Donnerstag, 31. Oktober 2013

Blockheizkraftwerke: Erste Urteile gegen RWI-Manager

Aus der Betrugs-Vermutung wurde nun traurige Gewissheit.

Das umfassende Geständnis von Reiner Maria Friedrich (49), des faktischen Geschäftsführers der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH aus Radebeul in Sachsen und Unterhaching in Bayern, bestätigte nun vor dem Landgericht Dresden die langgehegte Vermutung: Den mehr als 100 Anlegern wurden für mehr als 3 Millionen Euro Blockheizkraftwerke verkauft, die es gar nicht gab.

6 Jahre Haft für ERSTE
MAI Initiator Ekrem Redzepagic
Demnach war RWI nichts weiter als ein paralleler Abklatsch der ERSTEN MAI GmbH aus Stuttgart, bei der Friedrich zuvor involviert war.

Deren Verantwortliche Ekrem Redzepagic, Anton Reinhofer und Oliver Schwertner wurden am 29. Juli 2011 wegen Verdachts auf bandenmäßigen Betrug verhaftet. Zwei Drittel der Anlegergelder seien laut Staatsanwaltschaft verprasst worden. Mehr als 100 Geschädigte verloren deshalb ebenfalls 3 Millionen Euro. 


Redzepagic wurde am 29. April 2013 vom Landgericht Stuttgart zu 6 Jahren Haft verurteilt. Reinhofer und Schwertner erhielten am 2. Mai 2013 vom Landgericht Stuttgart eine Strafe von 6 Jahren und 9 Monaten Haft beziehungsweise von 5 Jahren und 6 Monaten.

Das Landgericht Dresden schickte nun den RWI-Initiator und Drahtzieher Friedrich für vier Jahre hinter Gitter.

Allerdings gönnte ihm das Gericht wegen einer langen U-Haftzeit von 20 Monaten in der Justizvollzugsanstalt Leipzig eine Pause und ließ ihn bis zum Haftantritt auf freiem Fuß.

RWI-Geschäftsführer
Andreas Schmidt (34)

Angeklagt sind neben Friedrich wegen des mutmaßlichen Schneeballsystems noch die weiteren RWI-Verantwortlichen Andreas Schmidt (34) aus Pöcking, dessen Bruder Matthias Schmidt (32) aus München, Birke Peters (38) aus Elmenhorst, Dirk Reindke (34) aus Radebeul, Jörg Walter Buhrow (62) aus Scharbeutz und Ulrike Metzger (56) aus Hofheim. Ihr Vermögen wurde bei einer Razzia am 1. Dezember 2011 von der Staatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmt (Aktenzeichen 109 Js 14491/11). Hier stehen die Urteile noch aus. 



Friedrich hatte alles getan, dass sein Name nirgends bei der RWI auftaucht, obwohl er in der Anfangszeit der einzige war, der aufs Firmenkonto Zugriff hatte.

Wie Friedrich nahtlos von der ERSTE MAI GmbH aus Stuttgart zur RWI in Radebeul und Unterhaching hinüberglitt, beschreibt der Augsburger Rechtsanwalt Guido Busko wie folgt:

>>> Komplett bei www.gomopa.net 


Unsere bisherigen Artikel über die fragwürdigen Machenschaften mit Blockheizkraftwerken >>>  http://cafe4eck.blogspot.com/search/label/Blockheizkraftwerke

BaFin untersagt der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an


Bonn/Frankfurt a. M., 30. Oktober 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. mit Verfügung vom 12. September 2013 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, insbesondere Beteiligungsverträge oder Verträge über partiarische Darlehen, welche Investments an in der Tschechischen Republik belegenen Immobilien zum Gegenstand hatten. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Einlagen abzuwickeln.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

>>> http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2013/vm_131030_east_properties.html;jsessionid=13BD6D2CAF3BD4CC16760F0D2F4B46A8.1_cid290?nn=2819356

Die FMA warnt Anleger vor Takeshi Venture Capital

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Takeshi Venture Capitalmit angeblichem Sitz in
Marunouchi, Chiyoda ku Tower
100-0005, Tokyo
Tel: +81 3 4520 9510
Fax: +81 3 4578 1610
Web: www.takeshiventurecapital.com/
Email: info(at)takeshiventurecapital.com
Email: clientservices(at)takeshiventurecapital.com
Email: compliance(at)takeshiventurecapital.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007), noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007), gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/takeshi-venture-capital.html

Montag, 28. Oktober 2013

Löschung von Amts wegen der Deutschen Vorsorge Beratung 24 UG, GF Walid Chaieb Hamburg

Laut Handelsregisterbekanntmachungen.de wurde die Deutsche Vorsorge Beratung 24 UG , Hamburg, Finnmarkring 6, 22145 Hamburg  gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.


Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 121232 Bekannt gemacht am: 17.10.2013 22:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungen von Amts wegen

16.10.2013


Deutsche Vorsorge Beratung 24 UG, Hamburg, Finnmarkring 6, 22145 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

>>> http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=215567&land_abk=hh


Der damalige Handelsregisterauszug:

Handelsregisterveröffentlichung vom 02.01.2012 12:00:00
HinweisEs gibt zu der Firma aktuellere Handelsregisterveröffentlichungen (siehe unten). Dieser Eintrag muss nicht dem aktuellen Sachstand entsprechen.
GerichtAmtsgericht Hamburg
AktenzeichenHRB 121232
ArtNeueintragungen
Datum30.12.2011
InhaltDeutsche Vorsorge Beratung 24 UG, Hamburg, Finnmarkring 6, 22145 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 10.11.2011. Geschäftsanschrift: Finnmarkring 6, 22145 Hamburg. Gegenstand: Unabhängige Beratung und Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen und Immobilien. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Glomb, Oliver, Garbsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Chaieb, Walid, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HinweisGeburtsdaten wurden aus Datenschutzgründen durch *XX.XX.XXXX ersetzt.
PersonenOliver Glomb, Walid Chaieb

Weitere Veröffentlichungen zu dem Aktenzeichen:
ArtDatumAuszug Eintragung
Löschungen von Amts wegen16.10.2013Deutsche Vorsorge Beratung 24 UG, Hamburg, Finnmarkring 6, 22145 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von...Link
Veränderungen07.02.2012Deutsche Vorsorge Beratung 24 UG, Hamburg, Finnmarkring 6, 22145 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Glomb, Oliver, Garbsen, *XX.XX.XXXX.... Link

Aktuell ist Walid Chaieb mit seiner neuen "Firma" Autoleasing2go aktiv, siehe dazu unsere bisherigen Artikel >>> http://cafe4eck.blogspot.com/search/label/auto-leasing2go.de

Hat der Investor Klaas Wintorp bei FlexKom die Finger im Spiel?


von Wolfgang Kuhlmann – Zürich.

Welche Verbindungen bestehen zwischen dem Investor Klaas Wintorp und der FlexKom International Holding AG um den Unternehmer Cengiz Ehliz? Offenbar gibt es nämlich eine, wie der Informationsdienst Grateka.de berichtet. “Offenbar hat Klaas Wintorp auf dem Verbraucherrabattsystem “FlexKom” irgendwie seine Finger drauf”, so Grateka. Es ließen sich Treffen zwischen dem Westfalen und dem FlexKom-Präsidenten Cengiz Ehliz belegen. Die Frage dabei: Sucht FlexKom nun weitere Investoren oder sucht Klaas Wintorp lukrative Investitionschancen?

