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Montag, 20. Januar 2014

Geschäftsführer ist nicht gleich Geschäftsführer


Man beobachtet es sehr oft (auch im MLM) und so findet man die Bezeichnung Geschäftsführer in so manchem Impressum eines Einzelunternehmens oder gar einer GbR. Nun wurde es zum Thema vor einem Oberlandgericht und das hat die Bezeichnung für Einzelunternehmen als irreführend abgeurteilt. Wer aktuell solch falsche Geschäftsführer Bezeichnungen im Netz findet, kann sie ja gerne als Kommentar posten!

Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung als „Geschäftsführer" im Impressum eines Einzelunternehmers wettbewerbswidrig

1. Worum geht es?

Das OLG München hat in einem ganz aktuellen Fall darüber zu entscheiden gehabt, ob die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ im Impressum der Internetseite eines Einzelunternehmers wettbewerbswidrig ist.
Der Kläger in diesem Verfahren hatte den Beklagten, einen Mitbewerber, zunächst außergerichtlich abgemahnt. Mit seiner Abmahnung und auch in dem Verfahren vor dem OLG München beanstandete der Mitbewerber, dass durch die Bezeichnung „Geschäftsführer“ über die Größe des Unternehmens des Einzelunternehmers getäuscht werde.

Der Einzelunternehmer teilte diese Meinung nicht und verweigerte auf die Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

2. Die Entscheidung des OLG

Das OLG München folgte der Auffassung des Klägers und hat die Verwendung des Begriffs „Geschäftsführer“ im Impressum eines Einzelunternehmers als erheblichen Wettbewerbsverstoß eingestuft.
Nach Auffassung des OLG München würden durch diese Bezeichnung die beteiligten Verkehrskreise insbesondere hinsichtlich der Größe des Unternehmens in die Irre geführt, was einen Verstoß gegen die §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG darstelle.
Quelle  http://www.123recht.net/article.asp?a=153756

Montag, 11. November 2013

OLG Düsseldorf: Impressum bei Facebook unter “Info” reicht nicht

Schon 2011 hatte das LG Aschaffenburg entschieden, dass eine werblich genutzte Facebook-Fanpage ein Impressum haben muss. Dieses dürfe nicht nur mit dem Wort Info verlinkt werden, da der Durchschnittsnutzer hinter einer solchen Link-Bezeichnung keine Anbieterkennzeichnung erwarte. Dieser Auffassung hat sich nun das OLG Düsseldorf angeschlossen.

Lesen Sie mehr zu dem Urteil.


Vor dem OLG Düsseldorf (Urt. v. 13.8.2013, I-20 U 75/13) stritten sich zwei Unternehmer über die korrekte Impressumsverlinkung auf Facebook.
Der Antragsgegner unterhielt bei Facebook eine Fanpage unter der Firmierung. “Schlüsseldienst R. M.”. Dabei verwendete er kein unmittelbares Impressum, sondern nur auf der Unterseite “Info” einen Link zu seiner Homepage, auf der das Impressum abgerufen werden konnte.
Der Antragsteller war der Auffassung, dass dies nicht den Anforderungen des § 5 TMG an eine leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Anbieterkennzeichnung genüge. Der Antragsgegner hielt die Verlinkung dagegen für ausreichend.

Linkbezeichnung “Info” ist unzureichend

Das Gericht folgte der Argumentation des Antragstellers.

>>> Bitte hier weiterlesen.....

Montag, 12. August 2013

LG Siegen: Keine Impressumspflicht nach § 5 TMG für ausländisches Unternehmen auch wenn sich die Webseite an deutsche Nutzer richtet

LG Siegen
Urteil vom 09.07.13


Das LG Siegen hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches seinen Sitz nicht innerhalb der EU hat, nicht verpflichtet ist, ein Impressum nach § 5 TMG vorzuhalten. Dies soll selbst dann gelten, wenn sich die Webseite bzw. das Angebot gezielt an deutsche Nutzer richtet.

Urteil im Volltext - http://www.stroemer.de/de/entscheidungen/wettbewerbsrecht/1378-lg-siegen-urt-v-090713-2-o-3613-anbieterkennzeichnung.html


.... womit den dubiosen Geschäftspraktiken die Türen geöffnet werden...