Freitag, 25. Oktober 2013

Ein wenig "grabschen" und "Fummeln" ist erlaubt

„Hab dich nicht so, Püppchen“
Für Mitarbeiter, die ihre Finger nicht bei sich lassen können, wird der Arbeitsplatz zum Schleudersitz: Wer gegenüber Kolleg(inn)en aufdringlich wird, fliegt. Ein Gerichtsurteil betont aber, dass der Grapscher meist noch eine letzte Chance bekommen muss.
Und das heißt: Vor der Kündigung muss er mildere Reaktionsmöglichkeiten wie die Versetzung oder Abmahnung in Erwägung ziehen. Vor allem aber muss geklärt werden, ob tatsächlich ein sexueller Hintergrund vorliegt.
Der entschiedene Fall betraf einen Mitte 40 Jahre alten Vertriebsingenieur eines großen Maschinenbauunternehmens, das ihm nach 13-jähriger Betriebszugehörigkeit wegen angeblicher sexueller Belästigung fristlos gekündigt hatte. Begründung: Er habe als Teilnehmer an einer Vertriebskonferenz anlässlich eines gemeinsamen Abendessens der Konferenzteilnehmer einen Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft gegen 21.15 Uhr sexuell belästigt.
Während dieser mit anderen Konferenzteilnehmern stehend im Gespräch vertieft war, habe ihn der Vertriebsingenieur auf dem Weg zur Toilette zunächst mit der Hand in der Magengegend angefasst und dann auf dem Rückweg von hinten mit den Armen auf Höhe der Magengegend umschlungen und sich an ihn gepresst. Letzteres habe den Kollegen derart angewidert und abgestoßen, dass er sich einen Monat später mit einer E-Mail an den Vorgesetzten des Fummlers gewandt habe.

Sexuelle Diskriminierung führt nicht immer zur Kündigung
Die Landesarbeitsrichter aus Stuttgart betonten zunächst, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz grundsätzlich zur Kündigung führen kann (Az: 13 Sa 141/12). Soweit der Arbeitgeber im vorliegenden Fall aber meinte, dass ein solches Verhalten stets eine Kündigung rechtfertigt, da es sich um ein gravierendes Fehlverhalten handele, sei dies nicht richtig. „Ob ein solches Verhalten eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung rechtfertigen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, unter anderem von seinem Umfang und seiner Intensität“, erläuterte das Gericht.

Kurze Belästigung von wenigen Sekunden
Vorliegend habe es sich allenfalls um einen einmaligen Pflichtverstoß des gefeuerten Mitarbeiters mit geringer Intensität gehandelt, der den Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung unverhältnismäßig erscheinen ließe. Soweit der Arbeitgeber schildert, der Mitarbeiter habe den Kollegen auf dem Weg zur Toilette mit der Hand in der Magengegend berührt, könne schon nicht von einer sexuellen Belästigung ausgegangen werden. Hier sei ein sexueller Bezug auch deshalb nicht erkennbar, weil der vermeintlich belästigte Kollege in seiner Beschwerde-E-Mail ausgeführt hatte, dass ihn dies „niemals wirklich störte“.
Er habe das so aufgefasst, dass der Vertriebsingenieur ihn damit darauf habe hinweisen wollen, dass er übergewichtig sei.
Auch das Umschlingen mit den Armen in Höhe der Magengegend und das Anpressen nach der Rückkehr von der Toilette sei nicht gravierend, „wenn man berücksichtigt, dass sich dies in einer geselligen Runde abgespielt hat“, befanden die Richter. Das Opfer hatte in der eMail aber nur davon gesprochen, dass er über diese „Belästigung“ wirklich nicht begeistert gewesen sei. Wenn man hieraus einen sexuellen Bezug der Belästigung annehmen wollte, wäre diese von einem so geringen Ausmaß und geringer Schwere, dass als verhältnismäßige Reaktion des Arbeitgebers der Ausspruch einer Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung nicht in Betracht komme, schlussfolgerten die Stuttgarter Richter.
Es handele sich um einen einmaligen Vorfall mit geringer Einwirkung auf einen anderen Arbeitnehmer. Eine ernsthafte Anfeindung, Erniedrigung oder Provokation sei damit nicht verbunden gewesen. „Es handelte sich um einen Vorfall von der Dauer weniger Sekunden, bei dem offenkundig nicht einmal Worte gefallen sind“, schreibt das Gericht in den Urteilsgründen. Im Übrigen habe sich der Kollege der von ihm als unangenehm empfundenen Situation ohne Schwierigkeiten sofort entziehen können.

Quelle:
 




Und wie geht man mit einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz um?

Na dann schaut Euch mal den folgenden Filmclip an:






1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich hatte einen Film der hieß Bestwater.Hatte nichts in diesem Sinne mit Wasser zu tun.Es wurde nicht
gesprochen es gab nur etwas zu lesen Es waren sehr schöne Bilder.Können sie mir helfen den Film zu
finden.?