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Freitag, 1. November 2013

BGH: Tell a Friend-Werbung ist unzulässige Werbung


Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass die sog. Tell-a-friend Werbung unzulässig ist, sofern der Empfänger dieser Mail nicht in den Empfang von Werbung per E-Mail eingewilligt hat. Nun hat der BGH diese Rechtsprechung bestätigt. Eine solche Werbemail ist nicht anders einzuordnen, als eine Mail des Unternehmers selbst.

Lesen Sie mehr zu dem Urteil.

Schon häufig wurde über die Zulässigkeit sog. Tell-a-Friend-Werbung gestritten. Nun konnte sich auch der BGH (Urt. v. 12.9.2013, I ZR 208/12) mit dieser Frage beschäftigen und sie abschließend klären.

Tell a Friend Funktion auf der Website

Auf der Website der Beklagten befand sich eine Weiterempfehlungsfunktion. Sofern ein Dritter seine eigene e-Mail-Adresse und eine weitere eingab, wurde von der Internetseite der Beklagten an die weitere von dem Dritten benannte EMail-Adresse eine automatisch generierte eMail geschickt, die auf die Website der Beklagten hinwies. Bei dem Empfänger der E-Mail geht der Hinweis auf die Internetseite der Beklagten als von dieser versandt ein.
Der Kläger erhielt mehrere solche Mails von der Beklagten, ohne dass er ihr jemals eine Einwilligung in Werbung per e-Mail erteilt hatte.
Das AG und das LG Köln haben die Unterlassungsklage abgewiesen. Der Kläger verfolgte dann seinen Anspruch mit der Revision weiter und hatte Erfolgt.

Bitte hier weiterlesen........

Donnerstag, 24. Oktober 2013

Werben ja, aber nur unter Angabe der Rechtsform

Werbung bedeutet Aufmerksamkeit erregen und Interesse wecken – potenzielle Käufer sollen durch attraktive Angebote zum Kauf animiert werden. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass Händler Angaben zu Ihrer Identität machen und zwingend die Rechtform angeben müssen.


Werbende Unternehmen müssen in der Werbung ihre Rechtsform angeben – so lautet die Entscheidung der Karlsruher Richter, wenn es um das Thema Werbung geht. Dabei betrifft die Anforderung zur Angabe der Rechtsform jegliche Art von Werbung. Nicht nur Werbeanzeigen in Zeitungen, Prospekte oder Flyer unterliegen diesen Anforderungen, sondern auch Onlinewerbung.

Zwar ist diese Pflicht zur Angabe der Rechtsform nicht neu. So hatte sich bereits das OLG Hamm (Beschluss vom 13.10.2011, AZ: I-4 W 84/11) zu den rechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung von Werbeprospekten geäußert und u.a. die Angabe der Rechtsform als zwingende Angabe bejaht.

Mit dem Urteil vom 18.04.2013 ( Az.: I ZR 180/12) hat nun auch der BGH die Pflicht zur Angabe der Rechtsform in Flyern, Prospekten bzw. Onlinewerbung höchstrichterlich bestätigt.

Was war geschehen: Ein eingetragener Kaufmann hatte im Rahmen einer Werbeanzeige unter Angabe von Preisen mit Elektronikgeräten geworben, ohne jedoch seine Rechtsform (e.K.) zu benennen.

Die Richter sahen hierin eine unlautere Geschäftshandlung im Sinne von § 5 a Absatz 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), weil die Identität des Werbenden nicht deutlich wurde. Denn gemäß § 5 a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall (unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen der Kommunikationsmittel) wesentlich sind. Dabei ist die Information über die Identität dann wesentlich, wenn Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann (§ 5 Abs. 3 UWG). Diese Informationsplicht hat der Händler daher bereits dann, wenn er auf dem Flyer/Prospekt z.B. auf reduzierte Preise oder Artikel in Sonderangeboten hinweist.