Ex-BND-Mitarbeiter neuer FlexKom-Investor?

“Man kann hier bislang nur spekulieren”, hält der Informationsdienst fest. Aber es wäre nicht das erste Mal, dass Klaas Wintorp einen anderen erfolgreich Unternehmer spielen lässt, dabei aber selbst die Zügel in der Hand hält, ist sich die Redaktion sicher. Klaas Wintorp kann mit einem mehrstelliges Millionenvermögen, das steuerlich offensichtlich über diverse Stiftungen und Beteiligungen in Liechtenstein und anderswo erfasst wird, so einiges im Kapitalmarkt bewegen. Zudem wird dem ehemaligen BND-Mitarbeiter ein weit reichendes Netzwerk nachgesagt – das könnte einer FlexKom durchaus nützen.

FlexCard top, FlexApp floppt

Ungeachtetet der Marktgerüchte treibt Cengiz Ehliz derzeit offenbar das USA-Geschäft weiter vorran. CEO Asker Sakinmaz persönlich ist derzeit in den Staaten und beaufsichtigt den Fortschritt. Auch das FlexKom-System als ganzes erhält wohl immer mehr Mitstreiter. Zumindest wenn es nach der Unternehmenswebseite von FlexKom geht. Mehr als 4,5 Millionen FlexCards sind demnach schon im Umlauf, konkret: 4.508.717 Stück. Die FlexApp hingegen, die die Karte ersetzt oder ergänzt, fristet ein Ladenhüter-Dasein. Denn bisher konnte sie nur 14.308 Downloads verzeichnen, wie auf der FlexKom-Internetseite ersichtlich. Aber vielleicht arbeiten Cengiz Ehliz und Team bereits daran!

http://www.nawito.de/2013/10/23/hat-der-investor-klaas-wintorp-bei-flexkom-die-finger-im-spiel

Sonntag, 27. Oktober 2013

FuelNetwork International - http://www.fuelnetworkint.com - Tank-Rückerstattungs-Gutscheine, Tank-Sparprogramm mit integriertem Hyip - eine gross angelegte Abzocke?

Den meisten wird wohl beim Lesen von Tankgutscheinen noch die damalige Abzocke von Stanislav Bergo  im Kopf hängen geblieben sein.

Nun macht ein neues Programm seit vergangenem Monat im I-Net die Runde >>> http://www.fuelnetworkint.com



Das ganze soll laut Werbung so funktionieren:

Der Wahnsinn aus den USA - FuelNetwork zahl 125 $ und bekomm 260 $ In Form von Benzingutscheinen http://www.xxxxx.fuelnetworkint.com/fnirepcapture1.aspx

Dieses Angebot musst Du annehmen !
Ich möchte Dich einladen zu einem sehr interessanten und lukrativen Tank-Sparprogramm.
Das Unternehmen startete weltweit am 16.September'13. Bitte erkenne die Einzigartigkeit und die Einfachheit dieses Konzeptes.
Du bezahlst einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von US$125.
Was erhältst Du dafür ?
Hier die Antwort: Du bekommst 52 Tank-Rückerstattungs-Gutscheine im Gesamtwert von US$260.
Wöchentlich kannst Du jeweils einen dieser Gutscheine einlösen. Wie machst Du das? Hier die Antwort: Nachdem Du getankt hast, gibst Du folgende Daten Online unter dem Menuepunkt Reedem ein: Datum des Tank-Beleges, sowie die getankte Menge in Litern.
SOFORT danach erhältst Du Deine Rückerstattung auf Dein Solid Trust Pay Konto gezahlt! Wenn das nicht der OBERHAMMER ist ?! Bitte denke daran, wie viele Menschen nur auf eine Tank-Rückerstattung warten !

Du tankst nicht? Dann besorge Dir Quittungen! Ein RIESIGES Markt-Potenzial! Kommen wir jetzt zum Marketingplan ... zum Geldverdienen!

Es handelt sich hierbei um einen Hybrid-Plan ... den sogenannten "Binären Plan" und die 2 x 15 Company Forced Matrix.
Zunächst eine kurze Erklärung zum "Binären Plan": Nachdem unter Deiner Position jeweils 1 neue Position (Verkauf) auf der linken Seite, sowie 1 Position (Verkauf) auf der rechten Seite entstanden ist, löst dies bei Dir eine Auszahlung in Höhe von US$ 20 aus. Die Auszahlung dieser $ 20 erfolgt jeweils S O F O R T in E C H T Z E I T auf Dein SolidTrustPay Konto! Mit jeder Auszahlung erhältst Du auch 4 "Promotional Tank-Gutscheine". 2 dieser Gutscheine kannst Du sofort ohne Vorlage einer Quittung einlösen. Die beiden anderen Gutscheine kannst Du für die Gewinnung neuer Partner verwenden, oder Sie verschenken. Die Auszahlung aus dem "Binären Plan" ist auf US$ 1000 täglich begrenzt. Sobald dieser Wert erreicht wurde, erhältst Du vom Unternehmen eine NEUE Position, welche über Deiner ursprünglichen Position platziert wird. Dies ist ein einzigartiger Vorteil für Dich!

Teil 2 des Vergütungsplanes ... Die "2 x 15 Company Forced Matrix". Es ist eine weltweite Firmenmatrix (unabhängig von Deiner persönlichen Linie)! Freu Dich auf Deinen langfristigen, passiven Einkommensplan! Keine andere Firma hat diesen Plan in dieser Form bisher verwendet. Maximal US$ 70 000 pro Woche kannst Du hier verdienen. Die Teilnahme an der Matrix erfordert eine wöchentliche Zahlung von US$ 14. Teilnahme daran freiwillig – opotional. Nutze die POWER des TIMING! Lade Dein SolidTrustPay Konto auf! Bereite Dich darauf vor, VIEL GELD zu VERDIENEN und VIELE VIELE Tank-Gutscheine zu bekommen! Nimm an den angebotenen Webinaren teil und lade dazu Gäste ein!


Es müffelt förmlich nach einem Geldumverteilungssystem und dürfte nicht im entferntesten etwas mit Tankgutscheinen zu tun haben, bzw. man könnte dafür auch jede andere Art von Gutscheinen einsetzen. Doch Tankgutscheine werden wohl der Burner sein, denn wer will in der heutigen Zeit nicht Spritkosten sparen?
Erstmal wird der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 125 Dollar fällig.
Bei Teilnahme am Fuel Card Marketing System werden nochmal 14 Dollar pro Woche im Teil 2 des Vergütungsplans, fällig, was 728 Dollar pro Jahr und pro Kopf macht >>> http://www.fuelnetworkint.com/faqm.aspx?sitename=&fromcapture=1


Das bedeutet, kommen nicht mehr genügend frische Gelder rein, geraten die Auszahlungen in's Stocken bis das System letzendlich zusammen bricht, wie nunmal typisch für solche Schneeballsysteme.
Auch die Werbevideos, wie z. B. dies >>> http://www.youtube.com/watch?v=Ho4J49YZc1k sprechen schon für sich.

Das Tanksparprogramm ist offensichtlich nur das Deckmäntelchen, der Aufhänger, um hier Gelder einzusammeln!

