Montag, 29. Juli 2013

Mitverantwortlicher und Geldeinsammler für Vorkostenbetrug Fondsgründung in der Türkei, Sepp Schönamsgruber versucht durch Anwalt Löschaktionen durchzusetzen!

Wir setzen hiermit unsere Leser in Kenntnis, dass der Betrüger Sepp Schönamsgruber den Rechtsanwalt Joschko von der Anwaltskanzlei Schumacher & Partner aus Berlin beauftragt hat, um das Netz von den Berichterstattungen zu säubern, damit Sepp Schönamsgruber ungeniert weiter seinen Betrügereien nachgehen kann.


Doch da hat der Sepp Schönamsgruber die Rechnung nicht mit dem Cafe4Eck gemacht. Es ist quasi bewiesen, dass es sich bei der "Fondsgründung in der Türkei" um Vorkostenbetrug handelt.



Sepp Schönamsgruber
Stettiner Strasse 17
29313 Hambühren

Entsprechende Informationen ebenso wie der Artikel  "Update zu : Vorsicht vor Fondsgründung in der Türkei"  in welchem Herr Schönamsgruber Erwähnung findet, sind den entsprechenden Behörden übermittelt worden, von daher wird hier schonmal gar nichts entfernt. Die Behörden werden entsprechend handeln, dessen sind wir uns sicher.

Desweiteren ist davon auszugehen, dass RA Joschko nicht gerade sehr bewandert ist, was Internet-Angelegenheiten angeht, denn sonst hätte er festgestellt, dass es sich hier um einen Blog und kein Forum handelt.
Ferner hätte ihm dann auch klar sein müssen, dass es Blogbetreibern nicht möglich ist einen anonymen Kommentator zu identifizieren, ganz abgesehen davon, dass wir hier jedem die grösstmögliche Anonymität gewähren, sofern möglich, da wir wissen, dass Klartext nicht immer ganz ungefährlich ist.
Von daher wurde hier bewusst die Möglichkeit gewährt, auch anonym Kommentare zu verfassen.


Auszug Urteil des OLG München (Az.: 6 U 2488/11)
 2. Wenn sich ein Unternehmen mit ihrem Geschäftsmodell im Grenzbereich juristisch vertretbarer Handlungen bewegt, muss es sich im Rahmen des Meinungskampfs auch einer scharfen Kritik stellen, die bisweilen auch einen polemischen und überzogenen Charakter miteinbezieht.
>>> http://www.internet-law.de/2012/02/kritische-berichterstattung-meinungsfreiheit-und-meta-tags.html

>>> Landgericht Düsseldorf: Begriff "Abzocke" Bestandteil der Meinungsfreiheit > http://www.heise.de/newsticker/meldung/Landgericht-Duesseldorf-Begriff-Abzocke-Bestandteil-der-Meinungsfreiheit-115611.html

Es ist davon auszugehen, dass  hier keine angebliche Rufschädigung angestrengt werden soll, sondern Kritiker und Aufklärer mundtot zu machen. 
Die höchsten Gerichte sehen im Ergebnis die herausragende Bedeutung der Meinungsfreiheit und bevorzugen diese jedenfalls bei öffentlichem Interesse wohl eher. Auch wenn in Details die Rechtsprechung noch lange nicht vollendet ist: Die Tendenz ist klar und spricht sich deutlich für die Meinungsfreiheit aus.

Eigentlich müssten WIR fast Schmerzensgeld bekommen, wenn man bedenkt, mit was für Abzock-Gesocks wir uns tagtäglich herumschlagen.


32 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ja, ja, der Winkeladvokat Joschko vergisst leider die bittere Wahrheit:

„Hunde die getroffen wurden bellen“

Nicht wahr? Ich sag nur wuff…wuff---)))

Anonym hat gesagt…

Hier mal eine kleine Nachhilfestunde für den Rechtsverdreher des Sepp Schönamsgruber, vielleicht hätte er diese Urteile im Vorfeld studieren sollen, er hätte sich dann diesen peinlichen Auftritt erspart. Wäre Herr Sepp Schönamsgruber seinen Pflichten als ordentlicher Vermittler(man hoffe hier nur, dass Herr Schönamsgruber auch die Zulassung nach §34f besitzt) nachgekommen, hätte er sicherlich mitbekommen, dass diese ganze Finanzierung über diesen Fond reine Abzocke war und ist und hätte sich sicherlich auch nicht zur Verfügung gestellt, als es darum ging, die Gelder der Kunden einzusammeln.
Hier nun ein Auszug aus einem Urteil des BGH, der für Herrn Schönamsgruber nebst seinem Winkeladvokaten interessant sein dürfte:

…Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren dürfen kein Geheimnis bleiben - der Anlageberater hat aufzuklären

In seiner Entscheidung von 10.11.2011 setzt der BGH seine Rechtsprechung zur Anlageberaterhaftung fort. Gegenüber dem Anleger sind alle Umstände, die möglicherweise seine Anlageentscheidung beeinflussen können, zu offenbaren - dazu zählt diesem Urteil nach auch über anhängige Ermittlungsverfahren gegen Fondverantwortliche zu informieren.

Der BGH bestätigt damit ein Urteil des OLG München, das eine Anlagefirma zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt hatte, da der Anlageberater seiner Pflicht, über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Bereich der Initiatorengruppe aufzuklären, nicht nachgekommen war.

Gegen die Geschäftsführung des Fonds und die Geschäftsführung der Treuhänderin war schon zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig, durch das Schwestergesellschaften der Initiatorengruppe betroffen waren.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besteht eine Pflicht des Anlageberaters, Anleger über Eigenschaften und Risiken vollständig zu informieren, die für jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben. Davon umfasst sind nicht nur Informationen, die das Anlageobjekt selbst, sondern auch solche, die die Seriosität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Fondsverantwortlichen betreffen. Durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren stehe folglich die Vertrauenswürdigkeit der Fondsverantwortlichen zur Disposition.

Eine diesbezügliche Aufklärungspflicht des Beraters tritt schon bereits bei Anhängigkeit des Ermittlungsverfahrens ein, nicht erst im Falle einer strafrechtlichen Anklage oder Verurteilung. Desweiteren bestehe Aufklärungspflicht unabhängig davon, ob das Ermittlungsverfahren die konkrete Anlage betreffe oder eine andere Fondgesellschaft. Voraussetzung ist allein, dass personelle und wirtschaftliche Verflechtungen bestehen.

BGH, Urteil vom 10.11.2011, Az. III ZR 81/11

Anonym hat gesagt…

Mit dem Berufstand der Rechtsanwälte ist es ohnehin nicht mehr weit her. Die zählten vor vielen, vielen Jahren noch zu den „Ehrenberuflern“. Heute muss man allerdings bangen, dass einem nicht ein Verfahren an die Backe genäht wird, wegen „Wahrsagerei“, wenn man einem Rechtsanwalt das schmückende Beiwerk „Ehrenberufler“ anhängt. Das Prädikat „Ehrenberufler“ steht ausschließlich Staatsanwälten oder Menschen im Richteramt zu! Haben Sie das kapiert, Herr Joschko, Sie gehören nicht dazu!

Der Herr Joschko wäre besser beraten gewesen, er hätte seinem Mandanten Schönamsgruber über die Folgen von unerlaubten Bankengeschäften gem. $ 54 KWG hingewiesen, bzw. ihn dahingehend belehrt, solche Geschäfte zu unterlassen. Indes führte Schönamsgruber und seine Erfüllungsgehilfen ohne Erlaubnis der BaFin Einlagengeschäfte, Kreditgeschäfte, Finanztransfergeschäfte und Finanzanlageberatung und –vermittlung durch. Weder eine Erlaubnis nach § 32 KWG, noch nach § 34f GewO liegt bei dem Gesocks vor. Hinzu kommt natürlich nunmehr noch der Straftatbestand des Betrugs und u.U. auch Unlauterer Wettbewerb!

Wenn hier im Blog irgendjemand die Kontodaten des Sepp Schönamsgruber veröffentlicht hat, kann es bestenfalls nur eine Hilfskraft (sogenannter Außendienst) einer ganz bestimmten Anstalt des Öffentlichen Rechts gewesen sein. BaFin heißt diese Bundesbehörde, die gelegentlich hier im Blog unterwegs ist, insbesondere dann, wenn es notwendig und geboten erscheint, gegen auffällig gewordene Personen vorzugehen, die unerlaubte Bankengeschäfte praktizieren. Quasi werden hier im Cafe4eck-Blog sozusagen „sehr hohe staatsbürgerliche Pflichten wahrgenommen“, indem durch die ZDF-Veröffentlichungen hier und heute, d.h. mit Zahlen, Daten, Fakten wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen wird.

