Freitag, 14. Juni 2013

Das bizarre Geschäftsmodell von "Care-Energy" gerät unter schweren Beschuß

Der Bund der Energieverbraucher warnte am 2. Mai vor einem Unternehmen, das unter der Dachmarke "Care-Energy" auftritt und um Stromkunden wirbt. Der Abschluß von Verträgen mit diesem Unternehmen könne deutlich höhere Risiken bergen als bei einem üblichen Anbieterwechsel. Er lenkte damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ein bizarres Geschäftsmodell, das inzwischen angeblich über 250.000 Kunden gefunden hat, obwohl es vom Landgericht Berlin schon vor einem Jahr als "Schein-Contracting" und "rechtswidrige Umgehung von Steuervorschriften" charakterisiert wurde.

 Auf Anfrage der ENERGIECHRONIK bestätigte die Bundesnetzagentur am 8. Mai, daß sie gegen Care-Energy ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 95 EnWG eingeleitet hat, weil das Unternehmen die in § 5 EnWG vorgeschriebene "Anzeige der Energiebelieferung" unterlassen hat. "Durch eine eigenwillige Rechtsauslegung" versuche das Unternehmen, die Anzeigepflicht zu umgehen und sich damit auch der Pflicht zur Zahlung der EEG- Umlage zu entziehen.

Das "Verbraucherschutz"-Emblem stammt von keiner echten Verbraucherschutz-Organisation

 Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) teilte am 3. Mai mit, daß er die unter der Marke Care-Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt habe. Care-Energy locke mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde. Für den Verbraucher bleibe aber unklar, mit wem er tatsächlich einen Vertrag abschließe. Außerdem verberge sich im Auftragsformular eine tückische Vollmachtsklausel. Das Recht zu Preiserhöhungen sei unklar formuliert, der Liefertermin bleibe unbestimmt. Das Bundeskartellamt prüft eine
 Beschwerde gegen Care-Energy, die dem Unternehmen unter anderem vorwirft, daß es den Strom unter Einstandspreisen vertreibe. Das Bundesamt für Justiz ermittelt ebenfalls: "Die Firma hat für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht", erklärte ein Sprecher der Behörde. "Wir haben in allen drei Geschäftsjahren ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, und für die Jahre 2009 und 2010 bereits Ordnungsgelder festgesetzt."

 "Okay, dann krieg ich ein Bußgeld", erklärte dazu der Eigentümer und Geschäftsführer des Unternehmens, Martin Richard Kristek. "Aber es ist mir immer noch lieber, ich reiche eine richtige Bilanz ein, als wenn ich eine falsche Bilanz einreiche, nur um die Frist zu halten, und mache dann eine Bilanzkorrektur."

 Kristek sieht sich als Opfer einer von der Energiewirtschaft gegen ihn angezettelten Verleumdungskampagne. Der Bundesnetzagentur drohte er mit juristischen Schritten, weil sie die Dinge falsch darstelle und damit Geschäftsschädigung betreibe. "Der Krieg hat begonnen", ließ er auf seiner Facebook-Seite wissen, "ich kämpfe für Euch so lange bis ich 'tot' am Boden liege". In der "Frankfurter Allgemeinen" vom 8. Mai schaltete er eine ganzseitige Anzeige, die dem ZDF-Fernsehen vorwarf, es habe sich durch einen "Verbund von Stadtwerken" für eine "negative Berichterstattung gegen Care-Energy" einspannen lassen. Dies gehe aus einer E-Mail- Korrespondenz hervor, die ihm zugespielt worden sei. Das sei ein "ungeheuerlicher Vorgang". Da das ZDF bis dahin nicht über Care-Energy berichtet hatte, wollte Kristek auf diese Weise offenbar einen kritischen Bericht verhindern bzw. in Mißkredit bringen, der am 14. Mai in der Sendereihe "Frontal21" ausgestrahlt wurde und dem am 21. Mai ein zweiter folgte.