Die "Firma":


Fuel Network International, LLC (FNI) with an office address of 9441 Double Diamond Parkway Reno NV 89521 was incorporated on September 11, 2013 by Jennifer Peterson. Here is the official Nevada State filing


Schauen wir uns die Firmenregistrierung einmal näher an:


>>> gefunden bei http://nvsos.gov

Fuel Network International LLC ist also über die BURNETT & ASSOCIATES, INC. registriert worden, die man wiederum hier findet >>> http://burnettandassociates.com/about. Burnett & Associates ist ein Dienstleistungsunternehmen und bietet einen Full-Service in Sachen Firmengründung und - abwicklung, ähnlich zu sehen wie eine Briefkastenfirma, nur ein wenig umfangreicher.


Wie nicht anders zu erwarten, ist auch die Domain anonym registriert:


Domain Name: FUELNETWORKINT.COM
Creation Date: 2013-08-28 14:31:36Z
Registrar Registration Expiration Date: 2014-08-28 14:31:36Z
Registrar: ENOM, INC.
Registrant Name: WHOIS AGENT
Registrant Organization: WHOIS PRIVACY PROTECTION SERVICE, INC.
Registrant Street: PMB 368, 14150 NE 20TH ST - F1
Registrant Street: C/O FUELNETWORKINT.COM
Registrant City: BELLEVUE
Registrant State/Province: WA
Registrant Postal Code: 98007
Registrant Country: US



Finger weg von diesem Ponzi!

Samstag, 26. Oktober 2013

CashUnite - SocialSuite per Profit Share System - Geld verdienen mit Social Networking

Mehr "Follower", mehr "Freunde", mehr "Abonnenten" - das sind die Entwicklungen im virtuellen Leben.
Es gibt immer mehr Möglichkeiten die verschiedenen Social Plattformen untereinander, sowie auch mit Blogs und anderen diversen Internetpräsenzen zu verknüpfen und zu verbinden.

Ein Programm, welches wahrscheinlich genau aus diesem Themengebiet Profit schlagen will, wird in letzter Zeit extrem beworben >>> https://www.cashunite.com



Beim Team >>> https://www.cashunite.com/AboutUs fällt Kevin Thompson ein bekannter Anwalt im Bereich MLM/Direktvertrieb auf.
Soll das Seriösität übermitteln?

Was ich ganz schlimm finde, ist die Art, wie geworben wird. Hier einmal ein Beispiel:


Wenn Du mal ein richtiges Network kennen lernen möchtest, empfehle ich Dir lies alles bis zum Ende durch!
Hier geht es nicht um ständiges Listbuilding. Auch gibt's hier nichts zu klicken, PTC usw.
Nein, es ist noch einfacher, einzige Voraussetzung ist Du musst einen einzigen Partner der die Tools auch nutzen wird, einbringen.
Dann ist auch für Dich alles umsonst und die GEWINN ZONE ist erreicht!
Wo bitte gibt es einen solchen Verdienstplan im MLM?
Jahre beobachte ich den Markt, aber das ist absolut das Beste was ich je gesehen habe.
Jetzt kommt es noch besser, Du brauchst keinen Empower Blog, weil der viel zu teuer ist!
Und hier gibt es das Blog System inklusive. Dies ist aber nur eines der Tools die Dir das Leben zukünftig erleichtern werden.
Facebook Managemen Tool, YouTube Tool, Blog, Pinterest, Instagram, Linkedin, XING und die Liste geht durch alle Social Networks weiter.
Die Company (aus London) hat drei Jahre an diesem Projekt vorgearbeitet - nun ist es endlich soweit.
Facebook Freunde werden es in Kürze alle nutzen, was das bedeutet kannst Dir sicher vorstellen. Da ist das FBM Tool eher ein Witz!

Fakten: 1 Partner = free account, 4 aktive Partner in der gesamten Matrix, bedeutet am Ende, 1 Mio. Member in Deiner eigenen Downline.

Das bedeutet Cash bis zum abwinken. das Konzept stimmt und die Firma wurde bereits wie Herbalife und AVON von der DSA als MLM vollständig zertifiziert!

https://www.cashunite.com/ (Ref. entfernt)

P.S. Man kann erstmal 4 Wochen kostenlos testen.


In der eigenen Werbung andere Programme schlecht zu reden, ist mitunter das dümmste was man tun kann.
Demnach soll das wohl wiedermal das neueste, beste, genialste, noch nie dagewesene Super-Power-Programm sein.

Wir werden sehen, wie lang sich das Programm das sich ja momentan noch in der Beta-Phase befindet, halten wird und/oder überhaupt positionieren wird.


Internetrecht - Abzocke-Rechnungen: Warnung vor betrügerischen Rechnungen für Pressearbeit


Es ist eine neue Betrugsmasche im Umlauf. Betrüger verschicken an die Kunden von Presseagenturen Abzocke-Rechnungen für getätigte Pressearbeit.

 

Betrüger fordern 580 Euro für eine Pressemitteilung


Wer als Unternehmer eine Rechnung für das Schreiben einer Pressemitteilung zugesandt bekommt, sollte genau hinschauen. Betrüger geben sich neuerdings als Pressebüro aus und verschicken Rechnungen für bereits veröffentlichte Pressemitteilungen.
Die Betrüger gehen folgendermaßen vor: Sie durchforsten die Presseportale diverser Pressagenturen und schreiben Zahlungserinnerungen an die Kunden dieser Agenturen. Sie bitten dabei um die Überweisung des Rechnungsbetrages für die bereits getätigte Pressearbeit. Sie geben den Titel der Pressemitteilung und das genaue Datum an. Die Rechnungen fallen dabei zum Teil höher aus als in der Branche üblich. In einem Fall verlangten die Betrüger 580 Euro für eine Pressemitteilung. Für die Zahlung setzen die Betrüger eine 10-tägige Frist.

 

Was sollte man als Betroffener solcher Abzocke-Rechnungen tun?


Kunden, die Opfer solcher Abzocke-Rechnungen werden, sollten auf die Forderung der Betrüger nicht reagieren, sondern die Rechnung einfach abheften und Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten.

http://www.wbs-law.de/internetrecht/abzocke-rechnungen-warnung-betruegerischen-rechnungen-fuer-pressearbeit-47446/

Freitag, 25. Oktober 2013

Ein wenig "grabschen" und "Fummeln" ist erlaubt

„Hab dich nicht so, Püppchen“
Für Mitarbeiter, die ihre Finger nicht bei sich lassen können, wird der Arbeitsplatz zum Schleudersitz: Wer gegenüber Kolleg(inn)en aufdringlich wird, fliegt. Ein Gerichtsurteil betont aber, dass der Grapscher meist noch eine letzte Chance bekommen muss.
Und das heißt: Vor der Kündigung muss er mildere Reaktionsmöglichkeiten wie die Versetzung oder Abmahnung in Erwägung ziehen. Vor allem aber muss geklärt werden, ob tatsächlich ein sexueller Hintergrund vorliegt.
Der entschiedene Fall betraf einen Mitte 40 Jahre alten Vertriebsingenieur eines großen Maschinenbauunternehmens, das ihm nach 13-jähriger Betriebszugehörigkeit wegen angeblicher sexueller Belästigung fristlos gekündigt hatte. Begründung: Er habe als Teilnehmer an einer Vertriebskonferenz anlässlich eines gemeinsamen Abendessens der Konferenzteilnehmer einen Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft gegen 21.15 Uhr sexuell belästigt.
Während dieser mit anderen Konferenzteilnehmern stehend im Gespräch vertieft war, habe ihn der Vertriebsingenieur auf dem Weg zur Toilette zunächst mit der Hand in der Magengegend angefasst und dann auf dem Rückweg von hinten mit den Armen auf Höhe der Magengegend umschlungen und sich an ihn gepresst. Letzteres habe den Kollegen derart angewidert und abgestoßen, dass er sich einen Monat später mit einer E-Mail an den Vorgesetzten des Fummlers gewandt habe.

