Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte.
Die österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz
Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet,
Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit
Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren,
dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur
Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1
bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass
gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im
Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26 Juli 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
Lexington International Group Inc.
mit angeblichem Sitz
New York • London • Hongkong
Financial District - 99 Queen Victoria Street • EC4N4TR London, UK
Fon: +44 20 3239 1875 - Fax: +44 20 7099 0385
london(at)lex-inter.com - www.lex-inter.com
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nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige
Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem
Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf
Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/lexington-international-group-inc.html
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