Sonntag, 1. September 2013

VORSICHT vor Stellenausschreibung 25Euro/Std. - Stefan Neuer - whitingineq@nokiamail.com, personalabteilung@bookwork2h0me.com


Vorsicht vor folgender Massenspam-Mail die aktuell die Mailpostfächer füllt:

Von: Engel Onlinevermittlungs GmbH verlinkt mit < info@andre-ribeiro.de> tatsächlicher Absender jedoch whitingineq@nokiamail.com
Datum: 16.08.2013
An: xxxxxx
Betreff: Stellenausschreibung Kennziffer xxxxx

Guten Tag,

Die Engel GmbH sucht einen Interessenten für die Arbeitsgebiete mit der Kennummer xxxxxx-xxxx

Diese Eigenschaften sind gefordert:
Mindestens 2 Stunden Zeit täglich
Internet
Belastbarkeit
Basis PC-Grundkenntnisse
Wir bieten folgendes: Gehalt 25€ per Stunde

Bewerbungen senden Sie bitte an die Mail: whitingineq@nokiamail.com


André Ribeiro gibt es tatsächlich, das ist ein Schmuckdesigner, der seine Kollektionen bei namhaften Juwelieren vertreibt. Da handelt es sich vermutlich schonmal um einen Identitätsdiebstahl.

Auf Nachfrage per Mail bgzl. des angebotenen Jobs trudelte dann heute, also einige Tage später, folgende Antwortmail ein:


> Von: Personalabteilung <personalabteilung@bookwork2h0me.com>
> Datum: 1. September 2013 

> An: Undisclosed recipients: ;
> Betreff: Bewerbung
>
> Sehr geehrter Bewerber,
>
> wir freuen uns , Ihr Interesse an dieser seriösen und gutbezahlten Arbeit von zu Hause, geweckt zu haben.
> Wir haben schon über 150 Mitarbeiter weltweit und würden auch Sie gerne in unseren Reihen begrüßen dürfen.
> Neben Übersetzungen und Dolmetscherdiensten gehört das Erstellen von
> Onlinebibliotheken zu unseren Hauptaufgaben.
> Zurzeit können wir Ihnen eine Stelle als Mitarbeiter für das
> Einscannen von Büchern vorschlagen.
> Für das Einscannen beträgt der Stundensatz 25€, wobei die Mittel für die notwendige Ausrüstung (professioneller Scanner) von uns vorher bereitgestellt werden und nicht an uns zurückgezahlt werden müssen, da wir nach dem Vertragsende den Scanner abholen.
> Ihre Verdienstmöglichkeiten hängen ganz von Ihrer Zeit ab, Sie können schon ab 2 Stunden bis zu 40 Stunden in der Woche selbst Ihre Arbeitszeit und damit Ihren Verdienst bestimmen. Dabei gibt es keine Vorgaben oder Fristen.
> Damit wird Ihnen eine einmalige Gelegenheit geboten, ohne jegliches Vorwissen oder spezielle Ausbildung, einer sehr gut bezahlten Arbeit von zu Hause nachzugehen.
> Bitte senden Sie uns Ihre Ausweiskopie ( um Ihre Identität zu bestätigen), sowie den Arbeitsvertrag, den Sie in dieser Email im Anhang finden ausgefüllt und unterschrieben an uns unbedingt per Email zurück.
> Sobald ihre Unterlagen bei uns per Email ankommen und von der
> Personalabteilung geprüft wurden, können Sie sofort los legen.
>
> Für weitere Informationen können Sie uns gern auf unserer Homepage
> http://bookwork2home.com/
> besuchen oder jeder Zeit per Email: personalabteilung@bookwork2h0me.com Ihre Fragen stellen.
> Unsere Personalabteilung setzt sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
>
> --
> Mit freundlichen Grüßen
> Stefan Neuer
> mailto:personalabteilung@bookwork2h0me.com


Natürlich muss die Antwort UNBEDINGT per Email zurück gesandt werden, denn man achte auf den feinen Unterschied zwischen der Homepage http://bookwork2home.com (die gibt es wirklich und das ist die echte Seite) und der Betrüger Email Adresse bookwork2h0me.com .