Ob das Unternehmen aufgrund eines hohen Bekanntheitsgrads eindeutig zu identifizieren ist oder nicht, ist nach Ansicht des BGH unerheblich. Maßgeblich ist allein, ob dem Verbraucher diejenigen Basisinformationen mitgeteilt werden, die er benötigt, um eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Der Verbraucher muss wissen, wer seine Vertragspartner wird und dies auf eine klare und verständliche Weise. Denn hierdurch soll es dem Verbraucher auch ermöglicht werden – u.a. auch im Falle von Auseinandersetzungen – ohne Schwierigkeiten mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten.

Aber auch die Umstände der Haftungsverteilung, der Bonität bzw. die wirtschaftliche Potenz des werbenden Unternehmens ist für den Kunden - um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können - von enorm wichtiger Bedeutung. Dem kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass durch die Angabe der entsprechenden Rechtsform die jeweiligen Haftungs- und Geschäftsverteilungen nach außen in den Geschäftsverkehr kommuniziert werden.

Daher gilt:

Online-Händler, welche Werbeprospekte, Flyer etc. dazu nutzen, die Kunden über „konkrete Warenangebote“ zu informieren, sollten auf diesen Prospekten/Flyern genaue, zutreffende und vollständige Angaben zu ihrer eigenen Identität inkl. Ihrer Rechtsform machen.

Hierzu gehören:

Die vollständige Firmierung des Anbieters inkl. der Angabe der Rechtsform, Geschäftsadresse/Kontaktanschrift und die Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme (also Telefon und/oder Email).

Diese Angaben sollten gut erkennbar (also in einer üblichen, ohne Hilfsmittel gut lesbaren Schriftgröße) auf allen Werbeprospekten aufgeführt sein.

Unterlässt der Händler es, auf Flyern/Werbeprospekten, die „konkrete Warenangebote“ an den Kunden darstellen, über die oben genannten Punkte zu unterrichten, kann dies als Wettbewerbsverstoß (§§ 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) kostenpflichtig abgemahnt werden.

Autor:

>>>  http://onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/1677-werben-ja-aber-nur-unter-angabe-der-rechtsform.html

Dienstag, 8. Oktober 2013

Eine schallende Ohrfeige für Walid Chaieb, Auto-Leasing2go, Hamburg


Walid Chaieb: Statt fundierter Beratung primitive Anmache von Frauen!


Nachstehender Dialog ist so herrlich, daß er nicht in den bereits bestehenden Threads untergehen darf!


Walid Chaieb lädt auf Facebook zur sog. "Deutschland Tour 2013" ein. Dazu gehört ein Video. Daraufhin schreibt eine Frau @Andrea Emil:

Andrea Emil: Wenn ich das Video sehe und die Zielgruppe, die dort angesprochen wird, dann graust es mir vor Horden von Multilevel-Marketing-Checkern, die demnächst auf dicke Hose machen und da diese Zielgruppe gar nix mehr checkt, irgendwann so richtig auf die Fresse fallen werden. Und da sie zu dem Zeitpunkt schon alle ihre guten Freunde verprellt haben, bleibt nur noch die Kriminalität. Aber jetzt kommt sicher: "Neiiin, ey das is voll seriös, da kannste rischtisch reisch werden!" Ja ne, is klar.

Einfach herrlich formuliert! Das hätte ich auch nicht besser gekonnt!

Ganz anders jedoch Walid Chaieb. Er meint, der @Andrea Emil die einzig gültige und verbindliche "Wahrheit" vermitteln zu können bzw. zu müssen. Ist ja schließlich "sein" Geschäftsmodell:

Walid Chaieb: Andrea Schätzchen  Da Du hier nichts Verkaufen musst, keinen Beraten tust kann JEDER hier ein Stück der Dicken Torte abhaben Schätzchen  Denn der neue Trend den wir eingeführt haben lautet WERBUNG !!! Es geht nicht um Verkauf von irgend ein MLM Produkt Süsse Maus, es geht hierbei um Autos um Statussymbole ! Und um ein System das es JEDEN ERMÖGLICHT EINE LEASING-AGENTUR ZU BESITZEN WO DIE "ANGESTELLTEN" KEINE GERINGEREN ALS DIE AUTOHÄUSER SELBER SIND ! MANN SELBST WIRD ZUM PR BERATER SEINER EIGENEN AGENTUR UND MUS NUR WERBUNG FÜR SEINE WEB-SEITE MACHEN  UND WERBUNG KANN JEDER AUF SEINE ART AM BESTEN  ES GIBT KEIN RICHTIG ODER FALSCH : ES GIBT NUR MACHEN ODER SEIN LASSEN ! BIST DU EIN MACHER ? 

