Montag, 30. Januar 2012

Einkäufe/Casback der letzten 90 Tage der IC3 bestätigt Lug und Trug

Ein Diagramm der „Einkäufe/Casback der letzten 90 Tage“, welches die bestätigten Einkäufe und die noch offenen Einkäufe der vergangenen 90 Tage bei IC3 aufzeigt.



Wie man erkennen kann bewegen sich die täglichen Einkäufe in der Stückzahl zwischen 15 und 20 Einkäufen bei IC3. Angemerkt, dass nicht 100% davon bestätigt sind und zur Auszahlung kommen.

Setzen wir einmal wohlwollende 20 Einkäufe am Tag an, so sind das bei 30 Tagen 600 Einkäufe über IC3. Wenn wir jetzt deren 80€ Einkaufsvolumen pro Nutzer pro Monat ansetzen ergibt sich ein Umsatz von 80€ x 600Einkäufe = 48.000€ im Monat. Bei 48.000€ belegbarem Umsatz und angeblichen 11% Provision fließen Provisionszahlungen in Höhe von 5280€ an IC3. Von diesen 5280€ Provisionszahlungen werden 40% an die User zurückvergütet, also 2112€ Somit verbleiben 5280€ - 2112€ = 3168€ der IC3. Von diesen 3168€ fließen lediglich 20% in den PLP Pool – also 633,60€ Diese 633,60€ werden unter allen Lizenzinhabern zu gleichen Teilen pro Lizenz aufgeteilt. Hinzu kämen die 8% Vergütung pro direkt geworbenen User – also 8% von 3168€, was 253,44€ an Direkten Provisionen entspricht – diese 253,44€ müsste jetzt noch unter allen PLP Inhabern aufgeteilt werden.

Hier sehen wir, dass die Berechnungsgrundlagen und Umsatzzahlen von der IC3 schlicht aus dem blauen Erfunden wurden und in keinster Weise der Realität entsprechen.

Ferner ist auch der zugrunde gelegte Provisionssatz von 11% anzuzweifeln.

Eine Excel Tabelle mit dem kompletten Verlauf der vergangenen 2600 Einkaufe im Zeitraum 24.07.2011 bis 24.01.2012 liegt vor.



Dort ist aufgrund der Umsatzhöhe von 276.016,24€ eine Gesamtprovision von 14.169,57€ geflossen, was einem Schnitt von 5,13% Provision entspricht.
Verwendet man nur die Umsätze der bestätigten Transaktionen erhält man einen Umsatz i.H von 196.736,55€ und eine geflossene Gesamtprovision von 9.435,08€, was einem Durchschnitt von 4,8% Provision entspricht.

Sonntag, 8. Januar 2012

Betrugsprozess: Landgericht gibt ab

Kurzer Prozessauftakt am Landgericht: Nach der Anklageverlesung und einer Zeugenaussage verweisen die Richter den Fall an die Wirtschaftsstrafkammer.

Betrüger zeichnen sich oft durch eine ausgeprägte Phantasie aus. Ob die 37-Jährige aus Illerrieden sich des "gewerbsmäßigen Betruges" schuldig gemacht hat, wie es ihr die Staatsanwaltschaft vorwirft, muss nun die Wirtschaftskammer am Landgericht Stuttgart klären. Dahin wurde der Prozess gestern von der Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm verwiesen.



Eines aber steht fest: Wer auch immer sich die Namen der verschiedenen Kredit- und Kapitalanlagemodelle ausgedacht hat, mit denen Staatsanwalt Werner Doster die Angeklagte in Verbindung bringt, muss über eine blühende Phantasie verfügen: "Schwabenland Büro" hieß noch vergleichsweise bodenständig die Firma, unter der man die Angeklagte bis heute im Internet findet und wegen deren Praktiken die Frau im vergangenen Juni zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Angeklagte legte damals ein Geständnis ab, das sie inzwischen widerrufen hat, gegen das Urteil hat sie Berufung eingelegt. Fortan klangen die Namen weltläufiger: "Active Time AG", "Lady Caroline AG", "Center Capital AG" oder "Unicorn Business" beispielsweise.

Das Geschäftsprinzip aber soll stets ähnlich gewesen sein: "Die Angeklagte spiegelte vor, Geld anzulegen und Kredite zu gewähren, wollte die Gelder aber für sich verreinnahmen", wirft ihr Staatsanwalt Doster vor. Er erhob Anklage wegen "gewerbsmäßigen Betrugs" in vier Fällen. Geschädigt wurden mehr als 70 Gutgläubige, die über eine halbe Million Euro nach Illerrieden überwiesen haben.

Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Ihr Anwalt Markus Bessler beantragte, das Verfahren mit dem Berufungsprozess zur Sache "Schwabenland Büro" zu verbinden und das gesamte Verfahren an die Spezialisten der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart zu verweisen. "Ohne dem Gericht zu nahe treten zu wollen", wie Bessler sagte.

Nachdem die Anklage verlesen war und ein Kommissar der Kripo Ulm als Zeuge über seine Ermittlungen ausgesagt hatte, zog sich der Vorsitzende Richter Reiner Gros mit seinen zwei Beisitzern zur Beratung zurück. Das Ergebnis: Beide Verfahren werden zusammengelegt und nach Stuttgart abgegeben, die Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Es bestehe Fluchtgefahr, weil die Frau schon nach ihrer Verurteilung im August gegen Meldeauflagen verstoßen und ins Ausland gereist war. Außerdem soll sie Konten in Österreich gehabt haben, mindestens eine der Firmen saß in der Schweiz.

Das Geschäftsmodell, wegen dem die Angeklagte 2011 verurteilt wurde, war ein Schneeballsystem: Kunden, die über Vermittler und das Internet geworben wurden, gaben der Angeklagten Geld und sollten dann das Zehnfache als Kredit bekommen. Voraussetzung: die Vermittlung von drei weiteren Kreditnehmern. Die Angeklagte soll ihr Geschäftsgebaren, das sie 2009 aufnahm, leicht verändert bis Anfang 2011 beibehalten haben - trotz erster Durchsuchungen im Juni 2009.

Riesige Renditen seien den Kunden auch fortan versprochen worden, Sicherheiten waren nicht nötig, Schufa-Einträge auch egal. Staatsanwalt Doster: "Die Angeklagte hatte es einzig und allein darauf abgesehen, die Kreditbereitstellungsgebühren zu vereinnahmen." Die Betrügereien flogen auf, weil den Banken die ungewöhnlichen Geldflüsse auf den Konten der Frau aufgefallen waren.

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Ulm-Betrug-Prozess-Landgericht;art4329,1280933