Mail-Eingang von Anwalt Charlotte Hofmann
Betreff: Kunibert Sniper, Ihre letzte Abrechnung 26. 06. 2013
Verehrte/r Kunibert Sniper
unsere Kanzlei wurden heute am 26.06.2013 von Klingel Online Store GmbH gebeten Ihre gesetzlichen Rechte in Ihrer Angelegenheit zu schützen.
Sie bekommen diese Mahnung als letzte Möglichkeit Ihrer ausstehende Rechnung zu bezahlen. Danach wird ein Strafverfahren gegen Sie erfolgen.
Durch die online Bestellung vom 07.04.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet den Betrag in Höhe von 170,00 Euro an Klingel Online Store GmbH zu begleichen. Der Versand erfolgte an die angegebene Adresse und ist belegbar.
Kosten unserer Tätigkeit und die rechtlichen Verwarnungen: 16,00 Euro (Pauschalvergütung nach § 7 Abs. 1 und 2)13,00 Euro (Leistungen nach 8951)
Den Betrag haben Sie bis heute nicht an das Konto von unseren Mandanten übertragen. Weiterhin sind Sie verpflichtet die Kosten unserer Beauftragung im vollen Umfang zu bezahlen.
Wir zwingen Sie nach Gesetz den gesamten Betrag auf das Konto unseren Mandanten zu übersenden.
Die Kontonummer und weitere Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 30.06.2013.
Mit verbindlichen Grüßen Charlotte Hofmann Klingel Online Store GmbH
Die angehängte Datei "Kostenrechnung-zip" dürfte eine unangenehme Überraschung beherbergen - da lasse ich sie doch lieber im selbstgewählten Verlies aushungern!
Wenngleich die "Mahnung" auf den ersten Blick noch authentisch wirken mag - bei näherem Hinsehen bemerkt man sofort, daß hier schlichtweg gar nichts stimmt.
Beginnen wir beim eMail-Header:
IP Nr. 1 stammt von France Telecom (193.252.22.210)
IP Nr. 2 stammt von Kabel Deutschland mit Standort LÜBECK (95.91.227.249)
Absender lt. eMail-Header: "Anwalt Charlotte Hofmann" <patricia.ricbourg@orange.fr>
Geschrieben wurde das Mail auf einem "Natalie-PC", also weder von einer "Charlotte", die keine Rechtsanwältin ist, noch von @patricia.ricbourg, deren Internetanschluß wohl nur der Verschleierung des echten Absenders dienen dürfte.
Wenn die "Charlotte Hofmann" nämlich schon mal eine Rechtsanwaltspraxis von innen gesehen hätte, wüßte sie, daß Anwälte nach BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) abrechnen - und nicht nach Strickmuster
oder Skat mit gezinkten Karten.
Was sind denn wohl
(Leistungen nach 8951)?
Wenn es ein Paragraf sein sollte - aus welchem Gesetzbuch bitte? Oder ist es eine Losnummer, mit der man einen Freifahrtschein auf den Eiffelturm gewinnen kann? Könnte aber auch die 89. Verordnung aus 1951 sein, mit der die Ausgabe der Essensmarken in Paris eingestellt worden ist...
Ich ziehe hier mal ein Zwischen-Fazit!
Falls es sich hier um den Versuch einer Abzocke handeln sollte, ist sie erbärmlich primitiv gemacht. Da es jedoch einen eMail-Anhang in Form einer zip-Datei gibt, die ich wohlweislich nicht geöffnet habe, wäre es möglich, daß man mit dieser "Mahnung" nur von einem anderen Manöver ablenken will. In der zip-Datei könnte sich schädliche Malware befinden, die den PC ausspäht usw. usf.
Ein Blick in Tante Google's tiefe Taschen lehrt mich, daß ich nicht der einzige Empfänger bin. Ähnlich lautende "Mahnungen" sind seit längerem im Umlauf, auch wenn der Name des "Anwalts" ebenso wechselt wie die Gläubiger, denen man angeblich noch viel Geld schuldet. Ich stelle - stellvertretend für andere - noch ein ähnlich lautendes Mail hier ein:
1 Kommentar:
Irgendwas muss ich richtig machen, da ich in vier Mailkonten NIE Werbe-, Pishing- oder sonstige unerwuenschte Mails bekomme.
Kommentar veröffentlichen