Der Arbeitsvertrag offenbart den Betrug:

Natürlich ist die Unterschrift gestohlen:













und gehört:
http://www.becker-europa.eu/index.php?id=14

Sollte tatsächlich jemand auf die Idee kommen, nach der Betrügerdomain zu schauen:
http://bookwork2h0me.com/  

findet er eine zusammengeschusterte Seite eines angeblichen Email Cloud Hostings, die von den Betrügern im Juli registriert wurde: 
Domain name: bookwork2h0me.com

Registrant Contact:
 Clifton A. Hook
 Clifton Hook
 +1.6034622743 fax: +1.6034622743
 483 Grasselli Street
 Portsmouth NH 03801
 us

http://whois.domaintools.com/bookwork2h0me.com

und an der natürlich nichts stimmt.

"Immerhin" recht geschickt aufgezogen das Ganze.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Krass wie dreist die Betrüger werden. Ich möchte echt mal wissen, bei welchen Anbieter die eingebrochen sind, um die Echtnamen herauszubekommen, diese Arschlöcher.

Anonym hat gesagt…

Hallo ich steh irgendwie auf der eigenen Leitung. Mit was betrügen die??
Gruß Bernd

Anonym hat gesagt…

Das ist eine Bande, die eigentlich nur daran interessiert ist, an Bankverbindungen von Unschuldigen zu kommen. Denen wird dann Geld, dass man per Phisching von irgendwelchen Konten abgegriffen hat, überwiesen. Dieses Geld soll der Bewerber dann, um den Scanner für für seine Tätigkeit zu erwerben, per Western Union an eine Person in Südfrankreich schicken. Und somit ist der dann mitten im Geldwäsche-Karusell mit drin, wenn er das Geld tatsächlich weiter leitet. Und muß dem Geschädigten auch noch Schadensersatz zahlen. Die Staatsanwaltschaft in Berlin ist da schon ne Weile hinterher, aber da die immer wieder neue Namen und Adressen haben, sind die wohl nicht so leicht zu fassen. Genau den gleichen Arbeitsvertrag hab ich vor einem Jahr auch bekommen und hatte kurz vor Weihnachten 2012 plötzlich über 4300 € auf dem Konto mit der Order, dafür besagten Scanner per Western Union zu kaufen. Damals hatte "die Firma" angeblich ihren Sitz in der Schweiz und nannte sich TextTeam Ltd.

Anonym hat gesagt…

Guten Tag

mir geht es bei denen genausso stecke da auch voll drin schon offenbar warte nun auf den sogenannten geld eingang

was ist wenn man das geld einfach behält eine straftat gem. Geldwäschegesetz ist ja dann nicht gegeben.

freue mich auf antwort

Jochen hat gesagt…

Dazu hier noch ein interessanter Bericht

http://www.dr-schulte.de/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2013/internetkriminalitat-haftung-fur-vermietetes-girokonto-bei-geldwasche-straftaten

Die Kriminalität im Internet gilt als die strafrechtliche Herausforderung des neuen Jahrtausends. Strafrechtliche wie zivilrechtliche Folgen drohen hierbei nicht nur demjenigen, der selbst durch Betrugstaten oder durch Abhebungen von fremden Konten aufgrund von durch Phishing (Password Fishing: ist das rechtswidrige Ausspähen von Transaktionsdaten, z.B. PIN, TAN) erlangten Kontendaten andere schädigt.

Der dumme „August“ wird Finanzagent und haftet

Um seine Identität zu verbergen, nutzt der Täter als Empfangskonto zumeist nicht sein eigenes, sondern das Konto eines Dritten, den er zuvor als sog. Finanzagent rekrutiert hat, um auf dessen Konto Geld zu überweisen, dieses von ihm abzuheben und als Barüberweisung (z.B. über den Finanztransferdienstleister Western Union) ins Ausland zu transferieren, wo es dann – zumeist unter Verwendung falscher Personalien – in Empfang genommen wird.

