München, 29. Juli 2013 – Wie CLLB Rechtsanwälte mitteilen, hat das
Landgericht Leipzig die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH („GGV“) zum
Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der
Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG
(„Garantiehebelplan Fonds“) verurteilt.
Im Jahre 2012 hatte die S+K Gruppe um die inhaftierten Manager
Marc-Christian Schraut und Daniel Fritsch die CIS Deutschland AG
erworben und damit auch Zugriff auf das Vermögen des Garantiehebelplan
Fonds erhalten. Die CIS Deutschland AG hat in der Folge Gelder des Fonds
in andere Unternehmen der S&K Gruppe investiert, so dass Anleger
befürchten, große Teile ihrer Anlage zu verlieren.
Vor diesem Hintergrund eröffnet die Verurteilung der „GGV“ zur
Zahlung zur Zahlung von Schadensersatz die Möglichkeit, Investitionen in
den Fonds doch noch vollständig zurückzuerhalten, so Rechtsanwalt Ralph
Burgwald von CLLB Rechtsanwälte. Das Landgericht Leipzig begründete die
Verurteilung der GGV damit, dass diese gegen ihre Pflicht zur
Aufklärung der Anleger über die Risiken des Fonds verstieß. Als
Gründungsgesellschafterin habe die GGV Anleger hierüber vorab
informieren müssen. Dabei sei sie auch, so das Gericht, für
Fehlverhalten von mit dem Vertrieb beauftragen Firmen verantwortlich. Im
vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte ein Mitarbeiter der Carpe Diem
Vertriebsgesellschaft mbH den Garantiehebelplan Fonds für die
Altersvorsorge empfohlen. Da es sich beim Garantiehebelplan Fonds jedoch
um unternehmerische Beteiligung handelte, durfte dieser nach der
Rechtssprechung des BGH hierfür nicht empfohlen werden. Das Landgericht
Leipzig verurteilte die GGV daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe
der bereits erfolgten Anlage und zur Freistellung des Anlegers von der
Verpflichtung, weiter Raten zahlen zu müssen.
Die GGV konnte sich auch nicht unter Hinweis auf das vom klagenden
Anleger unterschriebene Beratungsprotokoll entlasten. Darin wurde zwar
auf die Rechtsauffassung des BGH verwiesen, das Landgericht Leipzig sah
es jedoch als erwiesen an, dass der Berater diesen Hinweis als „rein
theoretisch“ und die darin genannten Risiken als „ausgeschlossen“
bezeichnet habe. Damit, so das Gericht, seien die Risikohinweise im
Beratungsprotokoll „entwertet“.
CLLB Rechtsanwälte haben zwischenzeitlich für Anleger Schadensersatz
von der GGV gefordert. Rechtsanwalt Burgwald empfiehlt daher allen
Anlegern, überprüfen zu lassen, ob sie im Vorfeld der Beteiligung am
Garantiehebelplan Fonds ordnungsgemäß über die damit verbundenen Risiken
informiert wurden.
Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte,
Liebigstr. 21, 80538 München, Tel: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90;
Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de
http://cllb.de/blog/2013/07/garantiehebelplan-08-premium-vermogensaufbau-ag-co-kg-cllb-rechtsanwalte-fordern-schadensersatz-von-wirtschaftsprufern-nach-urteil-fur-anleger/
Montag, 29. Juli 2013
Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG: CLLB Rechtsanwälte fordern Schadensersatz von Wirtschaftsprüfern nach Urteil für Anleger
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