Bonn/Frankfurt a. M., 6. Juni 2013
Die Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG schloss mit einer Vielzahl von Anlegern Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Vertragsbeendigung zurückzuzahlen. Diese Gelder werden angabegemäß zur Beteiligung am Handel mit Edelmetallen verwendet.
Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt die Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_130606_aurum.html