Ach Walid, Dich braucht man gar nicht als seriösen Kaufmann zu disqualifizieren, das erledigt Du schon alles selbst!

Seit wann ist WERBUNG denn ein neuer Trend? Hast Du häufiger solche geistigen Aussetzer? Du hast einfach nichts in der Birne, sonst würdest Du nicht solchen Schwachfug verbreiten. Und weil Dir die Argumente fehlen, versuchst Du es dann mit billiger Anmache und primitivster Ansprache von Frauen, weil Du Dich für den größten Womanizer seit Heinrich VIII. hältst?

Wie das bei @Andrea Emil angekommen ist, hast Du hoffentlich auch gelesen?

Andrea Emil: Ich bin weder süß, noch ein Mäuschen, sondern eine erwachsene Frau. An deinem schlechten Deutsch erkennt man, dass du genau so ein Prolo bist, wie die Zielgruppe des Videos. Wenn du mal groß bist, erkennst du möglicherweise, dass weder Autos noch Statussymbole einen zum MACHER machen. Sondern zu ner Witzfigur mit Schwanzverlängerung, die tatsächlich nur dumme Mäuschen abgreifen kann. Männer brauchen sowas nicht. 

Falls Du den Sinn dieser Ansage nicht verstehen solltest, weil die Frauen in Nordafrika vielleicht anders reagieren: Dies war ein verbaler Tritt in Dein Gehänge! Mit der Aufforderung verbunden, Dich ganz schnell - und auf Dauer - zu verpissen. Mit solchen dummdreisten, sexistisch angefärbten Sprüchen bzw. Formulierungen kannst Du vielleicht einen Gebrauchtwagen hinter dem Ofen hervorlocken, aber mit Sicherheit keine Frau mit Niveau!

Ich stelle mir gerade vor, wie Du die Frau eines Vorstandsvorsitzenden anbaggerst, die sich ein hübsches, knuddeliges Cabrio kaufen möchte. Die ist schneller wieder weg, als Du den Kugelschreiber zücken kannst. Aber so lange Du das Leasinggeschäft als ein Stück dicke Torte betrachtest, an dem alle nach Herzenslust naschen können, ist Deine Insolvenz sowieso schon vorprogrammiert. 

Daß @Andrea Emil auch keinerlei Lust verspürt, den Dialog mit Dir fortzusetzen, hat sie so dokumentiert:

Andrea Emil: Achja, du darfst die Unterhaltung hier gerne löschen, ist ja dein Ding.

 https://www.facebook.com/photo.php?v=10202291731483338&set=vb.1492734306&type=2&theater

Samstag, 29. Juni 2013

Helmut Greilinger aus Deggendorf, Esotheriker und nun Sozialist - Hilfe zur Selbsthilfe durch Werbeturbo.net und dsrn-club.com

Helmut Greilinger, bekannt durch die WSH-Abzocke mit Guy Sandt, bei Investhits von Thomas Wos, Moneypay-Europe Abzocke mit Sven Schalbe und einige andere, startet jetzt voll durch mit Werbeturbo.net

Mehrwertschöpfung ist Passiv-Einkommen!
Geld/Einkommen & Zukunftssicherung!
Hilfe zur Selbsthilfe von Menschen für Menschen!
1. 8€ Jahresgebühr = 1.475€ Erwartung monatlich!
2. Ab 100€ = 4,8-fache Erwartung nach 8 Monaten
3. 50€-20.000€ = 200% Rückzahlung in 75 Tagen!
Anbieter sind seriös, zuverlässig, langlebig ausgerichtet!
Klicken, lesen und Entscheidung treffen – f e r t i g !
++++++++   http://bit.ly/10eQwSC    ++++++++
Im Kern der Sache geht es um Stabilisierung, Erhöhung
und Sicherung rund um Geld/Einkommen & Wohlstand.