 Noch mehr in die Defensive geriet Kristek, als Ende Mai der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einem internen Rundschreiben seine 1800 Mitglieder vor Care-Energy warnte.

 "Die Netzbetreiber sind aus Vorsorgegründen gut beraten, ihre Netzentgeltforderungen so weit wie möglich insolvenzfest zu gestalten", hieß es in dem Schreiben. Es sei unklar, wie Care-Energy sein Geschäftsmodell finanzieren wolle.

 Care-Energy sieht sich nicht als "simpler Stromlieferant", sondern als "komplexer Energiedienstleister"

 Care-Energy bietet Haushaltskunden die Strombelieferung zum Endpreis von 19,90 Cent pro Kilowattstunde an, obwohl bereits der Einkauf des Stroms inklusive Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben gut 20 Cent/kWh kostet. Die zusätzlich verlangte "Grundgebühr" von 6,99 Euro monatlich ist ebenfalls nicht ausreichend, um die normalerweise anfallenden Vertriebs- und Werbungskosten zu decken, geschweige denn einen Gewinn zu ermöglichen. Allerdings sieht die Rechnung anders aus, wenn man die EEG-Umlage in Höhe von derzeit 5,26 Cent/kWh außer Betracht läßt. Care-Energy will anscheinend deren Zahlung
 umgehen, indem es sich gegenüber den Verteilnetzbetreibern nicht als Stromanbieter, sondern als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes darstellt, das als Großverbraucher von Strom so gut wie keine EEG-Umlage zahlen müßte. Bei angeblich 250.000 Kunden und einem Durchschnittsverbrauch von 3000 Kilowattstunden käme so immerhin ein Gesamtverbrauch von jährlich 75 Gigawattstunden zusammen.

 Bei Anwendung der "besonderen Ausgleichsregelung" in § 41 Abs. 3 EEG bräuchte Care-Energy deshalb nur 1 Prozent des Normalsatzes der EEG-Umlage zahlen und wäre nicht weit entfernt von der 100-GWh-Schwelle, ab der die EEG-Umlage sogar nur noch 0,05 Cent/kWh beträgt (130503). Um die Fiktion eines von der EEG-Umlage weitgehend befreiten Großstromverbrauchers zu stützen, will Care-Energy nicht als "simpler Stromlieferant" gelten, sondern als Anbieter einer "komplexen Energiedienstleistung", der seine Kunden im Wege des Contractings mit "Nutzenergie wie Licht - Kraft - Wärme - Kälte aus Strom und flüssigen, gasförmigen und festen Brennstoffen" versorgt. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überlassen die Kunden der "Care-Energy mk-power Energiedienstleister GmbH & Co. KG" die Betriebsführung sämtlicher "Anlagen zur Erzeugung von Nutzenergie sowie das Verbrauchsnetz". Gemeint sind damit alle elektrisch betriebenen Geräte sowie die häusliche Elektroinstallation. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts. Die Kunden müssen auch weiterhin die Kosten für Wartung und Reparaturen bezahlen. Sie sind sogar verpflichtet, "die Anlagen auf dem anerkannten Stand der Technik funktionstüchtig zu halten". Zugleich dürfen sie nicht mehr Strom verbrauchen, als sich aus der "Leistungsfähigkeit der Anlagen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses" ergibt. Ferner müssen sie dem Personal von Care-Energy den "jederzeitigen Zugang zu den Herstellungsund Versorgungsanlagen und allen hierfür maßgeblichen Örtlichkeiten" gewährleisten.