So Herr Joschko, nun aber husch, husch zurück auf Schulbänkchen, um die nicht ganz unerheblichen Wissenslücken zu schließen.

Anonym hat gesagt…

Tja ,Fluch und Segen des Internets .Und wer hats erfunden?

The sniper hat gesagt…

Die Mafia?

Früher mußten die armen Mafiosi ja tagelang schwere Geldkoffer schleppen. Heute rollt man die Scheine sorgsam auf und jagt sie durch's Glasfaserkabel direkt in die klimatisierten Kellerräume von www.cosmicpay.com, wo Thorsten Albers mittels Gabelstapler dafür sorgt, daß jede Million auch an ihrem rechten Platz zu liegen kommt.

Anonym hat gesagt…

Schon "Winkeladvokat" ist nach der Rechtsprechung bekanntermassen wieder eine der für diesen Blog typischen ständigen strafbaren Beleidigungen etc. Kein Wunder, dass hier alles anonymisiert läuft, eben typisch für kriminelle "Meinungsaeusserer"...Kein Arsch in der Hose, hinter seinen blossen Behauptungen auch zu stehen.

Richter hat gesagt…

Dito! Lass Dir erst mal Eier wachsen, ehe Du anfängst auszuteilen, Anonym.

Anonym hat gesagt…

Unfähige Anwälte haben meist ein Numerus Clausus Handicap, was aber jetzt nicht abwertend sein soll!

Achtung Witz:

Ein Mann kommt in einen Hirnladen, um sich Hirn fürs Nachtessen zu kaufen. Er sieht auf einem Schild, dass Hirn von verschiedenen Berufen erhältlich ist. Er fragt den Metzger: "Wieviel kostet Ingenieur-Hirn?" - "8 Euro für 100g." - "Wieviel kostet Arzt-Hirn?" - "12 Euro für 100g." - "Wieviel kostet Juristen-Hirn?"- "500 Euro für 1g." - "500 Euro für 1g! Was macht denn Juristen-Hirn so teuer?" - "Was glauben Sie denn, wieviele Juristen man schlachten muss, um 1g Hirn zu erhalten?"

Anonym hat gesagt…

Damit z.B. flambiertes Juristen-Hirn richtig genossen werden kann, muss unbedingt folgendes dazu gereicht werden:

Original „Winkeladvokat-Klötenköm“ aus der Destille VERPOOORTEN – Verwöhnend cremig seit 1870.

Wie das Hirn schmackhaft richtig zubereitet wird zeigt auf sehr anschauliche und detaillierte Weise der 3-Sterne-Koch „Hannibal Lecter“ in dem gleichnamigen „Gourmet-Film“ HANNIBAL, im Verleih von Universum Film.

Buon Appetito!

Anonym hat gesagt…

Herr Joschko, warum verteilen Sie denn anonym, verlangen aber von Ihrem Gegenüber Namensnennung, das wäre doch aber sehr unverhältnismäßig? Dazu ist mir aber dieses eingefallen:

…Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 862/06) ist im Rahmen von Meinungsäußerungen in Internetforen auch überzogene oder gar ausfällige Kritik an einem Unternehmen möglich, sofern dabei die Auseinandersetzung mit der Sache und nicht eine reine Diffamierung im Vordergrund stehe. …

Um es nochmals zu betonen, Herr Joschko, wenn jemand ein Betrüger ist, dann kann ich ihn auch als einen solchen benennen, unbenommen seiner Herkunft oder seines Status, richtig? Dabei ist mir folgendes untergekommen:

…Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellen Meinungsäußerungen nur dann dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324). Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt wurde, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (BGH NJW 1993, 1845, 1846), und ob sie gegenüber unbeteiligten Dritten aufgestellt worden ist. In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht (BVerfG NJW 1991, 95, 96). Dementsprechend sind Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt, soweit sie nicht zugleich darauf gerichtet sind, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal beleidigend sind. Insoweit ist eine Interessenabwägung erforderlich. Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine "Schmähkritik", d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen. Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; BGH NJW 2000, 1036, 1038; BGH NJW 2005, 279, 283). …

Habe die Ehre...Herr Joschko...seines Zeichen eben doch Rechtsverdreher und Winkeladvokat...

