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Freitag, 11. Januar 2013
Telefonkeiler: Erfolgreiche Klage gegen „primacall“
Die Arbeiterkammer hat die Firma „primacall“ GmbH in Wien wegen
unerlaubter und aggressiver Geschäftspraktiken nach dem Gesetz wegen
unlauteren Wettbewerbs (UWG) geklagt und beim Handelsgericht Wien Recht
bekommen. Demnach hat es „primacall“ zu unterlassen, Verbraucher zu
Werbezwecken ohne deren ausdrückliche Einwilligung anzurufen um sie zum
Abschluss eines Telefonvertrages zu animieren.
Orig. Quelle: http://wien.arbeiterkammer.at/online/erfolgreiche-klage-gegen-primacall-70934.html
Mittwoch, 1. August 2012
OLG Dresden: Werbung mit Siegel von "Verbraucherschutz.de" irreführend
Die Werbung mit dem Siegel von "Verbraucherschutz.de" ist irreführend und somit wettbewerbswidrig, so das OLG Dresden ( Urt. v. 03.07.2012 - Az.: 14 U 67/12 ).
Die Beklagte bewarb auf mehreren ihrer Internetportalen ihre Angebote mit dem Gütesiegel von "Verbraucherschutz.de". Dies hielt der klägerische Verbraucherzentrale Bundesverband für irreführend.
Diese Ansicht teilte auch das OLG Dresden und verurteilte die Firma zur Unterlassung.
Die Bewertung durch Dritte würde stets objektiv wirken und würde daher übermäßig ernst genommen. Dies gelte umso mehr, wenn - wir hier - das Testsiegel von einer Einrichtung namens "Verbraucherschutz.de" ausgestellt werde.
Es fehle im vorliegenden Fall an einem objektiven, sachbezogenen Prüfungs- und Vergabeverfahren. Vielmehr basiere die Bewertung ausschließlich auf Selbstauskünften der jeweiligen Unternehmen. Diese Aussagen würden nicht weiter untersucht, sondern lediglich auf Plausibilität geprüft. Unter solchen Umstände könne nicht von einem neutralen Testsiegel gesprochen werden, da der Verbraucher hierdurch in die Irre geführt werde.
Orig. Quelle: http://www.dr-bahr.com/news/werbung-mit-siegel-von-verbraucherschutzde-irrefuehrend.html
Die Beklagte bewarb auf mehreren ihrer Internetportalen ihre Angebote mit dem Gütesiegel von "Verbraucherschutz.de". Dies hielt der klägerische Verbraucherzentrale Bundesverband für irreführend.
Diese Ansicht teilte auch das OLG Dresden und verurteilte die Firma zur Unterlassung.
Die Bewertung durch Dritte würde stets objektiv wirken und würde daher übermäßig ernst genommen. Dies gelte umso mehr, wenn - wir hier - das Testsiegel von einer Einrichtung namens "Verbraucherschutz.de" ausgestellt werde.
Es fehle im vorliegenden Fall an einem objektiven, sachbezogenen Prüfungs- und Vergabeverfahren. Vielmehr basiere die Bewertung ausschließlich auf Selbstauskünften der jeweiligen Unternehmen. Diese Aussagen würden nicht weiter untersucht, sondern lediglich auf Plausibilität geprüft. Unter solchen Umstände könne nicht von einem neutralen Testsiegel gesprochen werden, da der Verbraucher hierdurch in die Irre geführt werde.
Orig. Quelle: http://www.dr-bahr.com/news/werbung-mit-siegel-von-verbraucherschutzde-irrefuehrend.html
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