 Obwohl diese und andere Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wohl nur dazu dienen sollen, die Fiktion eines Contracting-Unternehmens zu stützen, bergen sie für die Kunden erhebliche Risiken. So könnten die Kunden bei einer Insolvenz ihres "Energiedienstleisters" keinen Anspruch auf Ersatzversorgung nach § 38 EnWG haben, weil die Ersatzversorgung durch den jeweils zuständigen Grundversorger voraussetzt, daß der Verbraucher zuvor seinen Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung bezogen hat. Das wäre aber nicht der Fall, wenn an die Stelle des Verbrauchers ein Contracting-Unternehmen träte, das angeblich die Elektroinstallation hinter dem Sicherungskasten samt elektrischen Geräten zwecks Bereitstellung von "Nutzenergie" betreibt.

 Zentrale Figur des mk-Firmengeflechts ist der "Euroenergie"-Pleitier Martin Kristek Hinter der Marke Care-Energy verbirgt sich die im Hamburger Handelsregister eingetragene "mk-group Holding GmbH" mit den Töchtern "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co" und "mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG". Zentrale Figur des Firmengeflechts ist der Österreicher Martin Richard Kristek, von dessen Namen das Kürzel "mk" abgeleitet ist und der sich nicht zum ersten Mal auf diesem Gebiet betätigt: Zuvor hatte er in Rendsburg eine Firma namens "Euroenergie AG" gegründet, die 2008 Insolvenz anmeldete. In seinen Verlautbarungen bezeichnete sich Kristek auch schon mal als "Generaldirektor" von insgesamt sieben Unternehmen und versah seinen Namen zusätzlich mit den Titeln "Senator h.c., Assoz. Prof."

 Angeblich hat das in einem Hamburger Lagerhaus residierende Unternehmen über 7000 "Mitarbeiter". Zugleich wird es aber auch als "Familienbetrieb" bezeichnet, was der Realität sicher näher kommt. Die angegebene Mitarbeiterzahl erklärt sich daraus, daß Tausende von Menschen als freiberufliche "Energieberater" angeworben wurden, die ihrerseits Tausende von Kunden überredeten, sich auf das fragwürdige Geschäftsmodell einzulassen. In der Sendung "Frontal21" kamen einige von ihnen zu Wort. Sie berichteten, daß sie diese Tätigkeit nicht mehr guten Gewissens ausüben könnten, daß sie vergebens auf versprochene Provisionen gewartet hätten oder daß jeder sofort gefeuert werde, der sich zu widersetzen wage.

 "mk-grid" verkündete großspurig den Verzicht auf "Durchleitung von Atomstrom"

 Sowohl die "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co" als auch die "mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG" wird man in den einschlägigen Listen der Bundesnetzagentur vergebens suchen, obwohl für Stromvertriebe eine Anzeigepflicht besteht und Verteilnetzbetreiber sogar einer Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen. Für den Stromvertreiber "mk-power" wird das nun wohl zur Verhängung einer empfindlichen Geldbuße durch die Bundesnetzagentur führen. Die Firma "mk-grid" wird dagegen in dieser Hinsicht kaum etwas zu befürchten haben, da sie ungeachtet ihres Namens gar kein Netzbetreiber ist, sondern allenfalls über die Elektroinstallation hinter den Sicherungskästen der "Care-Energy"-Kunden verfügt.

 Das hinderte "mk-grid" freilich nicht, im März 2011, nach der Katastrophe von Fukushima, eine großspurige Pressemitteilung zu veröffentlichen: Unter der Überschrift "Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb untersagt Atomstrom den Netzzugang" erfuhr man, daß sich der "Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek" in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer des "Hamburger Netzbetriebsunternehmens" zum Handeln entschlossen habe und seinem Unternehmen "bis auf weiteres unter Berufung auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang für Strom aus Atomkraftwerken" untersagt habe. Er wolle damit ein Beispiel geben und hoffe nun darauf , "daß sich auch andere Netzbetreiber dazu entschließen, die Durchleitung von Atomstrom zu untersagen".