Richter hat gesagt…

Man Anonym, pass lieber auf, was Du sagst. Der RA Joschko hat vollkommen Recht und die Bezeichnung eines Anwalts als Winkeladvokat und Rechtsverdreher ist ebenso strafbar! Wuerde mich nicht wundern, wenn Du deshalb schon wieder eine Strafanzeige am Hals hast... Du solltest mal bedenken, dass ein Anwalt einen Menschen nur auf Grundlage der Informationen vom eigenen Mandanten vertritt und deshalb für diesen nun selbst überhaupt nichts kann, selbst wenn der Mandant tatsächlich ein verurteilter Betrüger sein sollte! Das einfach nur zu behaupten, reicht sicherlich nicht einfach so...

The sniper hat gesagt…

Stimmt auffallend. Siehe auch Einleitung...es ist "quasi bewiesen..." Was sind das eigentlich fuer Beweise? Gibt es irgendeine Verurteilung oder so etwas? Oder wird hier tatsächlich einfach nur wild behauptet???

Anonym hat gesagt…

Macht jetzt der Dr.Joschko die Rückabwicklung weil der Sepp Schönamsgruber reagiert auf keine mail und Geld ist auch noch keines gekommen. Hat da jemand ahnung vom ablauf und kann helfen?

Richter hat gesagt…

Was denn für eine Rueckabwicklung, Anonym? Drück Dich doch mal genauer aus und bitte auch in richtigem Deutsch! Was der RA Joschko macht und machen wird, steht doch genau in dem Kanzleischreiben drin! Was also für wilde Vermutungen / Behauptungen hast Du jetzt schon wieder, Anonym?

Anonym hat gesagt…

Laut Aussage von Herrn Schönamsgruber und Herrn El Bara, SOLL Anfang Juli mit den Auszahlungen der Anteilserwerbszahlungen zuzüglich des versprochenen und vertraglich zugesicherten 100% Bonus begonnen werden.

Richter hat gesagt…

Na also. Und was soll daran dann nachgewiesener Betrug sein?

Anonym hat gesagt…

Wo habe ich was von Betrug geschrieben? Ich habe gefragt ob das der Dr.Joschko nun abwickelt weil der Sepp Schönamsgruber auf nichts mehr reagiert.

Richter hat gesagt…

Du schreibst doch die ganze Zeit über den Schoenamsgruber was von Betrug! Jetzt sagst Du im Widerspruch dazu, dass Geldrückzahlungen anstehen...Also doch alles nur heisse Luft und reine Verleumdungskampagnen hier?

Anonym hat gesagt…

Das war mein erster Beitrag: Anonym3. August 2013 12:02

Anonym hat gesagt…

Hi

eine Bekannte von mir hat auch diesen Mist mitgemacht, sie hat den Typen auch zur Rückzahlung der 500€ aufgefordert, seitdem Funkstille. Also doch Betrug, aber die Gute wollte ja auf mich im Februar nicht hören. Wo der Klengel mitmacht, kann man getrost davon ausgehen, dass die Kohle weg ist, dass beweisst er seit zig Jahren kontinuierlich :( mich wundert nur, dass über den im Netz nicht mehr zu finden ist

Richter hat gesagt…

Keine Antwort ist auch eine Antwort. Dann warte mal ab, bis Dir demnächst mal wieder die polizeiliche Voladung ins Haus geflattert kommt, Anonym.

Anonym hat gesagt…

Hi,

bei mir auch Funkstille. Keine antwort von Sepp Schönamsgruber. Werde bei der Kanzlei anrufen und rate einen jeden sich dort auch zu melden. Die sollen wissen mit wem sie es zu tun haben!!

Rechtsanwalt
Thomas Joschko

Kurfürstendamm 219
10719 Berlin

T: 030 - 887 108 20
F: 030 - 887 108 21


kanzlei@ra-joschko.de

Anonym hat gesagt…

Was soll denn hier abgewickelt werden, wie sollen denn die Gelder plus Bonus von 100% ausgezahlt werden? Es funktioniert doch nichts mehr, bei sämtlichen Überweisungen, wo die Namen der verantwortlichen Vermittler draufstehen, gehen sofort die Alarmglocken an, wie zum Beispiel bei Western Union.

Und dabei ist doch fraglich, ob dieser "El Barak" jemals einen Cent davon bekommen hat, oder noch besser, ob es diesen überhaupt gibt.

