Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter
Die österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz
Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet,
Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit
Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren,
dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur
Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1
bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass
gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im
Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
Takeshi Venture Capitalmit angeblichem Sitz in
Marunouchi, Chiyoda ku Tower
100-0005, Tokyo
Tel: +81 3 4520 9510
Fax: +81 3 4578 1610
Web: www.takeshiventurecapital.com/
Email: info(at)takeshiventurecapital.com
Email: clientservices(at)takeshiventurecapital.com
Email: compliance(at)takeshiventurecapital.com
Marunouchi, Chiyoda ku Tower
100-0005, Tokyo
Tel: +81 3 4520 9510
Fax: +81 3 4578 1610
Web: www.takeshiventurecapital.com/
Email: info(at)takeshiventurecapital.com
Email: clientservices(at)takeshiventurecapital.com
Email: compliance(at)takeshiventurecapital.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige
Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem
Anbieter daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf
Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007), noch die gewerbliche
Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein
oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG
2007), gestattet.
>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/takeshi-venture-capital.html
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