 Von ähnlichem Kaliber sind andere Texte, die Kristek über den Bezahldienst "Originaltext-Service" (OTS) oder "finanznachrichten.de" im Internet verbreiten ließ. Zum Beispiel teilte er am 13. Mai mit, daß Care-Energy die "Energieversorgung einer philippinischen Gemeinde als Sozialprojekt organisieren" werde. Im September vorigen Jahres vermeldete er, daß ihn die bulgarische Regierung als Energie-Berater verpflichtet habe und er zur Umsetzung der vorzulegenden Reformvorschläge die Gründung eines Büros in Sofia beabsichtige.

 "Der Verbraucherschutz empfiehlt Care-Energy" hieß es in einem weiteren dieser PR-Texte. Und tatsächlich prangt auf der Internet-Startseite des Unternehmens ein Emblem, das den Eindruck erweckt, als ob eine Verbraucherschutzorganisation das Unternehmen getestet habe und es empfehlen würde. Das Emblem "verbraucherschutz.de" ist freilich erkauft. Es ist sogar von noch geringerem Wert als die "Testsiegel", die das sogenannte "Deutsche Institut für Service-Qualität" produziert (130316). Es wird nämlich nicht einmal der Anschein eines Tests erweckt, sondern lediglich ein von den zahlenden
 Unternehmen gegebenes "Service-Versprechen" veröffentlicht, das die Seriösität des Unternehmens belegen soll. Typische Kunden dieser Augenwischerei-Dienstleistung sind Schlüsseldienste und Bestattungsunternehmen...

 VDE warnt vor Solarmodulen, die sich in die Steckdose einstöpseln lassen Zu denjenigen, welche die Dienste von Care-Energy gewiß nicht empfehlen, gehört der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). In einer Pressemitteilung warnte er am 23. April vor Solarmodulen, die sich mit einen normalen Stecker in die Steckdose einstöpseln lassen, um den erzeugten Strom in das häusliche Stromnetz einzuspeisen und so die Stromrechnung zumindest minimal zu verringern. Anlaß war, daß Care-Energy am selben Tag die Auslieferung eines solchen Solarmoduls mit einer Nennleistung von 195 Watt inklusive des erforderlichen Wechselrichters angekündigt hatte. Weiter hieß es, daß jeder Haushalt bis zu sieben solcher Module entweder leihweise installieren oder käuflich erwerben könne. Der von Care-Energy eingeräumte Strompreis von 19,90 Cent/kWh reduziere sich dadurch auf bis zu 13,90 Cent/kWh.

 Wie der VDE dazu feststellte, ist das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 unzulässig. Wer dies nicht beachte, riskiere Brände durch Überlastung des Stromkreislaufs und unkalkulierbare Haftungsverpflichtungen. Gegen den ordnungsgemäßen Anschluß einer PV-Anlage, die ins Netz einspeist, sei selbstverständlich nichts einzuwenden.

 Die Gefahr scheint aber nicht so groß zu sein, wie die Ankündigungen von Care-Energy erwarten ließen. Der Hersteller der Solarmodule, das deutsch-britische Unternehmen Sun Invention, teilte bereits am 17. April mit, daß er die Kooperation mit Care-Energy beendet habe. Bisher habe Care-Energy auch kein einziges Modul bestellt. "Wegen der unterschiedlichen Auffassungen über die konkrete Ausgestaltung des gemeinsam angedachten Vertriebs beenden wir die Kooperation nun auch öffentlich", hieß es. Demnach waren es wohl nur Muster, was Care-Energy bis zu diesem Zeitpunkt und noch später publikumswirksam präsentiert hat. Nach der Warnung des VDE versicherte die Firma Sun Invention am 24. April, daß sie ihre "Plug & Save Solarsysteme" ausschließlich über den Fachhandel und somit fachkundige Personen vertreibe. Dazu gehöre die Empfehlung an die Kunden, die üblichen 16-Ampere-Sicherungen gegen solche mit 10 Ampere Belastbarkeit auszutauschen.

