Offensichtlich ist von Daniel Popp eine grossangelegte Abzocktour geplant. Wie auf antiabzockenet.blogspot ausführlich dargelegt wird, betreibt dieser neben software-heute.de viele weitere Seiten, die auf die Täuschung der Nutzer zielen:

* Lieferantenkontakte.com
* Deutscher-Fabrikverkauf.de
* Restpostenfirma.de
* der-restposten-blog.de
* restposten-kleinanzeigen.de
* restposten-grosshandel.com
* grosshandel-import.de
* retimex.com

Quelle: Abzocke mit Fabrikverkauf diesmal von iNet Online GbR

*Quelle: gegen-abzocke.blogspot.com