Die
Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat eine weitere juristische
Schlappe erlitten. Das Bezirksgericht Wien gab einem Anleger, der sich
an Werbekampagnen des Unternehmens beteiligt hatte und sein Geld
zurückwill, Recht.
Der Anleger hatte rund 1.740 Euro in
zwei Lyoness-Werbekampagnen investiert. Laut Urteil muss er jetzt die
sogenannten Zeichnungsscheine retournieren und bekommt dafür sein Geld -
samt Zinsen - zurück. Der Anwalt des Anlegers findet den Entscheid
hingegen "richtungsweisend", hätten doch jetzt Lyoness-Mitglieder die
Möglichkeit, ihr Investment aus dem System rauszubekommen.
An der
Strafrechtsfront indes ermittelt die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Lyoness wegen
Verdachts auf Betrug und Betreiben eines Pyramidenspiels. Das
Unternehmen hatte stets alle Vorwürfe vehement zurückgewiesen und
betont, eine klar nachvollziehbare Einkaufsgemeinschaft zu betreiben.
Das
Gericht ist hingegen der Argumentation der Klage gefolgt. Bei den
Werbekampagnen, so Anwalt Eric Breiteneder, handle es sich um eine
Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz, und diese wiederum sei
prospektpflichtig. "Es gibt Zeichnungsscheine, ein öffentliches Angebot
an einen unbestimmten Adressatenkreis und eine Stückelung", so der
Rechtsvertreter zur APA. Nur einen von der Finanzmarktaufsicht
gebilligten Kapitalmarktprospekt gab es nicht. "Da hier kein Prospekt
veröffentlicht wurde, die beklagte Partei ein Unternehmer und der Kläger
ein Verbraucher ist, steht dem Kläger das Rücktrittsrecht offen",
stellte nun das Gericht in dem Urteil fest.
Zudem steht der
Vorwurf im Raum, dass es sich bei Lyoness um ein illegales
Gewinnerwartungssystem, also ein pyramidenartig aufgebautes
Schneeballsystem, handelt. Lyoness wies dies immer zurück. Man betreibe
eine Einkaufsgemeinschaft, die "klar nachvollziehbar" sei. "Lyoness
handelt mit den Partnerunternehmen Rabatte aus, die an die Mitglieder
der Einkaufsgemeinschaften weitergegeben werden", wird das
Geschäftsmodell in einem der APA übermittelten Factsheet beschrieben.
Mitglieder könnten etwa via "Cashback Card" Vorteile lukrieren.
Partnerhändlern wiederum verspricht Lyoness ein "nachhaltiges
Kundenbindungsprogramm" .
Orig. Quelle: http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/wirtschaft/sn/artikel/lyoness-muss-anleger-geld-zurueckzahlen-26061/
Siehe auch: http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/1282820/Urteil_Lyoness-muss-Anleger-Geld-zurueckzahlen
4 Kommentare:
Neuer Artikel:
«Einkaufsgemeinschaft» Lyoness
Ex-Jünger wehren sich
Weiter Wirbel um die «Einkaufsgemeinschaft» Lyoness: 54 Ex-Mitglieder fordern vor Gericht fast eine halbe Million Franken zurück.
http://www.beobachter.ch/konsum/konsumfallen/artikel/einkaufsgemeinschaft-lyoness_ex-juenger-wehren-sich/
Anonym - lesen sollte man schon können: 'Melden Sie sich einfach kostenlos an. Sie erhalten direkt ein fertiges Geschäftsmodell in Form eines Shoppingportales mit vielen namhaften Onlineshops.'
Und ist Dir nun das Wort kostenlos ins Auge gesprungen? Mehr brauche ich dazu gar nicht schreiben. Zudem ist es nicht vergleichbar mit Lyoness, da 1. nur Onlineshops genutzt werden für das Cashbacksystem 2. diese sind angeschlossen an diverse Affiliatenetzwerke 3. die Provisionen nur umverteilt wurden, so das noch mehrere Ebenen bedient werden können 4. das System ist auch anders
Nun schauen wir mal auf die Gegenseite: http://www.breiteneder.pro/lyoness.htm - da werden ca. 300 Geschaedigte vertreten, welche zwischen 2.000 - 15.000 Euro bei Lyoness eingezahlt haben.
Zwischen kostenlos & mehreren tausend Euro - man da klafft aber eine gewaltige Lücke.
Nicht jedes Cashbacksystem, mit welchem man Geld verdienen kann ist illegal bzw. anrüchig. Die Einstiegsgebühren und die Versprechen machen den kleinen aber feinen Unterschied aus.
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