Sexuelle Diskriminierung führt nicht immer zur Kündigung
Die Landesarbeitsrichter aus Stuttgart betonten zunächst, dass eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz grundsätzlich zur Kündigung führen kann (Az: 13 Sa 141/12). Soweit der Arbeitgeber im vorliegenden Fall aber meinte, dass ein solches Verhalten stets eine Kündigung rechtfertigt, da es sich um ein gravierendes Fehlverhalten handele, sei dies nicht richtig. „Ob ein solches Verhalten eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung rechtfertigen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, unter anderem von seinem Umfang und seiner Intensität“, erläuterte das Gericht.

Kurze Belästigung von wenigen Sekunden
Vorliegend habe es sich allenfalls um einen einmaligen Pflichtverstoß des gefeuerten Mitarbeiters mit geringer Intensität gehandelt, der den Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung unverhältnismäßig erscheinen ließe. Soweit der Arbeitgeber schildert, der Mitarbeiter habe den Kollegen auf dem Weg zur Toilette mit der Hand in der Magengegend berührt, könne schon nicht von einer sexuellen Belästigung ausgegangen werden. Hier sei ein sexueller Bezug auch deshalb nicht erkennbar, weil der vermeintlich belästigte Kollege in seiner Beschwerde-E-Mail ausgeführt hatte, dass ihn dies „niemals wirklich störte“.
Er habe das so aufgefasst, dass der Vertriebsingenieur ihn damit darauf habe hinweisen wollen, dass er übergewichtig sei.
Auch das Umschlingen mit den Armen in Höhe der Magengegend und das Anpressen nach der Rückkehr von der Toilette sei nicht gravierend, „wenn man berücksichtigt, dass sich dies in einer geselligen Runde abgespielt hat“, befanden die Richter. Das Opfer hatte in der eMail aber nur davon gesprochen, dass er über diese „Belästigung“ wirklich nicht begeistert gewesen sei. Wenn man hieraus einen sexuellen Bezug der Belästigung annehmen wollte, wäre diese von einem so geringen Ausmaß und geringer Schwere, dass als verhältnismäßige Reaktion des Arbeitgebers der Ausspruch einer Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung nicht in Betracht komme, schlussfolgerten die Stuttgarter Richter.
Es handele sich um einen einmaligen Vorfall mit geringer Einwirkung auf einen anderen Arbeitnehmer. Eine ernsthafte Anfeindung, Erniedrigung oder Provokation sei damit nicht verbunden gewesen. „Es handelte sich um einen Vorfall von der Dauer weniger Sekunden, bei dem offenkundig nicht einmal Worte gefallen sind“, schreibt das Gericht in den Urteilsgründen. Im Übrigen habe sich der Kollege der von ihm als unangenehm empfundenen Situation ohne Schwierigkeiten sofort entziehen können.

Quelle:
 




Und wie geht man mit einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz um?

Na dann schaut Euch mal den folgenden Filmclip an:






http://www.30minutes.biz - Adshare, Werbeprogramm, Hyipe - Abklatsch von einigen Vorgängern


It is the simplest plan in which the minimum amount of capital needed for placement is $5. The risk is minimal. On a daily basis, the Emerald Plan investors will be able to withdraw 4.5% from their deposit amounts. The initial deposit amount can be withdrawn starting over after 27 days. In this plan, you cannot invest more than $1000. When investing a bigger amount, you will receive a higher interest.

Man findet hier die typischen Versprechungen wie man sie von anderen Hyip-Invest Progs schon kennt. Die Dinger scheinen im Moment wie Pilze aus dem Boden zu spriessen wobei eins natürlich vielversprechender ist wie das andere.

http://www.30minutes.biz ist vor 1 Monat gestartet.

Whois

Domain Name: 30MINUTES.BIZ
Domain Status: clientUpdateProhibited
Registrant ID: NS-93F30A01E20B5
Registrant Name: Earl Herr
Registrant Organization: 30minutes
Registrant Address1: 28 Westhampton Way
Registrant City: Richmond
Registrant State/Province: VA
Registrant Postal Code: 23173
Registrant Country: United States
Registrant Country Code: US
Registrant Phone Number: +1.8553067301
Registrant Facsimile Number: +1.8553067301
Registrant Email: 30minutes.biz@gmail.com
Domain Registration Date: Fri Sep 27 19:47:41 GMT 2013
Domain Expiration Date: Fri Sep 26 23:59:59 GMT 2014
Domain Last Updated Date: Sat Sep 28 14:17:28 GMT 2013


Da das Prog noch relativ neu ist und sich quasi noch in der "Anfütterungsphase" befindet, liest man jetzt noch keine negativen Hyipmonitor-Infos und in einschlägigen Foren wird gekeult was das Zeug hält. Auch altbekannte Pusher sind wie üblich zu finden.

FMA warnt Anleger - REALPROJECTS24 COOPERATION AG bzw. REALRPOJECTS24 COOPERATION LTD. Belize & Realprojects24 Co. LTd Thailand


24.10.2013

REALPROJECTS24 COOPERATION AG bzw. REALRPOJECTS24 COOPERATION LTD. Belize & Realprojects24 Co. LTd Thailand

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bank- und Zahlungsdienstegeschäfte mit diesem Anbieter


Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 BWG und § 64 Abs. 9 ZaDiG durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienste nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

REALPROJECTS24 COOPERATION AG
bzw.
REALRPOJECTS24 COOPERATION LTD. Belize & Realprojects24 Co. LTd Thailand
#1 Mapp Street
Belize City
Central America
Tel: +44 2035190231
Web: www.realprojects24.com und www.2pay4you.com
E-Mail: info(at)realprojects24.com; support(at)2pay4you.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage gem. § 1 Abs 1 Z 1 BWG noch die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Zahlungsgeschäft/Überweisungsgeschäft) gemäß § 1 Abs 2 Z 2 lit c ZaDiG gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/realprojects24-cooperation-ag-bzw-realrpojects24-cooperation-ltd-belize-realprojects24-co-ltd-t.html


siehe dazu auch unsere vorigen Artikel 
>>> Das Firmengeflecht von Realprojects 24 Cooperation A.G. und Club24Advantage

>>> 2pay4you.com - Nachahmung von moneypay-europe?

Update zum 19.01.2014 

 

Aktuell sind Kritiker aus den eigenen Reihen ein großes Thema, siehe Zitat:

SKYPE

Seit einigen Tagen herrscht wieder ziemliche Aufregung im alten Realchat.
Wir sind wir sehr sauer darüber dass sich der eine oder andere hier extrem im Ton vergreift und hier Missmut streut, was letztlich weder lösungsorientiert ist, noch der Sache als sachdienlich ist.
Es wurde unsererseits als Betreiber mehrmals mitgeteilt, dass keiner sich Sorgen um sein Geld machen muss , nächsten Monat werden wir auch eine Statistik zur Verfügung stellen wo jeder sehen kann was wir in den letzten 2. Jahren erreicht haben
Wenn nach dieser nochmaligen Erklärung im SKYPECHAT weiterhin immer von den gleichen Leuten ungerechtfertigt „angehetzt“ und schlechte Stimmung verbreitet wird,sehen wir uns gezwungen, diejenigen abzumahnen und ggf. zu kündigen.

