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Dienstag, 20. August 2013

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Conquest Private Equity LLC




Conquest Private Equity LLC

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. August 2013 teilt die FMA daher mit, dass die 

Conquest Private Equity LLC
mit angeblichem Sitz in
1127 Avenue of the Americas, New York
NY 10036
www.conquestpe.com
info(at)conquestpe.com 
Tel: 212-401-6190
Fax: 212-401-4778 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel mit Wertpapieren auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet. 

Freitag, 26. Juli 2013

Lexington International Group Inc.


Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26 Juli 2013 teilt die FMA daher mit, dass die 

Lexington International Group Inc.
mit angeblichem Sitz
New York • London • Hongkong
Financial District - 99 Queen Victoria Street • EC4N4TR London, UK
Fon: +44 20 3239 1875 - Fax: +44 20 7099 0385
london(at)lex-inter.com - www.lex-inter.com
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/lexington-international-group-inc.html