>>> gomopa.net

16 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

hahahahhahahahahahahahahhahahahahahahha


soooooooooooooooo lächerloch was ihr da von euch gebt!

The sniper hat gesagt…

Du mußt ja nicht bei uns lesen!

Das hier zusammengetragene Material findest Du an -zig anderen Stellen im Internet auch.

Mögliche Ursachen:

- ein Putschversuch
- eine konzertierte Aktion von mißliebigen Wettbewerbern
- Vorbereitungen einer feindlichen Übernahme
- üble Nachrede, Verleumdung, Neid der Erfolglosen

Wie dem auch sei: Die anderen Portale, Zeitschriften, Fernseh-Magazine etc. pp. haben sich auch alle lächerloch gemacht.

Insofern wiederholt sich nur das, was bei TeldaFax und FlexStrom auch schon geschehen ist: Unqualifizierte Berichterstattung riß auch schon diese beiden, im Grunde kerngesunden, Firmen in den RUIN! (Manche nennen es auch Konkurs, Pleite, Insolvenz...)

Anonym hat gesagt…

Bußgeld gegen Care Energy verhängt

Bußgeld wegen unterlassener Anzeige der Energiebelieferung gegen Care Energy verhängt

Homann: "Angebliche Nutzenergieversorgung entpuppt sich als klassischer Stromvertrieb"

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130603_BussgeldCareEnergy.html?nn=265778

Liane Göttlich hat gesagt…

Ich war gestern auf einer Infoveranstaltung bezüglich Care Energy.
Care Energy, das bedeutet absolut günstiger Strom aus erneuerbaren Energien für JEDEN!!!! Sowohl privat als auch gewerblich!!
Privat 19,9 ct/kWh und 6,99 € Grundgebühr. BRUTTO!!!
Gewerblich 19,5 ct/kWh und 7,99 € Grundgebühr. BRUTTO!!!

Schaut Euch doch mal Euren jährlichen Stromverbrauch an und rechnet selbst.
Keine versteckten Kosten - nichts.

Wir als 4-köpfiger Haushalt mit kleinem Nagelstudio sparen demnächst 27 € im Monat!
Und das ohne Vertragsbindung, jederzeit mit einer Frist von nur 6 Wochen kündbar!!!

Wenn Du auch am Strom sparen möchtest
und mit Care Energy einen lukrativen Nebenverdienst haben möchtest, melde Dich bei mir ..
Gruß
Liane Göttlich
06081-577433

http://www.care-energy.de/

The sniper hat gesagt…

@Liane Göttlich

Hatten TelDaFax und FlexStrom nicht auch "absolut günstigen Strom" im Angebot?

Naja, wenn der Kuckuckskleber bei Care Energy auftaucht, muß Sie das nicht über Gebühr berühren. ZITAT:

"Das EasyPowerSystem startet definitiv am 29. Juni 2013.
http://team-alpha.eu/liane-goettlich "


Mit den Millionen, die Sie da verdienen, können Sie sich locker ein eigenes E-Werk kaufen! Ggf. auch zwei...

PS: Ich erlebe es eigentlich selten, daß jemand gleich zweimal am gleichen Tage in's Klo greift... *grübel*

Jochen hat gesagt…

Wurden Millionen Verbraucher vorsätzlich getäuscht?

Hamburg (ots) - Die anhaltende Diskussion über Care-Energy und EEG-Umlage, hatte das Unternehmen dazu veranlasst sich nochmals ausführlich mit der EEG-Umlage zu beschäftigen und die Voraussetzungen zu prüfen. Das Ergebnis, liest sich interessant.

Die EEG-Umlage stellt eine privatrechtliche Abgabe dar!