Wenn diese Worte auch hart klingen, aber wir als Team von Real arbeiten im Hintergrund hart an sauberen langfristigen und nachhaltigen realen Projekten, die in alle Verdienst – Gruppen und Altersschichten reinpassen, und jedem die Möglichkeit geben, auch mit kleinem Geld sich etwas aufzubauen.
Es kann sich keiner vorstellen, was manche Projekte für Arbeit, Nerven, Zeit und Kosten verursachen um Sie zu verwirklichen .
http://www.realprojects24.com/anmelden-login/impressum/newsletter/

JÖRG D. WITTKE WEG VON DUBLI?

Die Gerüchte überschlugen sich in letzter Zeit zu Jörg Wittke und Dubli.
Der Obtainer berichtete vergangenen Monat >>> http://cafe4eck.blogspot.com/2013/09/terra-titanic-leuchtsignale-bei-dubli_27.html wobei Wittke dort noch eine Aktivität mit einem neuen Partnerunternehmen (Adonia) abstritt.

Hingegen bei Selfbrander liest sich das alles mittlerweile schon ganz anders:



Jörg Wittke wechselt doch!

Aufregung in Dubai um Jörg Wittke. Die Gerüchteküche um ihn wollte nicht abreissen, jetzt gibt es Gewissheit um seinen Verbleib.
Nun scheint es amtlich, Dubli ist Vergangenheit und Sonnyboy Jörg Wittke steuert seinen neuen Heimathafen an.

Es war schon vielen klar gewesen wohin die Reise gehen könnte, mit Sicherheit hat man aber nicht damit gerechnet, das er in einer vielversprechenden dominanten Position als Semi-Corporate den internationalen Vertriebsaufbau vorantreiben soll.

Ist es zu glauben? Ist es wirklich wahr? Wer es nicht glauben kann, sollte die Facebook Bilder von ersten Adonia Day in Wiesbaden anschauen, wo es wahrscheinlich heissen wird:
"Und jetzt begrüsst unseren Jörg Wittke, Live und in Farbe."

Der Wechsel zu einem Antifalten Produkt dürfte dem (jetzt wieder) jungen Wittke nicht schwer fallen, hatte er immer schon eine Affinität Frauenprodukte zu vertreiben, wie der Rückblick in seine bewegte Karriere zeigt.

Als unangefochtende Nr.1 bei dem Schmuckunternehmen Cabouchon in den Neunzigern hatte er seinen Grundstein gelegt zu der Bilderbuchkarriere im Network Marketing.

Als polarisierende Persönlichkeit gibt es natürlich den ein oder anderen der mit der Person Jörg Wittke und seinem Arbeitsstil sich nicht anfreunden will oder kann, aber wie Jörg schon in seinem Buch erwidert: "Erfolg ersetzt alle Argumente", den wünschen wir jedem Networker.

Auf jeden Fall gehört Jörg nicht zu den One Hit Wondern im Network, sondern hat schon mehrfach bewiesen das er etwas bewegen kann und will. Lassen wir die Spiele beginnen!

>>> http://selfbrander.me/?page=a827d7a0230a1ee8ecd20ed277191c6c


siehe auch >>> Dubli und die angeblichen Erfolge von Firmengründer Michael Hansen


Nachtrag:

 

Strategic Private Equity LLC

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Strategic Private Equity LLCmit angeblichem Sitz in:
103 E 29th St New York
NY 10016
Web: strategicpe.com
E-Mail: contact(at)stragicpe.com
Tel.: +1 212 901 0660
Fax: +1 212 898 0486

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/strategic-private-equity-llc.html

Donnerstag, 24. Oktober 2013

CMC Markets - Ermittlungen gegen Broker

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Gründer und Chef des Derivatebrokers CMC Markets, Peter Cruddas. Das geht aus einem Brief der Behörde hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Gründer und Chef des Derivatebrokers CMC Markets
Quelle: dapd

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Gründer und Chef des Derivatebrokers CMC Markets, Peter Cruddas. Das geht aus einem Brief der Behörde hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Staatsanwaltschaft und CMC wollten sich nicht dazu äußern. Cruddas sagte, er sei nicht an Zivilprozessen in Deutschland beteiligt und die Vorwürfe damit sachlich falsch.

Die Ermittlungen gehen auf die Strafanzeige eines CMC-Kunden zurück. Der Anleger hatte zuvor vor dem Landgericht Frankfurt Schadensersatz erstritten, CMC musste mehr als 16 200 Euro an den Kunden zurückzahlen. CMC hatte mehrfach Geschäfte des Kunden "zu fehlerhaften Kursen" abgerechnet, heißt es im Urteil.

CMC gehört in Deutschland zu den führenden Anbietern für Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFDs), mit denen Anleger auf Kursgewinne und -verluste von Aktien oder Indizes wie den Deutschen Aktienindex (Dax) wetten können. Die Kunden kaufen und verkaufen Produkte des Brokers, die außerhalb regulierter Börsen gehandelt werden. Viele CFD-Broker engagieren zu diesem Zweck eigene Händler, die die Kurse für hauseigene Produkte stellen.

Bitte hier weiterlesen....

Werben ja, aber nur unter Angabe der Rechtsform

Werbung bedeutet Aufmerksamkeit erregen und Interesse wecken – potenzielle Käufer sollen durch attraktive Angebote zum Kauf animiert werden. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass Händler Angaben zu Ihrer Identität machen und zwingend die Rechtform angeben müssen.


Werbende Unternehmen müssen in der Werbung ihre Rechtsform angeben – so lautet die Entscheidung der Karlsruher Richter, wenn es um das Thema Werbung geht. Dabei betrifft die Anforderung zur Angabe der Rechtsform jegliche Art von Werbung. Nicht nur Werbeanzeigen in Zeitungen, Prospekte oder Flyer unterliegen diesen Anforderungen, sondern auch Onlinewerbung.

Zwar ist diese Pflicht zur Angabe der Rechtsform nicht neu. So hatte sich bereits das OLG Hamm (Beschluss vom 13.10.2011, AZ: I-4 W 84/11) zu den rechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung von Werbeprospekten geäußert und u.a. die Angabe der Rechtsform als zwingende Angabe bejaht.

Mit dem Urteil vom 18.04.2013 ( Az.: I ZR 180/12) hat nun auch der BGH die Pflicht zur Angabe der Rechtsform in Flyern, Prospekten bzw. Onlinewerbung höchstrichterlich bestätigt.

Was war geschehen: Ein eingetragener Kaufmann hatte im Rahmen einer Werbeanzeige unter Angabe von Preisen mit Elektronikgeräten geworben, ohne jedoch seine Rechtsform (e.K.) zu benennen.

