07.09.2013
Sureland Investment Limited
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.
Die österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz
Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im
„Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im
gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine
namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur
Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese
Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit
erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen
verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. September 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
Sureland Investment Limitedmit angeblichem Sitz in
Unit 2003, 20F, Mongkok Commercial Centre
16 Argyle Street, Mongkok, Kowloon
Hong Kong
Tel: (852) 8170 0640
E-Mail: office(at)sureland-hk.com
Web: sureland-hk.com
Unit 2003, 20F, Mongkok Commercial Centre
16 Argyle Street, Mongkok, Kowloon
Hong Kong
Tel: (852) 8170 0640
E-Mail: office(at)sureland-hk.com
Web: sureland-hk.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage gem. § 1 Abs. 1 Z 1 BWG ist dem Anbieter nicht gestattet.
http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/sureland-investment-limited.html
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