Aus der Begründung des OLG Hamm geht hervor, dass die EEG-Umlage keine öffentliche Abgabe darstellt, da sie nicht an den Staat, sondern vielmehr an die Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen ist. Damit ist die Umlage Teil eines privatrechtlichen Vertrages zwischen Stromversorger und Letztverbraucher. Zwar stellt die Förderung erneuerbarer Energien eine öffentliche Aufgabe dar, ist jedoch unabhängig von der vertraglich vereinbarten Abgabepflicht gegenüber Versorgungsunternehmen zu sehen.

Schließlich seien Stromversorgungsunternehmen gesetzlich NICHT dazu verpflichtet, die Umlage andie Letztverbraucher weiterzugeben - so das OLG Hamm.

Die Prüfung einer Vielzahl von AGB der verschiedensten Stromanbieter hat ergeben, dass die EEG-Umlage jedoch als gesetzliche oder hoheitliche Abgabe definiert oder assoziiert wird.

Das ist falsch!

Die EEG-Umlage ist eine privatrechtliche Umlage, muss zwischen Letztverbraucher und Elektrizitätsunternehmen klar vertraglich definiert sein. Fehlt die Vereinbarung, muss der Kunde die EEG-Umlage nicht bezahlen.

Das EEG regelt ausschließlich den Belastungsausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetrieben, nicht jedoch die Weiterverrechnung dieser Kosten an den Letztverbraucher.

Anders ausgedrückt, muss das Elektrizitätsversorgungsunternehmen diese EEG-Umlage NICHT an den Letztverbraucher verrechnen, es handelt sich um eine KANN Bestimmung, die in jedem Fall eine vertragliche Vereinbarung voraussetzt.

Bei Änderung der EEG-Umlage ist aus diesem Grund ein Sonderkündigungsrecht zulässig, da die EEG-Umlage eben keine gesetzliche Steuer oder Abgabe darstellt.

Anbieter verweigern Sonderkündigungsrecht

So kam der Branche die Erhöhung der EEG-Umlage alsvermeintlicher Verteuerungsgrund gerade recht. Zum einen dient sie als "Sündenbock", wie Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher meint. Damit könne der Unmut der Kunden auf den Staat und den Ökostrom gelenkt werden.

Zum anderen erfüllt der Verweis auf die EEG-Umlage aber aucheinen ganz praktischen Zweck: In vielen Fällen hebelt sie das Sonderkündigungsrecht aus, das Kunden bei Preiserhöhungen normalerweise zusteht. Bei allen Haushalten, die nicht mehr mit dem alten gesetzlichen Grundversorgungstarif beliefert werden, greifen nämlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neuen Verträge; das trifft auf rund 60 Prozent der Kunden zu. "In diesen Verträgen haben viele Anbieter das Sonderkündigungsrecht eingeschränkt", sagt Fabian Fehrenbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Häufig gelte es beispielsweise nicht bei einer Erhöhung staatlicher Abgaben. Vergessen wurde jedoch bei dieser Ausführung, dass die EEG-Umlage keine staatliche Abgabe ist.

In den von Care-Energy geprüften Fällen, lag vertraglich keine Vereinbarung zur Weiterverrechnung diese EEG-Umlage an die Letztverbraucher vor, sondern ein lapidarer Passus, als ob es sich bei der EEG-Umlage um eine gesetzliche oder hoheitliche Abgabe handelt würde.

"Unserer Ansicht war somit die Weiterverrechnung der EEG-Umlage an den Letztverbraucher, als auch die Beschneidung der Verbraucherrechte bei Sonderkündigung, aber auch die intransparente oder nicht definierte Höhe der EEG-Umlage - da nicht vertraglich geregelt - illegal und zum Nachteil der Verbraucher", so Martin Richard Kristek CEO Care-Energy.

Stromkunden müssen nun prüfen!
...
...
http://de.nachrichten.yahoo.com/wurden-millionen-verbraucher-vorsätzlich-getäuscht-000000889.html

The sniper hat gesagt…

Wenn ich den nächsten Stromlieferungsvertrag abschließe, nehme ich einen Rechtsanwalt und einen Notar meines Vertrauens mit! (Vorsichtshalber auch noch einen Leibwächter - man weiß ja nie...)