Die Richter sahen hierin eine unlautere Geschäftshandlung im Sinne von § 5 a Absatz 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), weil die Identität des Werbenden nicht deutlich wurde. Denn gemäß § 5 a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall (unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen der Kommunikationsmittel) wesentlich sind. Dabei ist die Information über die Identität dann wesentlich, wenn Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann (§ 5 Abs. 3 UWG). Diese Informationsplicht hat der Händler daher bereits dann, wenn er auf dem Flyer/Prospekt z.B. auf reduzierte Preise oder Artikel in Sonderangeboten hinweist.

Ob das Unternehmen aufgrund eines hohen Bekanntheitsgrads eindeutig zu identifizieren ist oder nicht, ist nach Ansicht des BGH unerheblich. Maßgeblich ist allein, ob dem Verbraucher diejenigen Basisinformationen mitgeteilt werden, die er benötigt, um eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Der Verbraucher muss wissen, wer seine Vertragspartner wird und dies auf eine klare und verständliche Weise. Denn hierdurch soll es dem Verbraucher auch ermöglicht werden – u.a. auch im Falle von Auseinandersetzungen – ohne Schwierigkeiten mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten.

Aber auch die Umstände der Haftungsverteilung, der Bonität bzw. die wirtschaftliche Potenz des werbenden Unternehmens ist für den Kunden - um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können - von enorm wichtiger Bedeutung. Dem kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass durch die Angabe der entsprechenden Rechtsform die jeweiligen Haftungs- und Geschäftsverteilungen nach außen in den Geschäftsverkehr kommuniziert werden.

Daher gilt:

Online-Händler, welche Werbeprospekte, Flyer etc. dazu nutzen, die Kunden über „konkrete Warenangebote“ zu informieren, sollten auf diesen Prospekten/Flyern genaue, zutreffende und vollständige Angaben zu ihrer eigenen Identität inkl. Ihrer Rechtsform machen.

Hierzu gehören:

Die vollständige Firmierung des Anbieters inkl. der Angabe der Rechtsform, Geschäftsadresse/Kontaktanschrift und die Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme (also Telefon und/oder Email).

Diese Angaben sollten gut erkennbar (also in einer üblichen, ohne Hilfsmittel gut lesbaren Schriftgröße) auf allen Werbeprospekten aufgeführt sein.

Unterlässt der Händler es, auf Flyern/Werbeprospekten, die „konkrete Warenangebote“ an den Kunden darstellen, über die oben genannten Punkte zu unterrichten, kann dies als Wettbewerbsverstoß (§§ 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) kostenpflichtig abgemahnt werden.

Autor:

>>>  http://onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/1677-werben-ja-aber-nur-unter-angabe-der-rechtsform.html

Mittwoch, 23. Oktober 2013

http://umfragenews.com und http://umfragew.com grauenvoller und anonym registrierter Webauftritt


Aktuell kursiert ein Werbe-Ansturm für >>> http://umfragenews.com

Werbetexte sehen z. B. so aus:


EURO - EXPRESS

Das HIER muß einfach als TOP bezeichnet werden!
 Das hier musste ich dafür machen:
 • Registrieren
 • Login machen und auf „Nachrichten“ klicken
 • Jetzt eine Nachricht nach der anderen abrufen und die kleine Addition erledigen
 • Fertig – das ist alles!!! Jetzt würden bei Dir auch 2 € mehr im Konto stehen
 • Pro Tag kannst Du 15 Nachrichten abklicken = 30 € / Tag
 • Sollten sich noch Leute unter Dir registrieren bekommst Du als Bonbon bis 31. Oktober für jeden sage und schreibe 12 € - es lohnt sich wirklich dabei zu sein!!!


Pro Tag 30 Euro, also auf den Monat hochgerechnet 900 Euro. Nur für ein wenig klicken? Das soll realistisch und durchführbar sein?
Vielleicht ist man auch nur auf Adressen sammeln aus?

Die Registrierung ist zwar kostenlos, doch erscheint mir die Webpräsenz alles andere als vertrauenswürdig.
Auffällig ist, dass die Schreibe entweder von einem Übersetzerprogramm oder aber von jemandem der wirklich nicht sehr fit in der Rechtschreibe ist stammen muss.

Registriert ist die Domain anonym >>> http://whois.domaintools.com/umfragenews.com , was mich auch nicht grossartig verwundert, da man doch ganz offensichtlich Kopfgelder anbietet:


18/10 Ausgezeichnete Neuigkeit!
Sehr geehrte Nutzer, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können: Sie werden für jeden neuen Partner € 12 bis Ende Oktober erhalten


Die "Firma" selber stellt sich so vor:

UmfrageNews ist eine Informationsagentur, die aktuelle Informationen aus den weltweiten führenden Medien bietet.

Unsere Kunden sind die Besitzer der aufstrebenden Nachrichtenagenturen, die die Zahl der Leser erhöhen wollen und die Quote der Website verbessern.

Lesen Sie, bitte, die Nachrichten, empfangen aktuelle Information von unserer Website und verdienen von €2 bis €5 für jede durchlesende Nachricht.

Es gibt eines Referralprogramm auf der Website. Verbreiten Sie Ihre Einladungslink, benutzen Sie die Spezialschaltfläche und kriegen Sie €9 für den jeden eingeladenen Nutzer und 10% von seinem täglichen Einkommen. Das System von der Bonus und Belohnungen lasst Sie ein regelmäßiges Einkommen von der Arbeit auf unserer Website einzunehmen!


>>> http://umfragenews.com/about.html


Also Augen auf auch bei kostenfreien Angeboten, ein gesundes Maß an Skepsis sollte man immer haben.
 **************************************************

Update

Die zweite Domain "umfragew.com" hat auch keine Angaben wer da wirklich hinter steckt, aber auch hier Server in der Ukraine. 
Ganz klare Abzocke, Identitätenklau oder auch Trojaner-Schleuder, um an diversen Online- und Emailkonten zu kommen. 
Ebenso auffällig dass auch hier die Texte so grottenschlecht sind, als ob sie von einem Übersetzer-Programm erstellt wurden.

Registrar: Domain names registrar REG.RU LLC
Creation date: 2013.10.23
Expiration date: 2014.10.23
Registrant:
   Domain Admin
   Email: contact@privacyprotect.org
   Organization: PrivacyProtect.org
   Address: All Postal Mails Rejected, visit Privacyprotect.org
   City: Nobby Beach
   State: Queensland
   ZIP: QLD 4218
   Country: AU
   Phone: +45.36946676


 nachrichten.at wird vermutlich von den Scammern mißbraucht!

Erneut raffinierte Betrugsversuche mit Gewinnspiel




Hauptzollamt Köln als vermeintlicher Auszahlungsort genannt

Allein fünf Anrufer aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Sachsen meldeten sich in der letzten Woche beim Hauptzollamt Köln. Sie gaben an, vom Hauptzollamt Köln telefonisch benachrichtigt worden zu sein. Von Geldgewinnen bis zu 180.000 Euro bei Günther Jauch und in der Eurolotterie sei die Rede gewesen. In einem Fall müsse nur noch der Geldkoffer in Köln abgeholt werden. Vorher sollten die Angerufenen noch 800 Euro in die Türkei überweisen.

Die Anrufer verwendeten bei ihren Betrugsversuchen das sogenannte Call ID Spoofing. Bei dieser Methode erfolgt der Anruf unter einer für den Angerufenen vorgetäuschten Telefonnummer. Somit erscheint beim Angerufenen anstatt der Originaltelefonnummer des Anrufers eine frei ausgesuchte Telefonnummer.
Alle vermeintlichen Gewinner, die sich beim Hauptzollamt Köln meldeten, bestätigten, dass im Display ihres Telefons die Telefonnummer des Hauptzollamts erschien.

