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Donnerstag, 10. Oktober 2013

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek als „oberstem Souverän“ des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“ das Versicherungsgeschäft und ordnet die Abwicklung an



Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 16. September 2013 aufgegeben, das im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“, der „Deutschen Gesundheitskasse“ (DGK), der „Deutschen Rentenkasse“ (DRK) sowie der „Deutschen Haftpflichtschadensausgleichskasse“ (DHK) ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und durch Kündigung der geschlossenen Verträge abzuwickeln.

Mit gleichem Bescheid wurde Herr Fitzek verpflichtet, betroffene Kunden über seinen unerlaubten Geschäftsbetrieb und versicherungsrechtliche Fragen zu informieren.

Herr Fitzek gewährt einen Rechtsanspruch auf die diversen Leistungen der genannten Versicherungen und betreibt so das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131010_fitzek_nev.html?nn=2819266

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek das Versicherungsgeschäft („NeuDeutsche Gesundheitskasse“) und ordnet die Abwicklung an



Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 16. Juli 2013 aufgegeben, das im Namen der sog. NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) seit dem 29. April 2013 ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und durch Kündigung der seither im Namen der NDGK geschlossenen Verträge abzuwickeln.

Mit gleichem Bescheid wurde Herr Fitzek verpflichtet, Betroffene über seinen unerlaubten Geschäftsbetrieb und versicherungsrechtliche Fragen zu informieren.

Seit dem 29. April 2013 gewährt Herr Fitzek Neukunden der NDGK einen Rechtsanspruch auf deren „Unterstützungsleistungen“ im Krankheitsfall. Hierdurch betreibt er das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

 http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131010_fitzek_ndgk.html?nn=2819266

Donnerstag, 8. August 2013

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek ("Königliche Reichsbank") das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an


Bonn/Frankfurt a. M., 8. August 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 18. Juli 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Peter Fitzek nahm auf „Sparbüchern“ Anlegergelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen entgegen, die im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königliche Reichsbank“ ausgegeben wurden. Hierdurch betreibt Herr Peter Fitzek das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.


>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130808_fitzek.html?nn=2819266


Das war nicht die erste Verbrauchermitteilung seitens der BaFin

>> > BaFin gibt Herrn Peter Fitzek als Betreiber der „Neudeutschen Gesundheitskasse“ die Abwicklung des Versicherungsgeschäftes auf und bestellt Abwickler

>>>  "NeuDeutschen Gesundheitskasse" (vormals: "Der Gesundheitsfond") das Betreiben des Versicherungsgeschäfts und ordnet die Abwicklung an