Mittwoch, 29. August 2012

Lyoness muss Anleger Geld zurückzahlen

Die Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat eine weitere juristische Schlappe erlitten. Das Bezirksgericht Wien gab einem Anleger, der sich an Werbekampagnen des Unternehmens beteiligt hatte und sein Geld zurückwill, Recht.

Der Anleger hatte rund 1.740 Euro in zwei Lyoness-Werbekampagnen investiert. Laut Urteil muss er jetzt die sogenannten Zeichnungsscheine retournieren und bekommt dafür sein Geld - samt Zinsen - zurück. Der Anwalt des Anlegers findet den Entscheid hingegen "richtungsweisend", hätten doch jetzt Lyoness-Mitglieder die Möglichkeit, ihr Investment aus dem System rauszubekommen.

An der Strafrechtsfront indes ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Lyoness wegen Verdachts auf Betrug und Betreiben eines Pyramidenspiels. Das Unternehmen hatte stets alle Vorwürfe vehement zurückgewiesen und betont, eine klar nachvollziehbare Einkaufsgemeinschaft zu betreiben.

Das Gericht ist hingegen der Argumentation der Klage gefolgt. Bei den Werbekampagnen, so Anwalt Eric Breiteneder, handle es sich um eine Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz, und diese wiederum sei prospektpflichtig. "Es gibt Zeichnungsscheine, ein öffentliches Angebot an einen unbestimmten Adressatenkreis und eine Stückelung", so der Rechtsvertreter zur APA. Nur einen von der Finanzmarktaufsicht gebilligten Kapitalmarktprospekt gab es nicht. "Da hier kein Prospekt veröffentlicht wurde, die beklagte Partei ein Unternehmer und der Kläger ein Verbraucher ist, steht dem Kläger das Rücktrittsrecht offen", stellte nun das Gericht in dem Urteil fest.

Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass es sich bei Lyoness um ein illegales Gewinnerwartungssystem, also ein pyramidenartig aufgebautes Schneeballsystem, handelt. Lyoness wies dies immer zurück. Man betreibe eine Einkaufsgemeinschaft, die "klar nachvollziehbar" sei. "Lyoness handelt mit den Partnerunternehmen Rabatte aus, die an die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaften weitergegeben werden", wird das Geschäftsmodell in einem der APA übermittelten Factsheet beschrieben. Mitglieder könnten etwa via "Cashback Card" Vorteile lukrieren. Partnerhändlern wiederum verspricht Lyoness ein "nachhaltiges Kundenbindungsprogramm" .

Orig. Quelle:  http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/wirtschaft/sn/artikel/lyoness-muss-anleger-geld-zurueckzahlen-26061/

Siehe auch: http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/1282820/Urteil_Lyoness-muss-Anleger-Geld-zurueckzahlen

4 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Neuer Artikel:

«Einkaufsgemeinschaft» Lyoness
Ex-Jünger wehren sich

Weiter Wirbel um die «Einkaufsgemeinschaft» Lyoness: 54 Ex-Mitglieder fordern vor Gericht fast eine halbe Million Franken zurück.

http://www.beobachter.ch/konsum/konsumfallen/artikel/einkaufsgemeinschaft-lyoness_ex-juenger-wehren-sich/

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Anonym hat gesagt…

Anonym - lesen sollte man schon können: 'Melden Sie sich einfach kostenlos an. Sie erhalten direkt ein fertiges Geschäftsmodell in Form eines Shoppingportales mit vielen namhaften Onlineshops.'

Und ist Dir nun das Wort kostenlos ins Auge gesprungen? Mehr brauche ich dazu gar nicht schreiben. Zudem ist es nicht vergleichbar mit Lyoness, da 1. nur Onlineshops genutzt werden für das Cashbacksystem 2. diese sind angeschlossen an diverse Affiliatenetzwerke 3. die Provisionen nur umverteilt wurden, so das noch mehrere Ebenen bedient werden können 4. das System ist auch anders

Nun schauen wir mal auf die Gegenseite: http://www.breiteneder.pro/lyoness.htm - da werden ca. 300 Geschaedigte vertreten, welche zwischen 2.000 - 15.000 Euro bei Lyoness eingezahlt haben.

Zwischen kostenlos & mehreren tausend Euro - man da klafft aber eine gewaltige Lücke.
Nicht jedes Cashbacksystem, mit welchem man Geld verdienen kann ist illegal bzw. anrüchig. Die Einstiegsgebühren und die Versprechen machen den kleinen aber feinen Unterschied aus.

Cafe4eck hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.