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Montag, 29. Juli 2013

Mitverantwortlicher und Geldeinsammler für Vorkostenbetrug Fondsgründung in der Türkei, Sepp Schönamsgruber versucht durch Anwalt Löschaktionen durchzusetzen!

Wir setzen hiermit unsere Leser in Kenntnis, dass der Betrüger Sepp Schönamsgruber den Rechtsanwalt Joschko von der Anwaltskanzlei Schumacher & Partner aus Berlin beauftragt hat, um das Netz von den Berichterstattungen zu säubern, damit Sepp Schönamsgruber ungeniert weiter seinen Betrügereien nachgehen kann.


Doch da hat der Sepp Schönamsgruber die Rechnung nicht mit dem Cafe4Eck gemacht. Es ist quasi bewiesen, dass es sich bei der "Fondsgründung in der Türkei" um Vorkostenbetrug handelt.



Sepp Schönamsgruber
Stettiner Strasse 17
29313 Hambühren

Entsprechende Informationen ebenso wie der Artikel  "Update zu : Vorsicht vor Fondsgründung in der Türkei"  in welchem Herr Schönamsgruber Erwähnung findet, sind den entsprechenden Behörden übermittelt worden, von daher wird hier schonmal gar nichts entfernt. Die Behörden werden entsprechend handeln, dessen sind wir uns sicher.

Desweiteren ist davon auszugehen, dass RA Joschko nicht gerade sehr bewandert ist, was Internet-Angelegenheiten angeht, denn sonst hätte er festgestellt, dass es sich hier um einen Blog und kein Forum handelt.
Ferner hätte ihm dann auch klar sein müssen, dass es Blogbetreibern nicht möglich ist einen anonymen Kommentator zu identifizieren, ganz abgesehen davon, dass wir hier jedem die grösstmögliche Anonymität gewähren, sofern möglich, da wir wissen, dass Klartext nicht immer ganz ungefährlich ist.
Von daher wurde hier bewusst die Möglichkeit gewährt, auch anonym Kommentare zu verfassen.


Auszug Urteil des OLG München (Az.: 6 U 2488/11)
 2. Wenn sich ein Unternehmen mit ihrem Geschäftsmodell im Grenzbereich juristisch vertretbarer Handlungen bewegt, muss es sich im Rahmen des Meinungskampfs auch einer scharfen Kritik stellen, die bisweilen auch einen polemischen und überzogenen Charakter miteinbezieht.
>>> http://www.internet-law.de/2012/02/kritische-berichterstattung-meinungsfreiheit-und-meta-tags.html

>>> Landgericht Düsseldorf: Begriff "Abzocke" Bestandteil der Meinungsfreiheit > http://www.heise.de/newsticker/meldung/Landgericht-Duesseldorf-Begriff-Abzocke-Bestandteil-der-Meinungsfreiheit-115611.html

Es ist davon auszugehen, dass  hier keine angebliche Rufschädigung angestrengt werden soll, sondern Kritiker und Aufklärer mundtot zu machen. 
Die höchsten Gerichte sehen im Ergebnis die herausragende Bedeutung der Meinungsfreiheit und bevorzugen diese jedenfalls bei öffentlichem Interesse wohl eher. Auch wenn in Details die Rechtsprechung noch lange nicht vollendet ist: Die Tendenz ist klar und spricht sich deutlich für die Meinungsfreiheit aus.

Eigentlich müssten WIR fast Schmerzensgeld bekommen, wenn man bedenkt, mit was für Abzock-Gesocks wir uns tagtäglich herumschlagen.