Gruß
G. Helmut

Jeder Homepage-/Seitenbesucher handelt grundsätzlich völlig
Eigenverantwortlich und ohne jegliche Mithaftung des Autors!


Aus http://bit.ly/10eQwSC 


Hallo lieber Besucher! Sie sind auf der Werbeturbo-Mini-Homepage von Helmut Greilinger, 94469 Deggendorf DE, Tel: 0991 22176, Rentner, Jahrgang 1948, gelandet. Hier geht es im Kern der Sache um „Hilfe zur Selbsthilfe“ von Menschen für Menschen aus Privat und Gewerbe. Genauer betrachtet geht es um Stabilisierung, Erhöhung und Sicherung rund um Geld/Einkommen/Wohlstand. Dahinter steht Werbeturbo.net mit vielseitigen Angeboten für Privat und Gewerbe, um unbegrenzt Geld/Einkommen/Wohlstand für wirklich Jedermann zu realisieren – es ist eine weltweit ausgerichtete Netzwerk-Gemeinschaft, die sich ständig erweitert.

Hier Investitions-Beispiele und Mehrwerterwartung zur schnelleren Einkommens-Orientieung:
  1. Jahresgebühr 8_€uro = 0,67 €/Monat = max. 1.475_€uro Einkommenserwartung/Monatlich.
  2. Jahresgebühr 32_€uro = 2,67_€/Monat = max. 5.900_€uro Einkommenserwartung/Monatlich.
  3. Jahresgebühr 104_€uro = 8,67_€/Monat = max. 19.190_€uro Einkommenserwartung/Monatlich.
  4. Jahresgebühr 320_€uro = 27_€/Monat = max. 59.000_€uro Einkommenserwartung/Monatlich.


Die Palette der Möglichkeiten reicht von Unterstützung Bedürftiger, PC-Studenten-/Nebenjobs, PC-Heim-/Nebenverdienst, Teil- und Vollexistenzgründungen. Für Gewerbetreibende z.B. gibt es Werbung im Werbeturbo-Netzwerk, Zweit-/Zusatzgeschäfte, Umsatzförderung, Kundenfindungs- und Kundenbindungskonzepte und vieles mehr ist möglich. Auch Privatpersonen ohne Ambitionen eigener geschäftlichen Aktivitäten finden ausreichend Möglichkeiten. Wie z.B. eigene Familien-Mini-Homepage oder als Förderer/Spender und alle Spendengelder kommen x-fach zurück. Auch immer wieder „Schnäppchen“ von Werbeturbo-Gutscheinpartnern kaufen, spart Geld beim Einkaufen und ist ja auch übrig gebliebenes Einkommen. Projekte für Kleingeldanleger/Investoren zur Einkommensstabilisierung, krisenunanfällige Vermögenssicherung & Vermögensaufbau, werden allesamt über tägliche Realwirtschaft realisiert – hat also nichts mit inflationsanfälliger Finanzbranche zu tun!
 
Als Vehikel aller Geschäftsaktivitäten steht die am wenigsten krisengefährdete Werbebranche im Vordergrund und gewährleistet beständige Wertschöpfung für die Umsetzung aller Werbeturbo-Projekte. Es kommen auch immer wieder NEUE Geschäftsideen dazu!

In einem Atemzug wird dann auch gleich noch der http://dsrn-club.com mit beworben:


******** Es gibt da noch eine Möglichkeit einer krisenunanfälligen Mehrwertschöpfung aus der täglichen Realwirtschaft (nicht inflationsanfälligen Finanzwirtschaft) mit dem Namen: „Der Soziale Rendite Netzwerk-Club“ = >>> dsrn-Club <<< Es handelt sich um einen privaten Club, ein Zusammenschluss von Menschen für Menschen. Der dsrn-Club bietet seinen Mitgliedern ein Mitmach-Projekt ab 100 €uro oder mehr und erwirtschaftet für den Club-Investor über Provisionseinnahmen mit/von Wirtschaftpartnern je nach Laufzeit von 8 Wochen bis max. 8 Monate 20%-30% pro Monat Ertragserwartung = etwa 4,8-fache Mehrwertschöpfung bei 8 Monaten Laufzeitbindung. Der Clou... Die Clubmitgliedschaft ist kostenlos und jede Erstinvestition von min. 100 Euro werden mit 4 Werbeturbo Jahresgebühren belohnt. Diese geschenken 4 x Jahresgebühren wiederum, bei eigener Weiterzahlung der jährlichen Jahresgebühren von 32 Euro, bedeuten über das Werbeturbo-Partnerprogramm eine Erwartung von 5.900 Euro Passiv-Einkommen monatlich. Ich selbst habe dort Investments gezeichnet und auch die 4 Jahresgebühren geschenkt bekommen, was mich zwangsläufig zu Werbeturbo geführt hat und ich dem dsrn-Club dafür D A N K E ! Hier gibt es zum privaten dsrn-Club alle Detail-Infos - Hier klicken: http://dsrn-club.com

******** Völlig unabhängig von Webeturbo.net gibt es noch eine völlig passive Mehrwertschöpfung für Investoren ab 100 Euro bis 20.000 Euro und mehr, bei etwa 20%-23% pro Monat Mehrwerterwartung. Festlaufzeit 70/75 Tage, dann automatische Auszahlung. Kein Finanzinvestment, sondern seriöses Wirtschaftsinvestment einer deutschen Firma. Auch ist Vertrieb möglich bei 10% Provisionsgutschrift von der Summe jeder Neu-Investition, Folgeinvestition und Wideranlage bereits abgelaufener Investitionen. Bitte nur bei ernsthaftem Interesse und freiverfügbarer Geldmittel hier kicken: spiropia@gmx.de
Gruß G. Helmut
Tel: 0991 22176


Nun noch die Daten, das Impressum von der Hauptdomain http://www.werbeturbo.net

Werbeturbo Ltd.

Headquarters:

 Mahe Island - Seychelles with company number 113501

Certifikat Firmeneintragung PDF- hier klicken
 Management & Support: Oliver


Contact Europe:
Werbeturbo Ltd.
 95 Wilton Road
 Suite 3
 London
 SW1V 1BZ
 United Kindom
 Festnetz (Sprache deutsch): +44 20 32394033

Werbeturbo Ltd.
 Rathausplatz 19/1 Top1
 3100 St. Pölten
 Österreich

www.werbeturbo.net

Hauptverwaltung Seychellen:

 Unser Haupt-und Steuersitz auf den Seychellen bietet unseren Mitglieder die höchste Stufe an Datenschutz.

 Dies bietet uns und unseren Mitgliedern weltweit viele Vorteile bezüglich absoluter Diskretion und Geheimhaltung der Mitgliederdaten bei werbeturbo.net.

Die Seychellen sind eine Inselgruppe mit mehr als 100 Inseln, südlich des Äquators im Pazifischen Ozean gelegen. Die Hauptinsel ist Mahe.  Die Seychellen sind eine unabhängige Republik im britischen Commonwealth. Amtssprachen sind Englisch und Französisch und das Rechtssystem basiert in je zur Hälfe auf dem Britischen und Französischen Modell.

Die Finanzindustrie hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere die vorteilhafte Firmengesetzgebung hat viele internationale Banken und Versicherungsgesellschaften bewogen auf den Seychellen Filialen zu gründen. Firmen (Offshore) mit Hauptsitz auf den Seychellen können weltweit arbeiten und die Steuervorteile (Jährliche Pauschalsteuer) nutzen.

Bei werbeturbo.net kommt der Haupt-und Steuersitz allen  Mitgliedern zugute, da somit der geringe Jahresbeitrag für Mitglieder verbunden mit dem Partnerprogramm dauerhaft gewährleistet werden kann und steigende Steuern, wie in anderen Ländern, in Zukunft keine Auswirkung auf die Preispolitik bei werbeturbo.net haben.