"Schon im August 2013 hatten wir die ersten Betrugsversuche, aber seit letzter Woche gehen täglich solche Anrufe bei uns ein. Die Zollverwaltung veranstaltet keine Gewinnspiele, fordert zu keinen Auslandsüberweisungen auf und es erfolgen niemals telefonische Zahlungsaufforderungen. Betroffene sollten direkt ihre zuständige Polizeidienststelle über den Betrugsversuch informieren", so Gerd Plinz, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

>>> www.zoll.de

3 Männer wegen gewerbsmässigen Betrug mit Kaffeefahrten vor Gericht

Hokuspokus

Global Reach Asset Management


Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bank- und Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Global Reach Asset Management
(mit angeblichem Sitz in)
28/F ICBC Tower
3 Garden Road
Central
Hong Kong
Web: www.globalreachassetmanagement.com
E-Mail: info(at)globalreachassetmanagement.com
Tel.: +(852) 8193-3014
Fax: +(852) 3014-3870 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit e BWG) noch die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) gestattet.

>>> http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/investorenwarnungen/nationale-warnmeldungen/detail-natwm/article/global-reach-asset-management.html

Montag, 21. Oktober 2013

Mutmaßliche Hauptvermittler des Anlagebetrügers Engler vor Gericht

Mannheim (dpa/lsw)  Er versprach Traumrenditen, die für viele Anleger zum Alptraum
wurden: Im März verurteilte das Landgericht Mannheim den geständigen Anlagebetrüger Ulrich Engler zu achteinhalb Jahren Haft. Von heute an sitzen drei seiner mutmaßlichen Hauptvermittler vor demselben Gericht auf der Anklagebank. Bis Ende Januar sind 23 Verhandlungstermine angesetzt.


Engler wurde schon verurteilt. Foto: Uwe Anspach/Archiv
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, zwischen 2006 und 2007 Anlagen vermittelt und Anlegern dadurch Schaden zugefügt zu haben - in bis zu 461 Fällen. Die Angeklagten sollen dafür Provisionen in Höhe von bis zu 2 Millionen US-Dollar (aktuell rund 1,46 Millionen Euro) kassiert haben. Jedem von ihnen werden in der Anklageschrift jeweils weit mehr als 100 Fälle vorgeworfen.

>>> http://www.stimme.de/suedwesten/wirtschaft/wi/Prozesse-Kriminalitaet-Finanzen-Mutmassliche-Hauptvermittler-des-Anlagebetruegers-Engler-vor-Gericht;art19071,2920736



Siehe auch unsere vorigen Artikel >>> http://cafe4eck.blogspot.com/search/label/Engler

Auch lesenswert >>> Die unglaubliche Geschichte eines Betrügers

Sonntag, 20. Oktober 2013

Zuerst habe ich mit WIE-AGRA und DESEO kräftig aufgerüstet; jetzt kann ich kaum noch laufen und arbeite mein neues eBook 500-LOVEMAKINGTIPS ab!



Ich bin zwar absolut kein Fan von Silvio Berlusconi, nein, aber seine Bunga-Bunga-Parties imponieren mir schon. Und ich frage mich, womit er sich und seinen kleinen Silvio wohl so fit hält - ist er doch satte zehn Jahre älter als ich!

Während ich mich noch suchend durch das Internet quälte, erreichte mich folgende frohe Kunde per eMail, Absender angeblich eine Clara Morgane:

Lieber  ,
Ist Ihr Sexleben zu eintönig? Sie sind damit nicht allein. 
Genau wie Sie bemerkte ich, dass meine Frau und ich nicht 
mehr so viel Sex hatten wie früher. Und wenn es endlich 
einmal passierte, war es immer dasselbe.
Ich hatte einfach kein Verlangen mehr und habe mich, 
auch wenn ich es nur ungern zugebe, ein paar Mal sogar 
davor gedrückt. Es war einfach nicht wie früher und mir 
war klar, dass etwas geschehen musste, bevor ein echtes 
Problem daraus wurde.
Ich ging ins Netz, um ein paar Anregungen zu suchen, und 
stieß dabei auf ein Buch namens "500 Sex-Tipps". Es wurde 
dann sogar ziemlich lustig, denn während ich das Buch las, 
kam meine Frau herüber, um zu sehen, was ich mache. Als 
ihr klar wurde, worum es ging, verjagte sie mich vom 
Computer, um alles selbst lesen zu können.
Hat das Buch letztlich etwas genutzt?
Am gleichen Abend brachte sie Erdbeeren und Schokosirup
mit vor den Fernseher (offensichtlich vom Buch inspiriert).
Ich war vollkommen überrascht. Ich hätte nie gedacht, 
dass etwas so Einfaches wie das Essen von Früchten und 
Schokolade während des Vorspiels so aufregend sein kann.
Ich werde nicht ins Detail gehen, was dann geschah… :D …, 
doch ich muss sagen,dass ich ein Fan des Buchs geworden bin.
Unser Sexleben ist jetzt richtig toll. Uns mangelt es 
nicht an Ideen, um etwas Pep in die Sache zu bringen. 
Und wenn wir Inspiration brauchen, müssen wir nur 
einen Blick ins Buch werfen. Es ist fantastisch!
Wenn Sie glauben, Ihr Sexleben sei eintönig geworden 
oder wenn Sie es ein wenig verbessern
wollen, schauen Sie einfach im Buch nach, 
indem Sie hier klicken


Wer nun tatsächlich klickt, um sich dem Lust-Paradies ein paar Schritte zu nähern, gelangt auf die Seite http://500-lovemakingtips.com/de/index.html - allerdings nicht direkt, denn vorher wird ein Umweg gemacht über die www.steady-networks.com. Diese jedoch enthält keine Inhalte, sondern befindet sich angeblich "Under construction"! Aber auch die Mail kommt über

Return-Path: <claramorgane@steady-networks.com>
Received-SPF: pass (domain of steady-networks.com designates 46.102.185.93 as permitted sender)

und somit aus Rumänien, einem bekannten europäischen Hotspot für Internetkriminalität. Dies vor allem dann, wenn man sich mal die Domain-Registrierungen ansieht - da wird vertuscht und verschleiert, als versuche Dagobert Duck, seinen Tresor vor den Panzerknackern unsichtbar zu machen.


Domain Name: STEADY-NETWORKS.COM

  [REGISTRANT]
    Organisation Name: Theresa C. Martin
    Contact Name:      Theresa C. Martin
    Address Line 1:    4835 Kerry Way
    Address Line 2:    
    City / Town:       Seal Beach
    State / Province:  
    Zip / Postcode:    90740
    Country:           US
    Telephone:         +1.5627959572
    Fax:               +1.5627959572
    Email:             

  [ADMIN]
    Organisation Name: Safenames Ltd
    Contact Name:      International Domain Administrator
    Address Line 1:    Safenames House, Sunrise Parkway
    Address Line 2:    
    City / Town:       Milton Keynes
    State / Province:  Bucks
    Zip / Postcode:    MK14 6LS
    Country:           UK
    Telephone:         +44.1908200022
    Fax:               +44.1908325192

    Email:              

Und wie man hier sieht, wurde die Domain gerade vor ein paar Tagen an's Netz genommen:


Record expires on 03-Oct-2014
Record created on 03-Oct-2013  

Über www.safenames.net laufen derzeit fast 88.000 Domains - das sind dann etwa 88.000 Webseiten-Betreiber, die - aus welchem Grunde auch immer - lieber anonym bleiben und ihre Identität verschleiern wollen. Das ist doch schon mal ein gutes Omen für das lustvolle eBook von Michael Webb aus Irgendwo!

