Carsten Maschmeyer muss kein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz fürchten |
AWD-Gründer Carsten Maschmeyer hat mit der Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2,9 Millionen Euro ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover abgewendet. Es habe der Verdacht bestanden, dass Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover und bestätigte einen Bericht der "Wirtschaftswoche".
Die aufgrund einer Anzeige der Finanzaufsicht BaFin eingeleiteten Ermittlungen seien bereits im Januar eingestellt worden. Die von Maschmeyer gezahlten Millionen seien zum Teil an eine wohltätige Organisation gegangen.
Laut "Wirtschaftswoche" hatte der Unternehmer ein größeres Aktienpaket des AWD-Konkurrenten MLP besessen, ohne dies gemeldet zu haben. Damit könnte Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, nach dem Anteilseigner binnen vier Tagen öffentlich machen müssen, dass sie bestimmte Schwellen – etwa von 3, 5 oder 20 Prozent der Stimmrechte – überschritten haben.
Maschmeyer: Weder Strafe noch Schuldeingeständnis
Maschmeyer gab dem Bericht zufolge zu, zumindest kurzzeitig die Drei-Prozent-Meldeschwelle überschritten zu haben. Er habe Anfang 2008 rund 2,9 Prozent der MLP-Anteile gekauft.
Als MLP eigene Aktien zurückkaufte, sei sein Anteil über Nacht auf über drei Prozent gestiegen. Er habe daraufhin Aktien verkauft, sodass die vorherige Beteiligung wiederhergestellt worden sei.
Maschmeyer erklärte, dass keine "rückwirkende Meldung dieser passiven Überschreitung der Meldeschwelle" erfolgt sei. Die Staatsanwaltschaft habe eine Geldauflage vorgeschlagen, da es nicht danach ausgesehen habe, dass sich der Anfangsverdacht in einem Verfahren erhärtet hätte. Es handle sich weder um eine Strafzahlung noch um ein Schuldeingeständnis, betonte Maschmeyer.
>>> http://www.welt.de/finanzen/article116527041/Maschmeyer-zahlt-2-9-Millionen-als-Geldauflage.html
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