„Hab dich nicht so, Püppchen“
Für
Mitarbeiter, die ihre Finger nicht bei sich lassen können, wird der
Arbeitsplatz zum Schleudersitz: Wer gegenüber Kolleg(inn)en aufdringlich wird,
fliegt. Ein Gerichtsurteil betont aber, dass der Grapscher meist noch eine
letzte Chance bekommen muss.
Und das
heißt: Vor der Kündigung muss er mildere
Reaktionsmöglichkeiten wie die Versetzung oder Abmahnung in Erwägung ziehen.
Vor allem aber muss geklärt werden, ob tatsächlich ein sexueller Hintergrund
vorliegt.
Der
entschiedene Fall betraf einen Mitte 40 Jahre alten Vertriebsingenieur eines
großen Maschinenbauunternehmens, das ihm nach 13-jähriger Betriebszugehörigkeit
wegen angeblicher sexueller Belästigung fristlos gekündigt hatte. Begründung:
Er habe als Teilnehmer an einer Vertriebskonferenz anlässlich eines gemeinsamen
Abendessens der Konferenzteilnehmer einen Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft
gegen 21.15 Uhr sexuell belästigt.
Während
dieser mit anderen Konferenzteilnehmern stehend im Gespräch vertieft war, habe
ihn der Vertriebsingenieur auf dem Weg zur Toilette zunächst mit der Hand in
der Magengegend angefasst und dann auf dem Rückweg von hinten mit den Armen auf
Höhe der Magengegend umschlungen und sich an ihn gepresst. Letzteres habe den
Kollegen derart angewidert und abgestoßen, dass er sich einen Monat später mit
einer E-Mail an den Vorgesetzten des Fummlers gewandt habe.
Sexuelle Diskriminierung führt
nicht immer zur Kündigung
Die
Landesarbeitsrichter aus Stuttgart betonten zunächst, dass eine sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz grundsätzlich zur Kündigung führen kann (Az: 13 Sa
141/12). Soweit der Arbeitgeber im vorliegenden Fall aber meinte, dass ein
solches Verhalten stets eine Kündigung rechtfertigt, da es sich um ein
gravierendes Fehlverhalten handele, sei dies nicht richtig. „Ob ein solches
Verhalten eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung rechtfertigen kann,
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, unter anderem von seinem Umfang und
seiner Intensität“, erläuterte das Gericht.
Kurze Belästigung von wenigen
Sekunden
Vorliegend
habe es sich allenfalls um einen einmaligen Pflichtverstoß des gefeuerten
Mitarbeiters mit geringer Intensität gehandelt, der den Ausspruch einer
Kündigung ohne vorherige Abmahnung unverhältnismäßig erscheinen ließe. Soweit
der Arbeitgeber schildert, der Mitarbeiter habe den Kollegen auf dem Weg zur
Toilette mit der Hand in der Magengegend berührt, könne schon nicht von einer
sexuellen Belästigung ausgegangen werden. Hier sei ein sexueller Bezug auch
deshalb nicht erkennbar, weil der vermeintlich belästigte Kollege in seiner
Beschwerde-E-Mail ausgeführt hatte, dass ihn dies „niemals wirklich störte“.
Er habe
das so aufgefasst, dass der Vertriebsingenieur ihn damit darauf habe hinweisen
wollen, dass er übergewichtig sei.
Auch das
Umschlingen mit den Armen in Höhe der Magengegend und das Anpressen nach der
Rückkehr von der Toilette sei nicht gravierend, „wenn man berücksichtigt, dass
sich dies in einer geselligen Runde abgespielt hat“, befanden die Richter. Das
Opfer hatte in der eMail aber nur davon gesprochen, dass er über diese
„Belästigung“ wirklich nicht begeistert gewesen sei. Wenn man hieraus einen
sexuellen Bezug der Belästigung annehmen wollte, wäre diese von einem so geringen
Ausmaß und geringer Schwere, dass als verhältnismäßige Reaktion des
Arbeitgebers der Ausspruch einer Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung nicht
in Betracht komme, schlussfolgerten die Stuttgarter Richter.
Es
handele sich um einen einmaligen Vorfall mit geringer Einwirkung auf einen
anderen Arbeitnehmer. Eine ernsthafte Anfeindung, Erniedrigung oder Provokation
sei damit nicht verbunden gewesen. „Es handelte sich um einen Vorfall von der
Dauer weniger Sekunden, bei dem offenkundig nicht einmal Worte gefallen sind“,
schreibt das Gericht in den Urteilsgründen. Im Übrigen habe sich der Kollege
der von ihm als unangenehm empfundenen Situation ohne Schwierigkeiten sofort
entziehen können.
Quelle:
Quelle:
Und wie geht man mit einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz
um?
Na dann schaut Euch mal den folgenden Filmclip an:
Na dann schaut Euch mal den folgenden Filmclip an:
1 Kommentar:
Ich hatte einen Film der hieß Bestwater.Hatte nichts in diesem Sinne mit Wasser zu tun.Es wurde nicht
gesprochen es gab nur etwas zu lesen Es waren sehr schöne Bilder.Können sie mir helfen den Film zu
finden.?
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