Aufgrund der strengen Vorgaben des Geldwäscherecht (GwG) und der Abgabenordnung muss die persönliche Identität eines Vertragspartners einer Bank etc. immer klar geklärt sein. Also benötigen wirtschaftskriminelle Täter fremde Identitäten, um an die Gelder zu gelangen bzw. Handel zu treiben.

Geldwäschestraftat

Weiß der Finanzagent um die rechtswidrige Vortat, so macht er sich nicht nur wegen Beihilfe zum Betrug bzw. Computerbetrug strafbar, sondern zudem – wenn er selbst sich Guthaben auszahlen lässt und evtl. per Barüberweisung an den Täter weiterüberweist – der Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)) strafbar.

Fehlende Kenntnis der Geldbemakelung

Kennt der Finanzagent die Vortat und damit die Herkunft des Geldes nicht (oder lässt sich ein derartiger Vorsatz nicht nachweisen), so verbleibt dennoch eine leichtfertige Geldwäsche (§ 261 V StGB), sofern sich ihm die illegale Herkunft des Geldes aufgrund der Umstände (z.B. Anwerbung über das Internet ohne Anlass, Transfer hoher Geldbeträge) aufdrängen muss (so entschieden durch das Landgericht Köln, Urteil v. 5.12.2007 - 9 S 195/07, MMR 2008, 259 [260]); Amtsgericht Bensheim Urteil v. 26.04.2007 - 6 C 68/07, NJOZ 2007, 3351 [3352]; ausführlich besprochen bei Neuheuser, NStZ 2008, 496 f.).

Bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner melden sich öfters Betroffene, deren Identität gestohlen wurde oder die durch „Blauäugigkeit“ unwissend Internetkriminellen geholfen haben. Hier droht also sogar strafrechtliche Haftung.

Zivilrechtliche Haftung kommt hinzu

Auswirkungen hat dies auch auf die zivilrechtliche Haftung, wie der Bundesgerichtshof klarstellte (BGH, Urt. v. 19.12.2012 – VIII ZR 302/11, NJW 2013, 1158):

Worum ging es?

Die Beklagte hatte ihr Girokonto über das Internet an eine als Online-Händler auftretende Person für 400 € vermietet. Diese betrieb auf seiner Homepage einen – wie sich später herausstellte – fiktiven Online-Shop, deren Kunden vorab die Geldbeträge auf das Konto der Beklagten überweisen sollte. So gingen auf dem Konto Beträge iHv mehr als 50.000 € ein, von dem die Beklagte die „Miete“ von 400 € sowie ein „Darlehen“ iHv 2.000 € entnahm. Die Beklagte wurde strafrechtlich wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt (eine Beteiligung am Betrug ließ sich nicht nachweisen), das Guthaben auf dem Konto wurde zugunsten der Geschädigten eingezogen. Zivilrechtlich bejahte der Bundegerichtshof einen Rückzahlungsanspruch eines geschädigten Kunden, der eine Digitalkamera gegen Vorkasse auf das Girokonto erworben hatte, gegen die Beklagte nach § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 261 Abs. 2 und 5 StGB.

Anonym hat gesagt…

Meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Freuden habe ich ihr absolut absurdes Angebot gelesen, mir 25EUR fürs beinahe Nichts tun zu geben.
Da ich über kein Girokonto verfüge, bräuchte ich jedoch Ihre Bankverbindung, damit ich mir mein Gehalt selber abbuchen kann.
Bitte verraten Sie mir doch auch Ihren Standort, damit meine ebenfalls interessierten Türsteher Freunde und ich uns über weitere Details unseres Arbeitsverhältnisses unterhalten können.

Mit freundlichen Grüßen

M.Mohasfuckedu