Anonym hat gesagt…

Ich gebe care energy noch maximal ein halbes Jahr, dann sind sie spätestens insolvent. Eine bicht existente Zusammenarbeit mit einem Entwicklungsland behaupten, die von der Botschaft dementiert wird; keine Jahresabschlüsse hinbekommen; ganz miese Presse der Vertriebler, die nicht bezahlt werden.....sozial ist das alles nicht. Von denen lass ich mich ganz sicher nicht versorgen.

wir-lieben-scammer hat gesagt…

Care Energy muss Energieumlage zahlen

Care Energy ist wie andere Stromanbieter zur Zahlung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet. Das entschied ein Hamburger Gericht. Das Urteil stellt das Geschäftsmodell des Anbieters infrage.

Düsseldorf. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg stellt das Geschäftsmodell des Billigstromanbieters Care Energy infrage. Wie das Handelsblatt (Freitagausgabe) berichtet, entschieden die Richter am Donnerstag, dass Care Energy genau wie andere Stromanbieter zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sei. Das Landgericht verurteilte die Muttergesellschaft von Care Energy, die MK Gruppe des Inhabers Martin Kristek, zur Zahlung von rund 450.000 Euro an den Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Der hatte die EEG-Umlage bereits abgeführt, dann aber keinen entsprechenden Ausgleich von Care Energy erhalten.

Care Energy will trotz des Urteils nicht zahlen. „Wir werden in diesem und allen vergleichbaren Verfahren eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof herbeiführen“, sagte Kristek und kündigte Berufung an. „Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts werden wir weiter alle aus unserer Sicht falsch an uns gestellten Rechnungen zurückweisen.“

http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/billigstromanbieter-care-energy-muss-energieumlage-zahlen/8550106.html

Anonym hat gesagt…

Herr Martin Richard Kristek wurde bereits während seiner Ausbildungszeit in Österreich wegen Betrugs verurteilt! Er hatte die gloreiche Idee Benzingutscheine mit Festpreisgarantie im großen Stil zu vertreiben. Die Tausende Kleinanleger wurden geprellt und das Geld ist auf Lichternsteiner Konten seines Freundes und Anwalts verschwunden. Nach verbüßung der Strafe ließ er sich in Hamburg nieder, um dann weitere Betrugsfirmen zu gründen (Geld iwar ja genug aus dem vorherigen Verbrechen vorhanden) und auch diese Investoren / Anleger wurden um Ihr Geld gebracht. Im Jahr 2006 wurde er wieder von der Österreichischen Staatsanwaltschaft wegen Betrugs angeklagt, diesmal ging es um nicht beglichene Rechnungen seiner ausschweifenden Informationsveranstaltungen in Wien. Ich verstehe nicht wie so jemand ohne Probleme seine Betrügereien nun schon seit 10 Jahren in Deutschland ohne jegliche konsequenzen weiterführen darf. Bitte umgehend ausweisen!

Anonym hat gesagt…

Ich bin (noch) einer der 7000 CE-Mitarbeiter. Konkret heisst das, dass ich als freier Handelsvertreter auf Provisionsbasis Verträge für CE vermittle. Meines Wissens hat CE weniger als 100 fest angestellte Mitarbeiter. Herr Kristek führt sich auf wie Nero, kurz bevor er Rom anzündete. Wer kritisiert fliegt! Intern gibt er auch sehr freimütig zu, kritische Facebookeinträge zu löschen. Das "System" Care Energy funktioniert nach dem Schema Schneeballsystem. Es gibt eine klare Hierarchie in der es primär darum geht neue Handelsvertreter zu werben. Je weiter oben man in der Pyramide steht, an umso mehr untergebenen verdient man. Die neueste Idee von Kristek ist, dass jeder Kunde einen Vertrag mit seinem Netzvetsorger abschließen muss um den Strom durch das Netz leiten zu dürfen. Das Risiko wird also an den Kunden übertragen. Ich kann das nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren und steige aus!