WHOIS von  http://www.werbeturbo.net

Domain Name:        WERBETURBO.NET
Creation Date:        2013-03-19
Expiry Date:        2014-03-19
Nameserver:        lvps178-77-96-136.dedicated.hosteurope.de
Nameserver:        ns2.hans.hosteurope.de
Registrant Name:    Sammy Antoine Freminot
Registrant Company:    Werbeturbo Ltd.
Registrant Address:    Francis Rachel Street, P.O. Box 1004
Registrant Address:    Victoria Mahe
Registrant Address:    Seychellen
Registrant Address:    00000
Registrant Address:    SC
Administrative Name:    Sammy Antoine Freminot
Administrative Company:    Werbeturbo Ltd.
Administrative Address:    Francis Rachel Street, P.O. Box 1004
Administrative Address:    Victoria Mahe
Administrative Address:    Seychellen
Administrative Address:    00000
Administrative Address:    SC
Administrative Email:    werbeturbo@safe-mail.net
Administrative Tel:    +44.2032394033

Impressum von http://dsrn-club.com ( Der Soziale Rendite Club) 

 Management Marketing & Trading Ltd.
Registerd in Belize : company number 125,340
 Geschäftsführer: Andreas Kroeppelin
Contact USA:
Management Marketing & Trading Ltd.
 1461 FIRST AVENUE, SUITE 360
 NEW YORK, NY 10075
 UNITED STATES
Telefax: +1 (917) 591 6832
Kontakt Europe/ Germany:
Andreas Kroeppelin
Tel. : +49 (0)4921-825 840 20
Fax  : +49 (0)4921-825 840 29
Mobil: +49 (0) 176-733 814 10

——————–
Der Soziale Rendite Netzwerk-Club
Mail: dsrn-club@gmail.com
Web : http://www.dsrn-club.com

WHOIS von  http://dsrn-club.com

 Domain Name: DSRN-CLUB.COM
      Created on: 17-Oct-12
      Expires on: 17-Oct-13
      Last Updated on: 17-Oct-12

   Registrant:
   Management Marketing & Trading
   1461 FIRST AVENUE, SUITE 360
   New York, New York 10075
   United States

   Administrative Contact:
      Kroeppelin, Andreas  a.k.d.s.r.n@gmail.com
      Management Marketing & Trading
      1461 FIRST AVENUE, SUITE 360
      New York, New York 10075
      United States
      0049492182584022

 UPDATE

Herr Andreas Kroeppelin und Herr Greilinger waren oder sind Mitglied bei werbeturbo.net.

Wegen Anlagebetrug zum Nachteil der Mitglieder von werbeturbo.net, wurde Herr Andreas Kroeppelin von seinen Vertriebsaufgaben als freier Mitarbeiter entbunden. Er hat Mitglider von werbeturbo.net geschädigt und werbeturbo.net hat gem. AGB § 8 seine Mitgliedschaften fristlos gekündigt. Um Schaden abzuwenden für deren Mitglieder.

Herr Greilinger ist normales Mitglied und nutzt die Funktionen seiner Mitgliedschaft gemäß dem Angebot.

Mit den Geschäften von Herrn Greilinger hat werbeturbo.net nichts zu tun und keine Kenntnis.


gez. Cafe4Eck

Sonntag, 2. September 2012

Ende der Schonfrist für die Datenverwendung für Werbezwecke

Ab dem 01. September 2012 wird es ernst für werbetreibende Unternehmen in Deutschland. An diesem Tag endet die dreijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der durch die BDSG Novelle II eingeführten Regeln in Bezug auf die Datenverwendung für Werbezwecke. Diese setzt nun grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung der Adressaten voraus. Für vor September 2009 erhobene Daten galt bisher noch das alte Recht.

Mit dem Stichtag 31. August 2012 endet die Übergangsfrist der im September 2009 in Kraft getretenen Bundesdatenschutzgesetz-Novelle über die Verwendung von Daten zu Werbezwecken, die vor September 2009 erhoben wurden. Dies bedeutet, dass Unternehmen nunmehr für alle personenbezogenen Daten grundsätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung und Speicherung zu Werbezwecken benötigen. Zu diesem Zweck müssen Unternehmen jeden einzelnen Datensatz so protokolliert haben, dass die schriftliche bzw. elektronische Zustimmung des Dateninhabers zur Speicherung und Verwendung seiner Daten für die Zwecke der Werbung jederzeit klar ersichtlich ist.