Und was ist mit der http://500-lovemakingtips.com/? Gibt es da echte Daten oder wird dort auch nur gefaked?

Domain Name: 500-LOVEMAKINGTIPS.COM
Registrar URL: http://www.godaddy.com
Updated Date: 2013-07-11 09:32:00
Creation Date: 2013-07-11 09:32:00
Registrar Expiration Date: 2014-07-11 09:32:00
Registrar: GoDaddy.com, LLC
Domain Status: clientDeleteProhibited
Domain Status: clientRenewProhibited
Domain Status: clientTransferProhibited
Domain Status: clientUpdateProhibited
Registrant Name: Registration Private
Registrant Organization: Domains By Proxy, LLC
Registrant Street: DomainsByProxy.com
Registrant Street: 14747 N Northsight Blvd Suite 111, PMB 309
Registrant City: Scottsdale
Registrant State/Province: Arizona
Registrant Postal Code: 85260
Registrant Country: United States

Ist ja komisch! Verkaufen will man das eBook schon - aber liefern will es offenbar niemand? Bekommt man überhaupt eines, nachdem man bezahlt hat? Reklamieren kann man auf jeden Fall schon mal nirgendwo...

Aber auch an notorische Zweifler - wie mich z. B. - hat man gedacht und verkündet via Website ein vollmundiges Versprechen:
Spätestens hier erkennen wir, daß wir es mit einem miesen Abzocker zu tun haben! Warum? Nun, er behauptet, wenn man sich per eMail an ihn wende, erhalte man den Kaufpreis (47 Euro) zurück. Aber: An welche eMail-Adresse soll man sich denn bitteschön wenden, wenn auf der gesamten Website keine angegeben ist? Das ist nicht nur unseriös, das ist in höchstem Maße hinterfotzig!

Auch die PayPal-Bezahlseite enthält keinerlei Kontaktdaten - bis auf dies:


TRAFFICONNET LTD


Da die Domain anonym registriert ist, wird man auch über die Admin Email: 500-LOVEMAKINGTIPS.COM@domainsbyproxy.com absolut gar nichts erreichen, denn www.godaddy.com ist bekannt dafür, keinerlei Daten herauszugeben!

Und nun? Jeder eBook-Kauf beinhaltet ein unüberschaubares Risiko! Das beginnt nicht nur bei der Angabe des Umfangs, hier angeblich 80 Seiten, sondern erst recht beim Inhalt. Hinzu kommt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Dieser eBook-Schinken soll immerhin 47 Euro kosten - das wäre ein Seitenpreis von 0,59 Euro.

Aber was man definitv für sein Geld erhält, bleibt bis zur Lieferung eine Wundertüte. Der angebliche Autor, Michael Webb, schreibt ja ganz offen:

 Wissen Sie, ich habe Monate verbracht und hunderte Dollars ausgegeben, um ungefähr 50 Bücher und 100 Zeitschriften durchzusehen, um die Spreu vom Weizen zu trennen.


Klartext: Michael Webb hat 50 Bücher und 100 Zeitschriften gesichtet, teilweise kopiert, und verkauft das abgekupferte "Werk" jetzt unter eigenem Namen! Und was ist mit dem Copyright? Gibt es das nicht in Obama-Land, wo der Dreck ursprünglich herkommt? (Die ätzenden Testimonials (Kundenmeinungen) haben nämlich alle ihren Ursprung in den Staaten. Bei der dort vorherrschenden Prüderie muß das eBook ja ein wahrer Renner sein.)

Wie war das noch in der Schule? Wer abschreibt, bekommt eine 6 und "darf" vor die Tür?

Ach ja - da war doch noch was...

Wer zu geizig ist, 47 Euro für 500 Sextipps und Sexgeheimnisse auszugeben (macht schließlich nur 0,094 Euro pro Sextipp), kommt auch preiswerter an die heimlichen Gelüste heran: Einfach in den USA bestellen: http://www.relationshipcollection.com/#form

Dort kostet das Lustwerk (einzeln bezogen) nur 37 US$.

Für echte eBook-Fan's, bei denen der Kontakt mit Papier schlimmste Allergien auslöst, empfehle ich daher eine Sammelbestellung: 16 eBooks, incl. 500 Lovemaking Tips & secrets, für only 97 US$!




Rein mathematisch kostet ein eBook jetzt nur noch 6 US-Dollar - was für ein Unterschied zu den hier verlangten 47 Euro. Was für ein Nepp - vor allem auch im Hinblick darauf, daß man ja bei der Bestellung absolut nicht weiß, was man kauft. Man sagt ja nicht umsonst: Auf den Inhalt kommt es an! Aber wer erwartet hier wirklich andere Aussagen und Berichte und Erfahrungen als die, die eh schon jeder kennt, der älter als 18 Jahre ist?

Außerdem wird auf der Website ja schon darauf hingewiesen, daß das eBook lediglich ein Sammelsurium an Kopien aus anderen Büchern und Zeitschriften enthält. Der/die Verkäufer hoffen offensichtlich, daß die alte Bauernweisheit "Sex sells" auch heute noch greift und ihnen reichlich zahlungsfreudige Kunden bringt.

Bevor ich zum Schluß dieses Beitrags komme, noch ein paar Anmerkungen zu Michael Webb, dem angeblichen Verfasser/Herausgeber dieses eBooks namens 

500 Sextipps und Sexgeheimnisse.

Ich war anfangs ziemlich davon überzeugt, daß dies ein Fake-Name ist. Inzwischen möchte ich das so formulieren: Michael Webb kann ein Fake-Name sein, aber ich habe im Internet zwei Domains gefunden, die tatsächlich unter diesem Namen laufen:

Registrant:
 TheRomantic.com
 PO Box 1567
 Cary, NC 27512
 US

 Domain name: RELATIONSHIPCOLLECTION.COM

 Administrative Contact:
    Webb, Michael  
    PO Box 1567
    Cary, NC 27512
    US
    9198599123    Fax: 9198599123

und

Registrant: TheRomantic.com PO Box 1567 Cary, NC 27512 US 
 Domain name: THEROMANTIC.COM
 Administrative Contact:    Webb, Michael      PO Box 1567    Cary, NC 27512    US
    9198599123    Fax: 9198599123 

Das ist jedoch bei weitem noch nicht alles. Insgesamt verfügt dieser Michael Webb über 55 weitere Domains. Unklar ist und bleibt jedoch, ob er an dem Vertrieb hier in Deutschland über die Domain http://500-lovemakingtips.com/de/index.html beteiligt ist oder ob hier anonyme Trittbrettfahrer am Werke sind.

Da die Geld-zurück-Garantie aufgrund fehlender Kontaktdaten, speziell der fehlenden eMail-Adresse, niemals in Anspruch genommen werden kann, ist mein Urteil eindeutig:

Es handelt sich hierbei um eine Mogelpackung mit betrügerischem Charakter,
die zudem exorbitant teuer ist und anonym vertrieben wird.