Dass man hier von Betrug spricht, ist ja auch kein Wunder, denn jeder Betrüger, der auffliegt, beauftragt einen Rechtsverdreher damit, den Informationsfluss zu stoppen, bzw, eine Ziviklage wegen Beleidigung oder Verleumdung anzustrengen.

Anonymous hat gesagt…

Die Auszahlung bzw. Abwicklung erfolgt natürlich direkt durch den Fondsbetreiber und nicht durch irgendeinen Vermittler!

Anonym hat gesagt…

Es gibt keinen Fond und hat es auch nie gegeben. Die haben euch ein Märchen erzählt und sich die Taschen gefüllt. Ihr seit die Opfer und die verstecken sich hinter Anwälte und ziehen das nächste Märchen an Land.

Anonym hat gesagt…

Welchen Fondbetreiber? Wenn dies alles so stimmen würde, welches Problem hat dieser El Barak denn, hier mal 1000 Überweisungen vorzunehmen und das doppelte der Einlage zurückzuzahlen? Oder hat er etwa die 500 Euronen der einzelnen Anleger erst gar nicht erhalten? Vielleicht liegt ja da der Hund begraben?

Der Ankläger hat gesagt…

Damit hier ein für alle mal klar ist, die Bezeichnung Winkeladvokat muss sich auch ein Winkeladvokat Joscko gefallen lassen, denn man lese das jüngste Bundesverfassungsgericht Urteil:

"Winkeladvokat" fällt unter Meinungsfreiheit"

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/bundesverfassungsgericht-winkeladvokat-faellt-unter-meinungsfreiheit-a-915761.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130702_1bvr175112.html

Anonym hat gesagt…

Das ist mir wurscht. Der soll mit mein Geld zurück geben!!!!!!!!!!!!!

Anonym hat gesagt…

Erst mal richtig lesen das Urteil des BVerfG (und auch die anderen), denn es sagt mal wieder im Einzelnen wie auch die anderen genau das Gegenteil aus von dem, was hier behauptet wird!
Zitat daraus: "...Zutreffend ist allerdings die Einschätzung des Oberlandesgerichts, dass durch den Begriff „Winkeladvokat“ in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen wird. Denn er insinuiert, dass der Kläger ein Rechtsanwalt sei, der eine geringe fachliche Eignung aufweist und dessen Seriosität zweifelhaft ist. Dies setzt ihn in seiner Persönlichkeit herab...." Ziemlich eindeutig würde ich also sagen

Anonym hat gesagt…

Was bist du denn für ein Gehirnfurz, hast du Ahnung oder nur Matsch in der Birne. Wohl eher letzteres, hahhahaaa

Anonym hat gesagt…

Dito. Ich kann aber zumindest lesen...

Kanzlei SP hat gesagt…

Wenn der geplante Fonds bzw. das geplante Geschäftsmodell nicht zustande kommen sollte, dann werden die bereits gezahlten Gelder ab Oktober 2013 zurückgezahlt. Das ist eindeutig in den Vorverträgen mit Herrn Schoenamsgruber geregelt, auf deren Grundlage die jeweiligen 500,- gezahlt wurden. Ausserdem beinhalten diese Vorverträge ein jederzeitiges Ausstiegs-/Kuendigungsrecht, so dass man sein Geld - wenn man doch nicht mehr auf den Bonus spekulieren möchte und würde - auch so jederzeit von Herrn Schoenamsgruber zurueckfordern kann, im Zweifel also problemlos selbst gerichtlich durchsetzbar.

Wenn man aber nur weil man wohl nicht warten kann, Hetzkampagnen im Internet wie hier bis sogar hin zu Morddrohungen veranstaltet, schickt man auch einen Herrn Schoenamsgruber selbstredend zwangslaeufug nur in die Flucht und nimmt ihm jede Möglichkeit, weiter an dem Projekt zu arbeiten und dies einschliesslich der Auszahlungen zu Ende zu bringen. Dann muss man sich aber auch nicht wundern, dass man sein Geld nicht zurueckbekommt, jedenfalls solange nicht bis dieser illegale Hetzjagdblog hier geloescht ist und Herr Schoenamsgruber dann endlich wieder in Ruhe weiterarbeiten kann. Und ausserdem natuerlich wenn man selbst nur wartet eben auch erst ab den vertraglich festgelegten Zeitpunkten ab Oktober 2013.