Dabei sind hohe Anforderungen zu beachten. Nach dem BDSG ist die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Werbezwecken grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Sofern die Einwilligung nicht schriftlich erteilt wurde, hat das Unternehmen dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung im Anschluss schriftlich zu bestätigen. Die Einwilligung kann auch elektronisch erteilt werden. In diesem Fall ist allerdings sicher zu stellen, dass die Einwilligung genau protokolliert wird, für den Einwilligenden jederzeit abrufbar ist und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Besondere Sorgfalt ist beim Einholen der Erklärung durch AGB geboten. Dies ist nur wirksam, wenn der Text drucktechnisch deutlich und besonders hervorgehoben ist (z.B. durch Fettdruck oder Umrandung). Eine im Kleingedruckten versteckte Formulierung ist in jedem Fall unwirksam.

Zudem sind die Einwilligungsvoraussetzungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu beachten. Die Vorschrift schützt Verbraucher und Unternehmer gegen "unzumutbare Belästigungen" durch elektronische Werbung und Telefonanrufe und enthält eigene Anforderungen an Einwilligungserklärungen für die konkrete werbliche Ansprache, die es zu erfüllen gilt.

Es gibt aber auch Ausnahmen, wie z.B. das Listenprivileg. Danach dürfen Unternehmen und andere nicht-öffentliche Stellen bestimmte Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr, Branchen- und Geschäftsbezeichnungen oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung der Betroffenen verwenden und gegebenenfalls Daten hinzuspeichern. Dies gilt allerdings nur dann, wenn für eigene Angebote geworben wird und die Daten entweder beim Betroffenen selbst erhoben wurden oder aus öffentlichen Verzeichnissen stammen. Zudem bezieht sich das Listenprivileg nur auf bestimmte Daten wie Berufs- oder Geschäftsbeziehung, Name, Anschrift und Geburtsdatum. Werbung per Telefon kann also beispielsweise nicht auf das Listenprivileg gestützt werden.

Unternehmen, die die Übergangsfrist nicht genutzt haben, um ihre Datenbanken aufzuräumen, droht jetzt ein enormer Verwaltungsaufwand. Wichtig ist dabei nicht nur genau zu prüfen, ob eine Einwilligung eingeholt wurde, sondern auch, wie und für welche Werbekanäle sie erteilt wurde. Liegt die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Einwilligung nicht vor und kann diese auch nicht nachträglich eingeholt werden, sind Datenbestände unter Umständen zu löschen.

Orig. Quelle: http://blog.dlapiper.com/detechnology/entry/ende_der_schonfrist_für_die

Mittwoch, 1. August 2012

OLG Dresden: Werbung mit Siegel von "Verbraucherschutz.de" irreführend

Die Werbung mit dem Siegel von "Verbraucherschutz.de" ist irreführend und somit wettbewerbswidrig, so das OLG Dresden ( Urt. v. 03.07.2012 - Az.: 14 U 67/12 ).

Die Beklagte bewarb auf mehreren ihrer Internetportalen ihre Angebote mit dem Gütesiegel von "Verbraucherschutz.de". Dies hielt der klägerische Verbraucherzentrale Bundesverband für irreführend.

Diese Ansicht teilte auch das OLG Dresden und verurteilte die Firma zur Unterlassung.

Die Bewertung durch Dritte würde stets objektiv wirken und würde daher übermäßig ernst genommen. Dies gelte umso mehr, wenn - wir hier - das Testsiegel von einer Einrichtung namens "Verbraucherschutz.de" ausgestellt werde.

Es fehle im vorliegenden Fall an einem objektiven, sachbezogenen Prüfungs- und Vergabeverfahren. Vielmehr basiere die Bewertung ausschließlich auf Selbstauskünften der jeweiligen Unternehmen. Diese Aussagen würden nicht weiter untersucht, sondern lediglich auf Plausibilität geprüft. Unter solchen Umstände könne nicht von einem neutralen Testsiegel gesprochen werden, da der Verbraucher hierdurch in die Irre geführt werde.

Orig. Quelle: http://www.dr-bahr.com/news/werbung-mit-siegel-von-verbraucherschutzde-irrefuehrend.html