Anonym hat gesagt…

ich bin auch ein kritischer leser und deswegen auch kritisch gegenüber allem, was innovative energievertriebsmodelle, die viel billiger als andere sein können. ... aber 250.000 Kunden*3.000 kWh sind immer noch 750 GWh und nicht 75 GWh - und vielleicht gibt es ja diese Regel-/Gesetzeslücke durch Contracting, >100 GWh Kriterium, Österreicherbonus ;) ... Wenn man jemandem Unsauberkeit unterstellt, sollte man sich zumindest Mühe geben!

Anonym hat gesagt…

Ich war Kunde......null Service...nie erreicht man jemandem am Telefon,..auf Mails wird nicht reagiert...etc....Ich hatte ein Guthaben dort ...als ich es einforderte wurde mir der Stromvertrag gekündigt,,,ich hätte angeblich auf keine Briefe reagiert....Finger weg von Care Energy!!

Anonym hat gesagt…

Fragen zum anonymen Kommentar vom 19 August 2013:

Gibt es Belege für diese Aussagen
"-Während Ausbildungszeit in Österreich wegen Betrugs verurteilt!
-Tausende Kleinanleger wurden geprellt und das Geld ist auf Lichternsteiner Konten seines Freundes und Anwalts verschwunden.
-Nach verbüßung der Strafe ließ er sich in Hamburg nieder
-Im Jahr 2006 wurde er wieder von der Österreichischen Staatsanwaltschaft wegen Betrugs angeklagt"

Das klingt schon nach ziemlich hartem Tobak, da muss es doch Zeitungsausschnitte, Diskussionen oder sonstwas geben, was das untermauert. Oder sind das nur völlig hohle Behauptungen von einem frustrierten Neider? Herr Kristek bietet mit seiner extrovertierten Art auch einiges an Angriffsfläche, vielleicht sollen diese Aussagen auch nur seinen Erfolg schmälern?

Anonym hat gesagt…

2015.... und es ist noch schlimmer geworden, das Unternehmen hat die Kundenseite geschlossen, ich kann weder Kontostände einsehen, noch erhalte ich Jahresabrechnungen. Noch stehen Guthaben aus dem vorletzten Jahr offen, die ich nicht erhalten kann, weil keiner dafür zuständig ist. Mein Mitarbeitervertrag wurde die Kündigung innerhalb eines Tages bestätigt. Ich habe den Wechsel von diversen Abnahmestelle eingeleitet (meine eigenen), nach nunmehr 2 Monaten immer noch keine Endabrechnung. Ich habe darauf alle Zahlungen an Care eingestellt, auch da keine Reaktion.
Bin gespannt, wie lange dieses Theater noch geht. Lieber zu wenig zahlen als wie bei anderen Pleiten dann verlieren.
Hier der Aufruf: macht es doch ebenso !

Anonym hat gesagt…

Mittlerweile ist Care Energy eine "Betrugsfirma" und wird auch entsprechende Anzeige meinerseits erhalten.

Keine Abschlussrechnungen.
Zahlungsaufforderung, welche "pro Forma" überall hin verschickt werden (meine Schwester hat exakt die selbe Mahnung erhalten wie ich :D Selber Zeitraum usw.)
Man ist seit 1 Jahr nicht mehr dort und bekommt Zahlungsaufforderung per Mail.

Nicht erreichbar: Weder telefonisch, noch online, noch per Post oder Mail!

Ich kann nur jedem raten:
Kündigen, letzte Zahlung einbehalten, falls ein Guthaben besteht (so war es bei mir) und gut ist.
Ernstzunehmende Post kann man von dieser "Firma" eh nicht mehr erwarten!